Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein starkes Signal der Wertschätzung des öffentlichen Dienstes in unserem Land und für die Steigerung seiner Attraktivität.
Nach einem streitfreien Dialog mit Beamtenorganisationen und Gewerkschaften hat Schwarz-Gelb eine deutlich über der Inflationsrate liegende Tariferhöhung von ganzjährig 3,2 %, noch einmal 3,2 % und anteilig 1,4 % beschlossen. Diese lineare Erhöhung ist zeit- und wirkungsgleich.
Das ist keine Selbstverständlichkeit in Zeiten gebremster Wachstumsdynamik und nach unten korrigierter Steuerschätzungen. Beamte erhalten jetzt von uns Planungssicherheit für knapp drei Jahre, nämlich bis zum 30. September 2021.
Zusätzlich gibt es eine Reihe struktureller Verbesserungen in der Entgeltordnung beim Urlaubsanspruch und Stellenzulagen. Durch die Sockelerhöhungsgarantie und Urlaubsausweitungen haben wir insbesondere eine Attraktivitätssteigerung für Auszubildende und Beamtenanwärter. Die dargestellten Hebungen finden identisch auch für alle Kommunalbeamten Anwendung.
Der A12-Lehrer bekommt in etlichen Erfahrungsstufen zukünftig am Ende der Tarifvertragslaufzeit 2021 bei seinen Jahresbezügen rund 4.000 Euro mehr als bislang.
Der Polizeikommissar A9 hat in zahlreichen Erfahrungsstufen immerhin 3.000 Euro im Jahresbrutto mehr, als er bislang. Das ist schon eine beträchtliche Größenordnung.
Es gibt individuelle Verbesserungen, wie dargestellt, die wir allen fleißigen Beamten von Herzen gönnen. Das ist die eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite der Medaille ist ein solcher Tarifabschluss bei den Mehraufwendungen immer auch eine Herausforderung für die Landesregierung.
Bereits im Haushalt 2020 steigt die Personalausgabenquote auf 36,1 %. Die Hälfte des gesamten Ausgabenaufwuchses im Haushalt 2020 von 2 Milliarden Euro entfällt auf gestiegene Personalausgaben,
Das ist ein positives Signal für den öffentlichen Dienst, und ich darf für die FDP-Landtagsfraktion sagen: Wir halten dieses Signal zur Sicherstellung der staatlichen Aufgabenerfüllung in quantitativer und qualitativer Hinsicht für richtig. In Zeiten hoher Altersabgangsraten und des Fachkräftemangels brauchen wir einen attraktiven öffentlichen Dienst.
Rot-Grün hat uns beim Politikwechsel Tausende unbesetzter Stellen hinterlassen. Dem müssen wir kraftvoll entgegenwirken.
Dabei gilt: Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes hängt ehrlicherweise zwar auch, aber eben nicht ausschließlich von Entgeltperspektiven ab. Genau deshalb hat sich die im Amt befindliche Koalition vorgenommen, in vielen anderen Bereichen für den öffentlichen Dienst zu handeln, wenn auch nicht ausschließlich immer nur auf Entgeltfragen bezogen.
Für uns gilt: Taten statt Worte; mehr Leistungs- und Geschlechtergerechtigkeit beim Zugang zu Stellen, Dienstfunktionen und Beförderungsstellen durch Reform der leistungsfeindlichen rot-grünen Frauenquote, die wir direkt zu Beginn der Legislaturperiode vollzogen haben.
Taten statt Worte bei der Ausbildungsoffensive: Wir haben die historische Rekordeinstellungszahl bei Polizeikommissaranwärtern von dauerhaft 2.500, eine Ausweitung der Lehramtsstudienplätze gegen den Grundschullehrermangel um 18 % plus, immerhin 339 Plätze zusätzlich.
Der Koalitionsvertrag sieht für die Zukunft noch weitere Verbesserungen vor im Bereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bei der Einführung von Lebensarbeitszeitkonten, beim Ausbau des Gewaltschutzes, bei der Stärkung des Gesundheitsmanagements oder bei der Entlastung der Beihilfebürokratie.
Wir sehen: Schwarz-Gelb hält Wort. Wir haben nicht blind für alle Zeiten versprochen – egal ob Finanzmarktkrise oder sonst was –, dass immer alles eins zu eins umgesetzt werden muss, sondern wir haben gesagt: …
Hier ist der Beweis. Für uns zählen Taten statt Worte. Dieses Gesamtpaket verdient die ungeteilte Unterstützung der Opposition. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Düker.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Josef Hovenjürgen, auch wir möchten zu diesem Gesetzentwurf heute noch Stellung nehmen.
Herr Minister, Sie waren am Anfang etwas zögerlich, dann aber doch klar: Die Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte erfolgt zeit- und wirkungsgleich. Das begrüßen selbstverständlich auch wir, und ich sage Ihnen ganz klar: Alles andere wäre in einem Haushaltsjahr mit 3,7 Milliarden Euro Mehreinnahmen, auf die wir zusteuern – das meiste Geld, das je ein Finanzminister in diesem Land zur Verfügung hatte; die höchsten Steuereinnahmen ever – nicht vermittelbar gewesen. Wenn nicht in einem solchen Jahr, wann wäre es dann gerechtfertigt?
Die Frage ist allerdings: Ist damit der öffentliche Dienst in unserem Land ausreichend gerüstet, um mit anderen Arbeitgebern und mit der Wirtschaft in der Konkurrenz um die besten Köpfe tatsächlich mithalten zu können?
Diese Frage beantworten wir etwas anders als Sie, Herr Lienenkämper, und auch anders als Sie, Herr Witzel. Herr Minister, Sie haben vorhin gesagt: Damit haben wir die Attraktivität gesteigert; da brauchen wir nichts zu tun, wir sind gut aufgestellt, alles prima. – Und Herr Witzel sagt: Mit dem, was da rückabgewickelt wird, wie zum Beispiel der – ich habe es mir sehr genau angehört, Herr Witzel – leistungsfeindlichen Frauenquote, wird der öffentliche Dienst gestärkt.
Da sehen Sie mal: Da sind wir ganz und gar nicht einer Meinung; denn ich glaube, dass die Stärkung von Frauenrechten und die Gleichstellungsfrage eines der zentralen Attraktivitätsmomente in der öffentlichen Verwaltung ist.
Und wenn Sie sich anschauen, was der Deutsche Beamtenbund schreibt – ich empfehle Ihnen dieses Gutachten wirklich zur Lektüre; vielleicht mal über die Sommerpause am Strand –, stellen Sie fest: Darin steht ganz genau, dass Frauen im Schnitt schlechter bewertet werden als Männer.
Jetzt können Sie nicht sagen, dass die Frauen alle weniger leisten würden, sondern Sie müssen sich anschauen, warum Frauen in unserem öffentlichen Dienst ganz offenbar – ich will das nicht als bewusst unterstellen – schlechter bewertet werden,
und warum sie nicht die Beförderungen bekommen, die sie verdient hätten. Da müssen wir vielleicht noch mal genauer hinsehen.
Deswegen kommen wir bei der Frage nach der Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu anderen Aussagen.
Herr Minister, Sie können da wahrhaftig nicht die Hände in den Schoß legen. Schauen wir uns mal die unbesetzten Stellen in der öffentlichen Verwaltung an. Zum Stichtag 1. April 2019 waren sage und schreibe 17.753 Stellen unbesetzt. Und sieht man genauer hin, wo sie unbesetzt sind, dann sieht man: Der ganz große Batzen liegt im Einzelplan 05, bei Frau Gebauer im Bereich „Bildung“. Insgesamt waren zum 1. April 7.470 Stellen – ich nehme an, die meisten sind Lehrerinnen- und Lehrerstellen, wahrscheinlich auch andere Pädagogenstellen – unbesetzt.
Ebenso ist die Finanzverwaltung mit fast 2.000 unbesetzten Stellen, inklusive Teilzeitstellen, gehandicapt. Das kann man nicht so hinnehmen und sagen: Jetzt kriegen die alle mehr Geld, das wird angepasst, und dann löst sich das Problem. – Nein, ich meine, da muss mehr kommen.
Dazu liegen schon Vorschläge auf dem Tisch – zum Beispiel von der Deutschen Steuergewerkschaft, die ganz klar sagt, dass wir schon bei den Eingangsämtern um eine Besoldungsgruppe anheben müssen, weil sie in Konkurrenz zur Wirtschaft stehen.
Oder bei den Lehrerinnen und Lehrern: Frau Gebauer, A13 für alle Grundschullehrerinnen und -lehrer wäre meiner Meinung nach das richtige Signal,