Protocol of the Session on July 10, 2019

Ich rufe erneut auf:

11 Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versor

gungsbezüge 2019/2020/2021 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/6681

zweite Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich jetzt ebenfalls erneut für die Landesregierung Herrn Minister Lienenkämper das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Ihnen liegt heute in erster Lesung der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vor.

Die Landesregierung hat über den Inhalt dieses Gesetzes – wie das im Land Nordrhein-Westfalen gute Tradition ist – am 22. März dieses Jahres Gespräche mit den Gewerkschaften und Verbänden geführt. Ich bin froh, dass wir uns in diesen Gesprächen gemeinsam darauf verständigen konnten, dem Vorschlag, den ich damals unterbreitet habe, zu folgen und damit die am 2. März 2019 für die Beschäftigten der Länder erzielte Tarifeinigung eins zu eins, also zeit- und wirkungsgleich, auf die nordrhein-westfälischen Beamten, Richter und Versorgungsempfänger zu übertragen.

(Unruhe – Glocke)

Das setzen wir jetzt mit diesem Gesetzentwurf um. Konkret bedeutet dies erstens eine zum 1. Januar dieses Jahres rückwirkende Steigerung der Dienst- und Versorgungsbezüge in 2019 um 3,2 %, eine weitere Steigerung zum 1. Januar 2020 um 3,2 %, und zum 1. Januar 2021 eine nochmalige Steigerung um 1,4 %.

Damit steigen die Bezüge der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger um rund 8 %.

Zweitens erhalten Anwärterinnen und Anwärter sowie Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ab dem 1. Januar 2019 und ab dem 1. Januar 2020 jeweils eine Erhöhung von 50 Euro monatlich.

Drittens bekommen Anwärterinnen und Anwärter ab dem Urlaubsjahr 2019 einen zusätzlichen Urlaubstag.

Viertens wird beamteten Pflegekräften rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 eine weitere Zulage in Höhe von 120 Euro monatlich gezahlt.

Gerne will ich mich an dieser Stelle bei den Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaften und Verbände für die guten und konstruktiven Gespräche und für die gute Zusammenarbeit bedanken. Sie alle haben damit zu diesem positiven Ergebnis beigetragen.

Loyale und hochqualifizierte Kräfte an den Schulen und in Verwaltung, Polizei und Justiz sind für unseren Staat und unsere Demokratie unverzichtbar. Sie leisten jeden Tag viel dafür, diese Gesellschaft zusammenzuhalten. Sie verbessern tagtäglich die Chancen dafür, dass Aufstieg in Nordrhein-Westfalen wieder

gelingen kann. Deshalb hat die Landesregierung auch beschlossen, dass bereits rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 die zu erhöhenden Beträge seit Ende Mai abschlagsweise ausgezahlt werden.

Natürlich ist die vorgesehene Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge für unser Land finanziell sehr weitgehend. Sie stellt aber einen richtigen und einen notwendigen Schritt dar. Mit der Bezügeanpassung gewährleisten wir nicht nur die Teilhabe der nordrhein-westfälischen Beamten- und Richterschaft an der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung, vielmehr sichert die Eins-zu-eins-Übertragung des Tarifergebnisses auch künftig die Attraktivität des öffentlichen Dienstes und sorgt dafür, dass Nordrhein-Westfalen im Kampf um die besten Köpfe weiterhin einer der stärksten Mitbewerber bleibt. – Ich freue mich auf die Beratung.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Blöming jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als Nordrhein-Westfalen-Koalition sind von der guten Arbeit unserer Beamtinnen und Beamten überzeugt. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft und sorgen in vielen Bereichen dafür, dass Nordrhein-Westfalen rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, funktioniert. Das ist eine große Verantwortung, die viel Einsatz und Hingabe verlangt.

Daher danke ich Finanzminister Lutz Lienenkämper und der gesamten Landesregierung für diesen Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge. Hierdurch wird der erzielte Tarifkompromiss eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Nordrhein-Westfalen übertragen. Das ist ein Zeichen der Wertschätzung.

Für das Jahr 2019 bedeutet das rückwirkend zum 1. Januar eine Steigerung der Bezüge um 3,2 %, ab dem 1. Januar 2020 eine Steigerung um weitere 3,2 % und ab dem 1. Januar 2021 eine nochmalige Steigerung um 1,4 %.

Damit danken wir den Staatsdienerinnen und Staatsdienern nicht nur mit leeren Worthülsen, sondern auch mit einer fairen Teilhabe am gesellschaftlichen Wohlstand.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Zugleich steigern wir hierdurch die Attraktivität des öffentlichen Dienstes und schließen die Besoldungslücke gegenüber dem Bund ein gutes Stück weit.

Das ist auch ein wichtiges Zeichen für die Nachwuchsgewinnung; denn ohne qualifizierten Nachwuchs kann eine Verwaltung auf Dauer nicht effizient arbeiten. Ich persönlich spreche aus eigener Erfahrung. Als Kommunalbeamter und Aufgabenbereichsleiter war ich rund 25 Jahre in einer Stadtverwaltung tätig.

Besonders erfreulich ist zudem, dass nun auch die Gesundheits- und Pflegeberufe durch eine dynamische Zulage für beamtete Pflegekräfte aufgewertet und fairer bezahlt werden.

Insgesamt werden erhebliche Verbesserungen für Anwärterinnen und Anwärter sowie für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare erzielt; zum Beispiel durch die Anpassung des Grundbetrags der monatlichen Unterhaltshilfe und die Anhebung der Urlaubstage. Das sind wichtige Maßnahmen, die schon lange nötig waren, um den öffentlichen Dienst auch bei potenziellen Nachwuchskräften wieder attraktiver zu machen.

Daran arbeiten wir seit dem Regierungsantritt sehr intensiv. Das hat auch unser Antrag zum aktiven Gesundheitsmanagement im Frühjahr 2018 gezeigt. Ich verweise gleichfalls auf unseren Antrag zur Entbürokratisierung des Beihilferechts. Hier schaffen wir zukünftig die Möglichkeit der Direktabrechnung zwischen Beihilfestellen und Krankenhäusern. Dadurch bewahren wir die Betroffenen vor hohen finanziellen Vorausleistungen und vereinfachen das bewährte System der Beihilfe.

Diese Bemühungen zeigen: Wir arbeiten konsequent an der Weiterentwicklung eines modernen Berufsbeamtentums, das den Herausforderungen der Zukunft gerecht wird. Unter der abgewählten rot-grünen Vorgängerregierung hingegen gab es eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung höchstens im Vorfeld von Landtagswahlen. – Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Blöming. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Zimkeit.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne damit – es fällt mir sehr schwer –, den Gesetzentwurf der Landesregierung ausdrücklich zu loben und zu begrüßen

(Bodo Löttgen [CDU]: Oh, Herr Zimkeit!)

und auch unsere Zustimmung zu signalisieren. Das mag die Koalitionsfraktionen stören …

(Zurufe von der CDU: Nein! – Auch mal ein schönes Gefühl!)

Wir beurteilen Anträge eben danach, was drinsteht, und nicht danach, welcher Kopf drübersteht. – Es ist eine richtige Entscheidung, das hier so vorzulegen.

Weniger schwer fällt mir eine andere Äußerung. Es wurde gerade schon angesprochen, wenn auch inhaltlich nicht ganz richtig: Ja, es war einer der schwersten politischen Fehler, den ich persönlich gemacht habe, den wir als SPD gemacht haben, die Eins-zu-eins-Übertragung von Tarifabschlüssen

nicht vorzunehmen.

(Beifall von Bodo Löttgen [CDU])

Das ist so. Das bedauern wir sehr. Das gestehe ich hier gerne zu.

Ich glaube aber, man sollte nicht auf einem ganz so hohen Ross sitzen wie gerade der Kollege vor mir. Ich erinnere mich da an den einen oder anderen Beschluss zwischen 2005 und 2010, der ähnlich gelagert war. Vielleicht kann man sich auch mal hierhinstellen und das als Fehler bezeichnen. Das wäre doch ein fairer Umgang miteinander.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Da war er nicht da- bei …!)

Vielleicht nicht persönlich, aber wenn er Betroffener war, wie er gerade gesagt hat, müsste er das ja noch viel besser schildern können, als ich das jetzt könnte.

Ich will aber darauf hinweisen, dass in der Rede gerade so ein bisschen durchklang, dass mit dieser Übernahme und den zwei Anträgen, die man gestellt hat, das Problem der Nachwuchsgewinnung und das Problem der unbesetzten Stellen sozusagen erledigt wären. Wir wissen alle, dass dem bei Weitem nicht so ist.

Man könnte zum Beispiel darauf abstellen, dass die Gegenfinanzierung für die Mehrkosten, die hier entstehen, viele Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst dadurch erbringen müssen, dass sie durch höheren Arbeitsdruck wegen nicht besetzter Stellen mehr leisten müssen.

Insofern ist bei der Attraktivierung des öffentlichen Dienstes und bei der Nachwuchsgewinnung noch viel mehr zu tun als aktuell die richtige Übertragung. Wir brauchen eine Attraktivierungsoffensive für den öffentlichen Dienst. Dazu werden wir Ihnen Vorschläge vorlegen, die unserer Meinung nach umgesetzt werden müssen, auch in Abstimmung mit den Gewerkschaften, so auch bei diesem Gesetzentwurf.

Da ist, glaube ich, noch viel zu tun, und man darf sich jetzt nicht darauf ausruhen, dass man ausnahmsweise mal etwas getan hat – im Gegensatz zu vielen anderen Bereichen –, was man vorher versprochen hat.

Insofern: Das ist ein richtiger Gesetzentwurf, den wir mittragen, bei dem wir auch das beschleunigte Verfahren mittragen, damit er schnellstmöglich wirken kann. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)