Zurück zum eigentlichen Belastungsausgleichsgesetz: Wir stehen vor dem Abschluss eines weiteren wichtigen Schrittes bei der Umsetzung des neuen G9 an Gymnasien. Die Anhörung hat bestätigt, dass unser Gesetzentwurf im Einklang mit verfassungsrechtlichen sowie gesetzlichen Vorgaben steht.
Der Belastungsausgleich wurde entsprechend dem methodischen Ansatz des Konnexitätsausführungsgesetzes berechnet. Die Basis hierfür war ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes wissenschaftliches Gutachten. Die Anhörung hat auch in diesem Punkt deutlich gemacht, dass eine solide Kostenschätzung erfolgt ist. Seitens der kommunalen Vertreter überwog die Meinung, dass das, was wir vorgelegt haben, als Gutachten trägt.
Es hat sich gezeigt, dass sich der intensive und konstruktive Dialog zwischen unserem Haus und den kommunalen Spitzenverbänden bewährt hat. An dieser Stelle möchte ich den Gutachtern, dem Gutachterteam und den Sachverständigen, die ihre Expertise eingebracht haben, ganz herzlich danken.
Ich habe bereits in der vergangenen Woche im Schulausschuss betont, dass selbstverständlich eine Evaluation vorgesehen ist. Ja, liebe Frau Beer, hier wird natürlich die Auskömmlichkeit des Belastungsausgleichs betrachtet werden müssen. Etwaige Preissteigerungen werden dann auch berücksichtigt werden können. Dies entspricht der gesetzlichen
Konzeption des Belastungsausgleichs und der Vorgabe von § 4 Abs. 5 des Konnexitätsausführungsgesetzes.
Meine Damen und Herren, das Belastungsausgleichsgesetz wird zeitgleich mit dem G9-Gesetz am 1. August 2019 in Kraft treten. In der vergangenen Woche hat der Ausschuss für Schule und Bildung auch der Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I, der sogenannten APO-S I, zugestimmt. Somit haben wir die entscheidenden Schritte für ein erfolgreiches G9 an unseren Gymnasien hier in Nordrhein-Westfalen vollzogen.
Es sei mir als zuständige Bildungsministerin erlaubt, dass ich mich über den Verlauf, über den Prozess, wie er vonstattenging, und natürlich über das Ergebnis – dass wir dieses Belastungsausgleichsgesetz heute einstimmig verabschieden werden – ganz besonders freue.
Ich kann sagen: Die Landesregierung hat versprochen, und die Landesregierung hält. – Vielen lieben Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Frau Ministerin Gebauer. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Schluss der Aussprache sind und zur Abstimmung kommen können.
Der Ausschuss für Schule und Bildung empfiehlt in der Drucksache 17/6607, den Gesetzentwurf mit der Drucksache 17/4832 unverändert anzunehmen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/4832 und nicht über die Beschlussempfehlung.
Ich darf fragen, wer dem Gesetzentwurf zustimmen will. – Das sind, wie angekündigt, die Fraktionen von CDU und FDP. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/4832 mit dem festgestellten Ergebnis angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet wurde.
Damit sind die am Ende von Tagesordnungspunkt 12. – Habe ich etwas übersehen? – Normalerweise stürzen immer alle raus. Na, wunderbar, umso schöner.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der SPD dem Abgeordneten Vogt das Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.
Alle anderen darf ich bitten, meinen Hinweis auf die Anwesenheit im Plenarsaal nicht als Aufforderung zu verstehen, diesen zu verlassen; wenn dies aber erforderlich ist, dann bitte leise, damit wir die Plenarberatung weiter fortführen können. – Bitte, Herr Kollege Vogt, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Journalismus und Medien sind wichtig für die Demokratie; das gilt insbesondere im lokalen Bereich.
Angesichts zurückgehender Zeitungsauflagen – jeder von Ihnen wird dies aus seinem eigenen Wahlkreis kennen – kommt dem Radio in Nordrhein-Westfalen eine steigende Bedeutung zu. Der WDR ist hier mit sechs Wellen vertreten. 44 private Lokalradios senden vor Ort, und es gibt neue Entwicklungen und Herausforderungen auf dem Radiomarkt.
Deshalb haben wir die Große Anfrage gestellt. Es waren 112 Fragen an die Landesregierung, und die Antworten liegen nun vor. Diese Antworten zeigen, dass die Radiolandschaft mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk und privaten Lokalradios wichtig und auch erfolgreich ist.
Gerade den Lokalradios kommt bei den beschriebenen zurückgehenden Zeitungsmärkten eine steigende Bedeutung zu. Dort sind rund tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Die Lokalradios berichten über Kommunalpolitik, Gemeindefeste, den örtlichen Sportverein – man könnte also sagen, dass das unser Heimatradio ist.
Die Anfrage zeigt auch, dass die örtlichen Zeitungsverleger weiterhin die Hauptanteilseigner an den Betriebsgesellschaften sind. Dabei stellt sich natürlich die Frage: Ist es eigentlich okay, dass sie gleichzeitig die Zeitungen besitzen und die Radios betreiben?
Ja, das ist okay, weil es sogenannte Veranstaltergemeinschaften gibt, 44 an der Zahl. In dieser sind gesellschaftliche Gruppen, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Kirchen, Sozialverbände und der Sport vertreten. Diese Veranstaltergemeinschaften sind dafür zuständig, die Programmverantwortung zu
tragen. Auf der anderen Seite gibt es die Betriebsgesellschaften, die für das wirtschaftliche Wohl der Sender verantwortlich sind.
Dieses erfolgreiche Modell wird seit einigen Monaten von CDU und FDP infrage gestellt, und auch das Ergebnis der Anfrage zeigt, dass es kein klares Bekenntnis zum Fortbestand dieser Veranstaltergemeinschaften gibt. Das können Sie in der Antwort auf Frage 26 nachlesen.
Zu Frage 12 wird keine Zusicherung gegeben, dass die Frequenzen auch weiterhin bei den Veranstaltergemeinschaften, also bei den gesellschaftlichen Gruppen liegen, und es gibt auch keine Antwort darauf – das können Sie nachlesen –, wie sich eigentlich die Einnahmensituation der privaten Radiosender in Nordrhein-Westfalen in den letzten zehn Jahren entwickelt hat. Dazu liegen der Landesregierung keine Zahlen vor, und die Landesanstalt für Medien konnte der Landesregierung keine Antworten darauf geben.
Diese Fragen sind aber wichtig, weil Sie – Herr Nückel ruft ja gerade herein – behaupten, dass das Geschäftsmodell der Radios bedroht sei. Wenn es so ist, dass es Veränderungen geben muss, erwarten wir, dass auch Zahlen vorgelegt werden und eine Landesregierung, die möglicherweise im neuen Landesmediengesetz Vorschläge unterbreiten möchte, sich Informationen besorgt, um eine vernünftige Entscheidungsgrundlage zu haben.
Für die SPD-Fraktion können wir nach den Antworten der Landesregierung, die teilweise intensiver ausgefallen sind – manchmal hat man den Eindruck, dass sie nicht richtig nachgebohrt hat, um die Frage zu beantworten –, nach dem, was vorliegt, sagen: Die SPD-Fraktion steht weiterhin zum lokalen Journalismus. Sie steht auch zu den lokalen Radiosendern, und wir fordern die Landesregierung auf, alles zu unternehmen, damit 44 einzelne Redaktionen in den einzelnen Städten und Kreisen erhalten bleiben.
Herr Kollege Vogt, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage vom Abgeordneten Hübner. Wollen Sie diese zulassen?
Ich habe gerade nochmals in meinen Unterlagen nachgeschaut, ob der zuständige Medienminister – was ja der Ministerpräsident ist – heute entschuldigt ist.
Er ist offenkundig nicht entschuldigt, und ich finde das angesichts der Beantwortung einer Großen Anfrage durch die Landesregierung – da Sie schon einmal deutlich gemacht haben, dass die eine oder andere Frage eher sachfremd beantwortet wurde – ehrlich gesagt nicht angemessen.
Wie schätzen Sie das wiederholte Fehlen des zuständigen Ministerpräsidenten in der Frage der Medien ein?
Wir können an der Abwesenheit des zuständigen Medienministers Herrn Laschet, aber auch des für Medien zuständigen Staatssekretärs wieder einmal sehen, dass dieses Thema dem Ministerpräsidenten entweder egal oder er mit dem Termin überfordert ist.
sondern ich erinnere nochmals daran: Es gab einen Medienminister, Herrn Holthoff-Pförtner, der unter anderem Anteilseigner der Funke-Mediengruppe ist, die zwölf Radiosender, über die wir gerade gesprochen haben, als Hauptanteilseigner hält.
Natürlich war es eine schlechte Entscheidung, einen der Hauptanteilseigner eines der größten Medienkonzerne in Nordrhein-Westfalen gleichzeitig zum Medienminister zu machen; darum musste Herr Holthoff-Pförtner anderweitig versorgt werden,