Protocol of the Session on June 26, 2019

An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich auch bei den Damen und Herren der Opposition bedanken, dass wir damals dieses Gesetz ohne Gegenstimmen gemeinsam beschlossen haben.

Artikel 2 dieses Gesetzes besagt – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –:

„Ein notwendiger finanzieller Ausgleich der wesentlichen Belastungen, die sich für die Gemeinden und Kreise als Schulträger durch dieses Gesetz ergeben, wird in einem Belastungsausgleichsgesetz zu diesem Gesetz geregelt.“

Damit befassen wir uns heute in zweiter Lesung.

Durch die Rückkehr zu G9 ergeben sich zwangsläufig wesentliche Belastungen für die Kommunen. Es geht dabei in erster Linie um Kosten für den Mehrbedarf an Schulgebäuden und Anlagen, aber auch um weitere Kosten, die der Schulträger nach §§ 92 ff. des Schulgesetzes zu tragen hat. Es werden also sowohl investive Kosten berücksichtigt als auch wiederkehrende Sachkosten, etwa für Lernmittel oder Schülerfahrtkosten. Nach dem Konnexitätsprinzip hat das Land die Kosten, die laut Gesetz entstehen, auszugleichen.

Die Landesregierung hat unter Beachtung der Vorgaben des Konnexitätsausführungsgesetzes im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Gutachterteam damit beauftragt, eine Prognose zur Höhe der zu erwartenden Belastungen zu ermitteln. Die Belastungsprognose basiert auf einer Erhebung bei allen Trägern öffentlicher Gymnasien und allen betroffenen Gymnasien.

Das angesprochene Gutachten hat die investiven Kosten auf rund 518 Millionen Euro veranschlagt. Da die Umstellung schrittweise erfolgt, beginnend im kommenden Schuljahr mit den Klassen 5 und 6, wird auch der Bedarf an Schulraum schrittweise ansteigen. Das vollständige erweiterte Angebot an Schulräumen muss dann zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 zur Verfügung stehen. Dann haben wir nämlich zum ersten Mal wieder eine Jahrgangsstufe 13.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass den Schulträgern der finanzielle Ausgleich hierfür ab dem Jahr 2022 bis 2026 in fünf Teilbeträgen geleistet wird. Die eben von mir angesprochenen Sachkosten werden den kommunalen Schulträgern ab dem Jahr 2024 ausgeglichen.

Wenn wir das Belastungsausgleichsgesetz verabschiedet haben, wird dieses zeitgleich mit dem G9Gesetz und der geänderten Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I am 1. August 2019 in Kraft treten. Auf diesen Moment haben die Schulen lange warten müssen. Endlich kehrt wieder Ruhe an den Gymnasien ein und sie können durchatmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Prozess, mit dem die Rückkehr zu G9 eingeleitet wurde, ist ein mustergültiges Beispiel für die erfolgreiche Arbeit dieser Landesregierung. Der Prozess war fair, transparent, und es wurden alle relevanten Akteure rechtzeitig und in vollem Umfang in den Gesetzgebungsprozess einbezogen. Das unterscheidet diese Landesregierung von der Vorgängerregierung. Einige unter uns dürften sich noch an die Kommunikation über Fragen der Konnexität beim 9. Schulrechtsänderungsgesetz zur Inklusion erinnern.

Lassen Sie mich die Anhörung zu dem heute zu beratenden Gesetzentwurf vom April für alle ins Gedächtnis rufen. So äußerten sich die kommunalen Spitzenverbände auf Nachfrage meines geschätzten Kollegen Frank Rock – ich zitiere noch einmal mit Erlaubnis der Präsidentin –:

„Der große Unterschied zu dem Verfahren … lag direkt am Anfang, nämlich dass es keine Diskussion über die Konnexitätsrelevanz als solche gab. Ich glaube, das ist ein ganz entscheidender Punkt gewesen. Uns ist von Anfang an signalisiert worden – das können wir nur noch einmal lobend herausstellen –, dass das nicht bestritten werden soll. Es ist auch im Verfahren nicht bestritten worden. In der Folge der Gespräche hat es dann durchaus einen sehr kooperativen Umgang miteinander gegeben.“

Alle Beteiligten waren mit dem Prozess hochzufrieden und sehen ihn als beispielhaft an. Damit hat diese Landesregierung gezeigt, dass sie besonnen, durchdacht und in einem angemessenen Zeitrahmen die Rückkehr zu G9 vorbereitet hat und umsetzen wird. Die Landesregierung hat gezeigt, dass sie die Kommunen nicht im Stich lässt.

Das hat Frau Ministerin Gebauer immer wieder betont: Sie hält Wort – das Land steht zu seiner Verantwortung und wird die anfallenden Kosten im Rahmen der Umstellung auf G9 übernehmen. – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Müller-Rech. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Abgeordnete Beer das Wort. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf ist in der Tat eine zwingende Folge der Leitentscheidung des Landes, bei den Gymnasien zum neunjährigen Bildungsgang zurückzukehren. Auch wenn wir bei den Fragen, ob das eine Entscheidung für alle Gymnasien ist, oder ob es noch andere Entscheidungen gibt, beim G8 zu verbleiben, unterschiedlicher Auffassung waren, war sich die Landespolitik einig, dass es zu Veränderungen kommen muss.

Folglich war es nur selbstverständlich und notwendig, dass die örtlichen Schulträger einen Anspruch haben, die Mehrkosten, die sich aus dieser Entscheidung ergeben, erstattet zu bekommen. Das Belastungsausgleichgesetz ist als eine Folge daraus zu sehen. Die Landesregierung hat gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden beraten, wie die Mehrkosten zu errechnen sind, und hat dabei auch

gutachterliche Unterstützung in Anspruch genommen.

So weit, so gut. Da müsste jetzt eigentlich alles klar sein – das ist es aber nicht. Die Anhörung hat sehr wohl deutlich gemacht, dass der wahre Aufwand, der durch die Neuaufstockung auf G9 wahrscheinlich entstehen wird, nicht mit den errechneten Kosten abzudecken ist. Gerade die großen Städte brauchen nicht hier und da mal einen Klassenraum mehr, sondern das wirkt sich auf gesamte Schulgebäude aus. Deshalb ist die Vermutung in der Tat naheliegend, dass die Kommunen auf erheblichen Mehrkosten sitzen bleiben.

Das betrifft nicht nur die Stadt Köln, die sicherlich Nachholbedarf in der Schulentwicklung jenseits der G9-Frage hat, sondern das haben uns viele Kommunen zurückgemeldet. Hinzu kommt, dass die Berechnung der Grundstücks- und Baukosten leider auch dynamisch ist. In den letzten Jahren konnten wir das in diesem Sektor sehr deutlich ablesen.

Dieser Dynamisierungsfaktor ist dabei nicht mit eingerechnet. Von daher blicken wir gespannt auf die angekündigte Evaluation. Ich denke, da werden wir noch gemeinsam unser blaues Wunder erleben. Sicherlich wird es weitere Auseinandersetzungen und Gespräche geben.

Es gibt noch einen weiteren Punkt, der in diesem Gesetzentwurf aus unserer Sicht kritisch zu sehen ist: die Auszahlung. Die Städte müssen jetzt planen und ausschreiben. Sie müssen sich gegebenenfalls jetzt die notwendigen Grundstücke sichern. Da kann man nicht landesseitig sagen: Na ja, da habt ihr noch ein paar Jahre Zeit. Jetzt soll man noch gar nicht an die Planungen gehen, sondern erst dann, wenn die Schülerinnen und Schüler im neuen neunten Jahrgang angekommen sind. – Auch das ist aus unserer Sicht weder zielführend noch realitätsangepasst.

Wir werden uns daher bei diesem Gesetzentwurf enthalten. Wir sehen die Notwendigkeit des Belastungsausgleichs – das ist gut gelaufen –, aber wir sehen nicht, dass dieser Gesetzentwurf den Anforderungen in ausreichendem Maße gerecht wird.

Ich füge hinzu: Wir teilen die Bedenken anderer Schulen und Schulformen, ob auch ihre Bedarfe in Zukunft ausreichend sichergestellt sein werden. Die Landesregierung legt sich hier fest, aber bei anderen Fragen tut sie das nicht. Die Ministerin ist bei „Westpol“ zu sehen gewesen. Auf die Frage: „Wird es ein Nachfolgeprogramm für ‚Gute Schule 2020‘ geben?“, hat sie geantwortet: Nein, das ist Aufgabe der Kommunen. – Wir wissen aber, dass das Programm „Gute Schule 2020“, das Rot-Grün mit 2 Milliarden Euro auf den Weg gebracht hat, nicht ausreicht, um den Sanierungsstau aufzulösen.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Hier ist dringend eine Weiterführung erforderlich. Sie bleiben eine Aussage dazu schuldig, bzw. Sie haben sich negativ geäußert. Deswegen können wir die Ängste und Sorgen der Schulen nachvollziehen, die sagen: Dort werden die Gelder zugesichert, aber was in Zukunft mit uns wird, ist nicht ausgemacht. – An dieser Frage werden wir dranbleiben.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Beer. – Für die Fraktion der AfD hat Herr Abgeordneter Seifen das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf – quasi als Ergänzung zum im letzten Jahr verabschiedeten Gesetzentwurf zur Einführung von G9 – will nun die Wunden heilen, die eine gravierende schulpolitische Fehlentscheidung mehrerer Vorgängerregierungen gerissen hat.

Ursprünglich sind die meisten der Gymnasien in NRW unter Berücksichtigung der G9-Schullaufbahn erbaut worden. Lediglich die Gymnasien, die ab 2005 entstanden sind, sind möglicherweise als G8-Gymnasien gebaut worden; alle anderen sind bereits als G9-Gymnasien gebaut worden.

(Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD]: Die haben in- zwischen ganz andere Aufgaben bekommen!)

Daran wird deutlich, dass Gymnasien ebenso wie andere Schulformen in der Bildungspolitik eine Reihe von Fehlentscheidungen zu kompensieren hatten, die auch auf die Räumlichkeiten Auswirkungen hatten. Die Schulträger und Schulen haben nach Einführung von G8 zum Teil scheinbar überflüssige Räume anderen Verwendungen zugeführt, manche Schulgebäude sogar geschlossen.

Eine fehlerhafte Inklusionspolitik im Hauruckverfahren spätestens im Schuljahr 2009/2010 hat nicht nur herkömmliche Lernstrukturen zerstört, sondern auch die Umwidmung zahlreicher Räume zur Folge gehabt.

Hinzu kommt noch die Zuwanderung der letzten Jahre, die den Raumbedarf an den Schulen sehr stark erhöht hat. Ich habe da selbst Erfahrungen gesammelt. Jeder, der in den Schulen unterwegs ist, kann das bestätigen. Es wurden Integrationsräume und Differenzierungsräume nötig. Damals war man froh, dass man wegen G8 die Räume zur Verfügung hatte. Wenn jetzt G8 zurückgeführt wird, werden diese Räume aber dringend wieder für die Regelschüler gebraucht.

Daher ist es folgerichtig, dass das Land mit dem Gesetz zur Rückkehr zur neunjährigen Schullaufbahn am Gymnasium die Fragen der Konnexität verbindet. Berücksichtigung finden neben den Baukosten und

Grundstückserwerbskosten auch Kosten für Verwaltungsstellen, Schülerfahrkosten, Lernmittelkosten und Versicherungskosten. Dazu sieht der Gesetzentwurf 518 Millionen Euro vor.

In der für den Schulausschuss verhältnismäßig überschaubaren Anhörung wurde jedoch deutlich, dass die Bedarfe im Land sehr unterschiedlich sind. Große Kommunen wie Köln sind insbesondere aufgrund des Bevölkerungszuwachses in einer anderen Form betroffen als andere Kommunen. Ähnlich war das auch in Dortmund.

Den Prognosen zufolge ist in Köln von einem Zuwachs von rund 22 % bis 28 % in relevanten Schülergruppen auszugehen. Fakt ist auch, dass Köln eine Übergangsquote von 49 % eines Jahrgangs auf das Gymnasium hat. Das ist ein sehr stolzer Wert. Demnach ist für Köln derzeit ein Bedarf von rund 130 Millionen Euro zu verzeichnen – eine Summe, die glücklicherweise längst nicht in allen Kommunen benötigt wird.

Ich glaube auch, dass das Konnexitätsgesetz, das ursprünglich dazu da ist, die Rückführung zu G9 zu kompensieren, auf keinen Fall so gestrickt werden darf, dass auch die durchaus berechtigten Belange von Städten damit abgedeckt werden können.

Frau Beer, da sind wir eben nicht einer Meinung, dass von vornherein die Städte erst mal alles aufrechnen sollen. Vielmehr sollten die tatsächlichen Kosten entscheidend sein, die dadurch zustande kommen, dass wir zu G9 zurückgehen. Es ist zu fragen, ob die Zuteilung der Finanzmittel die Bedarfe bedient, die sich aus der Einführung von G9 ergeben, und nicht aus anderen Entwicklungen.

Dies wird man im Einzelnen sicher nicht nachverfolgen können. Ich bin daher auf die Evaluation gespannt. Insofern ist auch der Weg über die Pauschale richtig. Aber auch dann, wenn nicht spitz abgerechnet wird, sollten den Städten keine Mittel für Aufgaben zufließen, die mit der Verlängerung der gymnasialen Schullaufbahn nichts zu tun haben, wo die Kosten nur vorgeschoben werden.

Wir sind zwar der Meinung, dass dieses Gesetz unbedingt notwendig ist, werden uns aber wegen der Unwägbarkeiten enthalten. Wir sind jedenfalls froh, dass endlich Vernunft einkehrt. Wir hoffen, dass auch auf anderen Lern- und Unterrichtsfeldern die Vernunft einkehrt und Sie als schwarz-gelbe Koalition wieder zu einer Lernkultur zurückkehren, in der die Schüler besser abschneiden, als es die Ergebnisse aus den jetzigen Prüfungen nahelegen. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Seifen. – Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Gebauer das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eines vorweg sagen: Liebe Frau Stotz, liebe Frau Beer, ich hätte mich am heutigen Abend wirklich sehr gefreut, wenn Sie einfach mal gesagt hätten: Besser gemacht als unter RotGrün beim Inklusionsgesetz.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Das wäre allen Beteiligten zugutegekommen. Ich kann mich noch ganz genau an die Nacht-und-Nebel-Aktion unter Federführung des damaligen Fraktionsvorsitzenden Norbert Römer erinnern und daran, wie der Streit mit den kommunalen Spitzenverbänden zu eskalieren drohte und man diesen abwenden wollte.

(Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE] – Zuruf von Christian Dahm [SPD])

Wenn Sie schon von Bedarfen sprechen, liebe Frau Beer, dann hätte ich mir sehr gewünscht, dass Sie die Bedarfe auch bei der Inklusion vorab geklärt hätten; dann wären wir nicht in der Situation, in der wir uns heute befinden.

(Beifall von der CDU und der FDP)