Protocol of the Session on April 11, 2019

Arbeitszeitgesetz streichen. Dort ist die Sonntagsöffnungszeit für „wissenschaftliche Präsenzbibliotheken“ erlaubt. Stünde dort einfach „Bibliotheken“, wäre alles gut.

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

Dafür findet sich in Berlin leider kein Ehrgeiz, und deswegen gehen wir jetzt in NRW voran, indem wir erstens das Kulturfördergesetz ändern und genau beschreiben, was Bibliotheken können.

Die Redezeit.

Zweitens gehen wir in die Bedarfsgewerbeverordnung und erlauben die Sonntagsöffnung. Nicht alle Bibliotheken müssen diese Möglichkeit nutzen, aber viele Bibliotheken können und wollen davon Gebrauch machen.

(Beifall von der FDP)

Herr Kollege, die Redezeit. Bitte.

Ich komme zum Schluss. – Wenn unsere Initiative in Berlin Motivation sein sollte, das Ganze vielleicht auch bundesweit zu regeln, wäre das wunderbar. Wir wollen unseren Beitrag leisten. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und Dr. Stefan Nacke [CDU])

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Deutsch. – Als nächster Redner hat für die SPD-Fraktion Herr Kollege Bialas das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Art. 140 des Grundgesetzes benennt ein hohes Gut. Dieses heißt ein wenig einfach ausgedrückt: Sonntags ist zu. – Es wird begründet mit dem Schutz der Arbeitsruhe, aber auch mit der Möglichkeit, am Sonntag die seelische Erhebung zu erleben.

Das Arbeitszeitgesetz ist angesprochen worden. Dort regelt § 10 potenzielle Ausnahmen; Bibliotheken werden dort nicht genannt. Bisherige Versuche, das zu ändern, auch auf der Ebene der Länder, nicht zuletzt in Hessen, scheiterten.

Nun hat die Landesregierung eine Änderung des Kulturfördergesetzes und der Bedarfsgewerbeverordnung vorgelegt. Als Präsident des Verbandes der Bibliotheken kann ich sagen: Das ist ein anderer Versuch, das ist ein kluger Versuch, es ist jedoch fraglich, ob er tauglich ist.

Lassen Sie mich drei Punkte ansprechen; sie sind zum Teil schon vorgetragen worden.

Erstens wird es uns in der Zukunft immer mehr beschäftigen und beschäftigen müssen, wo wir als Menschen miteinander in Kontakt kommen, welche Plattformen geboten sind, welche Orte wir in der analogen Welt aufsuchen. Bibliotheken sind in der Tat kein unwichtiger Ort.

Zweitens. Die Bibliotheken haben sich in den letzten Jahren, ja fast schon Jahrzehnten, deutlich weiterentwickelt von einem Ort der reinen Ausleihe, bei dem es in Bezug auf die Öffnungszeiten nur darum geht, dass man für diejenigen, die während der regulären Öffnungszeiten zu faul sind, zwingend noch den Sonntag anbieten muss, damit sie ihre Restfaulheit befriedigen können.

Oder aber sind Bibliotheken nicht vielmehr Orte der Begegnung, Dritte Orte, Bildungsorte, Lernorte, aber auch Orte, wo Familien in einem räumlichen Bereich, in dem das Buch eine Rolle spielt, zusammenkommen können?

Laut der IGLU-Studie verfügen ca. 20 % unserer Viertklässler über keine ausreichende Lesekompetenz. Angesichts dessen müssen wir uns überlegen, wie und an welchen Orten wir den Kompetenzerwerb zusätzlich regeln können. Bibliotheken können dabei mit Sicherheit eine wichtige Rolle spielen.

Drittens. Manche Bibliotheken öffnen einfach ihre Türen und stellen Wachpersonal dorthin. Die Bücher können mit technischen Vorrichtungen ausgeliehen werden, und in manchen Fällen gibt es noch ein Café, wo – selbstverständlich – Servicekräfte Kaffee und Kuchen verkaufen.

Manchmal begleitet eine Bibliothekarin einen Autor bei dessen Lesung und verkauft seine Bücher, während er dort präsentiert. Sobald sie aber auf die Ausgabe eines Buches oder bezüglich eines themenspezifischen Sachverhaltes angesprochen wird, darf sie keine Auskunft geben. Solche Situationen erleben wir zum Teil.

Wir müssen sehr deutlich machen, dass heute ein anderes Bild der Aufgaben von Bibliotheken existiert und dass es nicht nur – wie bei den Videotheken – um eine reine Ausleihe geht. In Zukunft wird das umso wichtiger.

Der Gesetzentwurf zielt daher auch auf diesen sowohl persönlichen als auch gesellschaftlichen Mehrwert und eben nicht auf die Partikularinteressen. Insofern ist er neu und spannend. Wir werden im Beratungsverfahren prüfen, ob er tatsächlich tauglich ist – im Falle einer Klage möglicherweise auch vor Gericht.

Es ist gut für uns alle, in gemeinsame Gespräche mit den Gewerkschaften einzusteigen und schon einmal

Modelle zu erarbeiten, wie man dem anderen wichtigen Gut, der Sonntagsruhe, gerecht werden kann. Schließlich wären auch an den Sonntagen Beschäftigte der Kommunen eingebunden – teilweise geht es dabei auch noch um finanzielle Fragen –, und deren Rechtsgüter sind ebenfalls hoch zu werten.

Wir stimmen selbstverständlich der Überweisung zu. Ich kann nur empfehlen, einen breiten Diskurs darüber zu führen und auch sehr zielgerichtet in Einzelgespräche sowohl mit den Bibliothekaren, die dann sonntags arbeiten müssten, als auch mit den Gewerkschaften zu gehen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Bialas. – Als nächster Redner hat nun für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abgeordneter Kollege Keymis das Wort. Bitte sehr.

Danke schön. – Frau Präsidentin! Wir freuen uns über diesen guten Entwurf. Es ist ein interessanter Vorschlag, es auf diese Weise zu probieren.

Ich möchte noch einmal auf die Genese eingehen. Vor mittlerweile bereits elf Jahren sagte einer unserer berühmtesten Politiker in Deutschland, Professor Dr. Norbert Lammert, es sei grotesk und völliger Unsinn, dass Bibliotheken sonntags nicht geöffnet, Oper und Theater jedoch besucht werden könnten.

Er hat die Frage aufgeworfen, wieso das eine möglich ist, das andere aber nicht. Er hat es schon damals nicht verstanden und sich dazu sehr dezidiert geäußert. Wer es nachlesen will: Es steht in der „Berliner Zeitung“ vom 10. Oktober 2008; das ist also schon lange her.

Nicht erst seitdem wird intensiv darüber diskutiert. Auch in Nordrhein-Westfalen haben wir das schon häufiger getan, zuletzt noch im Landtag in einer Anhörung am 29. September 2016 – ein wunderschöner Septembertag.

Ich erinnere mich gut, dass damals die Leiterin der Stadtbibliothek Mönchengladbach, Frau Brigitte Behrendt, auf Einladung der grünen Fraktion einen wirklich engagierten Vortrag dazu gehalten hat, die Öffnung von Bibliotheken am Sonntag zu ermöglichen. Sie hat bereits all die Argumente angeführt, die wir gerade gehört haben.

Eigentlich müssen wir sie gar nicht mehr alle aufzählen, weil wir ohnehin wissen, dass es ein richtiger und kluger Gedanke ist, sich bei den Bibliotheken arbeitsrechtlich an Theatern, Orchestern und Konzerthäusern zu orientieren.

Es gibt in Deutschland 9.858 Bibliotheken mit 120 Millionen Besuchern jährlich – ein paar Besucher sogar sonntags. Lieber Herr Verbandspräsident Bialas, dieses Thema bewegt viele Menschen. Diese Orte der Begegnung sind nicht nur Dritte Orte, sondern erste Orte, wenn es darum geht, sonntags zusammen zu schauen, was es in der Bibliothek gibt, die heute viel mehr bietet, als – in Anführungszeichen – „nur“ Bücher.

Insofern kann ich mich eigentlich nur über diesen Vorschlag freuen. Am 13. Februar dieses Jahres hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag eingebracht, der genau das fordert.

Ich will nicht sagen, dass der Antrag fast als Vorlage gedient haben könnte; schließlich sind die Blickwinkel hier etwas anders als in Berlin. Ich bin aber froh, dass unsere Bundestagsfraktion die Dinge genauso sieht wie unsere Landtagsfraktion.

Wir haben dieses Anliegen zwar nicht schriftlich ausformuliert, aber ich kann ankündigen, dass unsere Fraktion mit allem Nachdruck die jetzt eingebrachte Lösung unterstützt und sich freut, wenn sie möglichst bald und schnell umgesetzt würde.

Wir stehen auf einer Seite mit Professor Lammert, mit Brigitte Behrendt und mit den Grünen in Berlin, und wir freuen uns, dass Sie das Thema noch einmal aufgegriffen haben. Wir würden damit eines unserer Wahlversprechen des Landtagswahlprogramms

2017 erfüllen, wo wir formuliert haben:

„Gerade deshalb gilt es auch, Hürden für die kommunale Kulturpolitik abzubauen. Kommunale Bibliotheken sollten, genau wie Theater, Museen, Kulturzentren und wissenschaftliche Bibliotheken sonntags öffnen. Wir setzten uns dafür ein, die entsprechenden Regelungen zu verändern.“

Ich habe noch einen Vorschlag zum Schluss: Ich würde mir aus vielerlei Gründen dringend wünschen, dass wir im Landtag Nordrhein-Westfalen – ich weiß nicht, ob das funktionieren wird – auf eine Anhörung zu diesem Thema verzichten, sondern einfach sagen: Tolle Geschichte, machen wir so. – Ich weiß nicht, ob das möglich ist.

Diese Bitte richte ich an die antragstellenden Fraktionen. Wir müssen das alles nicht noch einmal durchkauen. Die vorherige Regelung war – ich zitiere noch mal Herrn Professor Lammert – Unsinn und grotesk. – Ran an die Bulette, um es mal völlig unbibliothekarisch zu sagen.

Ich würde mich freuen, wenn wir das schnell zu einem gemeinsamen Beschluss im Ausschuss machten, in den wir das natürlich gerne überweisen. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Keymis. – Für die Fraktion der AfD hat nun Frau Abgeordnete Walger-Demolsky das Wort.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Antrag scheint ein Antrag zu werden, der am Ende die Zustimmung des gesamten Plenums erfahren wird.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Dass wir das noch erleben!)

Das haben Sie schon ein paar Mal erlebt. Aber auch dieser Antrag wird das möglicherweise schaffen.

Ich schließe mich meinem Vorredner gerne an und könnte auf diesbezügliche Anhörungen gut verzichten – auch wenn ich noch ein paar Wermutstropfen sehe.

Eines ist damit nämlich nicht gelöst. Sie schaffen mehr Freiheit für die Städte – allerdings insbesondere für die Städte, die sich das leisten können. Köln und Düsseldorf haben schon angekündigt, dass sie, wenn es so kommt, davon profitieren und es nutzen werden. Ich kenne die Diskussion aus einer anderen Stadt, die schon jetzt jedes Jahr aufs Neue darüber debattiert, ob nicht Kosten gespart werden können, indem man beispielsweise die Bibliothek über die Weihnachtsferien schließt oder die Öffnungszeiten verringert, da man Personal einsparen muss, weil nämlich das Geld nicht da ist.

Eines ist richtig: Das ist eine tolle Idee. Wir werden dafür stimmen. Aber wir sehen auch, dass das Ganze, wenn die finanzielle Ausstattung der städtischen Bibliotheken nicht vom Land unterstützt wird, in manchen Gegenden zum Rohrkrepierer wird.