Liebe Kolleginnen und Kollegen, die sogenannte Kapitalisierung von Stellen findet im Land NordrheinWestfalen bereits statt: bei uns wie früher bei Ihnen.
(Das Ende der Redezeit wird angezeigt. – Mi- chael Hübner [SPD]: Das gilt für jeden Antrag übrigens, Herr Kollege Witzel! Die Redezeit ist eh abgelaufen!)
Der Begriff lautet „Geld statt Stellen“. Jedoch könnte man das Programm ohne die Ausweitung von sachgrundlosen Befristungen gar nicht ausbauen; man müsste das Programm einstellen.
(Beifall von der FDP und der CDU – Michael Hübner [SPD]: Klatschen ist kein Argument, Herr Kollege! – Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD])
Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der Grünen Frau Abgeordnete Schäffer das Wort. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das gerade war eine interessante Argumentation von Herrn Witzel. Ich glaube, die muss ich nicht vertiefen.
Ich würde gern zum Antrag sprechen. Wir haben als Abgeordnete, als Haushaltsgesetzgeber eine Fürsorgepflicht für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen.
Deshalb finde ich es richtig, dass wir uns mit dem Thema der sachgrundlosen Befristung in den von uns zu verantwortenden Bereichen auseinandersetzen. Ich sehe hier auch eine Bereitschaft von den Vertretern von CDU und FDP; darauf kann man doch ganz gut aufbauen.
Die sachgrundlose Befristung führt zu Unsicherheit, sie verhindert langfristige Planungen, Familiengründungen sind schwierig. Gerade im Wissenschaftsbereich ist doch in den vergangenen Jahren immer wieder nachgezeichnet worden, dass eine Projektbefristung nach der anderen für den wissenschaftlichen Nachwuchs dazu führt, dass Familienplanung im Prinzip überhaupt nicht möglich ist. Das ist die Perspektive der Arbeitnehmer.
Aber auch aus Arbeitgebersicht gibt es einige Gründe, die gegen die sachgrundlose Befristung sprechen, denn sie ist natürlich verantwortlich für so etwas wie Fluktuation, weil sich Betroffene auf andere, auf unbefristete Stellen wegbewerben.
Wir wollen doch eigentlich die Kontinuität sichern. Wir wollen Kontinuität, um Fachwissen zu generieren. Natürlich steht der öffentliche Dienst auch in Konkurrenz zur Privatwirtschaft. Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen kann neben der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein Faktor sein, um den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen.
Dass die Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes nicht zuletzt vor dem Hintergrund von rund 3.500 unbesetzten Stellen in der Verwaltung des Landes in unserem Interesse liegen muss, ist auch klar.
Nach dem Antrag der SPD sollen auch bei der Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen nach wie vor weiterhin begründete Befristungen möglich sein; es soll also eine gewisse Flexibilität erhalten bleiben, zum Beispiel bei Elternzeitvertretungen, bei Vertretungen aufgrund von Erkrankungen, bei Erprobung oder eben auch bei Projektarbeiten.
Ich kann für uns Grüne sagen, dass wir grundsätzlich dem Antrag sehr positiv gegenüberstehen und uns auf die Debatte im Ausschuss freuen.
Nichtsdestotrotz – das klang hier zum Teil schon an – steckt der Teufel oft im Detail. Ich glaube, dass wir im weiteren Verfahren und in der weiteren Diskussion durchaus noch einige Fragen zu klären haben, und zwar, ob es Bereiche gibt, in denen die Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen möglicherweise problematisch sein kann.
Herr Witzel hat gerade schon den Fall angesprochen – und das gestehe ich Ihnen auch zu –, wenn das Land über Bedarf ausbildet. Die Frage ist, ob wir nicht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zumindest für einen gewissen Zeitraum befristet übernehmen wollen.
Wir müssen auch noch einmal darüber diskutieren, welche rechtlichen Möglichkeiten tatsächlich bestehen, um Vorgaben für die Landesbetriebe machen zu können.
Ich möchte gern noch einen anderen Bereich ansprechen, der mir sehr wichtig ist, weil ich viel mit dem Bereich von Projektförderung zu tun habe. Das sind keine Beschäftigten des Landes, aber das Land fördert zum Teil Projekte, die es schon seit Jahren und Jahrzehnten gibt, wo Projekte unabhängig von Regierungskonstellationen gefördert werden und wo klar ist, dass solche Förderungen auch weiter fortbestehen werden.
Trotzdem laufen diese Förderzusagen häufig nur von Jahr zu Jahr, was eben in der Folge auch bedeutet, dass die Träger, die solche Projekte durchführen, Arbeitsverträge nur befristet ausstellen können.
Das ist zwar keine sachgrundlose Beschäftigung – das ist mir völlig klar –, sondern es ist begründet befristet, weil eben die Förderzusage befristet ist. Aber
ich glaube, dass wir uns in diesem Kontext auch damit beschäftigen müssen – dass sich vor allen Dingen der HFA damit beschäftigen muss –, wie man solche Projektförderungen, von denen wir wissen, dass sie über Jahre durchgeführt werden, auch verstetigen kann. Es wäre mir wichtig, auch diesen Aspekt noch einmal zu beleuchten.
Wir Grüne freuen uns auf die Debatte im Ausschuss, weil ich glaube, dass das ein wichtiges Thema ist, dem wir uns annehmen müssen, um die Beschäftigung im öffentlichen Dienst attraktiver zu machen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der AfD Frau Dworeck-Danielowski das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Befristete Arbeitsverhältnisse bedeuten für die Arbeitnehmer, die es betrifft, in der Tat große Unsicherheit.
Bei vielen Entscheidungen spielt das Einkommen und somit das Arbeitsverhältnis eine Rolle: bei der Anmietung einer Wohnung, der Aufnahme eines Kredits, der Finanzierung des eigenen Autos oder auch bei der Frage: Können wir jetzt schon eine Familie gründen? Was ist, wenn ich nicht entfristet werde? Schaffen wir das dann?
Ich selbst habe bei einem großen Versicherer gearbeitet, also in der Privatwirtschaft, dessen Belegschaft zu einem viel zu großen Teil befristet eingestellt wurde. Regelmäßig wurden per Kontingent immer wieder jedes Jahr einige entfristet, und für die anderen ging das Zittern weiter. Teilweise reihten sich diese Befristungen – natürlich auch mit Grund – über viele Jahre aneinander. Ich habe bei meinen Kollegen hautnah erlebt, wie belastend diese Situation war.
Deshalb begrüßen wir grundsätzlich, dass dieses Thema auf Bundesebene angefasst wird. Hier zitiere ich aus dem Koalitionsvertrag die Zeilen 2.336 bis 2.338:
„Wir wollen den Missbrauch bei den Befristungen abschaffen. Deshalb dürfen Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigen nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen.“
Aber was würde es unter Umständen bedeuten, wenn das Land als Arbeitgeber gänzlich auf jede grundlose Befristung verzichten würde? Wir haben es gerade auch schon gehört: Das Land bietet vielen
jungen Menschen eine gute Ausbildung. Es ist von Beginn an klar, dass nicht alle auf lange Sicht übernommen werden können.
Die gut ausgebildeten jungen Leute finden doch in der Regel auch woanders eine Anstellung im öffentlichen Dienst. Wenn der Arbeitgeber nach der Ausbildung sofort unbefristet einstellen muss, könnte das eher dazu führen, dass viele gar kein Arbeitsverhältnis zur Überbrückung bekommen.
Nicht nur aus diesem Grund lehnen ein wir ein grundsätzliches Verbot von befristeter Beschäftigung ab. Wir befürchten grundsätzlich, dass es dazu führen könnte, dass insgesamt weniger Personen die Chance bekommen, den Nutzen ihrer Persönlichkeit und ihrer Arbeitskraft zu präsentieren.
Gerade mit Blick auf den allgegenwärtigen Fachkräftemangel sind wir sehr optimistisch, dass Arbeitgeber, beispielsweise auch die Universitätskliniken, ein eigenes großes Interesse daran haben, gute Kräfte zu binden und weitestgehend auf Befristungen zu verzichten bzw. sie nicht unnötig zu verlängern.
Auch wenn der öffentliche Dienst als Arbeitgeber natürlich zumindest theoretisch vorbildhaft handeln sollte, halten wir grundsätzlich nichts davon, die Arbeitnehmer der Privatwirtschaft zu Arbeitnehmern zweiter Klasse zu degradieren.
Deswegen war ich gerade überrascht, als Frau Schäffer davon sprach, dass ein grundsätzliches Befristungsverbot dem öffentlichen Dienst als Arbeitgeber quasi einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Privatwirtschaft verschaffen würde.
Ich denke, dass vor allen Dingen in der Privatwirtschaft, gerade bei den großen Konzernen, noch sehr viel mehr Missbrauch damit betrieben wird, dass Personen immer wieder in unsicheren prekären befristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden. Hier eine Lanze für die Angestellten im öffentlichen Dienst zu brechen, die ohnehin schon häufig privilegiert sind, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
Daher freuen wir uns, dass diese Regelungen auf Bundesebene angestoßen und hoffentlich auch umgesetzt werden, und zwar für alle Arbeitnehmer, nicht nur für die Angestellten im öffentlichen Dienst.
Wie so häufig, hat die Medaille zwei Seiten. Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal ist es gut, wenn man die einleitenden Zwischenrufe akustisch nicht verstehen kann.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass der Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse in der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen bei unter 5 % liegt. Sachgrundlos befristet sind lediglich rund 0,4 %. Die Landesregierung bekräftigt, dass Befristungen, vor allem sachgrundlose Befristungen, im öffentlichen Dienst die Ausnahme bilden sollten.
Allerdings ist genauso klar: Für bestimmte Situationen und für bestimmte Sachgründe werden sich vor allem Befristungen mit Sachgrund auch zukünftig nicht komplett vermeiden lassen. Beispielsweise im Falle von langfristigen Erkrankungen, beim Mutterschutz, bei der Elternzeit gibt es eine ganze Reihe von Konstellationen, wo es auch im wohlverstandenen Interesse der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters liegt, mit Befristungen, die mit Sachgrund versehen sind, zu arbeiten.