Allerdings ist genauso klar: Für bestimmte Situationen und für bestimmte Sachgründe werden sich vor allem Befristungen mit Sachgrund auch zukünftig nicht komplett vermeiden lassen. Beispielsweise im Falle von langfristigen Erkrankungen, beim Mutterschutz, bei der Elternzeit gibt es eine ganze Reihe von Konstellationen, wo es auch im wohlverstandenen Interesse der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters liegt, mit Befristungen, die mit Sachgrund versehen sind, zu arbeiten.
Im Übrigen vereinbaren wir in der Regel kein befristetes Arbeitsverhältnis, wenn die Möglichkeit für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht. Wir werden in unserem Verantwortungsbereich den laufenden Prozess der Eindämmung sachgrundlos befristeter Anstellungen und der Umwandlung bestehender sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse in unbefristete fortsetzen.
So ist auch die Anzahl der sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse im letzten Jahr um rund 15 % zurückgegangen. Ich erspare Ihnen jetzt eine tiefgreifende Analyse der sieben Jahre davor.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Das bleibt auch so. Damit sind wir am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/5621 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.
Gibt es Gegenstimmen gegen diese Überweisungsempfehlung? – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig mit Zustimmung aller Fraktionen so beschlossen und überwiesen.
Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. Wir kommen daher unmittelbar zur Abstimmung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/5623 in den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.
Ich darf fragen, wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, und bitte um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? Dann ist die Überweisungsempfehlung einstimmig vom Hohen Hause angenommen.
Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Damen und Herren, sind wir am Ende unserer heutigen Sitzung.
Ich berufe das Plenum wieder ein für Mittwoch, den 22. Mai 2019, 10:00 Uhr, und wünsche Ihnen allen einen schönen Abend, einen guten Heimweg und ein gesegnetes Osterfest.