Protocol of the Session on April 11, 2019

Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat für die antragstellende Fraktion Frau Kollegin Gebhard das Wort.

Liebe Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Fast zum Abschluss unseres langen Plenartages kommen wir heute noch einmal zu einem sehr wichtigen Thema. Lassen Sie

mich zu Beginn Professor Dr. Bellmann vom IAB zitieren, mit dem wir wohl die Problematik ganz gut einordnen können. Er beschreibt die Situation wie folgt:

„Die Zunahme der Teilzeit und der befristeten Beschäftigung haben dazu geführt, dass es beispielsweise für jüngere Beschäftigte oft schon typisch oder ‚normal‘ ist, nicht in einem unbefristeten Vollzeitbeschäftigungsverhältnis tätig zu sein.“

Ich glaube, wenn ich mich hier im Saal umschaue und die Kollegenschaft insgesamt sehe, weiß ich: Viele Kolleginnen und Kollegen haben selbst eigene Kinder oder wissen es aus ihrer Verwandtschaft.

Wenn die Kinder so groß sind, dass sie gerade auf dem Sprung stehen, in die Berufstätigkeit einzusteigen oder das gerade hinter sich haben, hatten sie mit dieser Problematik zu tun und haben am eigenen Leib mitbekommen, welcher Stress diese Situation auslöst und welche gesellschaftlichen Konsequenzen sie hat.

Wir können dieses Problem natürlich in NordrheinWestfalen nicht allein lösen; aber wir können einen Beitrag dazu leisten. Das wollen wir mit diesem Antrag tun. Wenn wir uns nur auf befristete Arbeitsverhältnisse konzentrieren, haben wir in 2017 einen neuen absoluten Höchststand erreicht. 8,3 % der Beschäftigten hatten befristete Arbeitsplätze.

8,3 % bedeuten 3,15 Millionen Beschäftigte, die ihre Zukunft nicht planen können, sich beim Konsum zurückhalten müssen, keine langfristigen Verträge eingehen können und ihre Familienplanung zurückstellen. Sie sind vielmehr damit beschäftigt, sich bereits nach dem nächsten Arbeitsplatz umzuschauen – kaum, dass sie sich auf ihren Arbeitsplatz eingelassen haben. Viele hangeln sich von Befristung zu Befristung.

Die rechtlichen Möglichkeiten werden von den Arbeitgebern voll ausgereizt: Sie nutzen gerade bei den sachgrundlosen Befristungen die Möglichkeit der dreimaligen Verlängerung innerhalb von zwei Jahren völlig aus. Manche gehen sogar darüber hinaus – in der Hoffnung, dass Arbeitnehmer sich nicht trauen, dagegen juristisch vorzugehen.

Diese Situation ist für jeden Einzelnen Stress pur. Daher ist es gut, dass sich CDU/CSU und SPD im Bund in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt haben, den Missbrauch bei befristeten Beschäftigungen abzuschaffen. Dazu gehört insbesondere die sachgrundlose Befristung. Das ist gut so; denn schließlich sind über 50 % der Befristungen sachgrundlos.

Es reicht unseres Erachtens aber nicht aus, in Nordrhein-Westfalen darauf zu warten, dass der Bund etwas tut, denn der öffentliche Dienst im ganzen Land, aber auch in Nordrhein-Westfalen hat an dieser Situation einen großen Anteil.

Wir diskutieren in Nordrhein-Westfalen mit schöner Regelmäßigkeit im HFA, im Unterausschuss Personal, im Innenausschuss über die Notwendigkeit, den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen. Wir wissen: Schon jetzt können viele Stellen nicht besetzt werden. Deshalb müssen wir als Arbeitgeber ein großes Interesse daran haben, die Befristung auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Stattdessen sollten wir die Beschäftigten durch dauerhafte Verträge erstens motivieren, sich überhaupt im öffentlichen Dienst zu bewerben – selbst dann, wenn an der einen oder anderen Stelle in der Privatwirtschaft höhere Einkommen zu erzielen sind –, und ihnen zweitens die Vorteile der Sicherheit des Arbeitsverhältnisses vor Augen führen. Dieses Argument der Sicherheit, um überhaupt Zukunftsplanung machen zu können, ist ein gutes Argument und wird den öffentlichen Dienst attraktiver machen.

Darum bieten wir als SPD-Fraktion den Koalitionsfraktionen gerne Folgendes an: Lassen Sie uns gemeinsam im Ausschuss für einen attraktiven öffentlichen Dienst mit guten und sicheren Arbeitsverhältnissen sorgen. Lassen Sie Nordrhein-Westfalen zu einem Vorreiter in dieser Sache werden. – In diesem Sinne ein herzliches Glück auf! Frohe Ostern.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Gebhard. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Blöming das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema der sachgrundlosen Befristungen im öffentlichen Dienst nehmen wir als CDU sehr ernst. Wir wissen um die Missstände in der Praxis und werden diese weiterhin effektiv bekämpfen.

Der Antrag der SPD-Fraktion ist jedoch zur Bekämpfung der bestehenden Probleme nicht zweckdienlich. Er schießt weit über das Ziel hinaus. Richtig ist, dass sachgrundlose Befristungen nicht zu einem Ausbeutungsinstrument verkommen dürfen. Gerade im öffentlichen Dienst setzen wir uns effektiv für eine Minimierung von sachgrundlosen, aber auch von generellen Befristungen ein.

Dass unsere Arbeit bereits Früchte trägt, wird unter anderem am Beispiel des Umweltministeriums deutlich. Im Jahr 2015 waren es noch 50 befristet Beschäftigte, davon 28 ohne Sachgrund. Das gleiche Verhältnis findet sich auch zu Beginn des Jahres 2017.

Unter der Regierungsverantwortung der NRWKoalition finden sich im Bereich des Ministeriums nur noch 33 befristete Beschäftigte und hiervon nur 15 ohne Sachgrund.

Zusätzlich wurden bereits im Haushaltsgesetz 2018 fast 4.000 kw-Vermerke gestrichen. Weitere rund 3.000 kw-Vermerke werden es allein im Jahr 2019 sein. Damit haben wir insgesamt fast 7.000 Arbeitsverhältnisse entfristet. Das zeigt, dass wir Worten auch Taten folgen lassen und die Anzahl der zeitlich begrenzten Arbeitsverträge ganz deutlich senken.

Des Öfteren kann das Instrument eines befristeten Arbeitsvertrages sogar zur Personalbindung beitragen, wenn beispielsweise ein Auszubildender der geeignete Kandidat für eine zukünftige Stelle ist, diese jedoch erst in einem Jahr frei wird. Hier bildet ein befristeter Arbeitsvertrag einen sehr guten Übergang zum beidseitigen Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Dieser Punkt gehört auch zur Wahrheit, doch Sie verschweigen ihn wieder einmal ganz bewusst.

Sieben Jahre lang gab es von Ihnen in diesem Bereich keinerlei nennenswerte Initiativen. Die Forderung des vollständigen Abbaus aller bestehenden befristeten Arbeitsverhältnisse bis Mitte 2020 ist vor diesem Hintergrund – und das sage ich ganz deutlich – viel mehr als illusorisch.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag ist leider in keiner Weise zur Bekämpfung der bestehenden Mängel im System der befristeten Arbeitsverträge geeignet. Allein die überzogene Forderung des kompletten Abbaus der befristeten Stellen bis 2020 zeigt die ideologische und praxisuntaugliche Prägung dieses Schnellschusses. Wie so oft, stellen Sie mal wieder polemische Forderungen ohne Sinn und Verstand.

Die erwähnte Streichung der rund 7.000 kw-Vermerke zeigt ganz deutlich, dass wir die Reduzierung von befristeten Verträgen auf das absolut notwendige Maß sehr ernst nehmen. Missbrauch in der Praxis werden wir auch weiterhin effektiv bekämpfen. Der in Rede stehende Antrag ist hierzu leider nicht zweckdienlich.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Blöming. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP Herr Abgeordneter Witzel das Wort. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die NRW-Koalition lehnt

dann sachgrundlose Befristungen ab, wenn diese lediglich der Vermeidung von unbefristeten Arbeitsverhältnissen dienen. Die Forderungen der SPD in diesem Antrag gehen aber weit darüber hinaus: Alle sachgrundlosen Befristungen sollen plötzlich nach SPD-Willen unterbleiben; zugleich sollen die bereits existierenden bis 2020 abgebaut werden.

Die Wahrheit ist: Es besteht aus unterschiedlichen Gründen überhaupt kein Anlass zum Alarmismus, Frau Gebhard, denn:

Erstens. Die Anzahl der sachgrundlosen Befristungen in der Landesverwaltung ist seit dem schwarzgelben Politikwechsel 2017 gesunken. Wenn es also hier ein gemeinsames Anliegen von uns und auch von Ihnen ist, genau hinzuschauen, müssen Sie doch feststellen: Da ist gehandelt worden. Die Zahlen haben sich verbessert: Vom Jahr 2017 bis zum 31.12.2018 ist ein Rückgang um 21 % zu verzeichnen. Das hätten Sie hier doch mal anerkennend würdigen können.

Zweitens. In Zeiten des Fachkräftemangels ist es immer weniger ein Problem für Arbeitnehmer, ihre Stelle zu behalten. Umgekehrt beschäftigt sich Schwarz-Gelb aus der Perspektive des Dienstherrn, des Staates heraus gedacht mit ganzheitlichem Personalmanagement, also ausdrücklich auch mit Fragestellungen von Bindungsanreizen, um gut ausgebildete Fachkräfte nicht zu verlieren.

Deshalb machen wir neue innovative Angebote und Konzepte für Bereiche, wo Sie zum Beispiel bislang kein Angebot von Homeoffice hatten. Da ist doch der Fokus für denjenigen, der leistungsfähig ist, heute ein ganz anderer.

Drittens. Nicht jede Beschäftigung, die im rein rechtlichen Sinne sachgrundlos befristet ist, ist an sich schon verwerflich oder verstößt gar gegen die Interessen der Vertragspartner. Deshalb wäre auch ein generelles Verbot von sachgrundlosen Befristungen alles andere als eine soziale Wohltat. Ich darf auf Beispiele aus der Ausbildung verweisen.

Es ist doch bewusst unsere Philosophie, zu sagen: Beim Staat gibt es qualitativ ansprechende, gute und hochwertige Ausbildungsangebote, und wir wollen, dass dort über Bedarf ausgebildet wird. Das ist gut für den Staat, weil man nachher ein bisschen Auswahl und auch Sicherheit hat, dass man, wenn sich der eine oder andere für die weitere Laufbahn anders entscheidet, trotzdem noch genügend qualifizierte Fachkräfte hat.

Es ist auch ausdrücklich im Interesse der Auszubildenden, die dort ein gutes Ausbildungsangebot mit entsprechenden Standards bekommen. Dann ist es aber doch ganz ausdrücklich im Interesse eines Auszubildenden, dass er sich nicht gerade in der Spitzenzeit seiner Prüfungsleistung mit Anschlussbeschäftigungen beschäftigen muss, sondern zunächst

einen befristeten Vertrag bekommt, auch wenn es dann nicht für jeden ausdrücklich eine lebenslange Beschäftigungsgarantie gibt.

Wenn dies beide Seiten im Rahmen der Vertragsfreiheit verabreden, ist das doch allemal besser, als jemanden am Tag der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in die Arbeitslosigkeit zu entlassen.

(Beifall von der FDP)

Ich will an die Antragsteller von der SPD gerichtet ausdrücklich sagen: Das, was ich gerade vom Grundsatz her vorgetragen habe, haben Sie selbst bereits erkannt. Deshalb erstaunt es uns so, dass Sie diese Perspektive gar nicht in diesem Antrag reflektieren.

Es befindet sich nämlich ein anderer Antrag der SPD im Beratungsverfahren hier im Landtag, der der Forderung nach einem Verbot von sachgrundlosen Beschäftigungen explizit widerspricht. Das ist die Landtagsdrucksache 17/5063, Antrag der SPD „Schulen mit Lehrermangel nicht im Stich lassen – nicht verausgabte Mittel müssen Schülerinnen und Schülern zugutekommen!“. In dem Antrag wird von Ihnen gefordert, dass nicht genutzte Haushaltsmittel für Lehrkräfte von den Schulen vor Ort für Bildungszwecke eingesetzt werden wie pädagogisches Personal.

Pädagogisches Personal, Frau Kollegin, mit Haushaltsresten zu finanzieren, bedeutet, dass diese Kräfte befristet beschäftigt werden müssen und daher nicht eine konkret vorhandene Planstelle besetzen können. Eine Befristung aufgrund schwankender

(Stefan Zimkeit [SPD]: Von keiner Sachkennt- nis getrübt! – Michael Hübner [SPD]: So ein Quatsch!)

sowie unklarer zukünftiger Haushaltsreste ist sachgrundlos. Sie fordern in Ihren Anträgen von uns, dass wir das an anderer Stelle machen und kritisieren das dann hier.

(Beifall von der FDP – Stefan Zimkeit [SPD]: Das ist schon wieder gelogen!)

Der Antrag ist von Ihrem Fraktionsvorstand unterschrieben; deshalb darf man dem schon eine gewisse Bedeutung für das Beratungsverfahren beimessen.

Damit bin ich bei meiner abschließenden Bemerkung:

(Michael Hübner [SPD]: Nicht unterschrieben! Das gilt für jeden Antrag!)