Zwischenzeitlich werden wir uns damit beschäftigen und uns darüber informieren, wie Sie denn im Europäischen Parlament zu dieser Frage abgestimmt haben. Dort ist seit Monaten die soziale Verortung von Fachpersonal in der Diskussion. Dann werden wir uns mit Blick auf die Debatte im Verkehrsausschuss
Dem Vorschlag der Gewerkschaft der Polizei, zur Steigerung der Verkehrssicherheit mehr Haltemöglichkeiten an Bundesautobahnen einzurichten, können wir grundsätzlich auch folgen. Insofern ist das, was die GdP da vorgeschlagen hat, ganz vernünftig. Deshalb empfehlen wir, dass sich die Verkehrsministerkonferenz gerne auch noch einmal damit beschäftigt, wie man zu entsprechenden Lösungen kommen kann.
Damit bin ich bereits bei meiner letzten Bemerkung. Der innenpolitische Teil, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der AfD, fällt heute bei uns aus. Da muss ich Sie enttäuschen. Warum das so ist, erklären wir Ihnen im Verkehrsausschuss. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal ist klar: Grenzschutz ist eine Bundesaufgabe. Dies hat auch, wenig überraschend, die Anhörung vom 14.03.2019 ergeben.
War es zunächst das Ziel der Antragsteller – von Ihnen, Herr Vogel –, die auch die Anhörung im Innenausschuss begehrten, eine Landesgrenzpolizei in NRW einzurichten, so wurde in der Anhörung deutlich, dass dies weder rechtlich zulässig noch tatsächlich nützlich wäre, weil die Kompetenzen hierzu einfach nicht vorliegen.
Die NRW-Koalition aus CDU und FDP hat die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden an der Grenze zu den Niederlanden und Belgien seit den Koalitionsgesprächen im Blick. Uns geht es dabei aber, anders als der AfD, nicht darum, den freien Handel und die Freizügigkeit der Menschen zu begrenzen, sondern um die Bekämpfung der Kriminalität.
Es ist unbestritten, dass insbesondere im Bereich des Drogenschmuggels Fahndungen an Binnengrenzen besonderen Sinn ergeben, da die Schmuggelware die Grenzen passieren muss. Das darf man aber nicht mit dem Ziel der AfD verwechseln, der es vorrangig um die Errichtung von Grenzen selbst geht.
So kam es denn unter anderem am 20.11.2018 zu einem Treffen der Strategiekonferenz der niederländisch-belgisch-deutschen Arbeitsgemeinschaft im
Zum Ersten muss der grenzüberschreitende Informationsaustausch zur Kriminalitätsbekämpfung verstärkt werden.
Zum Zweiten müssen grenzüberschreitende Einsätze koordiniert und dafür entsprechendes Personal vorgehalten werden.
Zum Dritten ist die Kommunikation bei grenzüberschreitenden Einsätzen ein wichtiges Thema, mit dem wir uns weiter beschäftigen müssen. Außerdem ist die Fortbildung von im Grenzgebiet tätigen Polizeibeamten sowohl in Bezug auf die Sprache als auch auf die jeweils unterschiedlichen Rechtsgrundlagen auszuweiten.
Der vorliegende Antrag ist auch, weil er gerade die obigen Punkte nicht berücksichtigt, die schon seit letztem Jahr bekannt waren, und zudem die nachfolgend von mir noch aufzuzeigenden Punkte völlig vernachlässigt, ungeeignet, um für mehr Sicherheit und mehr Kontrollen zu sorgen. Er ist einfach zu kurz gesprungen.
Die Anhörung hat Folgendes deutlich gemacht: Zum einen muss mehr Bundespolizei in die Grenzregionen. Hier ist der Bund zuständig. Bereits in meiner Rede im Plenum am 13.07.2018 hatte ich die Forderung an den Bund gerichtet, für mehr Bundesgrenzschutzpolizei zu sorgen. Dies haben im Übrigen alle Sachverständigen in der Anhörung bestätigt. Deswegen nutzen grenznahe Haltebuchten wenig, wenn es kein ausreichendes Personal gibt.
Außerdem stellt sich die Frage, ob und wie die Zuständigkeitsbereiche für Grenzschutzaufgaben von 30 km auf möglicherweise 50 km entlang der Binnengrenze zu den Niederlanden und zu Belgien erweitert werden können.
Hierbei ist die Forderung nach Tandemfahndungen durch Beamte der Bundespolizei und Personen der zuständigen Sicherheitsbehörden des Nachbarstaats an den betroffenen Binnengrenzen eine gute Ergänzung im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Denn nur durch mehr europäische Zusammenarbeit wird Deutschland sicherer. Das hätte man feststellen können, wenn man bei der Anhörung im Innenausschuss den Beamten der Bundespolizei richtig zugehört hätte.
Des Weiteren, Herr Vogel, stellt sich die Frage, ob die Bundespolizei in die „Aachener Erklärung“ aufgenommen werden muss. Ziel der „Aachener Erklärung“, die zwischen den Bundesländern NordrheinWestfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen auf der einen Seite und Belgien und Niederlande auf der anderen Seite im Jahr 2016 geschlossen wurde, ist es, dass die beteiligten Bundesländer auf deutscher Seite sowie Belgien und die Niederlande insbesondere sowohl den Informationsaustausch intensivieren und gemeinsame Auswerte- und Analyseprojekte durchführen als auch operative Maßnahmen abstimmen und gemeinsam gegen Tatverdächtige ermitteln.
Schließlich stellt sich dann noch die Frage, inwieweit gemeinsame Dienststellen in Grenznähe gestaltet werden können. Hierzu verweise ich auf das bereits bestehende Euregionale-Polizei-Informations- (und) Cooperations-Center, kurz EPICC, in der Euregio Maas-Rhein.
Bei vielen dieser Fragestellungen ist aber primär der Bund zuständig. Denn die Erhöhung der Personalstärke bei der Bundespolizei, die Schaffung und Ausweitung von Tandemfahndungen auf 50 km in das Landesinnere des Nachbarlandes und die Aufnahme der Bundespolizei in die „Aachener Erklärung“ hängt vom Bund ab. Dafür werden wir uns weiter einsetzen.
Wenn man also Kriminalität an der Grenze bekämpfen will, muss man Grenzschutz europäisch denken. Haltebuchten und Kontrollstellen alleine bringen da nichts, wenn das Gesamtkonzept fehlt – und daran scheitert Ihr Antrag.
Die Landesregierung arbeitet derzeit in enger Abstimmung mit den Beamtinnen und Beamten an beidem. Der Antrag der AfD geht daher nicht nur von völlig falschen Motiven aus, sondern er ist auch viel zu kurz gesprungen und spiegelt nicht einmal ein Viertel dessen wider, was wir in der Anhörung gehört haben.
Danke schön, Herr Dr. Pfeil. Ich muss Ihnen in allem, was Sie sagen, recht geben. Das ist richtig. Aber ich verstehe nicht, warum wir hier – wahrscheinlich mit Absicht – so aneinander vorbeireden. In meinem Antrag geht es darum, dass
Es geht überhaupt nicht um diese anderen Punkte. Das sind zusätzliche Punkte. Natürlich ist klar, dass das Bundessache ist. Aber solange da nicht aufgestockt wird, müssen wir schauen, dass wir mit den vorhandenen Mitteln agieren können.
Wir können auch nicht so lange auf eine europäische Lösung warten, die die Außengrenzen sichert. Denn das Aufstocken von Frontex ist für 2027 avisiert.
Herr Kollege, Sie bewegen sich gerade im Bereich der Kurzintervention, und zugelassen war eine Zwischenfrage. Den Unterschied …
Dann komme ich jetzt direkt zu der Frage. – Ist Ihnen klar, dass ich in diesem Antrag lediglich die Verkehrsinfrastruktur beleuchte und nicht diese ganzen anderen Themen, die eben aufgeführt wurden, bei denen ich Ihnen aber trotzdem in der Sache völlig recht gebe?
Herr Vogel, das ist mir klar. Nur, als Sie eben Ihre Rede begonnen haben, habe ich mich zurückversetzt gefühlt zu der Rede zur illegalen Immigration an der Westgrenze. Da wurde ähnlich argumentiert. Ich glaube, das ist eigentlich der Grund, weswegen dieser Antrag gestellt wurde, jetzt nur bei einem anderen Ministerium.
Die Anhörung Anfang dieses Jahres hat ganz klar gezeigt, dass es viel mehr zu tun gibt als nur diesen einen Punkt, den Sie hier aufführen. Meine Antwort darauf ist: Wir müssen noch andere Punkte erledigen und das Gesamtkonzept haben. Daran fehlt es. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Krauß und auch andere Kollegen haben eben schon darauf verwiesen, dass dieser Antrag eine Geschichte hat – eine Geschichte, die im letzten Jahr im Juli angefangen
hat. Es war ein Antrag, der mit „Illegale Migration an der der NRW-Westgrenze stoppen“ überschrieben war und unter anderem unter Punkt 3 die Forderung hatte, eine Grenzpolizei nach dem Vorbild Bayerns einzurichten.
Nun zitieren Sie aus der Anhörung einzelne Forderungen der GdP und des Bundes Deutscher Kriminalbeamter. Sie lassen aber weg, in welchem Kontext Sie diese Forderungen stellen. Der Kontext ist nach wie vor der, den Sie damals beantragt haben.
Ich kann Ihnen deutlich sagen: Es gibt nichts Richtiges im Falschen. Man muss schon sehen, in welchem Kontext solche Forderungen stehen.