Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lenzen. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abgeordneter Mostofizadeh das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Lenzen, nach Ihrem Vortrag müsste man den Eindruck haben, dass in Nordrhein-Westfalen irgendwie alles super ist,
dass sich die Behindertenvertretungen alle geirrt und in den Anhörungen nur gesagt haben: Es ist großartig, was CDU und FDP hier abgeliefert haben. – Ich hatte in den letzten anderthalb Jahren hier im Landtag einen völlig anderen Eindruck.
Um mit dem letzten Punkt, mit der Landesbauordnung, anzufangen, Herr Kollege: Ich wollte mich eigentlich nicht so aufregen, sondern ich wollte hier ein paar Punkte abarbeiten. Aber wenn Sie die NRWKoalition so definieren, Herr Kollege, dann muss ich dazu schon ein paar Punkte ausführen.
Bei der Verabschiedung der Landesbauordnung waren es die Behindertenverbände und der SoVD, also der Sozialverband VdK, die auf den Barrikaden standen und gesagt haben: Das ist nicht unser Gesetz. Ihr verschlechtert die Situation für Menschen mit Behinderungen, und zwar gerade auf dem Wohnungsmarkt, Herr Kollege Lenzen.
Es ist doch abenteuerlich, das hier als positives Beispiel vorzutragen. Das finde ich, ehrlich gesagt, nicht in Ordnung.
Ein zweiter Punkt, Herr Kollege Hagemeier, den ich auch ansprechen muss, weil ich das als sehr wichtig empfinde, ist die Frage des Wahlausschlusses von Menschen mit Behinderung und von Menschen, die unter Betreuung stehen.
Gerade in dieser Woche berät der Deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf von Linken und Grünen, der zum Ziel hat, den Wahlrechtsausschluss, der ja verfassungswidrig ist, zu beseitigen, Kollege Neumann. Das haben Sie nicht ganz richtig dargestellt. Das hat sich nicht gegen unser Gesetz gerichtet, sondern gegen die Regelung auf Bundesebene, dass nämlich das Bundeswahlgesetz verfassungswidrig ist. Es ist verfassungswidrig, was CDU und leider auch die Kollegen von der SPD auf Bundesebene machen, diesen Menschen das Wahlrecht zu verweigern. Da bitte ich Sie dringend, kurzfristig nachzuarbeiten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Auch was die Realität betrifft, ist es mir ein wichtiges Anliegen, Herr Ministerpräsident und andere, die im Moment den Geräuschpegel ziemlich hochziehen,
darauf hinzuweisen, dass bei der politischen Teilhabe vor Ort sowohl bei meiner Partei als auch bei jeder anderen Partei sicherlich Luft nach oben ist. Wie ist es denn mit Hör- und Sehgeschädigten auf Parteiveranstaltungen? Wie ist es denn auf Ämtern? Wie ist es denn um die Kommunikation des Gehörlosenverbandes mit der öffentlichen Verwaltung bestellt? Da haben wir doch noch Luft nach oben.
Lassen Sie uns nicht so tun, als wenn das alles in Ordnung wäre. Die Teilhabe aller Menschen in Nordrhein-Westfalen muss unser Ziel sein statt einzelner Maßnahmenblöcke, die sich hintereinander aufreihen.
Ein wichtiger Punkt, den ich ansprechen möchte und den auch die UN-Konvention hergibt, betrifft die Monitoring-Stelle. Ich hoffe, ich habe Sie von CDU und FDP richtig verstanden: Sie halten es für richtig und notwendig, dass die Monitoring-Stelle ihre Arbeit in der bisherigen Form weiterführt, dass sie weiterhin vom Land Nordrhein-Westfalen entsprechend ausgestattet wird und uns immer wieder den Spiegel vorhält, ob die Maßnahmen, die in Nordrhein-Westfalen gemacht werden, auch richtig sind? Es wäre sehr wichtig, dieses Signal abzugeben und nicht zu sagen: Die stören uns, dann stellen wir möglicherweise die Förderung ein. – Es wäre ganz gut, wenn das heute noch, vielleicht auch vom Minister, klargestellt würde.
Neben dem Thema „Wohnen“ stellt die MonitoringStelle fest, dass gerade bei der Mobilität sehr viel zu tun ist. Ich will Ihnen sagen: Fahren Sie doch einmal mit einem Rollstuhl im ÖPNV durch Nordrhein-Westfalen. Sie werden kaum barriere- oder hindernisfrei Ihr Ziel erreichen. Sie werden kaum – da nehme ich keine Stadt aus – substanziell die Information bekommen, wo Sie denn aussteigen können, wo ein Aufzug funktioniert und wo nicht.
Es ist für die Teilhabe von hohem Wert, ob Menschen sich außerhalb ihrer Wohnung bewegen können oder nicht. Deswegen hat das mit Schönreden und Gesundbeten nichts zu tun. Das muss konzeptionell ausgestaltet werden. Die Forderung, die hier auch formuliert wird, dass der ÖPNV bis 2022 systematisch barrierefrei gemacht wird, ist doch das Mindeste, was wir anstreben müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Was die Umsetzung der Konvention angeht, so hätte ich mir, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, gewünscht, wir hätten die Möglichkeit gehabt, das auch im Ausschuss zu diskutieren; denn ein Monitoring allein im Rahmen einer Plenardebatte zu beraten, ist nicht möglich. In fünf Minuten diese 70 Seiten durchzugehen, das übersteigt, glaube ich, all unsere Kräfte. Deswegen wäre es klug, wenn wir im Laufe
des Jahres einzelne Bausteine noch einmal herausnehmen und dann im Ausschuss noch einmal gesondert darüber sprechen würden.
Der letzte Punkt: Schule. Es ist ja gestern wieder dieses Spielchen gemacht worden: Wer ist schuld? Wer hat es gemacht, was das Thema Inklusion anbetrifft?
Die Monitoring-Stelle formuliert sehr klar und eindeutig, dass auch behinderte Kinder, und zwar zieldifferent, in allen Schulformen unterrichtet werden müssen, dass die Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen, dass sie sich ihren Schulplatz frei aussuchen können und nicht das passiert, was jetzt geschieht, dass nämlich faktisch das Gymnasium ausgenommen wird. Inklusion gilt überall und nicht nur an den Stellen, an denen es Ihnen gerade passt. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mostofizadeh. – Für die AfDFraktion hat nun Herr Abgeordneter Seifen das Wort. Bitte sehr.
Danke schön. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der SPD beschäftigt sich wieder einmal mit Inklusion, mit der Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft. Das ist zunächst mehr als ehrenwert und scheint darauf hinzudeuten, dass die SPD stets die Bedürftigen in den Blick nimmt und in besonderer Weise menschenfreundlich ist.
Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob wir hier im Parlament und in der Öffentlichkeit überhaupt den Einsatz der SPD für die Belange der Behinderten in dieser Art benötigen; denn gerade in unserem Land haben wir in den letzten 70 Jahren zum Glück sehr, sehr viel dafür getan, dass Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in hohem Maße an allen gesellschaftlichen Prozessen teilhaben können.
Das ist sicherlich der Tatsache geschuldet, dass wir zum Ersten nach dem Zweiten Weltkrieg, mit den Verbrechen nationalsozialistischer Ärzteschaft an Behinderten konfrontiert, besonders für den Lebenswert von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert wurden und zum Zweiten durch den ConterganSkandal dann endgültig die Sorgen, Nöte und Bedürfnisse von Behinderten in den Blick nehmen konnten.
Mediale Aktionen für Behinderte und Verantwortliche in Politik, Gewerkschaften, Gesundheitswesen und Verwaltung sowie natürlich nicht zuletzt die Behindertenvertreter selbst weckten die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit für den Wert und die Notwendigkeit von Barrierefreiheit sowie die Bereitschaft, dies auch mitzutragen und dafür finanzielle Mittel einzusetzen.
Aus dieser Haltung heraus entstanden in vielen Städten übrigens auch Förderschulen für die unterschiedlichen Bedürfnisse. Die Gehörlosenschulen etwa sind technisch aufs Beste ausgestattet, ebenso andere Spezialschulen für Sinnesgeschädigte.
Gleich wertvoll sind die Förderschulen für Schüler mit besonderem Förderbedarf. In Gronau zum Beispiel hat sich ein Volksschullehrer in den 60er-Jahren große Verdienste erworben, indem er gegen viele Widerstände die Gründung der Pestalozzi-Förderschule durchgesetzt hat. Nach ihm ist in Gronau auch eine Straße benannt worden; so wurde dieser Lehrer geehrt. Dieser Lehrer hatte persönlich erlebt, dass es eben auch Kinder gibt, für welche der Unterricht in der Regelschule eine Barriere darstellt. Dieser Lehrer hat aus tiefer Menschenfreundlichkeit die Förderschule als barrierefreie Regelschule für Kinder mit besonderem Förderbedarf gegründet.
Deshalb ist es für mich, ehrlich gesagt, völlig unverständlich, dass Sie in Ihrem Antrag die Barrierefreiheit fordern, andererseits aber, wie häufig hier vom Redepult aus, die Kinder mit besonderem Förderbedarf in die Regelschule pressen wollen und den Barrieren aussetzen wollen, die es dort für sie gibt. Das verstehe, wer will.
Ich bin aber sowieso nicht davon überzeugt, dass Sie Ihren Antrag gestellt haben, um sich für das Anliegen der Behinderten einzusetzen. Denn was soll der Hinweis auf die etwas erhöhte Arbeitslosigkeit von Behinderten im Vergleich zu anderen Bundesländern? Ja, die Arbeitslosigkeit Behinderter liegt in NRW geringfügig über dem Bundesdurchschnitt. Das trifft für die nichtbehinderten Arbeitslosen übrigens auch zu.
Ihre Forderung nach einem umfassenden Konzept für einen inklusiven Arbeitsmarkt ist allerdings eigentlich falsch adressiert, Herr Neumann. Arbeitsvermittlung ist Aufgabe der Arbeitsagentur und nicht des Bundeslandes oder der Jobcenter. Die Arbeitsagentur ist der Big Player, der sich mit Milliarden Euro pro Jahr in NRW engagiert. Diesem kann man vom Land auch kein Konzept oder Verhalten vorschreiben. Das höchste der Gefühle wäre vielleicht ein Modellprojekt, in dem in Abstimmung mit der Arbeitsagentur in einer Stadt oder einem Kreis modellhaft so etwas ausprobiert würde und möglicherweise als Test für ein späteres Projekt in Angriff genommen werden könnte.
Sie müssen sich auch schon den Vorwurf gefallen lassen, Ihren Einsatz für die Bedürftigen möglicherweise nicht mit den Möglichkeiten abgestimmt zu haben, die Mittel der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Ich bin dafür, dass man das nicht aufrechnet. Der Wert von behinderten Menschen ist an dieser Stelle unteilbar.
Überlegen Sie trotzdem einmal: Wenn die EUVorgabe, in öffentlichen Verkehrsmitteln bis 2022 Barrierefreiheit zu garantieren, durchgesetzt wird,
würde das zum Beispiel für die Brandenburger Straßenbahnbetriebe zur Existenznot führen; denn sie müssten Kosten in Höhe von 32,5 Millionen Euro aufwenden – so schätzt das zumindest der Geschäftsführer der Stadtverkehrsgesellschaft Frankfurt (O- der), Wolfgang Worf.
An dieser Stelle müssen wir also mit Augenmaß agieren. Wir müssen vernunftgeleitete Maßnahmen treffen, indem auf der einen Seite das Recht der Behinderten völlig ungeschmälert durchgesetzt wird, aber auf der anderen Seite auch sichergestellt wird, dass die Möglichkeiten, die das Gemeinwesen bietet, ausgeschöpft werden können. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Seifen. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Laumann das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat am 29. Januar dieses Jahres seinen Bericht zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen vorgelegt.
Ich freue mich, dass Nordrhein-Westfalen dort in vielen Bereichen ganz klar als Vorreiter auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft benannt wird. Wenn wir ehrlich sind, müssen wir sagen: Das deckt sich doch auch mit unserer Wahrnehmung. Es ist doch auch ein Erfolg unserer gemeinsamen Arbeit in der Behindertenpolitik über viele Wahlperioden.
Wenn nun die SPD feststellt, dass zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK die dort verankerten Rechte für Menschen mit Behinderungen noch nicht umfassend verwirklicht sind, dann hat sie ja recht.
Ich möchte aber darauf hinweisen, dass Inklusion ein Prozess ist, den man nicht von heute auf morgen abschließen kann. Erinnern Sie sich einmal daran, wie die Situation vor 10 Jahren, vor 15 Jahren und vor 20 Jahren noch war. Da hat unsere Gesellschaft doch riesige Schritte in Richtung Inklusion gemacht. Wir freuen uns ja sicherlich alle darüber, dass das in den letzten Jahren erreicht werden konnte.
Der Bericht des Institutes bewertet viele landespolitische Aktivitäten zur Umsetzung der UN-BRK durchweg positiv. Das betrifft zum Beispiel den Inklusionsbeirat und das ambulant betreute Wohnen von Menschen mit Behinderungen.
Zugleich zeigt der Bericht aber auch auf, dass wir noch nicht am Ziel sind und weiterer Handlungsbedarf besteht. Diese Hinweise nehmen wir natürlich ernst. Daraus werden wir auch Schlüsse ziehen.