Protocol of the Session on February 21, 2019

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN – Zuruf von der AfD)

Einige Informationen vorab, um etwas richtigzustellen: Liebe Frau Beer, Sie haben das Datum 15.12. angesprochen. Die Bezirksregierungen sind gebeten worden, dem Ministerium bis zum 15.12. zu melden, welche Schulen Schulen des Gemeinsamen Lernens werden.

Sie müssen bis dahin aber nicht das Konzept erstellt haben. Das Konzept ist nicht an dieses Datum gebunden. Natürlich erwarten wir von den Schulen, die Schulen des Gemeinsamen Lernens werden wollen, entsprechende Konzepte; das haben wir im Rahmen unserer Qualitätsstandards festgelegt. Wir haben aber auch gesagt, dass, falls solche Konzepte fehlen, diese zusammen mit der Bezirksregierung erarbeitet werden.

Sie haben auch nach dem Orientierungsrahmen zur Erarbeitung des Inklusionskonzeptes gefragt. Den finden Sie bei uns auf dem Bildungsportal; er ist fertig.

Er ist von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksregierung, Expertinnen und Experten für das große Thema Inklusion – Erstellung von Konzepten – erarbeitet worden. Diese sitzen jetzt auch in den Bezirksregierungen und helfen den Schulen bei der Erstellung der Konzepte.

Dazu muss ich sagen, dass wir sehr viele Schulen haben, die seit geraumer Zeit integrativ oder inklusiv arbeiten und die natürlich schulische Inklusionskonzepte haben.

Wir haben aber auch Schulen – das hat sich über die Abfrage über die Bezirksregierungen ergeben –, die sich aus einem positiven Verständnis heraus, aber ohne eigenes Konzept auf den Weg zur Inklusion gemacht haben.

Wir haben gesagt, dass wir das in Zukunft nicht mehr wollen. Wir brauchen Qualitätsstandards. Dazu gehört auch ein schulisches Inklusionskonzept, und sofern es dieses noch nicht gibt, soll es mit Unterstützung der Bezirksregierungen erstellt werden.

(Vereinzelt Beifall von der FDP)

Der Orientierungsrahmen ist also geklärt; er kann abgerufen werden.

Einige Äußerungen kann ich so auch nicht stehen lassen. Liebe Frau Beer, ich schließe keine Schulform in Bezug auf die zieldifferente Inklusion aus.

Ich habe immer gesagt, dass ich mir wünsche, dass sich alle Schulen an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der schulischen Inklusion beteiligen. Auch zu den Gymnasien habe ich so gesprochen.

Wir haben 1.600 Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien, die zieldifferent unterrichtet werden, gegenüber ungefähr 1.000 Schülerinnen und Schüler, die zielgleich unterrichtet werden.

Ja, es stimmt, dass einige Gymnasien gesagt haben, sie würden keine Kinder mehr aufnehmen. Es gibt aber genauso Gymnasien, die weiter Kinder aufnehmen, allerdings unter den entsprechenden Bedingungen und mit den vorhandenen Ressourcen, die wir ihnen zur Verfügung stellen möchten.

Sie haben angesprochen, dass die Bezirksregierungen nicht wissen, wie sie sich jetzt in Bezug auf die Stellen verhalten sollen. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass die Probezuweisungen raus sind, das heißt, die Bezirksregierungen wissen, was sie verteilen können. Die Kinder kommen erst im Sommer; gleichwohl ist eine Information jetzt wichtig, und im Sommer sind auch die Stellen da.

Ich habe zu Beginn meiner Tätigkeit als Ministerin immer davon gesprochen, dass es holprig werden wird, wenn es um eine Umsteuerung der Inklusion geht. Diese Umsteuerung wird nicht über Nacht passieren, weil wir in einem vorhandenen System umsteuern und kein neues System auf den Weg bringen.

In diesem vorhandenen System sind Ressourcen gebunden. An diesen Schulen sind Kinder, um die es hier geht, mit denen wir sorgfältig umgehen müssen. Daher kann eine Umsteuerung nicht auf Knopfdruck passieren.

Die Umsteuerung führt – auch das ist schon erwähnt worden – zu Schwierigkeiten vor Ort; das können wir nicht leugnen. Umso wichtiger ist es, was die Bedürfnisse vor Ort anbelangt, ganz eng im Austausch mit den Bezirksregierungen zu stehen.

Ich habe immer gesagt: Den Bezirksregierungen wird bei der Umsteuerung der Inklusion eine besondere Rolle zukommen. Zusammen mit den Schulträgern müssen sie entscheiden, wer Schule des Gemeinsamen Lernens wird bzw. bleibt. Wir pflegen diesen intensiven Austausch mit den Bezirksregierungen und beraten, wo wir beraten können. Die Bezirksregierungen haben also eine große Verantwortung.

Frau Ministerin, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage.

Ich würde gerne einmal zu Ende reden; vielleicht hat sich dann der Wunsch nach der Zwischenfrage erübrigt.

Wenn wir von den Ressourcen sprechen und wenn hier angesprochen worden ist, Frau Voigt-Küppers, dass wir ein Parallelsystem fahren, das dann Ressourcen bündelt: Wir haben immer gesagt, dass zum Wohle des Kindes auch ein flächendeckendes, wohnortnahes Förderschulsystem vorhanden sein muss. Die einen Kinder sind in der Regelschule gut aufgehoben, die anderen Kinder brauchen einen Platz an einer Förderschule.

Wenn jetzt über das Thema Ressourcen und Raumkapazitäten gesprochen wird, mache ich noch einmal darauf aufmerksam, dass wir bei einigen Schulen aus unterschiedlichsten Gründen Raumnot haben.

Diese Raumnot hat sich auch durch die Flüchtlingskinder und Kinder mit Migrationshintergrund entwickelt, die in den Jahren 2015/16 zu uns gekommen sind.

Die Raumnot hat sich aber auch entwickelt, weil wir bezüglich der Geburtenzahlen falsche Prognosen bekommen haben.

Diese Raumnot macht sich auch bei der Zuweisung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bemerkbar. Hier werden jetzt, was die Planung der Schulträger vor Ort, den Schulentwicklungsplan, anbelangt, Schwachstellen deutlich.

Auf der anderen Seite bietet sich aber so auch eine Chance, diese Schwachstellen zu beseitigen und zu schauen, wie wir zum Beispiel mit dem Thema Mehrzügigkeit umgehen.

Frau Ministerin, ich muss Sie leider noch einmal stören. Es gibt einen weiteren Wunsch nach einer Zwischenfrage.

Nein, ich beantworte gerne am Schluss alle Fragen, würde aber gerne meine Rede zu Ende führen.

Wenn wir aber so, wie das von einigen Politikern gefordert worden ist, hingegangen wären und hätten alle Förderschulen geschlossen, möchte ich Sie mal fragen, wo Sie denn die Kinder hätten beschulen wollen. Welche Raumnot hätten wir denn dann heute?

(Beifall von der CDU und der FDP)

Nicht, dass wir uns hier falsch verstehen: Das Wohl des Kindes steht an allererster Stelle.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wenn wir aber feststellen, dass Raumnot besteht, dann muss man auch ehrlich sagen: Diese Raumnot wäre heute um ein Vielfaches schlimmer, wenn wir weiter hätten Förderschulen schließen müssen, so wie Sie den Weg in der Vorgängerregierung gegangen sind.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Damit auch mit diesem Märchen aufgeräumt wird: Es geht der neuen Landesregierung nicht darum, kleinste Förderschulen flächendeckend im Land zu erhalten; das haben wir von Anbeginn gesagt. Es geht darum, dass wir auch eine neue Mindestgröße festlegen müssen, weil es immer die Frage der Ressourcen betrifft.

Wir haben aber gesehen, dass diese zwei Jahre, die wir die Mindestgrößenverordnung ausgesetzt haben, nicht reichen werden für die Schulen, die lange Zeit vorher als auslaufend gestellt worden sind, dass sich diese während dieser zwei Jahre nicht entsprechend erholen, entwickeln und nachhaltig zeigen können, ob sie Bestand haben oder nicht.

Deswegen haben wir den Zeitraum verlängert, haben aber auch gesagt: Wenn nach diesem Zeitraum erkennbar ist, dass die Schulen trotzdem nicht die Mindestgröße erreichen, muss es auch dem Schulträger gewährt sein, diese Schulen zu schließen, weil wir tatsächlich ein so eklatantes Ressourcenproblem haben.

Wir sprechen von diesem Ressourcenproblem. Ja, es ist richtig, dass die Vorgängerregierung zusätzliche Studienplätze im Rahmen der Sonderpädagogik auf den Weg gebracht hat, völlig richtig.

Aber ich mache der Vorgängerregierung trotzdem den Vorwurf: Sie haben sich nicht schlaugemacht, Sie haben sich nicht im Rahmen einer Lehrerbedarfsprognose auf den Weg gemacht, um festzustellen, welchen Bedarf wir tatsächlich haben.

Sie haben die letzte Lehrerbedarfsprognose im Jahre 2011 mit den Zahlen aus dem Jahr 2009 erstellt. Das ist fahrlässig gewesen – nicht nur für das Lehramt der Sonderpädagogik, sondern auch auf für das Lehramt Grundschule.

Da wir jetzt über Inklusion debattieren, spreche ich das für das Lehramt der Sonderpädagogik an. Hätten

Sie damals weitere Studienplätze auf den Weg gebracht, wäre der Mangel nicht so eklatant, wie er heute ist.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Liebe Frau Beer, in Ihrem Antrag haben Sie entsprechende Forderungen gestellt. Auf eine Forderung möchte ich jetzt gesondert eingehen.

Wir werden aufgefordert, Stellen für Lehrkräfte und Sonderpädagoginnen und -pädagogen, die nicht besetzt werden können, von denen wir nun doch einige an der Zahl haben, unmittelbar für multiprofessionelles Personal zu öffnen.

Das ist nicht möglich, weil Sonderpädagogenstellen mit A 13 dotiert werden und das Personal der multiprofessionellen Teams im Tarifbereich eingruppiert ist. Diese Stellen können Sie nicht eins zu eins umswitchen.

Wir wollen aber einen anderen Weg gehen und uns überlegen, diese Stellen, die wir nicht originär mit Sonderpädagogen besetzen können, mit anderen Lehrämtern zu besetzen, sodass zumindest eine Kraft vor Ort ist, um diese gewünschte halbe Stelle auch vor Ort zu haben.

Ich denke, mit all den Dingen, die wir als Landesregierung, was die Umsteuerung der Inklusion betrifft, bereits auf den Weg gebracht haben, sind wir einen sehr, sehr großen Schritt weiter hin zu einer gelingenden Inklusion, wissend, dass wir uns in einem Übergangsjahr befinden, wissend, dass es vor Ort holprig ist.

Wir haben hier aber ganz, ganz engen Kontakt zu den Bezirksregierungen. Ich sage es noch einmal: Das ist die Steuerungsgruppe, die große Verantwortung in Bezug auf die Umsteuerung und somit auch in Bezug auf das Gelingen der schulischen Inklusion trägt. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP sowie von Alexander Langguth [fraktionslos])