Protocol of the Session on February 20, 2019

(Beifall von der CDU)

Ab dem 01.01.2021 werden die Autobahnen vom Bund, besser gesagt: von der Autobahngesellschaft übernommen. Die Landesregierung hat deshalb schon im März des vergangenen Jahres, also des Jahres 2018, beschlossen, die Bundesstraßen in der Verantwortung des Landes zu behalten. Das war den Länden zur eigenen Entscheidung überlassen worden.

Im gleichen Kabinettsbeschluss haben wir ganz bewusst entschieden, die bisherige Regionalstruktur auch nach Abgang der Autobahnen beizubehalten, weil sich diese Struktur dem Grunde nach bewährt hat. Deshalb wird es über die jetzt umzusetzende Entscheidung auf Bundesebene hinaus keine weiteren Änderungen in der Grundstruktur des Landesbetriebes geben müssen.

Der Landesbetrieb wird künftig in zwei Regionen mit jeweils vier Niederlassungen organisiert. Für diese insgesamt acht Niederlassungen haben wir – ebenfalls im März 2018 – im gleichen Kabinettsbeschluss eine Standortgarantie ausgesprochen. Diese Garantie ist auch eine Arbeitsplatzgarantie für die Kolleginnen und Kollegen.

Außerdem haben wir durch die personelle Stärkung des Landesbetriebes, die hier schon angesprochen wurde, in den letzten Jahren mehr als deutlich gemacht, wie wichtig uns Straßen.NRW ist, und welcher Wertschätzung sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesregierung erfreuen.

Im Übrigen muss man da vielleicht auch mal parteiübergreifend gemeinsam Danke schön sagen und nicht immer gleich konditionieren, wie das vorhin gemacht worden ist.

In den Verfahren, die in der Tat komplex und aufwändig sind, wird eine breite Beteiligung des Personalrats gewährleistet. Insofern, Herr Dudas, gibt uns vielleicht die Beratung im Ausschuss noch mal Gelegenheit, Ihren Hinweis auf das Betriebsverfassungsgesetz zu erörtern. Einschlägig ist eigentlich das Landespersonalvertretungsgesetz. Darüber müssen wir noch einmal sprechen. Die Ausschussberatung bietet Möglichkeiten dazu.

In der anstehenden Übergangsphase finden die Vorschriften des § 613a BGB zum Betriebsübergang entsprechend Anwendung.

In Art. 15 des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems findet sich ein ganzer Packen an Gesetzen, denen die ehemalige rot-grüne Landesregierung zugestimmt hat. Das, was Sie wünschen, haben Sie also selber schon gewährleistet.

(Zuruf von Carsten Löcker [SPD])

Diesen Teil des Antrags können Sie mit Bleistift schon mal streichen.

Die Weiterverwendung – das steht an gleicher Stelle – erfolgt grundsätzlich am bisherigen Arbeitsplatz und Arbeitsort. An anderer Stelle steht eine entsprechende Ausführung für die Beamten. Wer bleiben möchte, kann beim Landesbetrieb bleiben.

Sie fordern weitere konkrete Kriterien, Bedingungen für Zuweisungen, Überleitung und Gestellung. – Herr Dudas, vielleicht erweisen Sie mir die Ehre Ihrer Aufmerksamkeit? – Der Bund hat sich für einen anderen Weg entschieden. Man kann das so machen. Erst einmal wird abgefragt, wer denn zum Bund wechseln möchte.

Ich habe eben schon auf das Artikelgesetz verwiesen. Dazu gibt es auch eine Anlage. In § 4 der Anlage wird ausdrücklich festgestellt, dass es eine Versetzung gegen den Willen der Beschäftigten – damit sind alle Beschäftigten gemeint – nicht geben wird. Das steht im Bundesgesetzblatt 2017 auf Seite 3148, wenn Sie nachlesen wollen. Das ist ein stärkerer Schutz, als er in § 613a BGB gewährleistet wird. Niemand muss seinen Arbeitgeber wechseln.

Ich bin froh, wenn diejenigen, die derzeit an den Autobahnprojekten arbeiten, das auch weiterhin tun; denn die Menschen in unserem Land erwarten von uns allen, dass die dringend notwendigen Projekte auch weiterhin störungsfrei bearbeitet werden. Das kann sowohl auf dem Ticket des Bundes als auch auf dem Ticket des Landes getan werden.

Im ersten Fall wechseln die Mitarbeiter dann zur Autobahngesellschaft und werden vom Bund direkt oder von der Gesellschaft direkt bezahlt; im zweiten Fall …

Herr Minister!

… bleiben Sie Beschäftigte des Landesbetriebs und werden vom Land bezahlt. – Frau Präsidentin?

Entschuldigung. – Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage bei Herrn Ott.

Selbstverständlich. Lieber Herr Ott, ich freue mich sehr.

Wahnsinn, ich auch. Danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Wir haben eben von der FDP-Fraktion gehört, dass Sie der Auffassung sind, dass alle weiteren Schritte jetzt auf der Bundesebene zu klären sind. Welche Aufgabe messen Sie denn dem Land zu in diesem Prozess, den Sie gerade zu Recht bis auf die Zeilen und Seitenzahlen genau beschrieben haben? Welche Aufgabe haben Sie denn als Verkehrsminister dieses Landes in diesem Prozess?

Wir begleiten diesen Prozess in vielen Arbeitsgruppen mit sehr viel Engagement sehr aktiv, weil wir ein ganz großes Interesse daran haben, dass es keinen Strömungsabriss gibt. 1,3 Milliarden Euro Rekordumsatz – das soll nicht das Ende der Fahnenstange gewesen sein. Deswegen haben wir ein sehr großes Interesse daran, dass alles wirklich reibungslos läuft. Und das geht natürlich nur, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motiviert bei der Sache sind und nicht verunsichert werden.

Ich möchte fortfahren und nehme meine Redezeit in Anspruch. Also, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben auf der einen Seite die Möglichkeit, zum Bund zu wechseln, auf der anderen Seite können sie auch bei uns bleiben, und wir stellen das dem Bund dann in Rechnung. Das nennt man Personalgestellung. Das eine ist genauso in Ordnung wie das andere.

Ich sage Ihnen: Wir werden auch mit den Bundesstraßen und Landesstraßen hier in Nordrhein-Westfalen in Zukunft genug zu tun haben. Wir haben Arbeit satt für alle Kolleginnen und Kollegen und wollen ihre Expertise in jedem Fall im öffentlichen Dienst behalten.

Klar ist jedoch: Die Autobahnen in Nordrhein-Westfalen sind auch dann die Autobahnen in NordrheinWestfalen, wenn der Bund sie verantwortet. Deswegen müssen wir uns hüten vor einer Denke nach dem Motto: Da ist der Bund mit seiner neuen Gesellschaft, und hier sind wir. An beiden Stellen müssen nachher kundige Kolleginnen und Kollegen arbeiten.

Ich möchte noch etwas zu der großen Aufgabe sagen, die der Bund jetzt vor sich hat, nämlich zum Abschluss eines Tarifvertrags. Das geschieht unter einem gewissen Zeitdruck. Das ist immer gut für die andere Seite, und es ist völlig in Ordnung, wenn ein starker Tarifvertrag dabei herauskommt. Der macht mir allerdings ein bisschen Sorgen mit Blick auf unsere Arbeitsbedingungen. Darauf wird die Tarifgemeinschaft der Länder sehr genau achten müssen, weil wir schon heute einen Wettbewerb um die besten Köpfe haben.

Wir haben bei den Standorten, wie ich finde, sehr erfolgreich mit dem Bund verhandelt: Zwei von insgesamt zehn Standorten – das hat außer Nordrhein

Westfalen nur Bayern. Auch das gibt den Mitarbeitern mannigfaltige Optionen, wenn sie denn wechseln wollen, an einem Standort ihrer Wahl und ihrer Nähe zu arbeiten.

Also, wir haben eine ganze Menge zu tun. Ich freue mich auf die gemeinsame Diskussion dazu im Ausschuss.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Minister hat seine Redezeit um 1 Minute 34 Sekunden überzogen. Wenn der Wunsch bei den Fraktionen besteht, ebenfalls noch Redezeit in Anspruch zu nehmen, wäre jetzt Gelegenheit dafür. – Die Gelegenheit ist verstrichen. Die Fraktionen möchten das nicht. Dann kann ich an dieser Stelle die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 9 auch schließen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 17/5064 an den Verkehrsausschuss in der Federführung sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss in der Mitberatung. Die abschließende Abstimmung soll dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand dieser Überweisung widersprechen? – Sich enthalten? – Beides war nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.

Ich kann aufrufen:

10 Für Umwelt, Wasser und Bauern – Düngever

ordnung endlich wirksam und praxistauglich gestalten!

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/5055

Ich eröffne die Aussprache. Herr Kollege Rüße hat für die antragstellende Fraktion das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Streit um die Düngeverordnung – ich bin 2010 in den Landtag gekommen – hat annähernd die gesamte Zeit in Anspruch genommen, seitdem ich hier im Landtag bin.

Wir haben immer wieder über zu hohe Nitratwerte diskutiert. Ich will eine Sache deutlich machen, weil das oft ein bisschen durcheinandergeht. Wir diskutieren immer nur über den Grenzwert von 50 mg. Der Grenzwert ist der Wert, der auf keinen Fall überschritten werden soll. Wir reden gar nicht mehr über den Zielwert, also den Wert, den wir mal angesteuert hatten, nämlich im Ursprung 25 mg.

Dieses Ziel wollen wir verfolgen. Das haben wir gemeinsam vereinbart, und von daher ist es bei allem Streit hin und wieder auch mal richtig, daran zu erinnern, dass zumindest dieser Grenzwert nicht überschritten werden soll. Das sollte einstimmig unser Ziel sein.

Warum führen wir die Debatte schon seit Jahren? – Unserer Ansicht nach führen wir sie, weil man das, was die Bundesregierung dazu über Jahre hinweg geliefert hat, nur als Stümperei bezeichnen kann. Bis eine Düngeverordnung endlich mal beschlossen und im Jahr 2017 umgesetzt worden ist, gab es einen elendig langen Streit. Es war ein ständiges Hin und Her.

Auf dem Weg zur Düngeverordnung wurde immer wieder und von verschiedenen Seiten die Kritik geäußert, darauf Acht zu geben, es ordentlich zu machen, weil einem das Ganze ansonsten um die Ohren fliegt und man von der EU so kritisiert werden wird, dass man sich wundert.

Es gab immer Kritik, und das erwähne ich gerne einmal. Der ehemalige Schattenminister der CDU, Professor Friedhelm Taube von der Universität Kiel, hat immer sehr deutlich gesagt, was bei der Entwicklung der Düngeverordnung alles falsch läuft. Er hat immer wieder darauf hingewiesen, dass die eigentlichen Problemlagen auf den Sandböden bestehen.

Meiner Ansicht nach ist einer der wesentlichsten Kritikpunkte, dass wir die Bodenqualität bei der Düngeverordnung nicht in den Blick nehmen. Seit Jahren drehen wir die Schrauben, die wir immer wieder angezogen haben, noch ein bisschen strammer, anstatt zu überlegen, warum es nicht funktioniert. Wir sollten vielleicht wirklich mal überlegen, auch die Bodenqualität mehr in den Blick zu nehmen.

Betrachtet man die roten Gebiete in Nordrhein-Westfalen – die Hauptproblemgebiete Münsterland und Niederrhein – dann zeigt sich, dass es im Münsterland mit dem Klei- bzw. Lehmmünsterland einen weißen Kern gibt, in dem die Probleme deutlich geringer sind. Links und rechts vom Kleimünsterland gibt es aber Stränge mit Sandböden und intensiver Viehhaltung, in welchen die Probleme am größten sind. Es ist einfach an der Zeit, deutlich nachzubessern und die Düngeverordnung so zu gestalten, dass wir die Grenzwerte tatsächlich einhalten können.

Mehrfach hat die EU schon Kritik geäußert und Strafzahlungen in Höhe von täglich 860.000 Euro angedroht. – Das ist schon eine Hausnummer, die man dringend ernst nehmen sollte. Wenn ich mir dann die Abfolge der Bundeslandwirtschaftsminister ansehe, die sich mit diesem Thema in den letzten Jahren beschäftigt haben, muss ich sagen: Was da abgelaufen ist, ist alles andere als ein Ruhmesblatt.

Es war aber auch nicht richtig, was wir in NordrheinWestfalen getan haben. Wenn man in einem der am

stärksten betroffenen Länder Deutschlands von 14 Maßnahmen die drei Maßnahmen durchführt, die am leichtesten durchzusetzen sind, dann sieht das die EU-Kommission natürlich sehr wohl. Dann heißt es: Ihr macht nicht das, was am effektivsten wäre, sondern das, was für die Bauern am leichtesten durchzuführen ist; ihr setzt also nicht auf den maximalen Grundwasserschutz. – Diesem Vorwurf sehen wir uns seit Jahren ausgesetzt.

Ich will noch etwas zu einem Punkt sagen, den ich nie verstanden habe, obwohl wir schon lange darüber diskutieren.

Im Münsterland und natürlich auch in Teilen Ostwestfalens ist regional die Luft aufgrund der Viehhaltung durch Emissionen von 50 kg bis 70 kg Stickstoff pro Hektar vorbelastet. Maximal darf mit 170 kg Stickstoff tierischer Herkunft gedüngt werden – mittlerweile inklusive Wirtschaftsdünger, also Biogasanlagen. Die 50 kg bis 70 kg aus der Luft kommen in einigen Regionen zu den 170 kg hinzu; sie fließen aber an keiner Stelle in die Bilanz ein. Sie fallen erst dann auf, wenn man Bodenproben nimmt. Sie müssen aber nicht in die Kalkulation eingeschlossen werden.

Nehmen wir mal einen Tausender-Maststall oder die Region, aus der ich komme, den Kreis Steinfurt mit 1 Million Mastschweinen. Im Ergebnis ist es so, dass 20 % durch die Kamine rausgeblasen werden, wenn man keine Filteranlage hat – wir sind uns einig, dass das nicht State of the Art ist. Das heißt: Von diesen 1 Million Schweinen …