Die Schülerinnen nehmen im Übrigen die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die auch als Weltzukunftsvertrag bezeichnet wird, offenbar ernster, als viele Politikerinnen das tun.
In der Präambel dieses Dokuments heißt es ausdrücklich, dass die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung darauf gerichtet sind, die Menschenrechte für alle zu verwirklichen.
Wie haben eigentlich Politikerinnen ihren Auftrag zur Weiterbildung wahrgenommen und die notwendigen Hausaufgaben hinsichtlich des Klimaschutzes umgesetzt, die jetzt mit Blick auf die Streikenden mahnen und mit Disziplinarmaßnahmen und Ordnungsrecht drohen?
Ich finde es übrigens bemerkenswert, dass der hessische CDU-Kollege von Frau Gebauer, Alexander Lorz, in der „hessenschau“ vom 07.02.2019 wie folgt zitiert wird:
Das Spiel mit dem Regelbruch gehöre zum Erwachsenwerden und um Aufmerksamkeit zu erregen dazu, betonte der Minister. Daher setze er nun auf die pädagogischen Fähigkeiten der Lehrer sowie Schulleitungen und sei nicht gleich für Sanktionen für die Schüler. Allerdings dürften Demonstrationen während der Schulzeit nicht zu einem Gewohnheitsrecht werden. Stattdessen sollte das Engagement künftig wieder im Unterricht oder danach stattfinden.
Die NRW-Schulministerin Gebauer sah sich dagegen gezwungen, eine SchulMail zu schicken mit dem Hinweis auf Sanktionsinstrumente bis hin zur zwangsweisen Zuführung. Das muss noch einmal deutlich gesagt werden.
Frau Gebauer, trauen Sie eigentlich den Schulleitungen in NRW nicht zu, sich pädagogisch sinnvoll und verantwortlich mit den Schülerinnen auseinanderzusetzen? Was Sie machen, entbehrt jeder Verhältnismäßigkeit.
Wir erleben gerade politische Bildung, die wir doch eigentlich gemeinsam stärken wollen. Es ist auch nicht irgendein Protest; es geht um völkerrechtlich basierten Protest. Die Ziele dazu betonen die Jugendlichen.
Bayerns Umweltminister Glauber will immerhin in Jugendkonferenzen mit den Schülerinnen ins Gespräch kommen. Hier aber werden nur Sanktionen angedroht. Oder gibt es irgendwelche Gesprächsangebote?
Heute Morgen habe ich von Herrn Pinkwart gehört: Es gibt noch nichts Konkretes. – Wann können die Schülerinnen in die Ministerien kommen?
Wir sollten die Schulen dabei unterstützen, das Thema in Projekten in die Schulen hinein zu holen und Bildung für nachhaltige Entwicklung zu stärken.
Der kommende Weltaktionstag „Fridays For Future“ am 15. März sollte in diesem Sinne genutzt werden. Die Teilnahme an einem solchen Tag ist auch politische Bildung – an einem außerschulischen Lernort. Da sollte nicht von vornherein mit Sanktionen dichtgemacht werden.
Die Energien, die aufgewendet werden, um mit Sanktionen zu drohen, sollten in echte Anstrengungen gesteckt werden, den notwendigen Klimaschutz auf den Weg zu bringen.
Immer, wenn die Schulstreiks als Thema aufkommen, reden fast alle politischen Führer und viele Journalisten über alles Mögliche, außer über den Klimawandel. – Und darum geht es den Schülerinnen und Schülern auf der Straße.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zuvor drei Bemerkungen machen.
Bezüglich der ersten Bemerkung möchte ich Sie, Herr Ott, bitten, diese an Herrn Kutschaty weiterzutragen. Er sagte heute Morgen, dass die Landesregierung die „Fridays For Future“-Demonstrationen verurteile und erwähnte in diesem Zusammenhang meinen Namen. Diese Aussage ist eine Unterstellung, die ich so nicht stehen lasse.
Mein Handeln und mein Reden rechtfertigen eine derartige Äußerung nicht. Ich darf Sie bitten, das an Herrn Kutschaty weiterzugeben.
Liebe Frau Beer, Sie haben gesagt, ich würde drohen. – Nein, ich drohe den Schülerinnen und Schülern nicht, ich zeige lediglich auf, welche Sanktionsmöglichkeiten es gibt.
Zuge. Bestimmte Mechanismen und Spielregeln brauche ich, um das gute Agieren der Gemeinschaft zu sichern. Und manchmal helfen dann nur Sanktionen.“
Um Sie nicht im Unklaren zu belassen und nicht immer falsch wiedergegeben zu werden, möchte ich als drittes Folgendes bemerken: Ich habe am Donnerstag, den 7. Februar, eine Mail von einer Initiatorin der „Fridays For Future“-Bewegung hier in Düsseldorf bekommen. Daraus würde ich gerne vorlesen. Sie hat mich eingeladen zur Verleihung des HalbjahresKlimazeugnisses am 08.02.2019 um 14:00 Uhr.
Diese Zeugnisausgabe wird auf der Wiese vor dem Landtag stattfinden. Wir finden, dass nicht nur unsere Leistungen, sondern auch die der Politik einer Bewertung bedürfen.
Seit mehreren Wochen gehen wir freitags nicht in den Unterricht, sondern auf die Straße, um für echte Maßnahmen zum Schutz der Umwelt zu demonstrieren, um die Klimakatastrophe abzuwenden. Wir können nicht mehr mit ansehen, wie die Zukunft unseres Planeten, unser aller Zukunft, aufs Spiel gesetzt wird. Zu Beginn waren wir eine Handvoll Engagierter, letzte Woche sind 550 junge Menschen durch Düsseldorf gezogen.
Sehr gerne würden wir Ihnen unsere Zeugnisse für Sie persönlich übergeben und Ihnen die Möglichkeit geben, zu unseren Forderungen und Positionen Stellung zu nehmen. Wir bitten um eine kurze Rückmeldung hinsichtlich Ihrer Teilnahme an der Zeugnisvergabe.
Vielen Dank für Ihre Einladung. Gerne nehme ich die Gelegenheit wahr und lade Sie herzlich ein, im Ministerium für Schule und Bildung die von Ihnen gewünschte Übergabe eines Klimazeugnisses mit einem Dialog über eine gute und tragfähige Klimapolitik, eventuell auch mit Vertretern anderer Ministerien, zu verbinden.
Eine Teilnahme heute kann ich aufgrund der Kurzfristigkeit der Einladung nicht ermöglichen, unter anderem auch deshalb, weil ich mich in meiner Funktion als Schulministerin täglich dafür einsetze, die Unterrichtsversorgung von rund 2,5 Millionen Schülerinnen und Schülern sicherzustellen und den Unterrichtsausfall so gering wie möglich zu halten. Mir geht es darum, dass Sie und Ihre Mitschülerinnen und Mitschüler beste Bildung erhalten und am Ende Ihrer Schullaufbahn ein Zeugnis in der Hand halten, das Ihnen alle Chancen auf eine erfolgreiche Zukunft eröffnet.
Daher mein Wunsch: Bitte kommen Sie Ihrer Pflicht zur Teilnahme am Unterricht am Vormittag nach. Ihren berechtigten und wünschenswerten Anspruch, sich am politischen Diskurs über die Klimaschutzpolitik zu beteiligen, bitte ich am Nachmittag nachzukommen. Beides würde ich sehr begrüßen.
Wir von „Fridays For Future“ bedauern, dass Sie den Termin gestern nicht wahrnehmen konnten. Daher würden wir uns freuen, wenn Sie am 15.02. nachträglich Ihr Zeugnis annehmen würden. Wir möchten zudem nochmals betonen, dass die überwältigende Mehrheit der Schüler, die freitags an den Demonstrationen teilnimmt, auch lieber in der Schule sein würde, um für ihre Zukunft zu lernen. Jedoch haben wir keine andere Wahl und müssen während der Unterrichtszeit für unsere Zukunft kämpfen, um gehört zu werden. Mit freundlichen Grüßen
Es gab keine Annahme der Einladung; ich habe das sehr bedauert. Ich werde die Einladung an die junge Dame noch einmal aussprechen und hoffe, dass sie diese dann annimmt, weil ich tatsächlich gerne – so wie ich das auch angekündigt habe – mit ihr in den Dialog treten würde.
Nun zurück zum Antrag der AfD. Ich denke, dass uns alle der Respekt vor dem zivilgesellschaftlichen Engagement, das unsere Schülerinnen und Schüler an den Tag legen, eint.
Gesellschaftliches Engagement von Kindern und Jugendlichen ist ein sehr hoher Wert an sich, den wir bereits intensiv in der Schule fördern, aber auch weiter fördern müssen.
Natürlich gilt dies insbesondere für Herausforderungen wie den Klimawandel, der unser aller Leben nachhaltig berührt. Die heutige tagesaktuelle politische Agenda verdeutlicht, wie sehr sich alle politischen Ebenen mit diesen Fragen beschäftigen.
Natürlich stellen sich auch für Schülerinnen und Schüler in diesem Zusammenhang Fragen, und sie erwarten zu Recht Antworten. Zur Vollständigkeit gehört aber auch: Für alle Schülerinnen und Schüler gilt die Schulpflicht. Diese Schulpflicht liegt nicht im Ermessen der Beteiligten, vielmehr wird die Einhaltung in Art. 8 Abs. 2 der nordrhein-westfälischen Landesverfassung gefordert.
Meine Damen und Herren, in der schon mehrfach angesprochenen SchulMail vom 13. Februar hat das Ministerium, habe ich, auf die bestehende Rechtslage hingewiesen. Den Schulen wurde nochmals verdeutlicht, dass es keine Besonderheiten bei der Schulpflicht im Zusammenhang mit der Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an regelmäßigen Demonstrationen während der Unterrichtszeit geben könne.
Bei diesen Schulpflichtsverletzungen ist also wie auch bei vergleichbaren Begebenheiten zu verfahren.
Das Ausmaß von Interesse und Wohlwollen für das inhaltliche Anliegen der Demonstrierenden kann und darf nicht Maßstab für das Handeln von Schule und Schulaufsicht sein. Ein solches Vorgehen würde nämlich bedeuten, Rechtsfolgen daran zu knüpfen, ob ein bestimmtes gesellschaftliches oder politisches Engagement entweder erwünscht oder nicht erwünscht ist. Das ist aus gutem Grunde – ich denke, dem stimmen wir alle zu – rechtlich nicht zulässig.