Protocol of the Session on January 24, 2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist an der Zeit, aufzurufen:

10 Beihilferecht im Sinne der Beschäftigten ent

bürokratisieren und weiterentwickeln

Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP Drucksache 17/4801

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der CDU dem Abgeordneten Jörg Blöming das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Haben Sie schon einmal einen Beihilfeantrag ausgefüllt? Selbst wer sich mit Anträgen auskennt, braucht hier viel Zeit und Ruhe. Beihilfeanträge sind eine Wissenschaft für sich.

Aber das Beihilferecht ist eine wichtige Stütze des deutschen Berufsbeamtentums. Es dient der gesundheitlichen Unterstützung unserer Staatsdienerinnen und Staatsdiener. Es stärkt nicht zuletzt unser

Land Nordrhein-Westfalen. Die Nordrhein-Westfalen-Koalition hält deshalb auch an den Grundpfeilern des Berufsbeamtentums fest: Besoldung, Beihilfe, Versorgung.

Durch meine fast 25-jährige Tätigkeit in der Kommunalverwaltung bin ich mit dem Thema des Beihilferechts sehr vertraut. Aus eigener Erfahrung weiß ich, mit welchem Aufwand die Beantragung der Leistungen verbunden ist. Der eingeleitete Prozess der Digitalisierung in der Verwaltung sollte daher auch im System der Beihilfe seine Fortsetzung finden. Dies haben wir als Nordrhein-Westfalen-Koalition erkannt. Daher ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Beihilfeberechtigten von bürokratischen Prozessen zu befreien.

Genau hier setzt der in Rede stehende Antrag an: Wir wollen erstens an dem bewährten Instrument der Beihilfe festhalten, zweitens das gegenwärtige Beihilferecht in Nordrhein-Westfalen evaluieren und es drittens zukunftsorientiert weiterentwickeln.

Bereits 2010 erfolgte ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Beihilfesystems. Das war die Einrichtung der Zentralen Scanstelle bei der Bezirksregierung in Detmold. Die Digitalisierung eines großen Teils des Bearbeitungsprozesses hatte viele positive Folgen: weniger Papier, weniger Portokosten, eine automatisierte Rechnungsprüfung und damit erhebliche zeitliche und finanzielle Einsparungen.

Gleichzeitig gibt es jedoch immer noch einen großen Handlungsbedarf. Zu nennen sind hier zum Beispiel die Geltendmachung von Ansprüchen für Familienangehörige oder die erheblichen finanziellen Belastungen, die durch Vorleistungen auftreten können. Wir möchten daher den Weg für ein modernes Beihilferecht konsequent weitergehen. In dem vorliegenden Antrag findet sich hierzu eine ganze Reihe von konkreten Vorschlägen.

Die Antragsteller sollen entlastet werden, und zwar durch die Schaffung rechtlicher und organisatorischer Voraussetzungen zur Direktabrechnung der Krankenhäuser mit der Beihilfestelle. Jeder, der schon einmal einen stationären Krankenhausaufenthalt hatte, weiß, mit welchen Summen er in Vorleistung treten musste. Dabei geht es oft um viele Tausend Euro.

Ich freue mich, dass wir diesen Antrag gemeinsam mit der SPD einbringen. Das ist ein gutes Signal für den gesamten öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen.

Ein Konzept zur Aufwands- und Zeitersparnis soll außerdem der Vereinfachung und Entbürokratisierung dienen, und dies bei gleichbleibenden Qualitätsstandards. Wir stellen uns ein insgesamt schlankes Verfahren ohne Postlaufzeiten, ohne aufwendige Bear

beitungsschritte und Papierform vor. Dem Datenschutz wird selbstverständlich ausreichend Rechnung getragen.

Mit diesem Antrag überprüfen wir nicht nur den Abwicklungsprozess, sondern nehmen auch das angebotene Leistungsspektrum unter die Lupe. Eines sage ich hier ganz deutlich: Wo Handlungsbedarf besteht, werden wir handeln.

Hierzu gehört auch ein weiterer wichtiger Punkt. Viele von uns verrichten ihre tägliche Arbeit in der Regel nicht im Stehen am Redepult, sondern – wie überwiegend im öffentlichen Dienst – im Sitzen. Dies führt durch Fehlbelastungen oft zu Erkrankungen am Muskel- und Skelettsystem. Gerade deswegen ist es wichtig, die gesundheitliche Prävention zum Beispiel durch Physiotherapie zu stärken und die Beratung im Gesundheitsmanagement entsprechend festzu

schreiben. „Präventive Physiotherapie“ ist hier das Stichwort. Die Behandlung darf nicht erst dann einsetzen, wenn der Mitarbeiter bereits erkrankt ist.

Der vorliegende Antrag zielt ebenso wie der bereits Mitte 2018 eingebrachte Antrag zum aktiven Gesundheitsmanagement auf eine Stärkung der Bediensteten ab.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Das Beihilferecht ist eine große Stütze für unsere Beamten, Richter und alle anderen beihilfeberechtigten Personen des Landes und natürlich auch der Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Mit diesem Antrag passen wir es an die Herausforderungen der Gegenwart an und machen es gleichzeitig fit für die Zukunft.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag und freue mich auf die Diskussion in den Ausschüssen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Blöming. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Zimkeit das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen, dass die private Krankenversicherung in vielen Punkten mit Privilegien, mit höheren Abrechnungssätzen, Chefarztbehandlungen und schnellerer Termingebung verbunden ist.

Aber was die Beihilfe betrifft, gibt es auch erhebliche Nachteile. Die sind von dem Vorredner gerade aus eigener Betroffenheit besser beschrieben worden, als ich das tun kann.

Wir bekommen zunehmend Meldungen, dass insbesondere ältere, aber auch dauerhaft erkrankte Kolleginnen und Kollegen größte Schwierigkeiten mit dem Abrechnungssystem und der damit verbundenen Bürokratie bekommen. Als wir diesen Antrag auf den Weg gebracht haben, ging es uns insbesondere darum, diese Kolleginnen und Kollegen in ihrer schwierigen Situation zu unterstützen. Ich bedanke mich bei den Fraktionen, die sich dieser Initiative angeschlossen haben.

Wir wissen, einiges – es ist gerade auch genannt worden – ist schon auf den Weg gebracht worden. Ich will das noch ergänzen um die Beihilfe-NRWApp, die mittlerweile umgesetzt worden ist, angestoßen und auf den Weg gebracht von Norbert WalterBorjans, umgesetzt jetzt von dem Kollegen Lienenkämper. Gerade bei solchen Dingen ist es gut, das regierungsübergreifend fortzusetzen.

Es ist der ergänzte Punkt „Gesundheitshilfe“ angesprochen worden, den wir teilen. Ich hoffe, dass es bei der Vorlage des Konzepts durch die Landesregierung um ein bisschen mehr geht als um die Physiotherapie. Denn es gibt, insbesondere was die Prävention angeht, auch noch darüber hinausgehende Felder.

Wir hoffen, dass die Umsetzung der Vorschläge etwas schneller vonstattengeht als die Bearbeitung dieses Antrags, die sich leider ein bisschen hingezogen hat. Wir sind sehr gespannt, was uns die Landesregierung einige Zeit nach dem Beschluss zur Umsetzung berichten wird.

Ich halte das für einen wichtigen Schritt für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Zimkeit. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Witzel das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP-Landtagsfraktion bekennt sich mit diesem Antrag offensiv zum gut funktionierenden System der Absicherung der Krankheitskosten von Beamten. Beamte genießen in der Tat den Vorzug, sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern zu können und sich zusätzlich einen Teil der Krankheitskosten von ihrem Dienstherrn erstatten zu lassen. Landesbeamte schätzen grundsätzlich den Vorteil dieser privaten Versicherung mit dazugehöriger anteiliger Beihilfeerstattung.

Die FDP-Landtagsfraktion ist davon überzeugt, dass diese hochwertige Versorgung der Beamten ein

wichtiges Argument bei der Gewinnung von Fachkräften ist. Deshalb haben wir uns auch im Koalitionsvertrag dazu bekannt, dass die Beihilfe attraktiv bleiben und weiterentwickelt werden muss.

Doch da, wo es viel Licht gibt, gibt es bekanntlich auch Schatten. Die Schwachstellen des Systems der Erstattung von Krankheitskosten für Beamte liegen auf der Hand. Ihre Arztrechnungen müssen sie beim Dienstherrn und zugleich bei der PKV einreichen, um eine vollständige Erstattung der Kosten zu erhalten. Die Arztrechnung muss somit doppelt von Beamten bearbeitet werden. Es ist ersichtlich, dass Beamte mit deutlich bürokratischeren Prozessen konfrontiert sind als gesetzlich Versicherte. Dies ist die Schattenseite einer ansonsten vergleichsweise guten Absicherung.

Die NRW-Koalition hat sich vorgenommen, diese Prozesse zu entbürokratisieren. Dazu gehören Sofortmaßnahmen wie die Möglichkeit der Direktabrechnung von hohen Krankheitskosten, die beispielsweise durch einen längeren Krankenhausaufenthalt entstehen. Hier sind die Betroffenen und deren Angehörige oft mit beträchtlichen Rechnungen konfrontiert, für die sie in Vorleistung gehen sollen.

Künftig sollen sich die Krankenhäuser direkt an den Dienstherrn wenden, für Landesbeamte also an das Land Nordrhein-Westfalen. Das Land bezahlt diese Rechnungen dann unmittelbar an das Krankenhaus ohne die Notwendigkeit einer persönlichen Vorfinanzierung. Private Krankenversicherungen bieten diesen Service bereits an.

Die Entlastung von bürokratischen Prozessen darf hierbei jedoch nicht enden. Es gibt viele Bausteine bei der Abrechnung von Krankheitskosten der Beamten, die optimierbar sind. Genau diese Debatte sollten wir in den nächsten Wochen und Monaten führen. Da gibt es viele Prüffragen.

So darf es nicht in Stein gemeißelt sein, dass ein Beamter seine Arzt- und Arzneimittelrechnungen auch zukünftig jeweils bei zwei Instanzen, dem Land Nordrhein-Westfalen und bei der privaten Krankenversicherung, einreichen muss. Die FDP-Landtagsfraktion denkt jedenfalls, dass auch hier eine Entlastung der Beamten möglich sein kann, wenn Synergieeffekte zwischen den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe genutzt werden.

Derzeit gibt es rund 270.000 Landesbedienstete. Unterstellt man, dass jeder dieser Beamten nur eine einzige Krankheitskostenabrechnung pro Jahr einreicht, könnten also 270.000 Vorgänge in den Arbeitszimmern der Beamten ersatzlos entfallen. Die Zahl dürfte in der Praxis um einiges höher sein, denn die Einreichung nur eines Abrechnungsvorgangs pro Jahr im Mittel wäre ausgesprochen niedrig.

Es führt zu weniger Stress, mehr Freizeit und damit zu einer höheren Zufriedenheit der Beamten, wenn

es uns gelingt, zu einer Entbürokratisierung des Abrechnungswesens in der PKV und bei der Beihilfe zu kommen.

Doch eine solche Entlastung würde nicht nur jeden einzelnen Landesbeamten besserstellen, sachlogisch wäre es natürlich auch, den Verwaltungsaufwand bei der Erstattung von Krankheitskosten zu halbieren. Auch hier sollten Synergieeffekte genutzt und intelligente Ideen zur Reduzierung von bürokratischen Prozessen entwickelt werden.

Die FDP-Landtagsfraktion freut sich auf die Debatte zur Optimierung des Beihilfesystems, die wir in den nächsten Wochen und Monaten gern auf der Grundlage dieses Antrags und in Übereinstimmung mit den Zielen, die wir im Koalitionsvertrag festgehalten haben, vertieft führen wollen.

Wir stehen zum System der privaten Krankenversicherungen als Wettbewerber zu den gesetzlichen Krankenversicherungen. Wir begrüßen die gute Absicherung von Landesbeamten durch die privaten Krankenversicherungen in einem System verbunden mit der Beihilfe.

Die Beihilfebearbeitung ist im Sinne der Beschäftigten kontinuierlich weiterzuentwickeln. Hierzu zählen die Einführung von Direktabrechnungsmöglichkeiten und die Prüfung von Erstattungssätzen. Hierzu zählt aber auch die Entwicklung von intelligenten und innovativen Ideen, um den Verwaltungsaufwand rund um die Erstattung von Krankheitskosten zu reduzieren.

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

Lassen Sie uns diese Debatte gern in den nächsten Wochen und Monaten im Sinne der Landesbeamten von Nordrhein-Westfalen gemeinsam führen, um zu guten Ergebnissen zu kommen. Ich lade Sie ausdrücklich ein, sich mit Ihren Vorschlägen einzubringen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)