Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt eine Kurzintervention, angemeldet von Bündnis 90/Die Grünen. Frau Beer hat dazu nun Gelegenheit. Bitte schön.
Danke schön, Herr Präsident. – Frau Ministerin, vielen Dank für die Ausführung. Sie können es sich denken; ich hatte dazu ja eigentlich auch eine Frage angemeldet: Sie können einer Parlamentarierin nicht damit kommen, ihr zu sagen, dass sie nicht weiter fragen solle, was die Ergebnisse sind. So ist das nun mal; wir fragen so lange, bis wir Antworten haben und diese ausreichend finden.
Die Gelegenheit jetzt will ich nutzen, zu sagen: Was Kollege Braun und Kollegin Müller-Rech gesagt haben – „Wir warten mal auf den DigitalPakt“ –, reicht nicht. Jetzt ist die Aufgabe, zu definieren, welche Qualitätsstandards damit eigentlich verbunden sind. Was heißt der Standard „digitale Ausstattung in Nordrhein-Westfalen“? Die Antwort darauf ist doch nicht, darauf zu warten, wann der DigitalPakt endlich mal beschlossen ist. Das Gleiche gilt für die Anforderungen an pädagogische Konzepte oder die Implementierungsstrategien. – Da werden Sie mir doch sicherlich recht geben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Beer, natürlich haben Sie als Parlamentarierin jederzeit das Recht, Fragen zu stellen. Das ist völlig richtig. Das habe ich auch nicht in Abrede gestellt.
Es ist nur so, dass nicht zu jeder Frage zu dem jeweiligen Zeitpunkt eine Antwort aus dem Ministerium gegeben werden kann. Es unterliegt dem Ablauf der Arbeit, wann Ergebnisse verkündet werden. Wir verkünden sie dann – das habe ich in der Vergangenheit so getan und werde es auch in Zukunft zu tun –, wenn sie spruchreif sind.
Ich weiß, dass die Zeit drängt. Wir haben immer wieder gesagt, wir müssen bei der Digitalisierung vorankommen, um keinen Wettbewerbsnachteil für unsere Schülerinnen und Schüler gegenüber anderen Nationen aufkommen zu lassen. Aber seien Sie versichert: Alle notwendigen Gespräche in diesem Zusammenhang führen wir, werden wir weiter führen. Die Digitalstrategie mit all unseren Gedanken, mit den Einforderungen, die Sie zu Recht haben, werden wir Ihnen in Bälde vorlegen.
Vielen Dank, Frau Ministerin Gebauer. – Weitere Fragen haben wir nicht. Ich rufe nun Frau Beer auf. Sie hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Es sind noch rund 37 Sekunden Zeit für ihre Fraktion übrig.
Danke schön, Herr Präsident. – Frau Kollegin Müller-Rech, Sie haben sich auch nicht qualifiziert, mit in die Bildungskommission, die wir von der Partei haben und der ich selbstverständlich angehöre, zu kommen; Herr Kollege Braun leider auch nicht. Sie haben noch nicht einmal definiert, was aus Ihrer Sicht Standards sind. Was steht den Schulen in Nordrhein-Westfalen eigentlich an Ausstattung zu? Dazu müssen Sie als Fraktion doch eine Meinung haben. Wenn Sie hier Gründlichkeit anmahnen – genau das gehört dazu.
Ich möchte gerne von CDU und FDP wissen, welche Ausstattung Sie für angemessen halten. Dazu gehört auch, dass wir aus den Implementierungsmöglichkeiten lernen, die wir hier in der Anhörung hatten. Es gab schon einen Antrag, das ins Land zu übertragen. Das haben Sie abgelehnt. Deswegen müssen wir es Ihnen immer wieder hier vortragen, bis es endlich passiert. Ich bin gespannt, wann die Ruhe der Ministerin endet und wir Ergebnisse haben. – Danke.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/4796 an den Ausschuss für Schule und Bildung – federführend –, an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen sowie an den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer hat etwas dagegen? –
Niemand. Ganz schön flott, Herr Hovenjürgen. Gibt es Enthaltungen? – Auch nicht. Dann ist einstimmig so überwiesen.
gungsscheingesetzes und des Landesausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – für das Land Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Ihnen Ende letzten Jahres den Bericht über die Erfahrungen mit dem Gesetz über den Bergmannsversorgungsschein zugeleitet. Bereits in diesem Bericht haben wir ausgeführt, dass wir dieses Gesetz aufrechterhalten müssen, weil es uns schlicht und ergreifend die Möglichkeit gibt, dass wir diejenigen, die jetzt im Auslaufprozess des Steinkohlebergbaus in Nordrhein-Westfalen noch tätig sind, nach den Regeln des Bergmannsversorgungsscheins weiterhin versorgen können.
Deswegen bitte ich Sie schlicht und ergreifend, den Gesetzentwurf zu beraten und ihm am Ende zuzustimmen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/4579 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Wer stimmt der Überweisung zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist einstimmig so überwiesen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht darum, dass die Europäische Union eine Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen von öffentlichen Stellen erlassen hat. Diese Richtlinie ist bereits Ende 2016 in Kraft getreten.
Daraufhin hat der Bund ein Gesetz gemacht, um die Richtlinie auf Bundesebene umzusetzen; dies bezieht sich ausdrücklich auf die Bundesebene.
Deswegen müssen wir hier in Nordrhein-Westfalen schlicht und ergreifend unser Behindertengleichstellungsgesetz, in dem auch heute schon Verordnungen über die Barrierefreiheit zur Informationstechnik enthalten sind, dieser EU-Richtlinie anpassen, weil wir ansonsten Probleme bekommen, wenn wir die EURichtlinie in Nordrhein-Westfalen nicht umsetzen. Dazu unterbreiten wir in diesem Gesetzentwurf Vorschläge. Sie können davon ausgehen, dass wir uns an den Grundsatz der Koalition gehalten haben, die EU-Richtlinie eins zu eins umzusetzen, also keine eigenen Standards draufzusatteln.
Ich bitte darum, dass wir diesen Gesetzentwurf möglichst zügig im Ausschuss und im Parlament beraten, weil die Brüsseler schon ein bisschen auf uns aufmerksam geworden sind, da wir diese Richtlinie bis jetzt noch nicht in unserem Behindertengleichstellungsgesetz umgesetzt haben. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/4781 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Wer stimmt dem zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Alle haben zugestimmt. Dann ist so überwiesen und kann weiter beraten werden.
zum Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (Belastungsaus- gleichsgesetz G9 – BAG-G9)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ganz so kurz, wie Herr Minister Laumann es mit seinen Einbringungen gehalten hat, werde ich es nicht können.
Im Juli des vergangenen Jahres haben wir mit der Verabschiedung des 13. Schulrechtsänderungsgesetzes die Weichen für die Rückkehr zu G9 gestellt. Bereits damals war abzusehen, dass die vom Land beschlossene Leitentscheidung G9 bei den kommunalen Schulträgern zusätzliche Kosten verursachen wird. Ebenso deutlich war, dass wir als Land diese Kosten ausgleichen werden.
Um das wichtige bildungspolitische Vorhaben G9 umzusetzen, folgt heute ein zweiter wichtiger Schritt, nämlich das Gesetz zur Regelung des Kostenausgleichs zum Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium.