Um das wichtige bildungspolitische Vorhaben G9 umzusetzen, folgt heute ein zweiter wichtiger Schritt, nämlich das Gesetz zur Regelung des Kostenausgleichs zum Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium.
Mit diesem Gesetz schafft das Land die rechtliche Grundlage, um den kommunalen Schulträgern die Kosten zu erstatten, die ihnen durch den neunjährigen Bildungsgang an den Gymnasien zukünftig entstehen werden.
Den Gemeinden und Kreisen als Schulträgern wird ein finanzieller Ausgleich für wesentliche Belastungen infolge des 13. Schulrechtsänderungsgesetzes gewährt. Der Ausgleich umfasst zwei Kostenblöcke, nämlich zum einen die investiven Kosten und zum anderen die jährlich wiederkehrenden Kosten der Schulträger. Er wird pauschaliert. Der Ausgleich für die investiven Kosten – das sind vor allem die Kosten für die Schaffung und Ausstattung von Schulraum – beträgt 518 Millionen Euro.
Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass den Schulträgern der finanzielle Ausgleich hierfür ab dem Jahr 2022 bis einschließlich zum Jahr 2026 in fünf Teilbeträgen geleistet wird.
Der zweite Kostenblock des Belastungsausgleich umfasst die dauerhaften Sachkosten aufseiten der kommunalen Schulträger. Dabei handelt es sich insbesondere um die Erstattung von Schülerfahrtkosten, die Bereitstellung von Lernmitteln und auch die Bewirtschaftung der Schulräume. Diese Kosten werden den kommunalen Schulträgern dann ab dem Jahr 2024 ausgeglichen. In den ersten drei Jahren belaufen sie sich auf jeweils 7,76 Millionen Euro und danach jährlich auf 27,94 Millionen Euro.
Weitere Regelungen des Entwurfs betreffen den Zeitpunkt der Ausgleichszahlungen und den Maßstab, nach dem der pauschalierte Kostenausgleich
Meine Damen und Herren, uns war es von Beginn an wichtig, bei diesem bildungspolitisch bedeutenden Vorhaben mit Parlament und Kommunen transparent und konstruktiv zusammenzuarbeiten. Daher habe ich bereits frühzeitig im Ausschuss über die gutachterliche Kostenfolgeabschätzung informiert und zudem dem Landtag vor der Sommerpause im vergangenen Jahr den Referentenentwurf zu diesem Gesetz übermittelt.
Der nun vorliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis intensiver Gespräche zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden.
Mit dem geplanten Gesetz sichert die Landesregierung die Rückkehr zu G9 nun auch finanziell gegenüber den kommunalen Trägern ab. Damit zeigen wir, dass wir als Landesregierung zu unseren Partnern, nämlich den kommunalen Spitzenverbänden, weiterhin verlässlich stehen. – Herzlichen Dank.
Daher kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/4832 an den Ausschuss für Schule und Bildung – federführend –, an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer stimmt dem zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist beides nicht der Fall. Damit ist einstimmig so überwiesen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Drucksache 17/4856, die in der Vorlage 17/1538 beantragte Genehmigung zu erteilen. Wer stimmt dem zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist beides nicht der Fall. Damit ist die Vorlage 17/1538 einstimmig angenommen und die beantragte Genehmigung erteilt.
Die Übersicht 15 enthält sieben Anträge, die vom Plenum nach § 82 Abs. 2 der Geschäftsordnung an einen Ausschuss zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden. Das Abstimmungsverhalten der Fraktionen ist aus der Übersicht ersichtlich.
Ich lasse nun über die Bestätigung des Abstimmungsverhaltens der Fraktionen in den jeweiligen Ausschüssen entsprechend der Übersicht 15 abstimmen. Wer bestätigt dies so? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Dann sind die in Übersicht 15 – Drucksache 17/4880 – enthaltenen Abstimmungsergebnisse einstimmig so bestätigt.
Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen.
Ihnen liegen mit der Übersicht 19 die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir nun abstimmen, da hierzu keine Aussprache vorgesehen ist. Wer stimmt der Bestätigung zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in der Übersicht 19 einstimmig bestätigt.