Protocol of the Session on January 23, 2019

Bei § 17 handelt es sich um eine Übergangsvorschrift aus der Zeit der Gründung der NRW.BANK. Wenn Sie das Gesetz jetzt einmal anpacken und im Entwurf selber erwähnen, dass Sie § 17 verschieben, ist mir nicht ganz klar – das ist nicht dramatisch, aber ich hätte es anders erwartet –, warum Sie eine Übergangsvorschrift nicht ganz herausnehmen. Meines Erachtens kann § 17 gestrichen werden.

Aber vielleicht gibt es einen Grund, das nicht zu machen, den ich übersehen habe. Darüber können wir uns im Fachausschuss noch gerne unterhalten. Ganz sinnvoll erscheint mir die Verschiebung von § 17 jedenfalls nicht.

Zum Miteinander, Herr Kollege Witzel, noch ein paar Worte: Die NRW.BANK haben wir in der Vergangenheit – auch im Parlamentarischen Beirat – immer in gutem Miteinander gemeinsam getragen, weil wir wissen, wie wichtig sie mit ihrer guten Arbeit für unser Bundesland ist. Sie haben mit einer Tradition gebrochen. In der Vergangenheit sind wir Dinge die NRW.BANK betreffend fraktionsübergreifend angegangen. Wir haben uns vorher darüber unterhalten. Das haben Sie in diesem Fall bei einer relativ unspektakulären, wie ich schon ausführte, mit großer Wahrscheinlichkeit sinnvollen Änderung nicht getan. Ich will das Bedauern ausdrücklich zum Ausdruck bringen. Das hätte man anders machen können.

Dennoch freue ich mich auf die weiteren Beratungen mit Ihnen im Fachausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD – Zuruf von der SPD: Bravo!)

Vielen Dank, Herr Kollege Kämmerling. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Düker das Wort. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es – ich zitiere –:

„Die NRW.BANK als Förderbank des Landes ist in faktischer wie auch in rechtlicher Hinsicht insolvenzunfähig, denn sie ist bereits mit staatlichen Haftungsgarantien umfassend gesichert.“

Daran, Herr Kollege Witzel und Herr Kollege Moritz, schließt sich natürlich die Frage an: Warum brauchen wir im Gesetz trotzdem eine klarstellende Regelung zur Insolvenzunfähigkeit?

Argumentativ nachvollziehbar für mich ist vor allen Dingen der Aspekt der Gleichberechtigung mit den anderen Landesbanken. Denn fast alle haben dies; das sichert die Wettbewerbsfähigkeit.

Zum anderen ist diese Konstruktion im internationalen Bereich nicht unbedingt ein Exportschlager, der in anderen Ländern auch so vertreten ist. Eine Insolvenzunfähigkeit schafft mehr Klarheit bei internationalen Partnern, damit bekommt die Bank ein sicheres Image.

Das kann man machen, das verschlägt nichts. Unter Umständen stärkt das auch die Förderbank in der internationalen Szene.

Auch den zweiten Punkt kann man so machen, dass man für den Beirat keine Zahl festschreibt, sondern sich am kleinsten Ausschuss im Landtag orientiert. Alles gut, alles schön! Von unserer Seite aus sehen wir nicht unbedingt die Notwendigkeit, lassen uns aber gerne im Fachausschuss in vertiefter Debatte noch davon überzeugen. Grundsätzlich stehen wir positiv dazu und stimmen dem zu.

Abschließend schließe ich mich Kollegen Kämmerling an: Gerade bei dieser Förderbank, die sehr häufig zu Gast im Haushalts- und Finanzausschuss ist – ich bin noch nicht lange dabei, aber sie war schon zwei- bis dreimal da; wir haben regelmäßig ein parlamentarisches Frühstück, zu dem sie einlädt; die Bank sucht mit maximaler Transparenz richtigerweise den Kontakt zum Parlament und ist ein wichtiger Partner –, hätte man über einen interfraktionellen Antrag reden können. Das täte auch der NRW.BANK gut. Sie erweisen der Bank eher einen Bärendienst, wenn nur die Koalitionsfraktionen den Antrag einbringen. Es würde das Renommee der NRW.BANK in der Szene erhöhen, wenn der Antrag und solche Änderungen interfraktionell getragen würden. Das eignet sich nicht zum politischen Schlagabtausch. Diese Chance haben Sie vertan.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Sie wollten das nicht. Das finde ich schade, und das bedauere ich ausdrücklich. Aber wir stehen dem Ganzen natürlich konstruktiv-positiv gegenüber. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der AfD Herr Kollege Strotebeck das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Land trägt die NRW.BANK. Diese Förderbank ist in vielen Bereichen eine wichtige und große wirtschaftliche Stütze des Landes Nordrhein-Westfalen. Beispielhaft sei hier nur die Förderung bei der Sanierung der Infrastruktur und der Schulen genannt. Herr Witzel hatte das alles schon sehr umfangreich aufgezählt.

Anders als bei einigen anderen Banken sind auch die externen Bewertungen der NRW.BANK durchweg positiv. Die NRW.BANK schafft es, ihr Fördervolumen kontinuierlich zu steigern. Im letzten Jahr waren es beispielsweise mehr als 10 Milliarden Euro. Der Vorstandsvorsitzende Eckhard Forst und seine Mitarbeiter leisten also nachweislich eine gute Arbeit.

Was will der vorliegende Gesetzentwurf an dieser gut laufenden Bank verändern? Es sind glücklicherweise nur Kleinigkeiten, aber wichtige. So würde sich bei Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfes die Zahl der Abgeordneten, welche Mitglied im Beirat sind, verändern. Das Gremium würde sich um ein Mitglied vergrößern, passend zum Antragsteller natürlich zugunsten der Regierungsfraktionen.

Bislang sitzen mit mir elf Kollegen im Beirat: vier von der CDU, vier von der SPD, zwei Vertreter der FDP und jeweils ein Vertreter der Grünen und der AfD. Unabhängig davon, wie viele Abgeordnete der Landtag hat, wurde bei Gründung des Beirates vor sieben Jahren die Zahl auf zwölf Abgeordnete fixiert. Zurzeit stellen die Regierungsfraktionen mit Herrn Dr. Optendrenk und Herrn Witzel den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. Ich muss sagen: Ich konnte in den letzten anderthalb Jahren nicht feststellen, dass eine Vergrößerung des Beirats aus inhaltlicher Sicht notwendig wäre.

(Matthias Kerkhoff [CDU]: Darum geht es auch nicht!)

Sie erwarten jetzt vermutlich, dass ich die Sitzanpassung ablehne; denn immerhin hat die AfD einen Antrag eingereicht und die Landtagsfraktionen darum gebeten, den Landtag effizienter zu gestalten und die Anzahl der Sitze zu verkleinern.

Im Falle des Parlamentarischen Beirates der NRW.BANK halte ich eine Anlehnung an den kleinsten Ausschuss im Landtag – und damit eine geringfügige Vergrößerung – jedoch für akzeptabel. Denn so wäre zum Beispiel in der aktuellen Wahlperiode sichergestellt, dass CDU und FDP nicht nur im Landtag, sondern auch im Beirat mit einem Sitz im Vorteil wären.

Schon in der derzeitigen Fassung schreibt das Gesetz über die NRW.BANK vor, dass die Mitglieder des Beirates nach dem Verhältniswahlrecht gewählt werden, welches der Landtag bei der Wahl der Ausschüsse anwendet. Aktuell gibt es im Parlamentarischen Beirat ein Patt zwischen Opposition und Regierung. Es besteht momentan eigentlich kein Grund für eine Gesetzesänderung, da die Abstimmungen immer ziemlich einmütig laufen.

Diese erwähnte Einmütigkeit kann sich jedoch auch sehr schnell wieder ändern. Dann wäre es aus demokratischer Sicht sinnvoll, wenn der Landtag auch in diesem Gremium möglichst exakt abgebildet

würde. Es ist also nicht verkehrt, sich jetzt damit zu befassen.

Einen kleinen Kritikpunkt habe ich allerdings schon. In Abschnitt D schreiben Sie, dass sich keine zusätzlichen Kosten ergäben. Es ist zwar Erbsenzählerei, aber das ist nicht ganz richtig. Denn selbstverständlich würden zusätzliche Kosten anfallen, wenn auch sehr geringe, wenn es einen zusätzlichen Sitz gäbe.

Zudem könnten es mehr werden, falls ein zukünftiger Landtag beschließen sollte, dass es in zukünftigen Wahlperioden noch mehr Sitze geben sollte. Zugegebenermaßen ist dieses Mehr an Aufwendungen gering.

Dem zweiten Anliegen des vorliegenden Entwurfs, die im Grunde schon vorhandene Insolvenzunfähigkeit auch im Gesetzestext festzuhalten, stimmen wir selbstverständlich zu, da dies nur eine Klarstellung ist.

Ich freue mich darauf, den Gesetzentwurf im Haushaltsausschuss weiter begleiten zu dürfen, und sehe dem sehr positiv entgegen. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Strotebeck. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Lienenkämper das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich über die große Einigkeit, die sich in diesen Fragen abzeichnet.

Zum Beirat will ich aus Sicht der Landesregierung gar nicht sehr viel sagen. Es ist vor allen Dingen Sache des Parlaments, festzulegen, welches eine sinnvolle Größe für den Beirat ist. Ich freue mich darüber, dass der vorgelegte Vorschlag in diesem Haus offenkundig eine breite Mehrheit erwarten kann.

Zur Frage der Insolvenzunfähigkeit teile ich alle Auffassungen, die hier übereinstimmend vorgetragen wurden. Aus der Perspektive des Landes NordrheinWestfalen und aus juristischer Sicht wäre es allerdings nicht erforderlich, die Insolvenzunfähigkeit explizit festzuschreiben, weil sie sich aus den bestehenden Regelungen bereits ergibt.

Wir befinden uns mit der NRW.BANK aber in einem internationalen Umfeld und haben deswegen ein eigenes wirtschaftliches Interesse daran, uns so aufstellen, wie es der Beurteilung internationaler Geschäftsteilnehmer entspricht. Die kennen nicht alle Einzelheiten des deutschen Rechts und können die Insolvenzunfähigkeit in der Kette von Paragrafen möglicherweise nicht in der gebotenen Deutlichkeit

erkennen. Um ihnen gegenüber noch einmal deutlich zu machen, was sowieso schon im Gesetz steht, unterstützen wir den Vorschlag, die Insolvenzunfähigkeit ausdrücklich festzuschreiben. – Ich freue mich auch auf die weiteren Beratungen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Lienenkämper. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Schluss der Aussprache sind und zur Abstimmung kommen können.

Der Ältestenrat empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 17/4800 an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Gibt es hierzu Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig vom Hohen Hause so überwiesen worden.

Ich rufe auf:

8 Vereinbarkeit von Familie und Gründung för

dern – Maßnahmen für eine familienfreundliche Startup-Szene im Gründerland NRW ergreifen

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/4806

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD Frau Kollegin Kampmann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle reden heute über Start-ups, aber eigentlich wird viel zu selten über die Bedingungen gesprochen, wie wir noch mehr Gründerinnen und Gründer finden oder wie die Beschäftigen in den Start-ups arbeiten. Dabei ist es wichtig, schon heute darauf zu schauen, wie die Wirtschafts-, aber auch die Arbeitswelt von morgen aussieht, damit am Ende alle die Möglichkeit haben, ihre Idee in einem Start-up umzusetzen.

Diversity sollte dabei nicht nur ein Schlagwort aus der Marketingabteilung von Unternehmen sein, sondern Diversity sollte auch für die Gründerinnen und Gründer von morgen gelten.

Gründungen aus den Universitäten heraus sind dabei richtig und wichtig. Das Engagement der Landesregierung ist an dieser Stelle absolut anzuerkennen.

Genauso wichtig ist es aus unserer Sicht aber auch, Nichtakademiker, die zum Beispiel eine Ausbildung im Handwerk machen, bei ihren Ideen zu unterstützen.