Jetzt versetzen Sie sich einmal in die Lage eines ausländischen mittelständischen Unternehmens zum Beispiel aus Asien, das überlegt, in NRW einen Standort zu wählen, um das Know-how und die gute Infrastruktur hier in NRW zu nutzen. Wer da nicht gerade Mitarbeiter hat, die in deutscher Sprache VWL studiert haben, versteht erst einmal nicht mehr als Bahnhof.
Dabei ist es eigentlich ganz einfach: Die NRW.BANK ist bereits jetzt durch die Garantien des Landes insolvenzunfähig. Doch nicht nur das: Auch durch die ausgesprochen hohe Eigenkapitaldecke von über 40 % und durch den Zinsverzicht schafft sich die NRW.BANK ein investorenfreundliches Portfolio.
Im Gegensatz zu anderen internationalen Banken hat die NRW.BANK keine faulen Hypotheken und keine Altlasten. Sie ist immun gegen die Gewinn- und Zocksucht der Banker, die den internationalen Finanzmarkt vor gut zehn Jahren zum Kollaps gebracht haben. Denn – auch das unterscheidet die NRW.BANK von
normalen Banken – der NRW.BANK geht es nicht darum, Gewinn zu maximieren, sondern darum, einen Mehrwert für NRW zu schaffen, sei es durch Investoren aus dem Ausland oder durch Kredite für Kommunen.
Herr Zimkeit hat die NRW.BANK in einer Ausschusssitzung der vergangenen Legislaturperiode als stillen Star NRWs charakterisiert. Herr Zimkeit, da stimme ich Ihnen, wenn auch ausnahmsweise, gerne zu.
Die einflussreichsten internationalen Rankingagenturen honorieren das, unterstreichen die Validität der NRW.BANK und sprechen Bestnoten aus.
Der vorliegende Gesetzentwurf sorgt nun dafür, dass die faktische Insolvenzunfähigkeit gesetzlich ganz deutlich herausgestellt wird. Verbunden damit sind weder Aufwendungen noch Risiken. Die Vorteile wie die Steigerung der wirtschaftlichen Attraktivität unseres Bundeslandes zahlen sich aber doppelt aus.
Die Message ist klar: Das Geld ist mit der NRW.BANK in NRW ebenso sicher angelegt, wie Kreditausfälle unwahrscheinlich sind.
Meine Damen und Herren, verbunden ist der Gesetzentwurf ebenfalls mit der Anpassung der Mitgliederzahl des Parlamentarischen Beirats. Mit zwölf Mitgliedern hat sich dieser Beirat bei seiner Einführung 2012 an der Größe des kleinsten Landtagsausschusses orientiert, um den Mehrheitsverhältnissen im Landtag Rechnung zu tragen. Es ist folgerichtig, dass wir die Anzahl der Mitglieder des Parlamentarischen Beirats nun an die Ergebnisse der zurückliegenden Wahl anpassen und uns damit wieder am kleinsten Ausschuss des Landtags orientieren.
Meine Damen und Herren, ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Moritz. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP Herr Kollege Witzel das Wort. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir führen heute eine tatsächlich wichtige Debatte zur Marktpositionierung der NRW.BANK. Die Förderbank des Landes hat in den letzten Jahren bekanntlich eine stets wichtige Rolle in der Landespolitik gespielt, beispielsweise bei
Programmen der Kommunalfinanzierung, bei der Administration von Förderprogrammen des Landes oder bei Themen, die uns politisch wie ökonomisch wichtig waren, beispielsweise Sportstätteninfrastruktur, Gründerdarlehen und Wohnungsbauförderung.
Die Leistungen der NRW.BANK sind dabei grundsätzlich unabhängig von der jeweiligen politischen Mehrheitskonstellation geschätzt worden, auch wenn es teilweise Kritik an einzelnen geschäftlichen Aktivitäten wie bei WestSpiel gegeben hat.
Deshalb sage ich ausdrücklich, meine sehr geehrten Damen und Herren: Unabhängig von der jeweiligen politischen Rolle sollten eine positive Geschäftsentwicklung und ein erfolgreicher Marktauftritt der NRW.BANK prinzipiell für jeden Landtagsabgeordneten hier ein Anliegen sein.
Die NRW.BANK kümmert sich gerade auch um die Aktivitäten, die es eben nicht zu vergleichbaren Konditionen von anderen Anbietern am Markt gibt.
Fraktionsübergreifend haben wir es in den letzten Jahren deshalb als hinderlich festgestellt, dass die NRW.BANK mit zunehmenden regulatorischen Anforderungen der EU konfrontiert ist, die ihrer spezifischen geringen Risikolage als öffentliche Förderbank nicht gerecht werden.
NRW.BANK daher von bürokratischen Vorgaben, ohne dass sich dadurch materiell-rechtlich etwas ändern würde.
Die NRW.BANK ist auf Grundlage des aus Anstaltslast und Gewährträgerhaftung bestehenden Haftungsregimes faktisch insolvenzunfähig. Die Aufnahme der ausdrücklichen Insolvenzunfähigkeit in die gesetzlichen Grundlagen hat daher insbesondere klarstellenden Charakter. Sie dürfte die NRW.BANK aber perspektivisch von der Heranziehung zur Bankenabgabe befreien. Die regulatorischen Anforderungen der EZB-Aufsicht dürften beim Bankenabwicklungsregime sinken – und damit auch kostenintensive Reporting- und Dokumentationspflichten. Im Ergebnis würde dem eigentlichen geschäftlichen Charakter und Risikoprofil der Förderbank besser Rechnung getragen.
In anderen Bundesländern verfügen Förderbanken bereits über die rechtlichen Klarstellungen, die die Antragsteller auch für das Land Nordrhein-Westfalen neu vorschlagen. Eine Gleichberechtigung der NRW.BANK mit anderen Förderinstituten dient daher auch ihrer Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Marktkreisen.
Da sich in einem denkbaren Krisenfall die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen nach Beschluss des vorliegenden Gesetzentwurfes nicht von den
heutigen Folgen unterscheiden, halten wir den vorgeschlagenen Gesetzesvorstoß für sinnvoll und vertretbar. Der Steuerzahler wird final nicht höheren Risiken ausgesetzt sein, aber die NRW.BANK wird von zweifelhaftem regulatorischen Aufwand befreit und für Kapitalmarktpartner international attraktiver, beispielsweise bei Fragen der Refinanzierungsgeschäfte.
Die Spezifika der heutigen Konstruktion von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung haben sich bei internationalen Geschäftspartnern eher als unverständlich und hinderlich erwiesen. In den letzten Jahren haben wir es speziell im deutschen Recht mit Konstruktionen zu tun gehabt, die im internationalen Vergleich wenig nachvollziehbar gewesen sind und eine potenzielle geschäftliche Hürde dargestellt haben.
Wir freuen uns daher auf die Fachberatung, wie wir zu einer praxisnäheren Handhabung bei dem Geschäftsauftritt der NRW.BANK kommen können, die wir gerne mit den Fraktionen im Haushalts- und Finanzausschuss führen wollen.
Ein zweiter Punkt dieses Gesetzentwurfs soll auch nicht verschwiegen werden: die Zusammensetzung des Parlamentarischen Beirats. Es gab in der letzten Legislaturperiode eine große Mehrheit, dass die Arbeit der NRW.BANK von einem Parlamentarischen Beirat begleitet werden soll. Dieser ist neu in die gesetzlichen Grundlagen für die NRW.BANK aufgenommen worden.
Der Parlamentarische Beirat hat sein Ziel erfüllt. Er hat dafür gesorgt, politisch Gelegenheit zu geben, Nachfragen zu den Geschäften, zu den Geschäftszahlen zu stellen und sich geschäftliche Sachverhalte sehr viel detaillierter darlegen zu lassen, und das in einem vertraulichen Rahmen mit all den Strafandrohungen, wenn unkorrekt mit internen Informationen umgegangen würde.
Im Ergebnis ist es geglückt, die NRW.BANK mit ihrem Kerngeschäft von Negativschlagzeilen in der Öffentlichkeit fernzuhalten, weil es valide interne Klärungsmechanismen gegeben hat.
Der Parlamentarische Beirat soll nun nach dem Spiegelbildlichkeitsprinzip des Parlaments so zusammengesetzt werden wie der kleinste Ausschuss, damit sich auch dort die Mehrheitsverhältnisse abbilden.
Wir werben um Ihre Zustimmung und freuen uns auf die weiteren Beratungen im Fachausschuss. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erstens. Eine der besten, wenn nicht die beste Förderbank Deutschlands ist unsere NRW.BANK. Darin sind wir wohl alle einig.
Zweitens möchte ich der Tradition der beiden Vorredner folgend etwas zur NRW.BANK sagen, was zwar stimmt, aber wenig mit dem Gesetzentwurf zu tun hat.
Herr Witzel, Sie haben gerade einen bemerkenswerten Satz gebracht, den ich nicht ganz verstanden habe.
Sie haben gesagt – ich hoffe, ich habe es genau mitgeschrieben –: Wir halten den vorgelegten Gesetzentwurf für sinnvoll und vertretbar. – Solch einen Satz bringen Vertreter einer Fraktion normalerweise in einer Plenardebatte, wenn man den Antrag nicht selber geschrieben hat, sondern vielleicht die Landesregierung. Das wird bei Ihnen aber nicht der Fall gewesen sein. Deswegen finde ich den Satz einigermaßen merkwürdig.
Zum Ersten wollen Sie die Anzahl der Mitglieder des Parlamentarischen Beirats verändern. Sie argumentieren, man sollte sich an der kleinsten Ausschussgröße hier im Landtag orientieren. Damals haben wir zwölf Mitglieder festgeschrieben. Das hatte einen gewissen Hintergrund, das hat sich bewährt. Ihr Argument, das an einem demokratischen Wahlergebnis festzumachen und demzufolge an der Größe des kleinsten Ausschusses, ist sinnvoll. Ich kann in Aussicht stellen, dass wir das gerne mittragen.
Ein zweiter Punkt ist die Insolvenzfähigkeit. Ich halte das, was Sie vorhaben, nicht unbedingt für notwendig, es schadet aber auch nicht. Wenn wir zum Schluss der Beratungen im Fachausschuss gemeinsam zu der Auffassung kommen, dass das eine gute Lösung für die NRW.BANK ist – etwas anderes kann ich im Moment nicht erkennen –, darf ich Ihnen signalisieren, dass wir auch das mittragen würden.
Sie sind nur – das ist bei beiden Vorrednern der Fall gewesen – auf die Dinge eingegangen, die Sie unter Punkt A „Problem und Ziel“ beschreiben.
Ich darf darauf hinweisen, dass Sie im Gesetz noch weitere Veränderungen vornehmen. Der bisherige § 17 soll nach Ihrem Gesetzentwurf § 18 werden.
Bei § 17 handelt es sich um eine Übergangsvorschrift aus der Zeit der Gründung der NRW.BANK. Wenn Sie das Gesetz jetzt einmal anpacken und im Entwurf selber erwähnen, dass Sie § 17 verschieben, ist mir nicht ganz klar – das ist nicht dramatisch, aber ich hätte es anders erwartet –, warum Sie eine Übergangsvorschrift nicht ganz herausnehmen. Meines Erachtens kann § 17 gestrichen werden.