Ich erinnere die antragstellenden Fraktionen gerne daran, dass wir im letzten Plenum dazu eine Aktuelle Stunde hatten und meine Fraktionskollegin Anja Butschkau die Landesregierung in aller gebotenen Klarheit auf den bestehenden Handlungsdruck aufmerksam gemacht hat.
Wir haben in der Vergangenheit mit Nachdruck darauf gepocht – und das tun wir weiterhin –, endlich den Betreuungsschlüssel der Istanbul-Konvention umzusetzen. Wir haben dieses Papier als Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. Deswegen ist es unsere Pflicht, die Maßgaben umzusetzen.
vor. Daraus würde sich für NRW ein Angebot von 1.759 Frauenhausplätzen ergeben. Momentan sind es landesweit nur 571 Plätze. Das ist – und das lässt sich nicht leugnen – ein untragbarer Zustand für die betroffenen Frauen und Kinder.
In Ihrem Antrag gehen Sie insbesondere auf die besondere Situation der Kinder ein. Seit Mitte 2016 erhalten die Frauenhäuser Zuschüsse von 5.000 Euro pro Frauenhaus – eine Initiative der letzten rot-grünen Landesregierung.
Meine Damen und Herren, eine flächendeckende Hilfeinfrastruktur für die von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen ist uns ein wichtiges Anliegen. Das war es bereits in der letzten Legislaturperiode und bleibt es auch in dieser. Jede Frau, die Hilfe in der Not sucht, muss unkompliziert ein Obdach in einer Hilfeeinrichtung finden können.
Wir stehen jedoch nicht nur vor der Herausforderung, zusätzliche Plätze zu schaffen. Auch qualitativ müssen wir das Hilfesystem weiterentwickeln.
Das betrifft zum einen das Thema „sexualisierte Gewalt gegen behinderte Frauen und Mädchen“, aber auch die Betreuung von Kindern von Gewaltopfern. Viele Frauen kommen in Begleitung ihrer Kinder in ein Frauenhaus. Teilweise wurden diese selbst Opfer von Gewalt durch den Vater oder den Partner ihrer Mutter, oder sie erlebten die Gewalt gegen die eigene Mutter mit. Viele Kinder sind durch diese Erlebnisse traumatisiert. In den Frauenhäusern gibt es aber nur wenige Ressourcen, um auf diese Traumatisierung eingehen zu können.
Schließlich haben wir das Problem, dass Frauen ohne Anrecht auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch ihren Frauenhausaufenthalt selbst finanzieren müssen. Das ist gerade bei Opfern aus Flüchtlingsfamilien ein sehr großes Problem. – So viel noch einmal zu unserer inhaltlichen Positionierung.
Wir haben uns also gefragt: Was soll der Antrag? Warum nicht vor der Haushaltsdebatte? Wir halten den Antrag auch für unsinnig. Der Überweisung werden wir aber zustimmen. – Danke.
(Beifall von der SPD – Andreas Keith [AfD]: Das Thema ist unsinnig? – Markus Wagner [AfD]: Wenn Sie den Antrag nicht stellen, müs- sen wir ihn stellen!)
Vielen Dank, Frau Kollegin Blask. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der FDP Frau Kollegin Schneider das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch mir erschließt sich der Sinn des vorliegenden Antrags nicht ganz, vor allem nicht zu diesem Zeitpunkt. Wir haben – wir haben
es bereits gehört – bereits vor zwei Wochen dazu im Rahmen einer Aktuellen Stunde debattiert, wir haben gestern den Landeshausalt beschlossen, und jetzt liegt dieser Antrag vor. Natürlich sprechen wir darüber. Natürlich debattieren alle demokratischen Fraktionen sehr gerne darüber, weil das Thema „Gewalt“ sehr wichtig ist.
Ich möchte aber nicht nur auf einen Bereich, sondern auf das gesamte Spektrum der häuslichen Gewalt eingehen.
Denn die Frauen, die mit ihren Kindern Hilfe in einem Frauenhaus in Anspruch nehmen möchten, sind nur die Spitze des Eisbergs. Wir sind uns alle einig, dass Gewalt in allen Gesellschaftsschichten vorkommt. Daher rege ich an: Lassen Sie uns doch einmal auf die Frauen und Männer, die Gewalt erfahren, gucken, die mit beiden Beinen im Leben stehen, die berufstätig sind, die ihre Familie versorgen, die vielleicht beruflich sehr erfolgreich sind. Diese Menschen erfahren genauso Gewalt, werden sich aber niemals an ein Frauenhaus wenden. Sie gehen zu einer Freundin oder sprechen mit einer Kollegin und suchen da Hilfe.
Hier haben wir ein immenses Dunkelfeld, das wir mit der NRW-Koalition jetzt etwas aufhellen wollen. Wir dürfen nicht nur einen klitzekleinen Bereich nehmen und hier die Frauen mit ihren Kindern betrachten.
Gleichwohl haben wir sie im Blick. Es ist wichtig, dass wir diesen bedrohten Frauen und ihren Kindern Zufluchtsmöglichkeiten anbieten.
Auch hier hat die NRW-Koalition aus Christdemokraten und FDP bereits gehandelt. Wir haben uns unmittelbar nach Regierungsübernahme auf den Weg begeben, um die bereits vorhandenen Maßnahmen deutlich weiter auszubauen. Innerhalb von anderthalb Jahren Regierungstätigkeit ist die finanzielle Förderung für diese Zufluchtsstätten um rund 1 Million Euro auf mittlerweile 10,4 Millionen Euro angewachsen.
Außerdem haben wir Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von mehr als 66 Millionen Euro beschlossen, damit für die kommenden Jahre die Frauenhilfestruktur abgesichert ist. Damit entsprechen wir im Übrigen auch einem seit Langem geforderten Wunsch der Frauenhäuser nach finanzieller Planungssicherheit.
Ministerin Scharrenbach hat mit der Arbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser NRW und der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege die Zielvereinbarung über die Zukunftssicherung der Frauenhäuser in NRW ausgehandelt und Mitte Oktober 2018 unterzeichnet. Darin sind die Verbesserung der Finanzierung und die Schaffung von mindestens 50 zusätzlichen Plät
zen in den Frauenhäusern bis 2022 vereinbart worden. So werden dann mindestens 630 Frauenhausplätze für Frauen und ihre Kinder in Notsituationen zur Verfügung stehen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich habe lange überlegt, wie ich mit dem vorliegenden Antrag umgehen soll. Ich habe gedacht: Vielleicht möchte die antragstellende Fraktion jetzt etwas Nettes machen. Es geht ja auf Weihnachten zu. In der Adventszeit sind wir doch alle ein bisschen freundlicher. Ich habe dann gedacht: Vielleicht möchten sie wirklich helfen. Vielleicht wollen sie wirklich etwas Gutes tun.
Daraufhin habe ich mir den Antrag genau durchgelesen und der Rede von Herrn Röckemann sehr aufmerksam gelauscht. Ein Fazit darin war wieder einmal: Die Flüchtlinge sind schuld. Zum einen sind sie gewalttätig. Zum anderen sind die Frauenhäuser durch die vielen Flüchtlinge überbelegt.
Werte Kolleginnen und Kollegen, mit Blick auf Weihnachten kommt mir als überzeugter Katholikin folgender Gedanke: Maria, Josef und das Jesuskind waren auch Flüchtlinge. Sie waren sehr froh, dass man sie aufgenommen hat und ihnen geholfen hat.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Paul das Wort. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gewalt gegen Frauen ist noch immer ein gesellschaftliches Tabuthema. Es ist sehr gut, dass wir in diesem Parlament in den letzten Wochen und Monaten an vielen Stellen über genau dieses gesellschaftliche Tabuthema gesprochen haben. Wir hatten nicht nur eine Aktuelle Stunde dazu, sondern haben auch eine breite Diskussion über den rot-grünen Antrag zur Istanbul-Konvention geführt, zu dem wir auch eine breit gefächerte Anhörung hatten.
In dem gesamten Prozess ist noch einmal sehr deutlich geworden, dass natürlich nach wie vor Handlungsbedarf besteht und dass Frauen in dieser Gesellschaft – übrigens unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem sozialen Status – immer noch Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt werden.
Ich will auch noch einmal sehr deutlich sagen, dass die Debatte um Gewalt gegen Frauen nicht instrumentalisiert werden darf, um weiter Ressentiments zu verbreiten. Gewalt gegen Frauen ist leider ein Phänomen, das in allen Teilen der Gesellschaft vorkommt. Dem muss man sich dementsprechend stellen.
Die Istanbul-Konvention – sie ist gerade schon angesprochen worden – ist eine Grundlage für eine ganzheitliche Beschäftigung mit dem Thema. Dazu gehört auch die Frage, welche Bedarfe im Hinblick auf den Ausbau der Frauenhilfeinfrastruktur noch bestehen.
In Nordrhein-Westfalen verfügen wir mit dem von Rot-Grün in der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebrachten Landesaktionsplan „NRW schützt Frauen und Mädchen vor Gewalt“ über eine sehr gute Grundlage, auf der man ein solches ganzheitliches Konzept weiterentwickeln kann.
Außerdem ist die Frauenhilfeinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen sehr gut und professionell aufgestellt.
Die Landesregierung plant jetzt ergänzend zum LAP für Frauen und Mädchen den Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Jungen und Männer. Auch die von Ihnen beschriebenen Anliegen werden also durch die Landesregierung aufgegriffen. Wir werden sehr genau verfolgen, in welcher Art und Weise wir dort noch zu einer Verbesserung der Infrastruktur kommen können.
Natürlich bestehen noch weitere Herausforderungen. Auch die in Ihrem Antrag beschriebenen Herausforderungen bestehen durchaus; das ist überhaupt keine Frage. Nur ist das, was Ihnen da aufgefallen ist, auch nicht ganz neu.
Rot-Grün hat bereits in der letzten Legislaturperiode mehr Mittel für die Arbeit mit Kindern in Frauenhäusern eingestellt. Ich habe auch schon vor zwei Wochen sehr deutlich gesagt, dass die Arbeit mit Kindern selbstverständlich auch ein Mittel der Prävention ist. Das ist deswegen so, weil wir leider wissen, dass die Kinder, die Gewalt erlebt haben – ob sie sie nun am eigenen Leib erfahren oder bei ihren Eltern beobachtet haben –, leider gefährdeter sind, später selbst entweder Opfer von Gewalt oder sogar Gewalttäterinnen und Gewalttäter zu werden. Dementsprechend ist es natürlich auch ein Kernanliegen der Frauenhäuser, die Kinder in den Blick zu nehmen. Das wird durch die Bereitstellung dieser Mittel, die die neue Landesregierung fortsetzt, unterstützt.
Die Frage nach unterschiedlichen Wohnformen für unterschiedliche Bedarfe ist doch schon längst in der Frauenhilfeinfrastruktur angekommen. Die Frauenhilfeinfrastruktur wird konsequent weiterentwickelt. Ich nenne da nur einmal die Second-Stage-Projekte und andere Frauenhäuser, die neben den Zimmern in ihrem Stammhaus auch über weitere Appartements etc. verfügen, um den unterschiedlichen Bedarfen von Frauen – auch mit Söhnen – Rechnung zu tragen.
Ich will noch auf einen Punkt hinweisen, weil mich das doch ein bisschen geärgert hat. Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass Frauenhäuser von ihrem Selbstverständnis her „Frauenwelten“ seien. Aus meiner
Sicht klingt das im Hinblick auf die wirklich wichtige gesellschaftliche Arbeit, die diese Frauenhäuser leisten, ein bisschen despektierlich.
Denn es geht nicht darum, dass es sich um Frauenwelten handelte oder irgendetwas mit Gender-Gedöns zu tun hätte. Auch Sie haben ja anerkannt, dass die Frage von Gewalt gegen Frauen und Mädchen eine gesellschaftlich höchst relevante Frage ist.
Es geht darum, dass Frauenhäuser wichtige Schutzräume für Frauen sind. Sie sind dafür da, dass Frauen, die sich in einer akuten Gefahrensituation befinden, einen sicheren Ort für sich und ihre Kinder haben. Frau Troles hat es ja bereits beschrieben: Die Kinder sind in den Frauenhäusern selbstverständlich immer willkommen – auch die männlichen Kinder und in vielen Frauenhäusern auch die männlichen Jugendlichen.
Ihres Antrages hätte es also nicht bedurft, auch wenn ich es wichtig finde, dass wir in diesem Haus immer wieder über die Frage von Gewalt gegen Frauen und Mädchen debattieren.
Auch speziell die Frage der Gewalt gegen Mädchen ist wichtig. Wir werden zu dem Antrag hinsichtlich der Istanbul-Konvention, den wir hier schon breit debattiert haben, noch einen Änderungsantrag vorlegen, weil wir dringend auch die Frage von Gewalt gegen Mädchen und Schutzräumen für Mädchen weiter in den Blick nehmen müssen.
Dementsprechend wird die Debatte weitergehen. Ob es dazu allerdings dieses Antrages bedarf, ist eine andere Frage. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Paul. – Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Ministerin Scharrenbach das Wort. Bitte sehr, Frau Ministerin.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Landesregierung Nordrhein-Westfalen
freuen wir uns natürlich darüber, dass das Maßnahmenpaket, über das wir uns in den letzten Plenarsitzungen bereits ausgetauscht haben, nun doch auf so breite Zustimmung im Parlament stößt. Dass wir in der Frage, wie wir mit Gewalt gegen Mädchen und Frauen sowie gegen Jungen und Männer umgehen, gemeinsam voranschreiten, ist ein wirklich gutes Zeichen.
Ich beginne diese Rede so, wie ich die letzte Rede beendet habe, nämlich, indem ich sehr deutlich formuliere, dass Gewalt gegen Mädchen und Frauen sowie gegen Jungen und Männer in Nordrhein-Westfalen nichts zu suchen hat.