Wäre dies auch im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gekommen, hätte mit Sicherheit Nordrhein-Westfalen …
Jetzt hören Sie doch einmal auf, zu schreien. Ich habe Ihnen auch zugehört. Mensch! Das kann doch nicht wahr sein.
(Beifall von der CDU und der FDP – Rainer Schmeltzer [SPD]: Sehr dünnhäutig, Herr Kol- lege! – Weitere Zurufe)
Damals haben sich Bundesrat und Bundestag auf einen Weg begeben. Der Bundestag hat ihn in der letzten Kurve – unter anderem auf Betreiben der grünen Bundestagsfraktion –
wieder verlassen und eine Verschärfung zulasten der Länder vorgenommen, die explizit nicht erforderlich war.
Sie wissen auch ganz genau, dass das so gewesen ist; denn ansonsten würden Sie jetzt nicht so fröhlich dazwischenschreien. Offensichtlich ist es Ihnen als Lehrerin auch nicht möglich gewesen, Ihren Schülern einmal zuzuhören.
Aber ein politischer Diskurs findet eigentlich so statt, dass der eine dem anderen auch zuhört. Ich bin immer überrascht, zu sehen, wie die Schulpolitiker hier miteinander umgehen. Von woanders kenne ich das anders. Ich finde das einfach nur traurig.
Ich habe es Ihnen jetzt erläutert. Das ist keine Sache von Parteipolitik. Vielmehr geht es darum, dass Bund und Länder hier fair miteinander umgehen. Und die Regelung, die der Bund bisher vorschlägt, ist unfair. – Danke schön.
Zur zweiten Kurzintervention hat sich der Kollege Ott gemeldet. Er wird jetzt freigeschaltet und kann loslegen.
Du kannst richtig gut reimen. – Herr Optendrenk, Sie haben sich sehr bemüht. Das will ich als Pädagoge durchaus anerkennen. Im Gegensatz zu Frau Beer bin ich ja Lehrer; sie ist Sozialpädagogin.
Ich bin nur sehr irritiert. Denn zum einen haben Sie uns ja gerade erklärt, dass die CDU-Leute in Berlin nichts auf die Kette kriegen. Das haben Sie jetzt schön an Beispielen belegt. Ob das zielführend ist, wage ich zu bezweifeln.
Erstens. Warum erhöhen Sie als Landesregierung von Nordrhein-Westfalen dann nicht deutlich den Verbundsatz für die Kommunen? Sie könnten unsere Kommunen natürlich auch jetzt finanziell besser ausstatten.
Warum gehen Sie denn nicht mit Programmen oder Ähnlichem vor, um politische Inhalte, die der Landesregierung wichtig sind, auch in die Landschaft zu tragen?
Zweitens. Wir haben gemeinsam über Jahre erlebt, dass die Mittel, die aus Berlin für den sozialen Wohnungsbau kamen, insbesondere in Hamburg und Nordrhein-Westfalen für diesen Zweck ausgegeben wurden, in vielen anderen Bundesländern aber nicht. Können Sie nicht nachvollziehen, dass viele in allen Bundestagsfraktionen der Auffassung sind, es müsse zumindest eine gewisse Verpflichtung geben,
Drittens. Wie können Sie eigentlich vor dem Hintergrund, dass Sie als Finanzmann doch genau wissen, dass es viele Aufgaben gibt, die über die Ebenen verteilt sind – ich habe sie eben beschrieben; es geht von der Schulsozialarbeit über den Ganztag und die Ausstattung von Schulen bis zur Bezahlung von Menschen, die entweder bei der Stadt oder beim Land angestellt sind –, von Selbstaufgabe eines Landesparlamentariers sprechen?
Hier berufe ich mich einmal auf Ihren Koalitionsvertrag, den Herr Lindner noch einmal bestätigt hat. Darin steht ganz klar, dass die Bildungsfinanzierung so, wie sie aufgestellt ist, nicht zukunftsfähig ist.
Die Menschen draußen verstehen das nicht. Sie sagen sich: Dann löst es doch. Sorgt doch dafür, dass das Geld an die richtigen Stellen kommt, und macht nicht so einen „Heizefeiz“.
Und was macht ihr jetzt wieder? Ihr macht politisches Klein-Klein, anstatt im Vorfeld euren eigenen Koalitionsvertrag durchzusetzen.
Lieber Kollege Ott, ich lese Ihnen gerne noch einmal aus dem Entschließungsantrag der Grünen eine Passage vor, die ein Zitat aus dem Koalitionsvertrag ist. Da steht ausdrücklich:
Wege stehen, müssen beseitigt werden mit dem Ziel, im föderalen Aufbau unseres Landes wieder neue Kooperationsmöglichkeiten zu schaffen, die wir für die Gesamtfinanzierung unseres Bildungssystems nutzen wollen.“
Der Koalitionsvertrag sagt, dass nur Hürden beseitigt werden müssen, die da sind. Sie rennen einer Hürde hinterher, die gar nicht da ist. Das ist Ihr Problem.
Ich habe es Ihnen am Beispiel des Art. 106 Grundgesetz doch dargestellt. Da haben Sie auch die Antwort auf Ihre zweite Frage. Wenn Sie kooperieren wollen, ist der entscheidende Punkt, ob Sie gemeinsame Kompetenzen haben, in denen Sie kooperieren müssen, oder ob es Zuständigkeiten gibt, bei denen Sie es alleine erledigen können.
Wir sind der Auffassung: Bei einer angemessenen Verteilung des Umsatzsteueraufkommens zwischen Bund und Ländern sind wir als Länder besser in der Lage, das Thema der schulischen Bildung zu klären, als dann, wenn wir da noch einen anderen mit herumbasteln lassen. Deswegen sind wir auch der Meinung, dass wir dieses Problem anders lösen können. Genau das ist der Punkt, über den ich gerade hier gesprochen habe.
Nun komme ich zu dem anderen Punkt. Sie reden über die Frage, warum denn die Kommunen möglicherweise andere Finanzierungen hätten bekommen sollen. Nein, sie müssen keine anderen Finanzierungen bekommen. Sie haben in Ihrem eigenen Redebeitrag gesagt, dass Herr Professor Pinkwart in seinen Haushalt schon Geld eingestellt hat, und zwar genau deshalb, weil wir im Sommer davon ausgegangen sind, dass die Bundespolitiker verlässlich sind. Am 6. Juli 2018 war nämlich genau der Punkt,
dass sie ohne Verfassungsänderung die Mittel einsetzen, die anschließend die Kofinanzierung für das bei Herrn Professor Pinkwart veranschlagte Geld bedeuten. Insofern gab es kein Problem.
Erst die Bundespolitiker haben ein Problem daraus gemacht. Und wir sind nicht bereit, über ihr Stöckchen zu springen. – Danke schön.