Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir befassen uns bei diesem Tagesordnungspunkt mit drei verschiedenen Anträgen, die sich alle mit dem gleichen Thema beschäftigen, sich in ihren Forderungspunkten jedoch teils deutlich voneinander unterscheiden. Im Kern geht es hier um die Frage, wie sich die Landesregierung zur geplanten Grundgesetzänderung zum Kooperationsverbot verhalten soll.
Ich beginne mit dem ersten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie fordern die Landesregierung auf, der Grundgesetzänderung im Bundesrat zuzustimmen und sich gegenüber der Bundesregierung in einem nächsten Schritt für die zügige Umsetzung des Digitalpakts einzusetzen. Dabei vergessen Sie aber einen wesentlichen Teil der Geschichte oder wollen ihn vergessen.
So war es – darauf wurde schon hingewiesen – gerade Ihr grüner Ministerpräsident Winfried Kretschmann, der den vorläufigen Stopp der Grundgesetzänderung in einem Interview als „Etappensieg“ bezeichnet hat. Er war einer der ersten, der bereits im Sommer nach vorne geprescht ist, um sich gegen die Lockerung des Kooperationsverbots auszusprechen.
Doch davon ist in Ihrem Antrag nirgends die Rede – auch nicht von anderen Bedenken, die geäußert wurden; nicht hinsichtlich der digitalen Bildung, aber hinsichtlich der Grundgesetzänderung. Das ist nicht nur mit Blick auf Ihren einzigen grünen Ministerpräsidenten verwunderlich, sondern wird auch der Gesamtdebatte hier nicht gerecht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, bei genauem Hinschauen kann man nachvollziehen, dass manche Ministerpräsidenten hier Nachbesserungsbedarf sehen, ohne dass sie das Ziel der digitalen Bildung als solches infrage stellen.
Dann zaubern Sie hier in letzter Minute – das Blatt ist noch warm – einen Entschließungsantrag auf den Tisch, in dem unser Koalitionsvertrag zitiert wird. Wie Kollege Dr. Optendrenk gerade schon gesagt hat, ist es der letzte Satz, auf den es hier ankommt. Natürlich blockiert NRW nicht.
Ein Vermittlungsausschuss ist auch kein Beerdigungsinstrument. Darauf komme ich später noch einmal zurück.
Kollegin Beer, da können Sie auch noch weiter Ihr Telefonbuch hier vortragen; ich hoffe, Sie tun es nicht. Sie greifen mit diesen beiden Anträgen heute zu kurz. Das ist in meinen Augen ein schwacher Versuch, um von Ihrer eigenen innerparteilichen Zerstrittenheit bei diesem Thema abzulenken.
Ich komme nun zur SPD. Insgesamt betrachten Sie das Thema etwas differenzierter, zumindest dahin gehend, dass Sie auch den Kritikpunkten der Länder Beachtung schenken. Alles andere in Ihrem Antrag läuft aber nur darauf hinaus, sich einen Streit der NRW-Koalition herbeizuwünschen.
Das gelingt Ihnen aber nicht. Seine Meinung zum Ausdruck zu bringen, auch wenn sie sich schon mal von der des Koalitionspartners unterscheidet, ist in der NRW-Koalition ausdrücklich erlaubt und führt noch lange nicht zum Koalitionskrach.
Schließen Sie doch da nicht von sich auf andere! Wir sind zwei unterschiedliche Fraktionen, die fest zusammenarbeiten, um unser Land wieder nach vorne zu bringen. Da schaffen Sie es auch nicht, uns heute zu entzweien.
Auf dieser Grundlage, geehrte Kolleginnen und Kollegen, können wir diesem Antrag so nicht zustimmen.
Nun zur AfD – dazu ist heute ja noch nicht so viel gesagt worden –: Sie stellen mal wieder den längsten Antrag mit gleichzeitig der geringsten Aussagekraft. Sie wettern in einer Tour gegen die Digitalisierung an Schulen und allgemein gegen jegliche Beteiligung des Bundes in Bildungsfragen.
Sie haben Copy-and-paste aus Ihrem letzten Antrag gemacht und das Trojanische Pferd durch ein Danaergeschenk ersetzt. Das ist uns natürlich aufgefallen – wie jedes Mal, wenn Sie in Fragen von Digitalisierung an Schule hier Ihre Meinung von vorvorgestern vortragen.
Herr Seifen, laut dem Magazin „stern“ scheinen Sie sich immerhin inzwischen in WhatsApp auszukennen. Vielleicht bleiben Sie erst einmal dabei. Räumen Sie zunächst Ihren eigenen Laden auf,
In einer Sache sind wir uns fast alle einig: Erfolgreiche Bildungspolitik im heutigen digitalen Zeitalter setzt hervorragende Lehraus- und Fortbildung sowie adäquate Infrastruktur an den Schulen voraus.
Die Landesregierung hat hier bereits intensive Anstrengungen unternommen. Um an unser gemeinsames Ziel zu kommen, bedarf es aber einer gesamtgesellschaftlichen Kraftanstrengung. Dabei ist eine Beteiligung des Bundes ausdrücklich erforderlich.
Die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen müssen immer das Maß unserer Schulpolitik sein. Das habe ich stets betont. Es gilt auch in diesem Fall.
Wir wissen alle, dass wir die vom Bund versprochenen Mittel aus dem Digitalpakt an unseren Schulen dringend brauchen.
Allerdings enthält die vom Bundestag vorgeschlagene Grundgesetzänderung auch Passagen, die man aus Sicht der Länder kritisch hinterfragen kann.
Diese Kritik muss man in einer Demokratie den Ländern zugestehen. Sie bedeutet jedoch keine grundsätzliche Blockadehaltung, wie den Ländern von manchen Seiten unterstellt wird.
Danke schön, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich möchte Christian Lindner zitieren,
„Es ist eine traurige Überraschung, dass Armin Laschet sich nun gegen die Verbesserung der Bildungsqualität im Grundgesetz und damit gegen die Modernisierung der Bildungspolitik stellt. … Er fällt seiner eigenen CDU-Bundestagsfraktion und seinem Koalitionspartner in den Rücken.“
Liebe Kollegin Beer, mein letzter Satz lautete, dass man den Ländern keine grundsätzliche Blockadehaltung unterstellen darf. Ich komme gleich noch zu unserer Haltung dazu, wie es in dieser Gesamtfrage jetzt weitergehen wird.
(Sigrid Beer [GRÜNE] führt ein Gespräch mit Matthi Bolte-Richter [GRÜNE]. – Thorsten Schick [CDU]: Eine Frage stellen und gar nicht zuhören? – Dietmar Brockes [FDP]: Unmög- lich!)
Sie hört nicht einmal zu. – Denn die Grundgesetzänderung und der Digitalpakt sind nicht beerdigt. Vielmehr werden wir zu einem guten Ergebnis kommen. Darauf komme ich auch gleich noch zu sprechen.
(Zurufe: Frau Beer, interessiert Sie die Antwort gar nicht? – Sie sind doch Sozialpädagogin! Da hätte ich mehr erwartet! – Gegenruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ich habe keine Antwort gehört!)
Sie muss ja auch nicht zuhören. – Es geht jetzt mit dem nächsten Schritt weiter. Vordringlich ist nämlich, den kritischen Passus der Zusätzlichkeit zu klären und gemeinsam zu einer Lösung zu kommen, die
neue Kooperationsmöglichkeiten schafft, um auch die Beteiligung des Bundes bei der Gesamtfinanzierung unseres Bildungssystems zu ermöglichen.
Wenn die Länder, wie in der aktuellen Gesetzesänderung vorgesehen, bei künftigen Investitionen ab dem Jahr 2020 einen Eigenanteil von mindestens 50 % leisten müssten, wäre fraglich, ob auch alle Länder – Nordrhein-Westfalen eingeschlossen – an künftigen Investitionsprogrammen überhaupt teilnehmen könnten.
Auch wenn die Vereinbarungen zum Digitalpakt davon unberührt blieben, soll die geplante Grundgesetzänderung darüber hinaus weitere nachgefragte Investitionen ermöglichen, zum Beispiel bei der OGS.
Ich betone noch einmal: Wir in Nordrhein-Westfalen brauchen dringend die versprochene Milliarde vom Bund, um die Digitalisierung an unseren Schulen voranzutreiben.
Frau Kollegin, ich muss Sie noch einmal kurz unterbrechen. Es gibt wiederum den Wunsch einer Zwischenfrage, diesmal vom Abgeordneten Remmel.