(Beifall von der CDU – Michael Hübner [SPD]: Es hat niemand dazwischengerufen! Das stand in Ihrem Manuskript!)
Diese Neuberechnung nach Art. 106 Grundgesetz findet eigentlich immer dann statt, wenn sich Aufgaben und Ausgabenlast verschoben haben. Das hat es schon häufiger gegeben. Doch das will der Bund eben nicht.
Der Bund muss heute zum Glück viel weniger Geld für die Bundesagentur für Arbeit zahlen, weil es in Deutschland glücklicherweise nur noch halb so viele Arbeitslose gibt wie 2005. Länder und Kommunen aber kommen bei der Modernisierung der Schulen nicht so schnell voran, wie wir das alle möchten, weil das Geld dafür fehlt.
Genau das ist der Fall des Art. 106 Grundgesetz. Genau das ist der Fall, in dem über die Neuverteilung von Umsatzsteueranteilen zwischen Bund und Ländern eine richtige Justierung gefunden werden kann, also ein sinnvoller Weg, um das Geld an die richtige Stelle zu bringen.
Dafür brauchen wir gerade keine Änderung des Grundgesetzes und keine Beschränkung von Landeskompetenzen, sondern nur eine schnelle politische Einigung.
Damit bin ich auch bei dem Entschließungsantrag, den uns die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heute vorgelegt hat. Darin zitieren Sie sieben Zeilen unseres Koalitionsvertrags völlig richtig. Sie geben die Quelle auch richtig an.
(Zuruf von Michael Hübner [SPD] – Gegenruf von Christian Dahm [SPD]: Herr Hübner, so viel Zeit muss sein!)
„Deshalb darf NRW die vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung im Bundesrat nicht blockieren.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sieben Zeilen richtig zitiert, die Quelle richtig angegeben – und dann der falsche Satz. Sie haben es nicht verstanden.
(Beifall von der CDU – Bodo Löttgen [CDU]: So ist es! – Michael Hübner [SPD]: Sie sind total überzeugt von Ihrem Vortrag!)
Das unterscheidet Sie übrigens von Ihrem erfolgreichen Ministerpräsidenten in Baden-Württemberg, der im Unterschied zu Ihnen die letzte Landtagswahl gewonnen hat, weil er den Menschen erklären
konnte, wofür er steht, und weil er vor allen Dingen auch das Landesinteresse erkennbar besser im Blick hat.
„Warum sollte der Bund, der mit Schulen gar keine Erfahrung hat, der keine Behörden für diesen Bereich hat, besser Bescheid wissen als wir, wie man Schulen digitalisiert?“
Ich sage Ihnen nur Folgendes – damit wende ich mich auch an Herrn Kollegen Ott –: Es kann doch nicht wahr sein, dass wir ernsthaft der Meinung sind,
unsere Gestaltungsmöglichkeiten an Leute aus der Hand geben, die die Bahn nicht schnell kriegen, die das Dieselproblem nicht lösen und die es nicht hinbekommen, dass wir die Dinge beim BAMF in den Griff kriegen!
An dieser Stelle hat Herr Kretschmann recht. Da müssen wir als Länder ein anderes Selbstbewusstsein haben. Was für ein Beispiel von Selbstverzwergung ist denn das, was Sie hier vorhaben?
(Vereinzelt Beifall von der CDU – Zuruf von der SPD: Wie reden Sie denn über die eige- nen Leute? – Zuruf von Sven Wolf [SPD])
Ein Beispiel von Weitsicht wäre es deshalb, wenn Sie den 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aller Länder – von Frau Schwesig bis zu Herrn Weil, von Frau Dreyer bis zu Herrn Kretschmann und auch denen von der Union – vertrauen und den Rücken stärken würden, dass es 5 Milliarden Euro auf dem Weg des Art. 106 Grundgesetz geben kann – ohne Grundgesetzänderung, ohne Beschränkung der Rechte des Landtags und ohne Beschränkung der Rechte der Länder.
Es ist unsere ureigene Aufgabe, dass wir dann hier in Nordrhein-Westfalen gute Bildung organisieren, indem unsere Bildungspolitik das entsprechend umsetzt, und darf nicht dazu kommen, dass es anschließend noch vom Bundesrechnungshof bis in die kleinste Kommune in Nordrhein-Westfalen weitere Bürokratiekontrollen gibt.
Dafür lohnt es sich, gemeinsam einzutreten. Dazu sind Sie weiterhin herzlich eingeladen. – Herzlichen Dank.
Herr Kollege, es gibt zwei Kurzinterventionen, zunächst eine Kurzintervention aus der Fraktion der Grünen von Frau Beer und dann eine Kurzintervention aus der Fraktion der SPD von Herrn Ott. Möchten Sie sie hier am Platz beantworten? – Okay.
Bitte loggen Sie sich einmal ein, Frau Beer; dann können wir Ihr Mikrofon freischalten. – Und schon geht es los.
Danke schön, Herr Präsident. Danke schön, Herr Optendrenk. Sie haben sich ja quasi die Kurzintervention bestellt.
Mit dem Begriff der Selbstverzwergung wäre ich nach dem, was wir hier beobachtet haben – wir haben ja gesehen, wie der Ministerpräsident in den letzten Monaten dazu agiert hat –, sehr vorsichtig.
Ich will Sie aber gerne Folgendes fragen, Herr Optendrenk: Sind Sie der Meinung, dass Sie bei zukünftigen Verhandlungen über die Ausgestaltung einer solchen Grundgesetzänderung und den Verfahrensschritten dann wieder nicht den Fuß in die Tür bekommen und daher befürchten müssen, dass Sie vom Bund über den Tisch gezogen werden?
Das würde ich Selbstverzwergung nennen. Dann sagen Sie uns ja hier schon, dass Sie eigentlich keinerlei Einflussmöglichkeiten haben.
Das war übrigens – ich habe schon darauf hingewiesen – 2003 mit den 914 Millionen Euro anders. Da hat das gut funktioniert.
Erklären Sie mir bitte auch noch eines – was den Art. 106 Grundgesetz angeht, stimme ich Ihnen durchaus zu; das ist ja auch die alte Theorie von Herrn Kretschmann: macht es über die Umsatzsteuerpunkte –: Warum ist der Ministerpräsident denn nicht vorher damit unterwegs gewesen?
Wo war er denn im Gespräch mit Herrn Brinkhaus? Wo ist er im Gespräch mit Frau Karliczek gewesen? Das ist genau der Punkt: auf dem letzten Meter dann
die Bremstonne rauswerfen und das Ganze blockieren, aber im Vorfeld nicht in der Lage sein, die Dinge politisch zu bewegen.
Liebe Kollegin Beer, ich trage gerne dazu bei, da ich von Haus aus Hobbyhistoriker bin, Ihnen zu erläutern, warum Sie falsch liegen.
Am 06.07.2018 hat sich der Bundesrat mit der Frage des Digitalpaktes beschäftigt. Da hat es eine 16:0Einigung darauf gegeben, ein bestimmtes Modell von Bundestag und Bundesrat mitzutragen.
Wäre dies auch im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gekommen, hätte mit Sicherheit Nordrhein-Westfalen …