Protocol of the Session on December 12, 2018

(Michael Hübner [SPD]: Drei bis fünf Jahre habe ich vorgeschlagen! Würden Sie sich dem anschließen?)

Herr Kollege, fünf Jahre waren nach meiner Erinnerung der Vorschlag – dann kann man sich noch einmal über diese Frage unterhalten, ob man den Schalter da umlegt.

(Michael Hübner [SPD]: Dann lassen Sie uns das heute gemeinsam machen!)

Um Ihre Frage zu beantworten, Herr Kollege Hübner:

(Michael Hübner [SPD]: Ja!)

Das liegt in der Logik bei auf der einen Seite vorhandenen Strukturen und auf der anderen Seite Strukturen, die beim Land neu aufgebaut werden, für die Sie Personal gewinnen müssen. Wir haben hier wirklich einen ambitionierten zeitlichen Fahrplan für den Aufbau der Administration, für die Gewinnung versierten Personals. Es ist ja nicht alles so ganz trivial auch in Zeiten des Fachkräftemangels, das zu organisieren.

Dann ist es klug, mit dem anzufangen, was man sicher leisten kann, und weitere Fragen in der Zukunft zu diskutieren.

Ich glaube, das wird ein Thema in der kommenden Legislaturperiode werden können, um dann Bilanz zu ziehen, zu evaluieren: Wie weit sind wir hier bei den Strukturen beim Land? Wie viele Fälle gibt es überhaupt noch bei den Kommunen? Dann kann man neu überlegen auf der Grundlage erster Erfahrungswerte.

Ich finde es klug für den heutigen Zeitpunkt, zu sagen: Wir machen jetzt im Landesgesetz das, was wir auch Stand heute realistisch anbieten können bei einem schon ambitionierten zeitlichen Fahrplan. Das entlastet die Kommunen in ganz erheblicher Weise.

Sie müssen sich ja auch die Frage stellen: Wie ist das eigentlich, wenn mehrere Köche um den Topf mit dem Brei herumstehen? Verderben die den,

(Michael Hübner [SPD]: Hört! Hört!)

oder würzen die den entsprechend an?

Natürlich gibt es auch ganz spezielle Fallkonstellationen von Personen,

(Michael Hübner [SPD]: Aha!)

bei denen Sie in der kommunalen Bearbeitung diesen Klienten bereits mehrere Jahre ganz besonders gut kennen.

(Michael Hübner [SPD]: Dann müssen Sie doch zu dem Schluss kommen, dass das falsch ist!)

Dann ist es kein Vorteil, dass dann für eine vielleicht nur noch kürzere Laufzeit von Unterhaltspflichten so ein Fall kurz vor der Beendigung noch ans Land abgegeben wird. Diese Beispiele können Sie umgekehrt natürlich genauso konstruieren.

(Michael Hübner [SPD]: Nicht umgekehrt! Es kann doch vom Land keiner an die Kommunen abgegeben werden!)

Deshalb sagen wir: Lassen Sie uns doch jetzt die kommunalen Entlastungen in dem Bereich vornehmen, in dem es realistisch ist, in dem es auch gut möglich ist aufseiten des Landes bei der neuen Administration. Dann gehört es doch zu jeder guten Gesetzgebung, in ein paar Jahren mal zu schauen, wie dieser Prozess geglückt ist.

In jedem Fall bleibt aber als Ergebnis des ganzen Prozesses stehen, dass es viele Profiteure dieser Neuregelung geben wird. Das gilt sowieso für die Kommunen, die hier eine starke Entlastung erfahren. Die Vorteile des neuen Systems sollten sich idealerweise auch für anspruchsberechtigte Personen ergeben. Wenn die Rückgriffsquote auch steigt, wird die Leistungspflicht einer unterhaltspflichtigen Person

zukünftig mit höherem Erfolg und höherer Professionalität durchgesetzt. Dann kann es künftig auch zu höheren Leistungen kommen.

Das Land muss nun die großen Herausforderungen lösen, insbesondere bei der Etablierung effizienter digitaler Arbeitsprozesse und der Gewinnung fachlich versierten Personals.

Wir alle sollten der neuen Administration …

(Michael Hübner [SPD]: Das sind doch Wort- hülsen, die Sie da gerade von sich geben! Mehr als Worthülsen sind das doch nicht!)

Herr Kollege, ich meine, das gilt auch für Sie aufseiten der Opposition. Wir alle hier im Haus sollten der neuen Administration gutes Gelingen wünschen. Denn es ist im Interesse des Landes, der Kommunen und insbesondere auch der betroffenen Anspruchsberechtigten. Es ist gut und wichtig für einen Rechtsstaat, wenn Unterhaltspflichten von leistungsfähigen Personen auch diesen gegenüber durchgesetzt und möglichst ohne Abstriche erfüllt werden.

In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu dem Gesetzgebungsvorhaben. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Witzel. – Jetzt spricht für die grüne Fraktion Frau Düker, die Fraktionsvorsitzende.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um es für die grüne Fraktion ganz klar zu sagen: Wir unterstützen selbstverständlich

(Ralf Witzel [FDP]: Aha!)

die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes des Bundes von 2017 mit der Erweiterung des Kreises der Berechtigten für den Leistungsbezug bis zum 18. Lebensjahr. Ja, selbstverständlich, das ist eine Verbesserung für die Alleinerziehenden in diesem Land.

(Beifall von den GRÜNEN)

Klar ist aber auch, dass sich in der Folge die Fallzahlen deutlich erhöht haben. Auf der Vollzugsseite mussten sich Länder und Kommunen daher überlegen, wie man es am besten macht.

Für die grüne Fraktion sage ich deswegen ganz klar: Auch wir unterstützen selbstverständlich die Zielsetzung des Gesetzes, die mit dem Gesetz verbundene Aufgabenübertragung der Geltendmachung und Vollstreckung des Rückgriffs – also des Zurückholens des Geldes von den säumigen Zahlern – nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu zentralisieren und auf das Landesamt für Finanzen zu übertragen.

(Zuruf von der FDP: Das ist schon mal et- was! – Gegenruf von der SPD: Ihr habt euch damit nicht einmal auseinandergesetzt!)

Ich möchte zwar nicht für die Kollegen der SPDFraktion sprechen, aber natürlich ist das ein gesamter Konsens im Haus. Selbstverständlich musste man aufgrund der Änderung des Gesetzes 2017 überlegen: Wie ordnen wir es besser? Ich gehe davon aus, dass dadurch die Rückgriffsquote erhöht wird. Auch für die Kommunen wird es ein wichtiger Schritt sein.

Man verfasst einen Gesetzentwurf, bringt ihn in den Landtag ein, und der Haushalts- und Finanzausschuss als federführender Ausschuss sagt: Wir sind im Grundsatz einig. Dazu brauchen wir keine mündliche Anhörung durchzuführen. Machen wir eine schriftliche Anhörung.

Die schriftlichen Stellungnahmen von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft und den kommunalen Spitzenverbänden datieren vom 3. Dezember. Am 6. Dezember fand die Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses statt. Ich lese mir die schriftlichen Stellungnahmen zwei Tage oder einen Tag vorher durch und stelle fest: Es werden signifikante Probleme dargestellt. Dafür ist so ein Anhörungsverfahren da.

(Beifall von Josefine Paul [GRÜNE] und Mi- chael Hübner [SPD])

Die kommunalen Spitzenverbände weisen auf die Bestandsfälle hin. Daraufhin unterbreitet die Deutsche Steuer-Gewerkschaft für dieses Problem der Bestandsfälle einen, wie ich finde, konstruktiven Vorschlag. Ich zitiere aus der Stellungnahme:

„Wir weisen aber darauf hin, dass Bestandsfälle nicht zuletzt aufgrund der Neuregelungen im Unterhaltsvorschussgesetz (Ansprüche bis zum 18. Lebensjahr) teilweise eine sehr lange „Restlaufzeit“ haben können. Bei einer mit den Jahren zu erwartenden Zunahme der Verantwortlichkeit des Landes muss daher ein Zeitpunkt vorgesehen werden, mit dem die dann noch vorhandenen Bestandsfälle abschließend auf das Land übertragen werden können.“

Weiter schlagen sie Zeiträume von drei bis fünf Jahren vor und sagen im Interesse auch ihrer Beschäftigten, die das vollstrecken müssen:

„Bis dahin sind auch die Verfahrensabläufe im Landesamt für Finanzen eingespielt und personelle Ressourcen aufgebaut, damit eine Bestandfallübernahme der dann noch laufenden Verfahren umsetzbar wäre.“

Das hört sich konstruktiv an. – Dann gehen wir auf Sie zu und fragen: Was sagen Sie zu dem Vorschlag? Hört sich gut an. Hier ist ein Problem. Was machen wir mit den Bestandsfällen? Guter Vorschlag.

Herr Höne, weil Sie gerade so ausgerastet sind, als Herr Hübner das kritisiert hat, möchte ich sagen:

(Henning Höne [FDP]: Nein!)

Wir haben gefragt: Was haltet ihr davon? Könnt ihr euch das zu eigen machen? Die Koalitionsfraktionen haben hierzu nicht einmal eine Meinung geäußert – heute schon wieder nicht. Das gebietet jedoch der Respekt vor einem Gesetzgebungsverfahren und dem Parlamentarismus!

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Der Finanzminister sagte lapidar: „Naja, das war von denen zu erwarten“, und heftet das ab. – So geht man mit einem Gesetzgebungsverfahren nicht um.

(Zuruf von Henning Höne [FDP])

Herr Sieveke, weil Sie sich heute so viel aufgeregt haben, möchte ich betonen: Wenn Sie in der Opposition säßen und man mit Ihnen so umgehen würde, würden Sie sich weit mehr aufregen als Herr Hübner gerade am Rednerpult. Das war noch harmlos.