Die Aufgabe der Rückholung des Unterhaltsvorschusses werden dank des vorliegenden Gesetzentwurfs künftig Experten mit einheitlichen Verfahren und Maßstäben übernehmen. Ich bin fest überzeugt, dass dadurch die Rückholquote gesteigert werden kann. Dass die Landesregierung dem verantwortungslosen Verhalten säumiger Eltern entgegentreten, die Kommunen entlasten und gegen drohende Kinder- und Jugendarmut vorgehen will, begrüße ich im Namen der CDU-Landtagsfraktion ausdrücklich.
So lässt man kein Kind zurück und garantiert den Alleinerziehenden schnell den ihnen zustehenden Unterhaltsvorschuss. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Moritz. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD Herr Kollege Hübner das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Moritz, zunächst einmal beginne ich mit dem Positiven. Ich bin froh, dass Sie sich überhaupt mal zu dem Thema geäußert haben. Immerhin handelt es sich um ein Thema, das von elementarer Bedeutung für die Eltern und insbesondere für Mütter sein kann. In der Regel sind es nämlich Männer, die sich dem Unterhaltsvorschuss entziehen, und damit werden unsere Kommunen und Städte erheblich belastet. Sie sprachen immer von Eltern, haben aber überhaupt nicht zur Kenntnis genommen, dass es die Väter sind, die das tun.
Vielleicht darf ich das an dieser Stelle sagen: Diese Debatte hätten wir auch im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen erwartet. Aber trotz Nachfrage haben Sie sich zu keiner Meinungsäußerung hinreißen lassen. Ehrlich gesagt: Das ist schofelig, was Sie da gemacht haben.
Ich will Ihnen ganz deutlich sagen: So lassen wir nicht mit uns umgehen. Sie haben eine Anhörung beantragt, in der es zweifelsohne Stimmen gegeben hat – ich will nur die Stimmen der kommunalen Spitzenverbände, die davon ganz maßgeblich betroffen sind, zitieren –, die sagen: So wie das Landesamt für Finanzen angelegt ist, kann es nicht funktionieren.
Ich will einmal ein Beispiel herausgreifen. Es kann doch nicht richtig sein, Herr Moritz – und dazu haben Sie sich überhaupt nicht geäußert –, dass das Landesamt für Finanzen erst bei Kindern, die ab dem 1. Juli nächsten Jahres geboren werden, die Verantwortung übernimmt und den Unterhaltsvorschuss entsprechend selbst einklagt. Für alle anderen Kinder, die heute 6 Jahre, 7 Jahre alt sind, die heute geboren werden, sind die Städte und Gemeinden die nächsten 18 Jahre lang verantwortlich. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein, dass Sie eine 18-jährige Übergangszeit rechtfertigen und darüber nicht einmal eine Debatte führen wollen.
Zugegebenermaßen werfen Sie ja die richtigen Fragen auf und sagen: Es kann doch nicht wahr sein, dass sich Eltern dem entziehen und dass Städte auf den Kosten sitzen bleiben. – Sie ziehen daraus aber keine Konsequenz. Sie halten sogar noch eine Anhörung ab, ziehen aber null Konsequenz daraus. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das geht so nicht!
Die Kollegen von FDP und CDU sollten lernen, sich auch mit Argumenten auseinanderzusetzen. Das war heute schon mal bei dem einen oder anderen Gesetzentwurf der Fall. Sie sollten sich wenigstens mit der Anhörung auseinandersetzen. Sie haben das aber nicht getan: null Wortmeldungen zu dem Thema im Haushalts- und Finanzausschuss.
Deshalb beantrage ich für die SPD-Fraktion – ich habe das auch hoffentlich fristgerecht eingereicht – eine dritte Lesung. Wir haben für morgen eine dritte Lesung beantragt, weil ich finde, dass man sich tatsächlich mal mit den vorgetragenen Argumenten auseinandersetzen muss.
Ich finde, dass sie sich morgen in einer neuen Debatte – ich hoffe, dass Sie Debatte zulassen – damit erneut auseinandersetzen müssen, damit wir zu der Gerechtigkeit kommen, die die Eltern und vor allem die Städte in diesem Land verdient haben. Sie haben nichts dazu beigetragen.
Wir haben nach § 78 GO die dritte Lesung beantragt, und wenn Sie das nicht machen wollen, werden wir uns auch in Zukunft die Freiheit nehmen, bei solchen Debatten, die im Ausschuss seit 2010 außerhalb aller parlamentarischen Regelungen ablaufen, dieses Minderheitenrecht in Anspruch zu nehmen. Deswegen beantragen wir für morgen als letzten Tagesordnungspunkt eine erneute Debatte zu diesem Thema.
Angesichts der Debattenkultur lehnen wir den Gesetzentwurf entschieden ab. Das betrifft zugegebenermaßen nur Verfahrenshinweise. Aber es ist das Mindeste, dass dieses Hohe Haus darüber eine verantwortungsvolle Entscheidung trifft und das nicht einfach mit dem Rattenschwanz der Debatten, die wir heute geführt haben, mitlaufen lässt.
(Beifall von der SPD – Henning Höne [FDP]: Sie hätten das ja committen können! Das ist Ihnen vor 10 Minuten eingefallen!)
(Henning Höne [FDP]: Frau Kampmann, Sie haben alles abprallen lassen! – Michael Hüb- ner [SPD]: Henning, was ihr macht, ist nicht in Ordnung! – Gegenruf von Henning Höne [FDP])
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann sich nur über die Debatte, die hier in den letzten Minuten stattgefunden hat, wundern. Herr Kollege Hübner, ich habe schon erwartet, dass Sie – bei allen Kritikpunkten, die Sie als Opposition im Detail vortragen; bei all dem, worüber wir uns auch unterhalten können, so zum Beispiel über die Rückmeldung der kommunalen Spitzenverbände und deren Erwartungen –
(Michael Hübner [SPD]: Haben Sie doch bis- her gar nicht getan, Herr Witzel! Sie haben sich damit doch nicht auseinandergesetzt!)
Die NRW-Koalition bietet es zur Entlastung der Kommunen an, und das nimmt den Kommunen eine von ihnen nicht wirklich gerne wahrgenommene Aufgabe ab und sorgt für eine große Erleichterung.
Das ist deshalb so wertvoll, weil wir eine Ausweitung des Berechtigtenkreises bekommen, indem die Ansprüche bis zum 18. und nicht nur bis zum 12. Lebensjahr berücksichtigt werden. Das ist deshalb sehr wichtig, weil es bislang leider eine eher geringe kommunale Erfolgsquote bei der Mittelbeitreibung gibt. Das ist der Fall, wenn Leistungspflichtige nicht auffindbar sind oder bestimmte Verhaltensweisen als Zahlungsverweigerer zeigen. Trotz des hohen administrativen Aufwands für die Kommunen – insbesondere für die kleineren Kommunen, die sich eigene Spezialistenteams gar nicht leisten können und das zusammen mit anderen Aufgabenstellungen in der Sachbearbeitung abhandeln – bedeutet das eine große organisatorische Belastung trotz relativ geringer Erträge.
Ich finde deshalb, dass es sich um sehr faires, sehr kommunalfreundliches Angebot des Landes handelt, sich zukünftig um die Neufälle zu kümmern.
Das erfordert aufseiten des Landes den Aufbau einer Fachbehörde mit speziell für diese Rechtsfragen geschultem Personal.
Ziel sind unsererseits von Beginn an optimierte Prozessroutinen auch unter Nutzung sinnvoller Digitalisierungspotenziale. Das heißt, wenn wir hier tätig werden, um eine administrative Struktur neu aufzusetzen, dann wollen wir dies auch als gutes Beispiel für moderne Verwaltung, für moderne Prozesse auf den Weg bringen.
Die Kostenaufwendungen beim Land, die wir aktuell prognostizieren können, liegen im Jahr 2019 bereits bei 25 Millionen Euro. Sie wachsen weiter auf im Laufe dieser Legislaturperiode bis zu deren Ende 2022 auf einen prognostizierten Betrag in Höhe von über 50 Millionen Euro.
Herr Präsident! Herr Kollege Witzel, vielen Dank für die Zulassung meiner Frage. Sie haben ja gerade berechtigterweise – und ich habe das auch ausdrücklich kritisiert – nur von Neufällen gesprochen.
Wie schätzen Sie denn die Situation bei zwei Kindern einer Familie ein, wenn ein Kind ab dem 01.07., worauf die kommunalen Spitzenverbände auch deutlich
hinweisen, dann in die Zuständigkeit des Landesamts für Finanzen fällt und das andere Kind, das möglicherweise mit Blick von heute im vergangenen Jahr geboren wurde, weiterhin in den kommenden 17 Jahren, wenn ich das richtig berechne, in die Zuständigkeit der abgebenden Kommune? Würden Sie sagen, dass das Ihrem Anspruch auf weniger Bürokratie und Klarheit in der Zuständigkeit entspricht?
Herr Kollege Hübner, ich würde sagen, es ist am realistischsten, dass, wenn es eine neu aufzubauende Organisation aufseiten des Landes gibt, die zunächst einmal für die Neufälle zuständig ist.
(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Dann sind wir uns schon einmal einig! – Michael Hübner [SPD]: Dann ist ja gut!)
Ich kenne die Zuschriften auch aus dem Anhörungsverfahren von kommunalen Spitzenverbänden. Sie kennen auch sicherlich dann umgekehrt – das darf ich ja, Herr Kollege, mit erwarten – die schriftlichen Darlegungen der Deutschen Steuer-Gewerkschaft zum Beispiel.
Die Steuer-Gewerkschaft, also die Vertretung der Bediensteten, die es nachher mal werden umsetzen müssen, plädiert ausdrücklich dafür, dass man sich auch auf die Neufälle konzentriert und zu einem späteren Zeitpunkt darüber redet, ob es einen Transformationspunkt geben kann. Der ist nicht jetzt, sondern liegt in der Zukunft, wenn die Administration erst einmal beim Land läuft und die Fallzahlen bei den Kommunen geringer geworden sind. Meinetwegen in fünf Jahren
(Michael Hübner [SPD]: Drei bis fünf Jahre habe ich vorgeschlagen! Würden Sie sich dem anschließen?)