Unser Ziel ist es, unsere Kommunen in drei Stufen konsequent und nachhaltig zu entlasten, indem jetzt Asylverfahren beschleunigt werden und Rückführungen direkt aus den Landeseinrichtungen erfolgen.
Den Kommunen sollen nur noch anerkannte Flüchtlinge oder Personen, die Bleibeperspektiven haben, zugewiesen werden. Das entlastet die kommunale Verwaltung, das entlastet das Ehrenamt vor Ort, und das fördert die gelingende Integration hier in Nordrhein-Westfalen.
Daran knüpft der vorliegende Gesetzentwurf an. Die maximale Aufenthaltsdauer für Asylsuchende ohne eine Bleibeperspektive soll von bisher sechs auf 24 Monate verlängert werden können. Damit machen wir von § 47 Abs. 1b des Asylgesetzes Gebrauch. Danach gibt der Bund den Ländern die Möglichkeit, die Dauer des Aufenthalts in den Landeseinrichtungen zu verlängern, so lange, bis eine Entscheidung des BAMF erfolgt ist.
Für Familien mit minderjährigen Kindern wird diese Verlängerung der maximalen Aufenthaltsdauer nicht gelten. Auch ohne den Erstbescheid werden Erziehungsberechtigte mit minderjährigen Kindern spätestens nach vier bzw. sechs Monaten den Kommunen zugeteilt. Zwar gilt für Kinder und Jugendliche während des Aufenthalts keine Schulpflicht; dennoch wollen wir Angebote unterbreiten. Natürlich haben wir das Freizeitangebot für alle Betroffenen während des Aufenthalts im Blick, damit es nicht zu Langeweile und damit zu Frust kommt.
Mit dem Asylstufenplan und der Weitergabe der Integrationspauschale des Bundes ab dem kommenden Jahr zu 100 % haben wir zwei zentrale Hürden genommen: erstens die Restrukturierung des staatlichen Asylsystems und zweitens die finanzielle Unterstützung der Kommunen.
Nichtsdestotrotz wissen wir, dass noch viel Arbeit vor uns liegt. Deswegen fordern wir nach wie vor – wie unser Minister auf Bundesebene – den nationalen Migrationsgipfel von Bund, Ländern und Kommunen sowie ein länderübergreifendes Einwanderungs- und Aufenthaltsgesetzbuch.
Nordrhein-Westfalen ist seit Jahrzehnten ein Zuwanderungsland. Uns, die wir hier leben, zeichnet aus, dass wir Menschen aus anderen Ländern und Kulturen willkommen heißen. Damit das so bleibt, räumen wir die Baustelle, die Rot-Grün hinterlassen hat, auf und arbeiten weiterhin mit Ruhe, mit Sachlichkeit und mit Überzeugung daran, dass Integration in NRW bei denen gelingt, die auf Schutz angewiesen sind, und konsequentes Handeln und schnellere Entscheidungen bei denen erfolgen, die unseren Schutz nicht in Anspruch nehmen dürfen oder ihr Gastrecht missbrauchen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schöpfen wir unsere Möglichkeiten konsequent aus. Wir schaffen Struktur und entlasten unsere Kommunen. Das haben wir vor der Wahl versprochen, und das halten wir nach der Wahl als NRW-Koalition auch ein. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Herr Franken, lassen Sie mich auf zwei Dinge kurz eingehen.
Erstens haben Sie versprochen, die Integrationspauschale direkt nach der Wahl, direkt in diesem Jahr weiterzugeben. Das haben Sie nicht getan.
(Henning Rehbaum [CDU]: Die war ja schon weg! – Daniel Sieveke [CDU]: Die war ja weg! Die war schon ausgegeben!)
Zweitens haben Sie gerade behauptet, die rot-grüne Landesregierung hätte die Kommunen in der Zeit, in der wir so viele Flüchtlinge bekommen haben, im Stich gelassen. Das ist überhaupt nicht wahr; denn wenn Sie sich mit der Thematik beschäftigt hätten, dann wüssten Sie, dass wir in dieser Zeit in einem
Jahr ungefähr 330.000 Flüchtlinge in NordrheinWestfalen hatten, die wir versorgen mussten, die wir betreuen mussten,
die zum Teil weitergegangen sind. – Sie beschäftigen sich jetzt gerade damit, dass wir in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen 23.000 Flüchtlinge haben! Ich will Ihnen mal ganz deutlich was sagen:
Wenn Sie die Zustände hätten, die wir hier 2015/2016 hatten, wären Sie abgesoffen. Dann wären Sie abgesoffen,
Das, was wir hier mit Rot-Grün hinbekommen haben, hätten Sie mit diesem Kabinett nicht hinbekommen, um das an der Stelle auch ganz deutlich zu sagen.
Schreiben Sie sich das hinter die Ohren. Sie sind mit ganz anderen Dingen beschäftigt. Sie wehren sich gegen den Rechtsstaat. Sie müssen sich ständig rechtfertigen. Damit sind Sie beschäftigt. Mit der Situation, die wir hatten, wären Sie nicht klargekommen.
Ich bin den Kommunen sehr dankbar. Ich bin genauso dem THW, dem Deutschen Roten Kreuz und allen Ehrenamtlichen, die uns in dieser Situation geholfen haben, sehr dankbar.
Jetzt zu diesem Gesetzentwurf – hören Sie zu! –: Bundesinnenminister Seehofer plant ja, die Menschen in seinen Ankerzentren bis zu 18 Monate festzuhalten. Diese Mitte-rechts-Koalition, Kolleginnen und Kollegen, will das bis zu zwei Jahren machen.
Schauen wir mal, wer hier eigentlich schärfer ist. Also, Seehofer ist da ja noch ein Waisenkind, um das mal deutlich zu sagen. Diesen Gesetzentwurf haben wir in einer Anhörung mit vielen Expertinnen und Experten beraten. Alle – alle! – haben diesen Gesetzentwurf nicht begrüßt. Es gab scharfe und sehr deutliche Kritik daran. Auch das will ich ganz deutlich sagen.
Der Ministerpräsident hat ja heute Morgen in der Haushaltsdebatte gesagt, dass diese Landesregierung auf die Meinungen der Experten, auf den Sachverstand aus den Anhörungen eingeht. Ich hoffe, dass wird an dieser Stelle auch passieren.
Diese Mitte-rechts-Koalition, Kolleginnen und Kollegen, hat ja immer behauptet, das Gesetz würde dazu führen, dass die Kommunen entlastet werden.
Ich glaube, es ist das Gegenteil, Es werden höhere Folgekosten entstehen. Das haben die Expertinnen und Experten auch gesagt.
Gerade Sie, Herr Minister Stamp, müssten eigentlich wissen, dass eine Isolation der ankommenden Menschen für eine so lange Zeit für die Integration schädlich ist. Das ist schädlich für den Spracherwerb. Das ist schädlich für den Arbeitsmarktzugang. Es ist schädlich für den Kontakt zu der hier lebenden Bevölkerung. Damit wiederholen Sie die Fehler aus der Vergangenheit.
Auch die kommunalen Spitzenverbände haben deutlich gemacht, dass Menschen nicht zwei Jahre lang verwahrt werden dürfen. Der Vertreter der Stadt Essen hat darauf hingewiesen, dass sich eine Zuweisung nach zwei Jahren verstärkend ungünstig auswirken könnte.
Darüber hinaus wurde noch mal sehr deutlich, wie fatal das Ganze auch gesundheitspolitisch ist. Wir haben zum Teil traumatisierte Flüchtlinge. Die bekommen noch mehr Traumata obendrauf, wenn sie zwei Jahre in diesen Einrichtungen sind. Wir haben Berichte aus Ellwangen, auch bei uns aus Oerlinghausen; wir haben den Bamberger OB. Sie alle warnen