Von all diesen Verschärfungen, bei denen zum Teil sogar die Verfassungsmäßigkeit infrage gestellt werden kann, lässt sich auch nicht ablenken, indem die Regierungsfraktionen nun mit ihrem Änderungsantrag einen Beschwerdebeauftragten einrichten wollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist zwar nice to have;
aber es ändert nichts an der Tatsache, dass den Betroffenen kaum wirksame Rechtsmittelmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
Meine Damen und Herren, die schwarz-gelbe Landesregierung vollzieht mit diesem Gesetzentwurf einen deutlichen Kurswechsel bei der Abschiebungshaft. Mit dem Ausbau der Kapazitäten geht spürbar die Verschärfung der Unterbringungsbedingungen für alle Insassen einher. Abschiebungshaftgefan
gene werden faktisch unter den Generalverdacht gestellt, Straftaten zumindest verüben zu wollen. Das ist eine Unverhältnismäßigkeit, die nur schwer mit unserem Grundgesetz in Einklang zu bringen ist.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die AfD-Fraktion hat nun die Abgeordnete Frau Walger-Demolsky das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Niemand muss in Abschiebehaft. Jeder kann sich aussuchen auszureisen, wenn er dazu aufgefordert wird. Das sollten wir mal voranstellen.
Jetzt haben wir von vornherein sehr unterschiedliche Kriterien zur Beurteilung dieses Änderungsgesetzes. Es gibt die einen, die schon gegen die Ausreiseaufforderung sind, die sowieso gegen Ausweisung sind. Es gibt die anderen, die einen möglichst großen Freiraum wollen. Dann gibt es die dritten – dazu zähle ich uns auch –, die eine Situation schaffen wollen, in der diese Einrichtung sicher ist für diejenigen, die dort arbeiten, die dort untergebracht sind, und für jeden Einzelnen auch für sich selbst.
Wenn man alles Revue passieren lässt, was in den letzten Monaten, in den letzten anderthalb Jahren dort so passiert ist, war das nicht immer gegeben. Das lag unter anderem daran, dass die Einrichtungsleitung überhaupt nicht weiß, wer bei ihr einzieht. Das wird wohl auch in Zukunft in Teilen so bleiben; deswegen auch diese Eingangszeit, in der es die Möglichkeit geben muss zu schauen: Welchen besonderen Bedarf hat derjenige, der zu uns kommt? Welche besonderen Gefahren gibt es vielleicht?
Wir gehen hier von Menschen aus, die möglicherweise schon eine kriminelle Vergangenheit haben. Manche haben eine Zeit lang in der Illegalität verbracht. Sie sind dann vielleicht irgendwo aufgegriffen worden und kommen in die Unterbringung für Ausreisepflichtige. Dort treffen sehr unterschiedliche Biografien aufeinander. Nicht alle sind gefährlich für sich selbst oder für den anderen oder für den Mitarbeiter, aber eben manche. Deshalb muss es der Anstaltsleitung möglich sein, diese von vornherein möglichst schnell zu erkennen.
Wichtig ist, dass inzwischen auch wieder ein Psychologe dort angestellt ist. Es sind natürlich schwierige Zeiten, wenn solches Personal fehlt. Das halte ich auch für die Beurteilung der Situation für dringend geboten. Aber auch das ist passiert.
Mir wäre es lieb, wenn mehr Bundesländer unseren Weg gingen, wenn wir nicht über 30 % der Plätze für Ausreisepflichtige in Deutschland stellen würden. Mir wäre es auch lieb, wenn wir nicht nur einen Ort hätten, sondern vielleicht zwei, wenn zum Beispiel nicht 170 oder in der Spitze 180 Leute dort untergebracht werden können, sondern nur 100 und dafür an einer anderen Stelle noch einmal 100. Das wäre mir lieber, aber es ist ja nun mal kein Wünsch-dir-Was.
Im Großen und Ganzen sind sowohl der Gesetzentwurf als auch die Änderungen, die sich sicherlich aus der Anhörung ergeben haben, sehr sinnvoll.
Noch ein Wort zur Anhörung: Frau Stock, Sie sagten, die Anhörung war im Großen und Ganzen negativ. Kein Wunder bei den Experten, die dort saßen. Viele von ihnen sind generell gegen jegliche Ausweisung. Gegen eine Unterbringung, um diese Ausweisung durchzusetzen, sind die auch. Also wundert es mich nicht, dass die gegen dieses Gesetz sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung, Straftäter und Gefährder konsequent abzuschieben. Sie wissen, dass ich das in aller Konsequenz tue.
Dafür haben wir unter anderem einen Gesetzentwurf zur Änderung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Er soll im Kern dazu dienen, die Sicherheit in der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige sowohl für die Ausreisepflichtigen selbst als auch für das Personal zu verbessern.
Frau Kollegin Aymaz, Sie ignorieren in Ihren Ausführungen, dass sich die Zusammensetzung derjenigen, die dort in der UfA Büren untergebracht sind, in den letzten anderthalb Jahren erheblich verändert hat.
Waren es früher einfach Einzelne, die sich, wie Sie es eben beschrieben haben, einer Rückführung entzogen haben, sind es jetzt häufig auch diejenigen, die lange Straftaten abgesessen haben, die Gefährder sind und die sich möglicherweise auch zu einer Gefahr für die anderen dort in der Einrichtung Untergebrachten und für das Personal entwickeln können. Dementsprechend mussten wir reagieren.
Die Sachverständigen haben in ihren schriftlichen Stellungnahmen und in der Sitzung des Integrationsausschusses am 7. November eingehend zu dem Gesetzentwurf zur Änderung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen Stellung genommen. Für die wesentlichen Regelungen des Gesetzentwurfs besteht demnach kein Änderungsbedarf.
Aus der Anhörung haben sich aber einige hilfreiche Hinweise und Anregungen ergeben. Ich habe immer gesagt: Mir bricht kein Zacken aus der Krone, wenn man einen Gesetzentwurf verändert, wenn man einen Gesetzentwurf besser macht. Für mich ist das auch ein gutes Zusammenwirken von Regierung und Parlament.
Deshalb begrüße ich ausdrücklich den Änderungsantrag der Fraktion von CDU und FDP, der die Ergebnisse der Anhörung aufgreift, meine Damen und Herren.
Zum einen wird in dem Änderungsantrag ein unabhängiges Beschwerdemanagement in der Unterbringungseinrichtung vorgeschlagen. Vorbild ist dafür das Konzept in den Landesaufnahmeeinrichtungen. Wir nehmen dies auf. In der Unterbringungseinrichtung wird zukünftig eine vom Land beauftragte Person vor Ort tätig sein. Sie wird die Beschwerden von Untergebrachten entgegennehmen und dazu Kontakt zu Behördenleitungen aufnehmen. Über die Ergebnisse der Beschwerden wird dann auch dem Beirat berichtet.
Wir nehmen darüber hinaus weitere Vorschläge aus dem Änderungsantrag auf. Der Katalog über den Freiheitsentzug hinausgehender Beschränkungen wie beispielsweise beim Besuchsrecht, bei der Handynutzung, beim Internetzugang im Zugangsverfahren wird abgeändert. Die Beschränkung der Bewegungsfreiheit und anderer Rechte im neuen Zugangsverfahren bleiben zwar weiter möglich, der Umfang der Beschränkung soll aber stärker auf den Einzelfall bezogen sein.
Die ursprüngliche Regelung zur Untersagung der Besuchsmöglichkeiten allein aus organisatorischen Gründen wird dahin gehend geändert, dass nur noch unabwendbare organisatorische Gründe eine solche Untersagung von Besuchen rechtfertigen können. Bei eingezogenen privaten Handys mit Kamerafunktion schließlich sollen private Kontaktdaten auf das zur Verfügung gestellte Handy übertragen werden. Soweit dies technisch nicht möglich ist, soll in vertretbarem Umfang auch Ausdruck erfolgen.
Meine Damen und Herren, ich bin überzeugt, dass wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf eine gute Balance zwischen den Freiheitsrechten der Untergebrachten und den gestiegenen Sicherheitsanforderungen gefunden haben. Die neu vorgesehenen Beschränkungsmöglichkeiten beziehen sich im Wesentlichen auf besondere Situationen und besondere
Personengruppen. Damit werden sich die Abschiebungshaft und der Abschiebungshaftvollzug auch in Zukunft weiter deutlich vom Strafvollzug unterscheiden. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Integrationsausschuss empfiehlt in Drucksache 17/4515, den Gesetzentwurf Drucksache 17/3558 in der Fassung der Beschlüsse anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 17/4515 und nicht über den Gesetzentwurf.
Wer möchte hier zustimmen? – Das sind CDU, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Wer ist dagegen? – Das sind SPD und Grüne. Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/3558 in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucksache 17/4515 angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die CDU dem Abgeordneten Franken das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als wir im Juni 2017 das Steuer hier in Nordrhein-Westfalen übernommen haben, standen wir als Koalition von CDU und FDP einer Vielzahl von Herausforderungen gegenüber. Die Erblast der rot-grünen Regierung war enorm, fast kein politischer Bereich, der ohne große Baustellen in Empfang genommen werden konnte. Doch es gab einen Bereich, der auch in der Öffentlichkeit im besonderen Fokus stand. Das war die Flüchtlingspolitik.
Gerade hier in Nordrhein-Westfalen haben wir seit Beginn der Flüchtlingswelle im Jahr 2015 besondere Anstrengungen unternommen. Wir spüren noch heute die Chancen, aber auch die Herausforderun
gen der Integration, die bis heute wirken. Insbesondere unsere Kommunen haben Enormes geleistet in organisatorischer, in personeller, aber gerade in finanzieller Hinsicht.
Mit dieser Herkulesaufgabe standen die Verantwortlichen vor Ort speziell durch Rot-Grün viel zu lange allein. Zum Glück regieren jetzt CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen. Denn wir lösen unser Wahlkampfversprechen ein und geben die Integrationspauschale des Bundes, immerhin mehr als 430 Millionen Euro allein in 2019, in vollem Umfang an unsere Kommunen weiter und helfen so, die Not zu lindern.
Außerdem packen wir mit dem im April verabschiedeten Asylstufenplan eine seit Jahren liegen gelassene überfällige Restrukturierung des Aufnahmesystems zur Steuerung von asylsuchenden Flüchtlingen an.