Darüber hinaus wurde noch mal sehr deutlich, wie fatal das Ganze auch gesundheitspolitisch ist. Wir haben zum Teil traumatisierte Flüchtlinge. Die bekommen noch mehr Traumata obendrauf, wenn sie zwei Jahre in diesen Einrichtungen sind. Wir haben Berichte aus Ellwangen, auch bei uns aus Oerlinghausen; wir haben den Bamberger OB. Sie alle warnen
Dazu kommt auch noch, dass es ein Verstoß gegen die Kinderrechtskonvention ist. Auch das haben uns Expertinnen und Experten gesagt. Der Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, sieht die Einhaltung der UNKinderrechtskonvention in den Lagern gefährdet.
Die GdP warnt vor Enge, vor karger Versorgung, vor Isolation und einem erheblichen Aggressions- und Gefährdungspotenzial.
In unserer Anhörung hat der Vertreter der Freien Wohlfahrtspflege von einer Kasernierung gesprochen.
All das, Kolleginnen und Kollegen von der Mitterechts-Koalition, sollten Sie sich zu Gemüte führen. Sie sollten sich mal überlegen, ob das das Richtige ist. Vielleicht hören Sie damit auf, die Expertinnen- und Expertenmeinungen auszublenden, und wir kommen zu einer vernünftigen Lösung.
Denn die Kommunen werden jetzt vielleicht kurzfristig entlastet. Kurzfristig entlastet! Aber die Folgekosten aufgrund dieser zwei Jahre werden erheblich sein. Diese Lager,
die Minister Stamp plant, sind eine Gefahr für unsere Gesellschaft, eine Gefahr für die Integration. Diese Zeit, die sie darin verbringen, ist viel zu lang. Deswegen werden wir das auch ablehnen.
(Beifall von der SPD – Henning Höne [FDP]: Es ist unglaublich. Was Sie damit andeuten, ist unter aller Sau! Was Sie damit verharmlo- sen, Herr Yetim, das wissen Sie überhaupt nicht!)
Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht kommt später noch die Einsicht des Kollegen Yetim, ein bisschen verbal abzurüsten.
Bleiben wir aber bei der Sache: Worum geht es bei der entsprechenden Gesetzesänderung? Warum müssen wir hier handeln? – Wir als NRW-Koalition und gerade auch als Freie Demokraten, die den Integrationsminister stellen, stehen für eine geordnete Migrationspolitik. Die erfordert klare Regeln. Das ist doch zunächst ein entscheidender Punkt.
Mit dem Asylstufenplan des Landes, mit dem heute hier zu verabschiedenden Gesetz, differenzieren wir ganz klar, welche Menschen zu uns kommen, ob sie eine gute oder eine sehr geringe Bleibeperspektive haben. Diese Unterscheidung ist in zweierlei Hinsicht wichtig.
Wenn wir bei dieser Vergangenheitsbewältigung sind, war ich gerade beim Kollegen Yetim vielleicht im falschen Film.
Wir hatten die Situation vorgefunden, dass die Kommunen gerade unter den Kosten für die Geduldeten mehr als über die Maßen belastet sind. Dann ist es doch richtig, dass wir in zweierlei Hinsicht als NRWKoalition tätig geworden sind und das jetzt konsequent so umsetzen, dass wir die Gemeinden bei den Geduldeten entlasten, indem wir nur die mit guter Bleibeperspektive verteilen möchten.
Aufgrund der Gesetzesänderung können wir auch diejenigen mit einer geringen Bleibeperspektive bis zu 24 Monaten in den Landeseinrichtungen belassen. Man muss wirklich betonen, dass es Landeseinrichtungen sind. Der gerade gezogene Vergleich und der gewählte Sprachgebrauch von „Lager“, „Ankerzentren“ hinkt nicht nur, sondern ist verbal absolut daneben.
Wir werden in den Einzelplan 07 100 Millionen Euro zur Umsetzung des Asylstufenplans fließen lassen, um natürlich, da die Menschen länger in einer Landeseinrichtung verbleiben, das finanziell zu unterstützen. Das Geld kann für Personal, bauliche Maßnahmen, Freizeit- und Bildungsangebote eingesetzt werden. Wir machen ja nicht einfach einen Asylstufenplan und begleiten das nicht finanziell. Das tun wir und machen es konsequent.
Wir hörten Äußerungen, die in die Richtung gingen, es wäre nicht kinderrechtskonform, nachher käme noch einer und behauptete, wir würden damit gegen
der muss sich hinterfragen, ob man diesen viel beschworenen Integrationskonsens an einer anderen Stelle wieder herausholt. Da rate ich zur Vorsicht, da sollten wir verbal abrüsten und in uns gehen.
Es gehört doch zur Konsequenz, dass wir bei denjenigen, bei denen eine Ausreisepflicht vorliegt, dies auch konsequent umsetzen. Das geht eben zügiger und konsequenter direkt aus der Landeseinrichtung heraus und nicht, wenn wir sie erst in der Fläche verteilen und dann nach der Lösung suchen. Dann laden wir das Problem doch nur bei den Kommunen ab. Das ist doch falsch. Die neue Landesregierung, die NRW-Koalition, will die Kommunen in mehrerlei Hinsicht monetär, aber auch indirekt entlasten. Das gehört mit dazu.
Daraus machen wir keinen Hehl, das sagt auch der Kollege Franken. Wir wollen natürlich auch für die Menschen, die entsprechend die Kriterien erfüllen, einen Spurwechsel ermöglichen. Es geht auch um den Zugang zu gesicherten Aufenthaltstiteln. Aber, wie gesagt, es muss klare Regeln geben. Da muss man entsprechend unterscheiden, wer eine Bleibeberechtigung hat und wer nicht.
Klar würden wir uns vom BAMF schnellere Entscheidungen wünschen. Wir wissen, dass da jetzt eher wieder ein Antragsstau ist. Die Zahlen gehen wieder nach oben. Es wäre gut, wenn auch im Bund, gerade bei den Ministern Seehofer oder Maas, die dort in der Verantwortung sind, mehr passierte. Wir brauchen Abkommen mit den Herkunftsländern für die entsprechende Rückkehr. Wir brauchen eine leichtere Beschaffung von Passersatzpapieren. Wir müssen beim BAMF die Verfahren beschleunigen, und da helfen uns nicht die unerfüllten Versprechungen.
Warum machen wir den Asylstufenplan? – Wir wollen unsere Kommunen spürbar entlasten. Und dabei ist es wichtig, wen wir verteilen und wen nicht. In dem gesamten Beratungsverfahren war das Verhalten der Grünen schon etwas fragwürdig. Dazu hören wir vielleicht gleich noch etwas von der Kollegin Aymaz. Man klagt erst über die Belastung für die Kommunen, gerade mit Blick auf die Geduldeten, und auf der anderen Seite möchte man sie erst einmal alle verteilen. Anschließend wird es, obwohl man es genau weiß, sehr schwer bei den Themen „Ausreise“ und „Abschiebung“.
Das ist inkonsequent, wenn auf der einen Seite gesagt wird, die Kommunen schaffen es finanziell nicht, aber auf der anderen Seite wird, statt sie zu entlasten, wie wir es jetzt vorhaben, genau das Gegenteil getan.
Da ist es auch wichtig: Wer kein Bleiberecht hat, der ist zurückzuführen. Im Ergebnis haben wir die Zahlen, seitdem die NRW-Koalition an der Regierung ist, entsprechend erhöht. Da, wo keine Perspektiven bestehen, wollen wir die Kommunen auch entlasten.
Wir müssen bei dem Stufenplan auf verschieden Maßnahmen setzen. Wir werden das schrittweise umsetzen. Wir haben das beschleunigte Asylverfahren eingeführt. Wir haben die entsprechende Vereinbarung mit dem BAMF. Wir richten in allen Regierungsbezirken eine zentrale Ausländerbehörde ein. Von den zusätzlichen Mitteln, die wir in den Einzelplan 07 eingestellt haben, habe ich gesprochen.
Wir werden heute die landesrechtliche Regelung zur Verlängerung der Aufenthaltszeiten in Landeseinrichtungen bis zu 24 Monaten auf der Grundlage des § 47 Abs. 1b Asylgesetz verabschieden. Die NRW-Koalition ist damit auf dem richtigen Weg zur Neuordnung der Aufnahme von Asylsuchenden.
In diesem Sinne sage ich auch gerne bei diesem TOP wie bei dem letzten TOP: Sie haben nur geredet, und wir handeln. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Lenzen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Aymaz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Lieber Herr Franken, lieber Herr Lenzen, ich frage mich ernsthaft, ob Sie sich wirklich mit dieser Materie befasst haben. Bei Herrn Franken frage ich mich, ob Sie bei der Anhörung anwesend waren; denn das, was dort gesagt worden ist, alle diese Kritikpunkte haben Sie hier überhaupt nicht aufgegriffen. Sie haben von völlig anderen Punkten gesprochen, mit denen Sie sich zu schmücken versucht haben. Und dann versuchen Sie auch noch mit Begrifflichkeiten und mit einer, wie ich finde, sehr gekünstelten Aufregung von der eigentlichen Thematik abzulenken. Ich finde: Kommen wir zur Sache!
Was will die Landesregierung mit dem Ausführungsgesetz bezwecken? – Sie will damit Menschen bis zu 24 Monaten in Landesunterkünften unterbringen ohne Zugang zu Integrationsmaßnahmen, ohne Gewährleistung medizinischer Versorgung, ohne Zu
gang zur Bildung, ohne Zugang zu Arbeitsmöglichkeiten, ohne Zugang zum Umfeld, zur Zivilgesellschaft.
Ich finde es schon bemerkenswert, wenn in einer Anhörung zu einem Vorhaben der Landesregierung die Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Bereichen nahezu einstimmig ihre Statements mit dem Satz beenden: Wir lehnen das Vorhaben ab.
Und dass man sich als zuständiger Minister davon derart unbeeindruckt zeigt und dieses Vorhaben in kürzester Zeit durchboxen will, zeugt meiner Meinung nach nicht nur von geringem politischen Weitblick, sondern auch von einer mangelnden Wertschätzung der parlamentarischen Arbeit. Denn die Anhörungen – das haben wir heute schon mal gehört – sollten eigentlich nicht zu Showveranstaltungen ausarten.
Wir werden heute über das vorliegende Ausführungsgesetz abstimmen müssen, ohne Ihrerseits auch nur die geringste Einsicht erkennen zu können. Dabei formiert sich inzwischen – übrigens ähnlich wie bei Seehofers Ankerzentren – breiter Widerstand in der Gesellschaft gegen Ihre Pläne, dass Geflüchtete ohne sogenannte Bleibeperspektive bis zu 24 Monate in Landeseinrichtungen ausharren müssen.