Protocol of the Session on October 30, 2018

Mir scheint, dass die Aspekte des Personal- und Gesundheitsmanagements an den Hochschulstandorten in Teilen deutlich unterschiedlich gehandhabt werden und es insoweit im Sinne von Best Practice Sinn macht, dass diese Strukturen weiterentwickelt werden.

Exzellente Hochschulen, die in der Konkurrenz um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen – und zwar vermehrt auf dem Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen und auch auf dem internationalen Arbeitsmarkt – werden sich diesen eher weichen Faktoren stärker widmen müssen, um dauerhaft erfolgreich zu sein. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Bell. – Nun spricht für die CDU-Fraktion Herr Déus.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer! Anfang August dieses Jahres hat die SPD-Fraktion die Landesregierung um Beantwortung der Frage gebeten, wie sich die Arbeitsbedingungen des Personals an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen entwickelt haben. Seit Anfang November liegt die Antwort der Landesregierung vor, die rund 220 Seiten umfasst.

Ganz in der Tradition Ihres sogenannten Hochschulzukunftsgesetzes haben Sie mal wieder bürokratischen Aufwand erzeugt, den die Hochschulen tätigen müssen, um Ihnen Rechenschaft abzulegen.

Eine Reihe der in Ihrer Anfrage gestellten Fragen ließe sich nur beantworten, wenn die Personalakten der ungefähr 130.000 an den Hochschulen Beschäftigten – da ist das Personal der Kliniken nicht mitgerechnet – geöffnet und ausgewertet würden.

Lieber Herr Bell, weil es Ihnen ja um die Arbeitsbedingungen an den Hochschulen geht: Die Hochschulen und ihr Personal bringen klar zum Ausdruck, dass der unglaubliche Umfang der angefragten Daten und der Zeitpunkt – knapp zwei Jahre vor der vereinbarten Evaluation der Rahmenvereinbarung – unverantwortlich ist.

So gaben die Sprechergruppen der Rektorinnen und Rektoren sowie die Kanzlerinnen und Kanzler sogar an, es sei – ich zitiere – qualitativ eine Grenze überschritten, die dadurch markiert sei, dass die Hoch

schulen für einen nicht vertretbaren Zeitraum gehindert würden, ihren gesetzlichen Aufgaben nachzukommen.

Auch für die nun vorliegenden Antworten war eine intensive Beteiligung der Hochschulen notwendig. Hierfür bedanke ich mich im Namen meiner Fraktion ausdrücklich für die geleistete Arbeit bei der Beantwortung der Fragen.

(Beifall von der CDU)

In der Vorbemerkung der Anfrage heben Sie quasi exklusiv auf die erwartete, erfolgbringende Wirkung des § 34a Hochschulgesetz ab.

Lassen Sie mich aber gleich die Sicht der NRWKoalition bezüglich der Notwendigkeit dieses Paragrafen klar zum Ausdruck bringen: Die Verträge, die auf Basis des § 34a geschlossen worden sind, sind in Kraft und werden vor Ort gelebt.

Durch die beabsichtigte Streichung des § 34a aus dem Hochschulgesetz wird sich an der Geltung der Verträge an jeder einzelnen Hochschule nichts, gar nichts ändern. Die Verträge bleiben weiterhin in Kraft. Unser Lösungsansatz heißt eher: partnerschaftliche Verträge statt landespolitische Regelungswut.

Die in dem Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal vorgesehene Evaluierung wird derzeit von der ständigen Kommission zur Evaluierung und Fortentwicklung des Vertrages über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulparlament geplant.

Die Evaluierung nach vier Jahren, also im Jahr 2020, ist Bestandteil des Rahmenvertrages und wird daher auch unabhängig von der geplanten Streichung der Vorschrift wie vorgesehen erfolgen. Ihre Anfrage widerspricht also dem Ihrerseits 2015/2016 eingeräumten und zugesicherten Evaluierungszeitraum von vier Jahren.

Mit ihrem an vielen Stellen zum Ausdruck gebrachten Bekenntnis zum Wissenschafts- und Forschungsstandort NRW setzt sich unsere Landesregierung natürlich und ganz selbstverständlich auch für attraktive Beschäftigungsbedingungen des Hochschulpersonals ein.

Eine erfreuliche Tendenz – mehr ist es noch nicht –, die wir ableiten können: Die Zahl der Beschäftigten an den Hochschulen ist gegenüber dem Jahr 2013 deutlich gestiegen, ebenso der Anteil der unbefristet beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Bereichen.

Die Hochschulen in NRW haben längst selbst erkannt, dass es in ihrem ureigenen Interesse ist, die Arbeitsbedingungen im Wettstreit um die besten Köpfe zu verbessern. Hierfür brauchen sie keine weitere Gängelung aus Düsseldorf.

(Beifall von Henning Rehbaum [CDU])

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPDFraktion, Sie agieren mit Ihrer Anfrage wieder einmal voreilig. Man könnte vermuten – nein, nicht nur vermuten, Herr Bell, Sie haben es eben zugegeben –: Sie machen das einfach, um unter diesem Vorwand der Anfrage die von der Regierungskoalition geplanten Novellierung des Hochschulgesetzes und den § 34a thematisieren zu können. Hierfür werden wir im kommenden Jahr an diversen Stellen noch genug Gelegenheit haben.

Die Antworten der Hochschulen und der Landesregierung auf Ihren Fragenkatalog zeigen aber, dass das vorliegende Zahlenmaterial zum jetzigen Zeitpunkt an vielen Stellen noch wenig Aussagekraft hat, da der Prozess und die Möglichkeit der Hochschulen für Veränderungen und Anpassungen vor Ort nicht abgeschlossen sind – dies eben auch, weil zu diesem Zweck die von den Hochschulen eingesetzten Arbeitsgruppen natürlich von der vertraglich festgelegten Evaluierungsfrist ausgegangen waren.

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns doch gemeinsam die Ergebnisse der Evaluierung, die dann auf einer ausreichenden Erfahrungs- und Datengrundlage basieren werden, abwarten. Dann, und nur dann haben wir eine ausreichende Basis für eine fundierte thematische Auseinandersetzung für das weitere Beratungsverfahren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Déus. – Nun spricht für die FDP-Fraktion Herr Kollege Körner.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich möchte mich zunächst bei der SPD-Fraktion für die Große Anfrage bedanken. Es ist immer viel Arbeit, diese zu erstellen, weil man sich in dieses Thema intensiv einarbeiten muss. Deswegen herzlichen Dank für diese Grundlage, mit der wir dann auch über die Beschäftigungsverhältnisse an unseren Hochschulen diskutieren können.

Herr Kollege Bell hat sich ein Stück weit über die Kürze der Redezeit gewundert. Ich möchte daher die Fraktionen in Zukunft bitten, dann eine längere Redezeit zu beantragen. Im Gespräch mit unserem Parlamentarischen Geschäftsführer habe ich nicht festgestellt, dass wir eine kürzere Redezeit dazu gefordert hätten.

Wir sind uns nicht zu schade, auch über dieses Thema, das die 130.000 Beschäftigten der Hochschulen angeht, zu sprechen, denn das ist natürlich von Bedeutung. Deren Arbeitssituation wollen wir auch weiterhin sehr gut im Blick haben.

Anschließend will ich aber auch einen Dank an das Ministerium, an die Verwaltung und an die Mitarbeiter

in den Hochschulen, die diese sehr umfangreiche Beantwortung der Großen Anfrage möglich gemacht haben, richten.

Das Fragerecht des Parlaments ist natürlich absolut legitim, um sich in diese Themen einzuarbeiten. Wenn man sich allerdings die Große Anfrage durchliest, fällt schon auf, dass eine sehr, sehr intensive Beratung bei diesem ausgesprochen umfänglichen Gegenstand notwendig war. Eine individuelle Verfolgung der Beschäftigungsverhältnisse war jedoch in vielen Fällen nicht möglich.

Herr Kollege Bell hat eben die sehr unterschiedliche Beantwortung bei der Frage des Gesundheitsmanagements dargestellt. Man muss auch sagen: Viele Hochschulen antworten einfach nur mit „Ja“, manche mit ganzen Absätzen, einige auch mit „Nein“.

Die Frage ist: Welche Konsequenzen zieht man daraus, vielleicht auch aus der unterschiedlichen Beantwortung durch die Hochschulen? Das muss man sich noch einmal differenziert anschauen.

Wir müssen uns nun fragen, welche Konsequenzen wir aus dem umfangreichen Zahlenmaterial, das an vielen Stellen durchaus interessant ist, ziehen. – Grundsätzlich geht es um die Streichung des § 34a; Herr Kollege Bell hatte dazu ja schon ausgeführt. Insofern wird sich an der Situation der Beschäftigungsverhältnisse nichts ändern. Die Verträge bleiben auch nach dieser gesetzlichen Änderung weiterhin in Kraft.

Positiv herauszustellen ist, dass der Anteil unbefristet beschäftigter Mitarbeiter an unseren Hochschulen deutlich gestiegen ist, nämlich um 26 %. Das zeigt ein Stück weit – und daran sollten wir alle gemeinsam weiterarbeiten –, dass unsere Hochschulen attraktive Arbeitgeber sein müssen. Wir müssen weiterhin Mittel verstetigen – das ist im Rahmen des Hochschulpaktes zu berücksichtigen –; denn nur mit verstetigten Mitteln kann man Personal langfristig einstellen und gewinnen.

Ich möchte mich nochmals herzlich für die Große Anfrage bedanken und freue mich, über diese Themen auch noch im Ausschuss diskutieren zu können. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Körner. – Nun spricht für Bündnis 90/Die Grünen Herr Bolte-Richter.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, lieber Kollegen! Auch ich möchte mit einem Dank an das Haus und an die Hochschulen einsteigen. Innerhalb kürzester Zeit haben Sie gleich zwei Große Anfragen, die beide relativ um

fangreich waren, mit der Bitte um Beantwortung erhalten. Das macht viel Arbeit, die wir zu honorieren wissen. Für uns bzw. das Parlament handelt es sich jedoch um eine wichtige Arbeitsgrundlage.

Ich bedanke mich natürlich auch bei den Sozialdemokraten für das Einbringen dieser Großen Anfrage, die – Herr Kollege Bell hat es angesprochen – in engem Zusammenhang mit den Novellierungsplänen für das Hochschulgesetz steht. Uns dienen die beide Großen Anfragen letzten Endes als Arbeits- und Debattengrundlage.

Entsprechend werde ich mich jetzt auf die Punkte fokussieren, bei denen aus unserer Sicht Debattierbedarf besteht, insbesondere mit Blick auf das, was Schwarz-Gelb vorhat.

Als Erstes möchte ich auf die Vertretung für die Belange studentischer Hilfskräfte eingehen. Betrachten wir das Ganze einmal chronologisch. Rot-Grün hat diesen Aspekt mit dem Hochschulzukunftsgesetz eingeführt. Studentische Hilfskräfte hatten plötzlich Rechte bzw. eine Vertretung, die sich für ihre Rechte einsetzt.

In diesem Zusammenhang muss man sich anschauen, was Schwarz-Gelb dazu sagt. In den Eckpunkten zum neuen Hochschulgesetz, dem Studierendengängelungsgesetz, hieß es plötzlich, das sei ein Fremdkörper. – Frau Ministerin, diese Formulierung fand ich überhaupt nicht in Ordnung; das war doch eine ziemliche Diskreditierung.

Zuerst war eine komplette Abschaffung vorgesehen; im Referentenentwurf sind Sie von diesem Plan wieder abgewichen. Jetzt soll das Ganze optional gestellt werden. Wir wissen nicht, was der Gesetzentwurf bringt, aber Sie können sich sicher sein, dass wir gemeinsam mit den Studierenden verstärkt ein Auge darauf haben werden, was in dieser Hinsicht passiert.

Jetzt erleben wir, dass die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage zu den Vertretungen erklärt, sie wolle auch kein Personalratsmodell. Wenn es so kommt, dann hätten zumindest die Hochschulen, die eine Personalvertretung für studentische Hilfskräfte optional stellen, am Ende vielleicht keinerlei Personalvertretung mehr für studentische Hilfskräfte. Dass eine für die Arbeit an den Hochschulen wichtige Beschäftigtengruppe ohne jede Personalvertretung dasteht, dazu kann ich nur sagen: Sie sind mit viel Tempo auf dem falschen Weg. Korrigieren Sie das in Ihrem Gesetzentwurf.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein zweites Thema sind chronisch kranke und schwerbehinderte Beschäftigte. Elf Hochschulen erfüllen die gesetzliche Pflichtquote der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwer behinderter Menschen, 19 Hochschulen hingegen nicht. Dieses Problem hat die Große Anfrage noch einmal deutlich gemacht.

Die Hochschulen haben mit den Verträgen über gute Beschäftigungsbedingungen nochmals anerkannt, dass sie sich den Regeln des SGB IX zu unterwerfen haben. Das ist ein weiteres Argument dafür, anstelle einer Abschaffung oder der Möglichkeit einer optionalen Regelung, die Schwarz-Gelb mit dem Hochschulgesetz plant, mehr soziale Verantwortung von den Hochschulen einzufordern.

Ich komme zum dritten Punkt. Die Stichworte „Personalentwicklung“, „Weiterbildung“ und „Gesundheitsmanagement“ haben die Vorredner bereits genannt. Auch hierzu stellen wir fest: Gemäß dem Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen hat sich jede Hochschule dazu verpflichtet, Konzepte für die Personalplanung und Personalentwicklung zu erstellen. Die Antworten auf die Große Anfrage zeigen, dass einige Hochschulen das nicht gemacht haben.

Wir stellen weiter fest: Die Hochschulen müssten, wenn sie dem Vertrag folgen würden, ihrem wissenschaftlichen Personal, insbesondere dem befristeten, auch Beratungs- und Weiterbildungsmaßnahmen anbieten. Auch die Antworten darauf zeigen, dass einige Hochschulen das noch nicht tun.