Protocol of the Session on October 30, 2018

Wir stellen weiter fest: Die Hochschulen müssten, wenn sie dem Vertrag folgen würden, ihrem wissenschaftlichen Personal, insbesondere dem befristeten, auch Beratungs- und Weiterbildungsmaßnahmen anbieten. Auch die Antworten darauf zeigen, dass einige Hochschulen das noch nicht tun.

Und wir stellen fest, dass sich die Hochschulen gemäß dem Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen verpflichtet haben, ein effektives Gesundheitsmanagement zu schaffen. Erneut zeigen die Antworten, dass auch das an einigen Hochschulen noch nicht erfolgt ist.

Bei all diesen Punkten besteht aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf. Kein Bedarf hingegen besteht dafür, alles noch lockerer zu sehen und noch stärker optional zu stellen, wie es die Landesregierung beabsichtigt.

Insgesamt wird deutlich, dass sich die Landesregierung stärker für gute Arbeitsbedingungen einsetzen muss. Sie muss sich zumindest dafür interessieren, was an den Hochschulen passiert.

Wir brauchen an einigen Stellen einen Rahmen für Verbesserungen über die zu geringen tariflichen und gesetzlichen Standards hinaus. Statt den Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen abzuschaffen, muss die Landesregierung gemeinsam mit den Personalräten und den Hochschulen an der Weiterentwicklung der Regelungen arbeiten. Wir brauchen nämlich gute Arbeitsbedingungen – alles andere ist schlecht für den Hochschulstandort Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die AfD erteile ich dem Abgeordneten Herrn Seifen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch die AfD ist dafür, dass an den Universitäten und Hochschulen gute Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiter herrschen, angefangen bei den Professoren bis hin zu den Hilfskräften und anderen Beschäftigten, die dort ihren Dienst verrichten und unserer Wissenschaft dienen.

Die Fraktion der SPD schießt mit ihrer Großen Anfrage jedoch weit über das Ziel hinaus. Man muss bedenken, dass es an den Universitäten bereits Personalräte – und somit Mitbestimmung – gibt, die durchaus darüber wachen können, ob gegen die gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird oder nicht.

Die SPD startet hier eine Große Anfrage, bei der man sich fragt, ob sie mittlerweile das Gespür für die Realität verloren hat. Während sich Ihre Stammklientel im Zuge der gesellschaftlichen Transformation auflöst oder angesichts Ihrer politischen Orientierungslosigkeit entfremdet hat, glauben Sie wohl, Sie müssten den Oberpolizisten spielen. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: So etwas habe ich noch nicht erlebt.

Diese Anfrage offenbart – verzeihen Sie es mir, Herr Bell, aber ich empfinde es so – einen Kontrollwahn, wie man ihn nicht für möglich hält. Ich zitiere aus der Anfrage – mit Erlaubnis des Präsidenten –:

„Wie viele Hilfskraftverträge sind auf Grundlage von § 2 Abs. 1 WissZeitVG … geschlossen worden? Bitte aufschlüsseln nach Stundenumfang, Befristungsdauer und Fachrichtung. Befristungsdauer bitte aufschlüsseln bis drei Monate, drei bis sechs Monate, sechs bis 12 Monate, 12 - 18 Monate, 18 - 24 Monate, mehr als 24 Monate. Bitte hochschulscharf ausweisen.“

Wohlgemerkt: Es geht hier um studentische Hilfskräfte, deren Fluktuation in der Regel sehr hoch ist. Es geht hier nicht um Professoren; da könnte man es ja noch verstehen.

Herr Bell, solch eine Pedanterie und solch ein – ich bezeichne es mal so – Kontrollwahn sind nicht mehr zu erklären mit politischer Verantwortungshaltung – die müssen wir natürlich wahrnehmen –, sondern sie zeigen, glaube ich, die innere Einstellung zu Institutionen und Bürgern, wie man sie bei der SPD häufiger wahrnimmt.

Ich glaube, Sie haben ein Grundmisstrauen den Menschen gegenüber und lassen nur Ihre eigenen Vorstellungen gelten. Sie sind getrieben von einer moralischen Habachtstellung, die Sie so weit treibt, dass Sie möglichst alle Leute kontrollieren wollen. Und wenn die keine Argumente mehr haben, dann kriegen sie ihr Fett weg.

Liest man diese Anfrage, könnte man meinen – natürlich haben Sie das nicht getan –, Sie hätten bei Lenin Anleihen genommen. Zitat: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“.

(Zurufe von der SPD: Ey!)

Das kennen Sie bestimmt auch. Ich habe es mir gedacht, Herr Bell, dass Sie dieses Zitat kennen. – Sie wollten einfach nicht wahrhaben, dass in unserem Land in allen Bereichen verantwortungsvolle Menschen arbeiten und ihre Pflicht tun. Nein, Sie müssen dokumentieren. Wir haben es auch gerade beim Pflegegesetz gehört: Sie müssen dokumentieren. Jeden Schritt müssen sie dokumentieren.

Die Antworten der Universitäten auf die Frage, ob diese eine missbräuchliche Beschäftigung von wissenschaftlichen Hilfskräften zu verhindern wissen, verdeutlichen doch sehr klar, dass die Verantwortlichen in den verschiedenen Hochschulen auf unterschiedlichste Weise sehr wohl und sehr gut darauf achten, dass die studentischen Hilfskräfte nicht missbräuchlich beschäftigt werden. Das kann man jetzt bitte auch auf die anderen Beschäftigten übertragen.

(Beifall von der AfD)

Dafür braucht es nicht die Kontrolle der SPD.

Aber, Herr Bell, es gibt Grund, sich die Arbeitsbedingungen an Fachhochschulen und Universitäten dieses Landes anzuschauen. Danach haben Sie natürlich nicht gefragt. Man sollte auf Arbeitsbedingungen eingehen, die als Garant guter wissenschaftlicher Arbeit fungieren.

Die Bedingungen für die akademische Meinungsfreiheit sind mittlerweile ein gravierendes Problem. In manchen Fällen kann sogar von Gesinnungswächtern an Hochschulen die Rede sein. Dem Kampf um die Deutungshoheit mit links-grüner Ideologie unterliegen leider Gottes sehr viele Universitäten. Es gibt Beispiele dafür.

Als Bernie Sanders, der ehemalige US-Präsidentschaftskandidat, 2017 in Berlin war, wurde er mit Jubel empfangen, und ihm wurden alle Ehren zuteil. Recht so! Das soll so sein. Als aber Frau Erika Steinbach, damals immerhin Bundestagsabgeordnete, versuchte, auf solche Veranstaltungen zu gehen, wurde sie torpediert.

Mit Gewaltandrohungen gegenüber Professoren ist ohnehin zu rechnen. Das ist mittlerweile leider eine Selbstverständlichkeit in unserem Land geworden. Fragen Sie mal Herrn Jörg Baberowski, Historiker an der Berliner Humboldt-Universität. In einem „ZEIT“Artikel sagt er:

„Diese Gruppe“

damit meinte er die linke Hochschulgruppe –

„hat sich vorgenommen, mein Leben zu ruinieren.“

Herr Bell, ich bin gespannt auf Ihre Große Anfrage, wie es um die Meinungsfreiheit, Forschungsfreiheit und Wissenschaftsfreiheit an den deutschen Universitäten und vor allem in NRW bestellt ist.

(Dietmar Bell [SPD]: Machen Sie sich doch die Arbeit! – Weitere Zurufe von der SPD)

Auf diese Große Anfrage bin ich gespannt, Herr Bell. Dann sind wir dabei. Dann können wir vielleicht gemeinsam Anträge formulieren. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD – Zurufe von der SPD)

Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir sprechen heute über die Große Anfrage der Fraktion der SPD und über die Antwort, die die Landesregierung gegeben hat.

Es ist offensichtlich – es wurde schon erwähnt –, dass auch diese Anfrage in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der anstehenden Novellierung des Hochschulgesetzes und hier mit der geplanten Streichung des § 34a steht. Diese Streichung soll erfolgen, nachdem die Hochschulen in der Trägerschaft des Landes im Jahr 2015 einen Vertrag für gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal mit den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung abgeschlossen hatten. Seitdem sind die Verträge an den einzelnen Hochschulen in Kraft und werden vor Ort mit Leben gefüllt.

Der Regelung des § 34a bedarf es nicht und bedurfte es nicht. Durch die Streichung dieses Paragrafen aus dem Hochschulgesetz wird sich an der Geltung der Verträge – auch das haben wir hier schon mehrfach gehört – an keiner Hochschule etwas ändern. Die Verträge bleiben weiterhin in Kraft. Eben wurde insinuiert, sie seien befristet oder würden auslaufen. Nur um der Legendenbildung vorzubeugen: Sie sind unbefristet.

(Zuruf von Dietmar Bell [SPD])

Darin steht allerdings – und das ist sinnvoll –, dass nach vier Jahren eine Evaluierung stattfindet. Die Laufzeit begann mit dem Oktober 2016. Es stellt sich also die Frage, ob man schon nach zwei Jahren die Erkenntnisse hat, obwohl man doch von Anfang an davon ausgegangen ist, dass man vier Jahre braucht, um das wirklich bewerten zu können.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Insofern läuft der Vertrag weiter, unabhängig von der gesetzlich vorgesehenen Veränderung.

Zur Beantwortung der Großen Anfrage konnte für eine Reihe von Fragen auf die amtliche Hochschulstatistik zurückgegriffen werden. Etliche Fragestellungen erforderten aber auch eine intensive Bearbeitung unter Beteiligung der Hochschulen.

Es freut mich sehr, dass sich alle Fraktionen bei den Hochschulen, aber auch beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft bedankt haben, denn es war in der Tat sehr viel Arbeit. Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass wir fast zeitgleich eine zweite Große Anfrage zu beantworten hatten. Das alles muss ja irgendwie bewältigt werden.

Die Hochschulen ihrerseits haben längst erkannt, dass sie mit anderen Arbeitgebern im Wettbewerb um die klügsten Köpfe stehen, übrigens nicht nur mit anderen Arbeitgebern in Deutschland, sondern weit darüber hinaus. Auf diesen Wettbewerb haben sie sich vorbereitet und ihre Attraktivität als Arbeitgeber weiter verbessert. Das belegen die Zahlen in der Antwort auf die Große Anfrage 8.

Ich möchte exemplarisch noch einige Daten nennen. Insgesamt ist die Zahl der Beschäftigten an den Hochschulen gegenüber 2013 um 8,3 % gestiegen. Gestiegen ist auch der Anteil der unbefristet beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Bereichen – insgesamt um 26,6 %.

Was das Thema der unbefristeten Beschäftigten angeht: Wir alle erhoffen uns, so glaube ich, dass sich durch eine Fortsetzung des Hochschulpakts – darüber verhandeln wir derzeit; nennen wir ihn einfach mal Hochschulpakt IV – die Perspektiven für die Hochschulen hinsichtlich dieses Themas erheblich verbessern. Denn der Hochschulpakt ist in der neuen Version – so zeigt es der Bundeskoalitionsvertrag – gerade auf eine lange Perspektive angelegt.

Am größten ist der Anteil der unbefristet beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übrigens in Technik und Verwaltung. Hier waren 2017 insgesamt 85,1 % der Stellen unbefristet. Gegenüber 2013 ist in diesem Bereich mit 13,5 % auch der stärkste Zuwachs zu verzeichnen.

Von den Professorinnen und Professoren waren im Jahr 2017 insgesamt 83,6 % unbefristet beschäftigt; gegenüber 2013 ist das ein Plus von 7,5 %. Bei den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist der Anteil der unbefristet Beschäftigten im Zeitraum von 2013 bis 2017 um 4,2 % auf 19,1 % gestiegen.

Der vergleichsweise geringe Anteil unbefristet Beschäftigter in diesem Bereich erklärt sich dadurch – das weiß jeder, der sich mit dem Bereich Hochschule beschäftigt –, dass viele wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur für die Dauer der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung – in der Regel die Promotion – an einer Hochschule beschäftigt sind. In diesen Fällen erfolgt die Befristung nach den Bestimmungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, und das ist auch sehr sinnvoll.

Insgesamt zeigt sich, dass die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen attraktive Arbeitgeber sind. Die Landesregierung begrüßt dies ausdrücklich und wird die

Hochschulen auch künftig darin unterstützen, diese Attraktivität weiter zu steigern. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)