Protocol of the Session on November 14, 2018

(Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart signali- siert Unverständnis.)

Doch, ich hatte mich eingedrückt. Aber das ist kein Vorwurf. Ich wollte halt jetzt die Gelegenheit nutzen zu antworten, weil Sie mich schon zweimal angesprochen und gefragt hatten: Wie sieht es eigentlich mit Olaf Scholz und der Finanzierung aus?

Sie müssten mich eigentlich als jemanden kennen, der gerne für die Region wirbt und darauf achtet, dass jeder seine Hausaufgaben macht. Ich will daran erinnern: Sie haben round about 5 Milliarden Euro bis 6 Milliarden Euro angemeldet, wenn ich das richtig zusammengerechnet habe.

Die ostdeutschen Ministerpräsidenten Herr Haseloff, Herr Kretschmer und Herr Woidke haben in einer gemeinsamen Stellungnahme eine ganz andere Hausnummer aufgerufen: 50 Milliarden Euro bis 60 Milliarden Euro. Vielleicht unterhalten wir uns darüber, wo der realistische Korridor liegt. Dann sind wir gerne werbend bereit. – So weit die Vorbemerkung.

Zum Antrag selber: Warum ist das Thema „Flächen“ aus unserer Sicht so wichtig? – Es ist ein Thema, das wir unabhängig von der Strukturkommission, Herr Minister, anpacken können und bei dem das Land in einer Poleposition ist und der Region helfen kann.

Die Braunkohleplanung ist ein Sonderfall der Landesplanung. Sie ist aus der normalen Regionalplanung herausgelöst und wird jetzt in eine Situation kommen, in der sie, wenn sie für die Verstromung ausläuft, sukzessive wieder in die normale Regionalplanung zurückgeführt werden muss.

Der Effekt dieser Sonderplanung ist leider auch, dass man bislang die wirtschaftlichen Effekte des wandernden Tagebaus eigentlich unzureichend betrachtet hat. Bis jetzt gab es immer Tagebaue, Anschlusstagebaue, die ineinander übergegangen sind: Frimmersdorf West, Frimmersdorf West-West, Garzweiler I, Garzweiler II, wie die Tagebaue auch immer hießen.

Wir sind jetzt an einem Punkt, an dem das vielleicht nicht mehr der Fall ist und das Ende dieser Tagebaue ansteht. Der Beschäftigungseffekt dieser wandernden Gewerbegebiete ist eigentlich bei uns in der Landesplanung unzureichend berücksichtigt worden, was konkret den Wegfall dieser Flächen angeht.

Deswegen haben wir Ihnen verschiedene Vorschläge vorgelegt und gesagt: Lasst uns versuchen, das im Landesentwicklungsplan ordentlich zu verankern. Sie haben bereits selber eine Initiative in Form eines Grundsatzes formuliert. – Wir sind der Auffassung: Lasst uns das so hart wie möglich machen und auch über eine Zieldefinition nachdenken. – Denn wenn es eine landesplanerische Aufgabe gibt, die heißt, präventiven Strukturwandel zu betreiben, ist das wahrlich eine Aufgabe, die im Landesentwicklungsplan höchste Priorität verdient.

Der Wandel in der Braunkohle ist anders als in der Steinkohle. Darüber haben wir schon heute Mittag

diskutiert. Wir wissen alle, bei der Steinkohle waren am Schluss häufig Industriebrachen und deren Reaktivierungen ein Thema. Das ist in der Braunkohle anders. Hier gibt es bestimmte Flächen, die am Schluss einfach wegfallen.

Ich will an die Tagebauseen Hambach, Garzweiler oder Inden erinnern, die zusammen 7.600 ha ausmachen. Das sind Flächen, die vielleicht irgendwann am Ende dieses Jahrhunderts mal touristisch genutzt werden können, aber der Region erst einmal für eine höherwertige Flächennutzung nicht zur Verfügung stehen.

Der zweite Effekt, der häufig nicht beachtet wird: Die Umsiedlungen haben ebenfalls zu einer Flächenreduktion geführt. Es ist quasi eine Flurbereinigung im großen Stil durchgeführt worden, weil die Leute die Orte nicht eins zu eins wieder aufgebaut, sondern sie an bestehende Siedlungskörper angeflanscht haben.

Ich selber wohne in einem solchen Umsiedlungsort. Mir haben viele Planer vor Ort bestätigt, dass bei diesen Umsiedlungsvorgängen am Schluss etwa 30 % der Fläche aufgegeben werden, wie zum Beispiel Nutzgärten bei Privatleuten, Lagerhaltung im gewerblichen Bereich etc.

Wenn wir jetzt vorangehen wollen, ist es wichtig, der Region den Ausgleich zurückzugeben. Deswegen haben wir Ihnen verschiedene Punkte vorgelegt:

Den Sonderstatus des Rheinischen Reviers habe ich erwähnt. Die Konversion der Kraftwerkstandorte, zu der auch die Grünen heute Mittag schon gesprochen haben, ist für uns ebenfalls ein wichtiger Punkt.

Wir glauben, dass die bestehenden LEP-Flächen eingebracht werden sollen. Wichtig ist auch die Unterstützung von Planungsverbänden.

Der letzte Punkt, den ich deutlich unterstreichen will, ist, die Kommunen vor Ort massiv darin zu stärken, mitzuplanen und mitzudiskutieren.

Im Augenblick findet all dies unter der Regie des Bergrechts statt. Die Bürgermeister vor Ort klagen bei uns eher darüber, dass sie dort zu wenig Einfluss haben. Ich will zum Beispiel Bürgermeister Heller aus Elsdorf erwähnen, der das sehr deutlich gemacht hat. Wir brauchen mehr Mitsprachemöglichkeiten, und man muss sich Gedanken darüber machen, wie wir diese Flächen vielleicht früher aus dem Bergrecht entlassen können.

Wir freuen uns auf die Diskussion über diese Punkte im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Für die CDU erteile ich unserem Abgeordnetenkollegen Rehbaum das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Für Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplätze braucht man attraktive und schnell verfügbare Flächen. Das weiß nicht jeder in diesem Parlament, aber es stimmt. Das ist im Münsterland – daher komme ich – und auch im Rheinischen Revier so. Darüber wollen wir heute sprechen.

Im Antrag der SPD, der streckenweise mehr einem Geografie-Proseminar über das Rheinische Revier als einem parlamentarischen Antrag gleicht, ist sehr viel von Flächennachteilen im Rheinischen Revier zu lesen.

Selbst die geringere Flächeninanspruchnahme im Rahmen der Umsiedlung wird von der SPD als Problem dargestellt. Man liest von Rekultivierungskonzepten, die die Bedürfnisse des Rheinischen Reviers nicht angemessen berücksichtigten.

Da wird es ein bisschen problematisch. Technisch gibt es zur Restseegestaltung kaum Alternativen. Denn wenn der Abbau in einem Tagebau beendet wird, verbleibt zumeist aufgrund fehlender Massen für eine Verfüllung ein Restloch. Die Wiedernutzbarmachung als See ist dabei eine sinnvolle Nutzung, und das gelingt zum Beispiel in Inden gar nicht schlecht.

Im Übrigen ist Rekultivierung – das muss einmal gesagt werden – kein großzügiges Entgegenkommen des Tagebauunternehmens, sondern eine ökologische und bergbauliche Notwendigkeit und, mit Verlaub, eine knallharte und teure Genehmigungsauflage, die man nicht infrage stellen sollte.

Schauen wir uns noch einmal die rechtlichen Grundlagen an. Die grundsätzlichen Zielsetzungen für die Wiedernutzbarmachung der vom Bergbau in Anspruch genommenen Flächen werden vom Bundesberggesetz, vom Landesplanungsgesetz und vom Landschaftsgesetz vorgegeben. Die nach Landesplanungsgesetz aufgestellten Braunkohlenpläne legen die Grundzüge der Wiedernutzbarmachung und Oberflächengestaltung fest. Die Braunkohlenpläne werden von der Landesplanungsbehörde genehmigt, und diese wurde in den vergangenen Jahrzehnten nun oft genug von Sozialdemokraten geleitet.

Ist Ihr Antrag ein weiterer Versuch, sich von einmal beschlossenen Konzepten stillschweigend zu verabschieden? – Zumindest erwecken Sie den Eindruck einer Distanzierung. Es fällt auf, dass Sie auf langen sieben Seiten nicht einmal klar und deutlich feststellen, was die Grundlagen für Kohleabbau, Rekultivierung und Renaturierung im Rheinischen Revier sind, nämlich Entscheidungen der SPD-geführten Landesregierungen, zum Beispiel die Leitentscheidung aus 2016.

Alles, Kolleginnen und Kollegen von der SPD, was Sie jetzt als Problem oder Nachteil bemängeln, ha

ben Sie selbst beschlossen und genehmigt. Sie stellen im Antrag zu TOP 8 fest, dass es eine Leitentscheidung gibt. Aber stehen Sie auch noch zur Leitentscheidung von 2016?

(Beifall von Daniel Sieveke [CDU])

Das ist nun schon seit Monaten so: Wenn es ums Rheinische Revier geht, versucht die SPD zu duschen, ohne nass zu werden.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten van den Berg?

Nein, danke.

Die Menschen und die Unternehmen im Rheinischen Revier brauchen Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Planungssicherheit für ihre Zukunft. Dazu gehören auch Flächen für Ansiedlungen und neue Arbeitsplätze – richtig erkannt. Aber doch bitte nicht schon wieder so verkorkst und verkrampft wie in Ihrem Antrag, der den dirigistischen Geist Ihres bisherigen LEP atmet. Da heißt es:

„… künftige Ausweisung von Gewerbe- und Industrieflächen und damit auch die Entwicklung solcher Flächen im Rheinischen Revier an einer bedarfsgerechten Umsetzung der identifizierten Entwicklungspotenziale auszurichten …“

Das klingt, mit Verlaub, nach einer hochkomplizierten theoretischen Ermittlung möglicher Flächenbedarfe und einem unbarmherzigen Ringen mit den Behörden um jeden Morgen Industrieland. Das ist RotGrün pur, das ist Duschen, ohne nass zu werden.

Das Gegenteil wird gebraucht. Ob Start-ups, Mittelständler oder Großansiedlungen – wenn jemand investieren will, dann muss man ihm ein Grundstück auf dem Silbertablett präsentieren können, auf dem er sofort loslegen kann. Das ist schwarz-gelbe Politik pur.

Flächenverfügbarkeit im Rheinischen Revier wird natürlich auch über die Landesplanung gesteuert – absolut richtig. Die NRW-Koalition hat zügig nach der Wahl den wachstumsbremsenden LEP angepackt und ist mit dem Verfahren inklusive Beteiligungen weit vorangeschritten. Schon bald können die neuen, wachstumsbejahenden Planvorgaben in Kraft treten.

Darüber hinaus ist seit April 2018 ein Erlass in Kraft, der den Planungshorizont für Flächen um 25 % erhöht. Das heißt: deutlich mehr Handlungsfreiheit für die Kommunen. Unberührt davon bleibt unsere Grundhaltung des sorgsamen Umgangs mit wertvollen Ackerflächen, die in NRW in der Vergangenheit allzu sehr für Kompensationsmaßnahmen herhalten mussten.

Lassen Sie mich zusammenfassen: Mit dem LEP schafft die NRW-Koalition eine wichtige Grundlage für einen gelingenden Übergang auch im Rheinischen Revier, für einfachere Flächenausweisungen, für die Stärkung des ländlichen Raums, für Wachstum und neue Arbeitsplätze, kurz: für einen Strukturwandel mit gesundem Menschenverstand. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Rehbaum. – Für die FDP spricht nun der Abgeordnete Freynick.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum dritten Mal wird heute das Thema „Rheinisches Revier“ aufgerufen. Das finde ich absolut positiv, denn tatsächlich liegt es uns allen am Herzen, dass die Region zukunftsfest aufgestellt wird.

Diese gute Absicht unterstelle ich auch den Kolleginnen und Kollegen der SPD, die mit diesem Antrag das Thema „Flächenentwicklung im Rheinischen Revier“ ansprechen. Im Einzelnen und was den Zeitpunkt der Antragstellung angeht, sind wir allerdings unterschiedlicher Auffassung.

Das Ziel, mit einem ausreichenden Flächenangebot den Strukturwandel im Rheinischen Revier erfolgreich zu gestalten, teilen wir. Dieses Ziel verfolgen wir mit den vorgeschlagenen Änderungen am Landesentwicklungsplan. Damit wird eine bedarfsgerechte Ausweisung von Flächen, sowohl Wohnbau- als auch Wirtschaftsflächen, im Rheinischen Revier möglich sein. Ich verweise auch auf den bereits in Kraft getretenen Erlass zum LEP, mit dem die Planungszeiträume für die Festlegung von Siedlungsflächen verlängert wurden, sodass die Regionalräte mit ihrer Planung entsprechend flächensichernd vorgehen können.

Auch wird die Sonderstellung des Reviers in einem neuen Grundsatz bei der Flächenfestlegung – das ist dann wiederum Aufgabe der Regionalräte – unterstützt. Dies als Ziel festzulegen, wie Sie es fordern, geht aber zu weit. Es ist rechtssystematisch gar nicht möglich und würde auch mit Blick auf andere Regionen im Land der Sonderstellung zu viel sein.

Auch in einem anderen Punkt schießen Sie etwas über das Ziel hinaus: Die Nachnutzung der Kraftwerksstandorte ist sicher in den Blick zu nehmen, aber wenn Sie von „kurzfristig“ sprechen, dann halte ich Ihren Zeitrahmen doch für etwas überhastet. Die Kohlekommission hat, wie Sie wissen, noch keinen Beschluss zum Ausstiegsdatum oder zum Ausstiegspfad gefällt. Wir sollten da jetzt nicht raten oder schätzen, sondern die Beschlüsse der Kommission

abwarten und entlang des dann deutlich werdenden Abschaltungspfades die Nachnutzung in den Blick nehmen.

Gleiches gilt für die Forderung nach Landesförderung. Auch hier gilt es, die Ergebnisse der Kommission abzuwarten; denn das Thema „Mittel für den Strukturwandel“ ist in der Tat von großer Bedeutung, auch wenn sich vieles auf das Ausstiegsdatum fokussiert. Wir dürfen nicht vergessen, dass explizit das erste Ziel der Kommission darin besteht, den Strukturwandel in den betroffenen Regionen zu unterstützen. Die bislang genannten Summen sind dafür sicher nicht ausreichend. Insofern ist das Engagement unseres Wirtschaftsministers Professor Dr. Andreas Pinkwart zu begrüßen, der die Interessen Nordrhein-Westfalens in der Kommission einbringt.