ums zurückgegriffen werden. Etliche Fragestellungen erforderten allerdings auch eine intensive Beteiligung der Hochschulen. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie, Herr Bolte-Richter, im gleichen Tiefgang argumentiert hätten, wie das die Hochschulen und das Ministerium getan haben.
Ich möchte nur kurz auf einige Fragestellungen und Antworten zu den Themenfeldern „Hochschulverfassung“ und „Hochschulsteuerung“ eingehen, die hier schon vielfach angesprochen worden sind. Gefragt wurde unter anderem nach der Mitbestimmung in den Senaten und Fachbereichen.
Noch einmal: In etwa einem Viertel der Universitäten, um genau zu sein an drei Universitäten und fünf Fachhochschulen, ist der Senat gruppenparitätisch besetzt. Alle anderen Hochschulen haben gruppenparitätsäquivalente Modelle gewählt, etwa die Errichtung einer Studienkommission, aber auch noch vielfältiges anderes. Darüber haben wir hier eben gesprochen.
Was nun das Thema „Studienbeiräte“ angeht, so will ich doch einmal daran erinnern, dass, wenn man es einfach mal prozentual betrachtet, 92,6 % bereits eingerichtet sind, nämlich 225 von 243. Da, wo es noch keine gibt – das ist aber alles auch en détail in der Beantwortung der Großen Anfrage aufgeführt; da kann man alles nachlesen – sind sie in Vorbereitung, weil es beispielsweise Fakultätsneugründungen gab. Es gab immer bestimmte äußere Umstände – nur um keine Legenden entstehen zu lassen.
Eines der Probleme bei der Einrichtung von Studienbeiräten – auch das muss hier noch mal deutlich gesagt werden –, besteht darin, Studierende zu finden, die bereit sind, sich in diesen Studienbeiräten zu engagieren. Auch das ist ein Punkt, den man ein bisschen betrachten muss.
Ich hatte das wirkliche Vergnügen, in dem ersten Jahr meines Amtes allen Hochschulen NordrheinWestfalens Besuche abstatten und sehr viele Gespräche führen zu können. Diese haben zu der Überzeugung beigetragen, dass die Studienbeiräte vielleicht der einzige Ort sind, wo Studierende noch am ehesten bereit sind, sich zu engagieren, weil sie dort wirklich gefragt sind. Deswegen denke ich, dass wir uns – wir befinden uns ja in der Vorbereitung des Regierungsentwurfs – dazu noch einmal neu entschließen werden.
Wir sehen also, um zur Gruppenparität zurückzukehren, dass diese Gruppenparität eben nicht zu einem Standardmodell geworden ist. Vor allem die Universitäten haben darin keine Zukunft gesehen.
Gefragt wurde auch, wie sich die Universitäten und Fachhochschulen zu Frieden und Nachhaltigkeit stellen. Erfreulicherweise, aber eben auch nicht überraschend, fühlen sich sämtliche Hochschulen in der Trägerschaft des Landes den Zielen einer friedlichen
Ich teile aber nicht die Einschätzung, dass erst die letzte Gesetzesnovelle die Hochschulen dazu bewogen hat, sich auf Frieden und Nachhaltigkeit verpflichtet zu sehen. Das haben Sie, Herr Bell, ja eben auch geradezu bestätigt – positiverweise. Hochschulen gehen verantwortlich mit solchen grundlegenden Fragen um, und sie brauchen dazu wirklich keinen Nachhilfeunterricht, nicht durch die Landesregierung und nicht durch den Gesetzgeber.
Auch wurde nach dem Hochschulrat gefragt. An etwas mehr als 10 % der Hochschulen regelt die Grundordnung, dass die Mitglieder des Hochschulrates sämtlich Externe sein müssen. Sehr viel häufiger ist es so, dass der Hochschulrat genau hälftig oder mindestens hälftig mit externen Mitgliedern besetzt sein muss. Die Wissenschaft spielt bei der Besetzung eine tragende Rolle. Wichtig ist aber auch der Sachverstand aus der Wirtschaft.
Wenn ich das als persönliche Bemerkung noch beifügen darf: Ich selber war viele, viele Jahre in Hochschulräten, zuletzt sechs Jahre im Hochschulrat der Universität Heidelberg, und kann nur immer wieder feststellen, dass es eine Menge guter Gründe gibt, es so zu organisieren. Der Blick von außen und auch die völlig anderen Betrachtungen, zum Beispiel zum Thema „Governance“, aber auch zu vielen anderen Fragen, sind in so einem Hochschulrat sehr gut zu diskutieren. Man sollte das immer als Chance sehen und nicht als irgendwie geartete Einmischung.
Thema „Hochschulsteuerung“: Ich halte fest, dass seit dem Inkrafttreten des Hochschulzukunftsgesetzes fünf Rahmenvorgaben erlassen worden sind. Diese betreffen die Bereiche Vollstreckung, Buchung und Kontierung, Bewertung für die Hochschulrechnungslegung, Haushalts- und Wirtschaftsangelegenheiten und Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben an den überlassenen Liegenschaften der Universitäten Köln und Bonn-Rhein-Sieg.
Dies sind Gegenstände, bei denen unter dem alten Recht schlicht und ergreifend Verwaltungsvorschriften erlassen werden konnten. Die Antwort auf die Große Anfrage zeigt also, dass Rahmenvorgaben als Instrument gar nicht erforderlich sind. Sie haben ja alle auch immer wieder darauf hingewiesen, dass sie nicht besonders genutzt worden sind. Dann brauchen wir sie auch nicht. Also: streichen. Wir werden entsprechende Konsequenzen in der anstehenden Gesetzgebung ziehen.
Nur ein Wort noch zu dem Landeshochschulentwicklungsplan, den wir kritisch sehen – das haben wir hier jetzt auch schon mehrfach gehört –: Wenn Sie jetzt ganz besonders auf den Steuerungsbedarf der Digitalisierung abheben, dann muss ich schlicht darauf
hinweisen, dass genau das auf anderem Wege längst erreicht ist, nämlich durch das Konstrukt der Digitalen Hochschule, wo sich ja sämtliche Hochschulen des Landes sozusagen vertraglich verpflichtet haben, gemeinsam für bestimmte Bereiche der Digitalisierung zu arbeiten. Deswegen konnten wir jetzt alle überzeugen, dass es im Haushaltsplan einen ordentlichen Betrag gibt, um diese Überlegungen in den nächsten Jahren auch zu realisieren. Das fängt nächstes Jahr an.
Also: Der Weg der vertraglichen Vereinbarung von bestimmten Zielen, zum Beispiel in der Digitalisierung, ist, glaube ich, sehr erfolgversprechend. Wir brauchen keine riesigen Pläne, sondern wir brauchen gute Vereinbarungen mit den Hochschulen, und zwar partnerschaftlich.
Zur abschließenden Frage der Großen Anfrage nach den geplanten Gesetzesänderungen wird auf den Referentenentwurf verwiesen, welcher derzeit innerhalb der Landesregierung auf der Grundlage der Anhörungen der Hochschulen und der Verbände zu einem Regierungsentwurf weiterentwickelt wird. Das wird auch nicht mehr sehr lange dauern; das kann ich hier schon ankündigen. Dann können wir unsere Debatten hier gerne fortsetzen. – Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Wir haben jetzt noch zwei zusätzliche Wortmeldungen vorliegen. Zunächst erteile ich dem Kollegen Bell für 1 Minute und 23 Sekunden das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich habe mich gemeldet wegen des Redebeitrags des Kollegen Seifen, der gesagt hat, dass wir die Hochschulen angeblich ideologisch indoktrinieren, dass die 68er fortgesetzt werden, dass die Moralkeule immer herausgeholt wird. – Geschenkt.
Aber einen Punkt lasse ich Ihnen nicht durchgehen. Dass Sie aktuell mit Ihren Kleinen Anfragen und Ihrem Redebeitrag auch gerade probieren, die studentische Mitbestimmung an den Hochschulen zu diskreditieren, ist ja offensichtlich Teil – ich will das auch so deutlich sagen – einer Agenda, die nicht nur von Nordrhein-Westfalen aus von Ihrer Partei begleitet wird.
Dazu, dass Sie Studienabbrecher ansprechen, die im Parlament für die Grünen arbeiteten, zitiere ich mal aus einer Rede Ihres Kollegen André Poggenburg vom Februar 2017 im sachsen-anhaltinischen Landtag:
„Linksextreme Lumpen sollen und müssen von deutschen Hochschulen verbannt und statt eines Studienplatzes lieber praktischer Arbeit zugeführt werden.“
„Nehmen Sie die linksextreme Bedrohung ernst und beteiligen Sie sich an allen möglichen Maßnahmen, um diese Wucherung am deutschen Volkskörper endgültig loszuwerden.“
Aber offensichtlich ist es das aus Sicht einiger Mitglieder Ihrer AfD nicht. Deswegen: Diese Angriffe, die Sie hier gegen die studentische Mitbestimmung in dieser Diktion führen, sehen wir in diesem Zusammenhang. Das war Ihr Parteimitglied. Ich sage Ihnen sehr deutlich: Ich wäre froh, der Verfassungsschutz würde da sehr genau draufschauen. – Herzlichen Dank.
(Beifall von der SPD – Helmut Seifen [AfD]: Das ist das Einzige, was Ihnen einfällt! – An- dreas Keith [AfD]: Kümmern Sie sich um Ihre Leute! Dann haben Sie genug zu tun! Küm- mern Sie sich um Herrn Edathy!)
Ich habe eine weitere Wortmeldung von Herrn Bolte-Richter. Ihm stehen noch 1 Minute und 34 Sekunden zur Verfügung. Bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich hatte mich noch einmal zu Wort gemeldet zu einigen Reaktionen. Das Thema „Digitale Hochschule“ wurde 2016 letzten Endes auf Basis auch der Diskussionen rund um den Landeshochschulentwicklungsplan vom Land gemeinsam mit den Hochschulen angegangen. Das sollte man, glaube ich, zu den Ausführungen dazusagen.
Lieber Kollege Dr. Berger, entweder haben Sie den Hochschulentwicklungsplan als Instrument nicht verstanden, oder Sie verdrehen Fakten. Beides finde ich in solch einer Debatte nicht unbedingt statthaft. Das haben Sie in der letzten Legislaturperiode immer gemacht, und das machen Sie in dieser Debatte jetzt wieder. Das finde ich, wie gesagt, nicht statthaft. Sie versuchen hier wieder, uns zu unterstellen, wir wollten da wirklich in die Hochschulen hineinregieren.
Wunsch, der aus den Hochschulen an uns herangetragen wurde. Da geht es um Themen wie „Infrastruktur“ und auch „Digitalisierung“. Es geht um Fragen wie: Wie schaffen wir es, in den kleinen Fächern eine landesweite Versorgung zu gewährleisten?
Es geht genauso wie bei der Zivilklausel, lieber Moritz Körner – Moin! –, nicht darum, zentral vorzugeben, sondern darum, eine Diskussion für bestimmte gesellschaftlich relevante Themen zu ermöglichen. Ich finde, das ist mit dem Modell, wie wir es gefahren haben, sehr gut gelungen.
Zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen, wollte ich gerne noch eine versöhnliche Anmerkung machen, weil es mir im ersten Beitrag tatsächlich passiert ist, das zu unterlassen.
Liebe Frau Ministerin, bitte nehmen Sie auch meinen ausdrücklichen Dank mit in Ihr Haus. Wir haben Ihnen mit dieser Großen Anfrage viel Arbeit gemacht. Sie haben sich mit den Antworten viel Arbeit gemacht. Geben Sie das in Ihr Haus weiter! Geben Sie das auch gerne in die Hochschulen weiter! Auch die hatten damit ein bisschen Arbeit. Deswegen zum Schluss dafür ganz herzlichen Dank! – Vielen Dank.
Herzlichen Dank. – Damit darf ich feststellen, dass wir keine weiteren Wortmeldungen mehr haben. Wir sind am Ende der Aussprache. Ich schließe die Aussprache und stelle damit fest, dass die Große Anfrage 5 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erledigt ist.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die Fraktion der SPD dem Kollegen van den Berg das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist heute der dritte Block, bei dem wir über das Rheinische Revier sprechen.