Protocol of the Session on September 20, 2018

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Mostofizadeh. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Laumann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will nicht als vierter oder fünfter Redner das Verfahren erklären, wie man in Nordrhein-Westfalen eine Anerkennung als Arzt bekommt, wenn man aus dem nichteuropäischen Ausland zugewandert ist.

Stattdessen möchte ich betonen, dass wir die fachliche Eignung der Ärzte nach bestem Wissen und Gewissen prüfen. Das bezieht sich sowohl auf die Echtheit der Abschlussdokumente als auch auf die Vergleichbarkeit des Studiums. Notfalls wird eine Kenntnisprüfung durchgeführt, um sicherzustellen, dass das Niveau eines Arztes, wie wir uns das in Deutschland bzw. Nordrhein-Westfalen vorstellen, erreicht wird.

Klar ist, dass ein Arzt sich mit seinen Patienten verständigen können muss. Deswegen ist das Sprachniveau C1 vorgeschrieben. Die Durchführung der Sprachprüfungen liegt ausschließlich in den Händen der Ärztekammern. Die beiden nordrhein-westfälischen Ärztekammern Nordrhein und WestfalenLippe wenden dafür die gleichen Verfahren bzw. Kolloquien an.

Fraglos ein Problem ist der fehlende Abgleich zwischen den Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen abgelehnte Ärzte können sich also in einem anderen Bundesland für ein neues Verfahren einschreiben; diesbezüglich gibt es keinen Abgleich.

Mir wurde mitgeteilt, dass das wegen des Datenschutzes auch nicht so einfach ist. Wir wollen uns trotzdem für ein zentrales Abgleichregister aller Bundesländer einsetzen. Schließlich kann es nicht sein, dass man in einem Bundesland abgelehnt wird und dann in einem anderen Bundesland ein neues Verfahren durchläuft. Das bindet im Übrigen auch Kapazitäten, die zu längeren Wartezeiten führen.

Wahr ist, dass uns folgende Frage im Ministerium derzeit sehr beschäftigt: Wie können wir die Verfahren sicherer und effizienter machen? Es gibt Klagen darüber, dass die Verfahren sehr lange dauern würden und sehr bürokratisch seien, außerdem gebe es Auflagen, die nicht miteinander vergleichbar seien. Das höre ich sehr oft.

Deshalb werden wir in unserem Haus die Zuständigkeiten für diese Fragen durch Organisationsveränderungen stärker bündeln. Aus Sicht des Gesundheitsministeriums müssen wir natürlich beide Bereiche betrachten: sowohl die Anerkennung der Ärzte als auch die Anerkennung der Pflegefachkräfte.

Damit bin ich bei einem Punkt, der heute auch schon angesprochen wurde: Wir haben im Jahr 2017 in Nordrhein-Westfalen rund 1.400 Anträge auf Anerkennung einer ärztlichen Zulassung bekommen, im Pflegebereich sind die Zahlen etwas geringer. Sie können davon ausgehen, dass diese Zahlen angesichts der derzeitigen Situation steigen werden.

Deswegen brauchen wir ein Verfahren, durch das man auf fachlich verantwortbare Weise größere Mengen von Anträgen schleusen kann. So wie es jetzt ist, kann es nicht bleiben. Die Gutachterstelle, die wir in Bonn zusammen mit allen anderen Ländern eingerichtet haben, arbeitet langsam und bringt uns wenige Gutachten. Das ist im Übrigen einer der Gründe, warum es so lange dauert.

In den nächsten Wochen und Monaten werden wir im Ministerium entscheiden, ob wir eine andere Struktur brauchen, um diese Verfahren in Nordrhein-Westfalen autarker durchführen zu können. Schließlich sind wir ein großes Bundesland und die Zahlen sind dementsprechend hoch. Als Bundesländer haben wir in der Frage der Gesundheitsberufe den Hut auf und damit auch die Verantwortung inne.

Fakt ist: Wir sind sehr stark auf ausländische Ärzte und Pflegefachkräfte angewiesen. Zumindest bei den Ärzten ist der Grund dafür ein Versagen der Politik und des Hochschulsystems in unserem Land. Wir haben auf einen Studienplatz elf Bewerbungen. Seit zig Jahren bilden wir in Nordrhein-Westfalen jährlich 2000 Ärztinnen und Ärzte aus, obwohl wir wissen, dass sich diesbezüglich ganz viel verändert hat.

(Helmut Seifen [AfD]: Ja!)

Ein Beispiel dafür ist, dass drei Viertel der Medizinstudierenden Frauen sind, die eine etwas andere Lebensarbeitszeit haben als Männer. Darauf hat das System nicht reagiert.

Wir haben seit Jahren 450 Pensionierungen bei den Hausärzten jährlich, dem gegenüber stehen 200 Berufsanfänger. Auch darauf hat das System nicht reagiert.

Wir haben einiges eingeleitet: 300 neue Studierende in Bielefeld, mehr Geld und 100 neue Studierende in Witten/Herdecke sowie die Landarztquote – und was wir nicht alles sonst noch machen. Diese Dinge werden die Situation aber bestenfalls in zehn oder zwölf Jahren entschärfen.

Und das in einer Zeit, in der zwei Drittel der Ärzte in den ländlichen Regionen älter als 60 Jahre sind. Daran kann jeder ersehen, was auf uns zukommt.

Bezüglich der Frage, ob wir das mit der Anerkennung gut machen, habe ich eigentlich kein schlechtes Gewissen; ich bin mir sicher, dass wir es ziemlich gut machen. Wissen Sie, weswegen ich ein schlechtes Gewissen habe? Wegen der Länder, denen wir die Ärzte wegnehmen.

(Beifall von der AfD – Helmut Seifen [AfD]: So ist es!)

In der Regel sind das Länder, in denen die Arztdichte um ein Vielfaches geringer ist als in Deutschland bzw. Nordrhein-Westfalen.

(Gabriele Walger-Demolsky [AfD]: In Osteu- ropa!)

Das Versagen des Systems – man hat über Jahrzehnte nicht hingeschaut oder wollte nicht reagieren – rührt vielleicht auch daher, dass das Medizinstudium das teuerste Studium ist.

(Helmut Seifen [AfD]: Ganz genau!)

Diese Situation hat zu einem Verhalten gegenüber anderen Ländern geführt, dass ich als ungerecht empfinde – das sage ich Ihnen ganz offen.

Nur: Wir stehen jetzt in der Situation, die so ist, wie sie ist. Es gibt die Zuwanderung in das deutsche Gesundheitssystem, weil hier viele Ärzte besser leben können als in ihren Heimatländern. Das ist auch der Grund, warum diese Zuwanderung stattfindet. Die Frage ist aber, ob sie moralisch so verantwortbar ist, wie manche das darstellen. Da macht zumindest Karl-Josef Laumann ein ganz großes Fragezeichen. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU, der FDP und der AfD)

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Nun hat für die AfD-Fraktion Herr Dr. Vincentz noch einmal um das Wort gebeten.

1:16 Minuten stehen Ihnen noch zur Verfügung, Herr Dr. Vincentz. Bitte schön.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hier muss man einmal ein großes Lob aussprechen. Ich bin wirklich sehr froh darüber, dass wir mit Minister Laumann und den beiden regierungstragenden Fraktionen jetzt eine Regierung haben, die diese Probleme immerhin sieht.

Dass es diese Probleme gibt, ist der Allgemeinheit bekannt – außer anscheinend den Grünen und der SPD. Da beschleicht mich doch ein bisschen der Verdacht, dass man hier Nebelkerzen werfen will, um von eigenen Verfehlungen abzulenken. Denn genau das, was Minister Laumann gerade ausgeführt hat, ist doch der Punkt. Über Jahre hinweg hat man diese Zustände zugelassen. Über Jahre hinweg hat man gerade zum Beispiel den südosteuropäischen Ländern ihre teuer ausgebildeten Ärzte weggenommen.

Herr Yüksel steht jetzt hier und behauptet auf der einen Seite, diese Verfehlungen gebe es gar nicht, aber sagt auf der anderen Seite, das werde auf Bundesebene längst geklärt. Das verstehe ich nicht. Ist die Bundesebene dann schon längst redundant unterwegs? Oder was wollen Sie uns mit dieser Gegensätzlichkeit darstellen? Für mich zeigt das nur eines: dass Sie schon lange in keinem Krankenhaus mehr gewesen sind und schon lange keinen Arztbrief mehr in der Hand gehalten haben. Sonst wüssten Sie um die Probleme in diesem Land.

Es ist ein bisschen traurig, von einer sonst stolzen früheren Arbeiterpartei hier diese Töne zu hören. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Dr. Vincentz. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/3590 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Wissenschaftsausschuss. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dem zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag einstimmig so überwiesen.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, komme ich zu einer meiner Lieblingsbeschäftigungen, nämlich zu einer nichtförmlichen Rüge.

Das Präsidium rügt den Abgeordneten Josef Hovenjürgen. Das hat er geahnt. Denn er war die ganze Zeit da und ist jetzt gerade aus dem Saal gegangen.

(Heiterkeit)

Das ist natürlich hart. Aber wir rügen ihn auch, wenn er nicht da ist. Also geht es hier richtig rund.

Im Nachgang zu TOP 4 der gestrigen Sitzung müssen wir nämlich eine nichtförmliche Rüge aussprechen, die Herrn Josef Hovenjürgen von der CDUFraktion betrifft. Herr Hovenjürgen hat sich durch einen Zwischenruf während der Rede von Frau Ministerin Scharrenbach zu Tagesordnungspunkt 4 – Sie wissen alle noch, welcher das war: „Zweckentfremdung von Wohnraum in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf bekämpfen. Das Wohnungsaufsichtsgesetz bedarfsgerecht fortentwickeln“ – unparlamentarisch verhalten, indem er gegenüber Herrn Horst Becker, MdL, eine unparlamentarische Äußerung getätigt hat. Das ist der Würde des Parlaments nicht angemessen.

(Horst Becker [GRÜNE]: Was hat er denn ge- sagt?)

Ich werde die verwendete Äußerung hier nicht wiederholen.

Herr Kollege Hovenjürgen, auch wenn Sie gerade nicht im Raum sind, ermahne ich Sie und bitte Sie, derartige Äußerungen künftig zu unterlassen. Andernfalls – das ist eine klare Ansage – muss mit einer förmlichen Rüge gerechnet werden.

Wir kommen zu:

8 Gesetz zur Änderung des Abschiebungshaft

vollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/3558

erste Lesung

Die Aussprache ist eröffnet. Ans Pult tritt für die Landesregierung der dafür zuständige Minister, Herr Dr. Stamp.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben als Landesregierung versprochen, verstärkt Straftäter und Gefährder abzuschieben. Genau das tun wir auch. Deshalb brauchen wir in diesem Zusammenhang auch mehr Plätze in unserer Abschiebehaftanstalt in Büren und auch eine Änderung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen, um die Sicherheit in der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige, der UfA, zu verbessern.