Protocol of the Session on September 20, 2018

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Dr. Vincentz?

Bitte schön, Herr Dr. Vincentz.

Vielen Dank für die Gestattung der Zwischenfrage, Herr Kollege. – Sie sagen, dass die Ärztekammern die Fachsprachprüfungen durchführen. Aber die Ärztekammern selbst fordern jetzt die Politik auf, zu handeln und dort klare Regeln zu schaffen. Sind Sie der Meinung, dass die

Ärztekammern keine Ahnung von dem haben, was sie da machen?

Ganz im Gegenteil. Ich glaube, dass Sie mit Ihrem Antrag gezeigt haben, dass Sie keine Ahnung haben. Den Ärztekammern aber würde ich das mit Sicherheit nicht vorwerfen.

(Zuruf von der AfD: Sie fordern das doch!)

Zu dem Punkt werde ich noch kommen.

Dass die Vorgaben für das Prüfverfahren von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen, hängt auch mit unserem föderativen System zusammen. Anders als Sie wiederholt ausgeführt haben – das gilt auch für die falsche Feststellung in Ihrer Zwischenfrage –, sind nämlich nicht die Ärztekammern in letzter Instanz für die Approbation zuständig, sondern die Bezirksregierungen. Ihre Forderung nach einer Vereinheitlichung der Vorgaben ist, wenn überhaupt, ein Thema für die Bundesebene. Bezüglich der Fachsprachprüfung kann ich Ihnen aber mitteilen, dass es auf Bundesebene bereits eine Projektgruppe Fachsprachprüfungen gibt, in der die Ärztekammern in regem Austausch stehen und die Prüfungsvorgaben regelmäßig abgleichen.

Ich möchte hier auch gar nicht weiter ins Detail gehen, weil ich Ihren Antrag letztendlich, was seine Qualität angeht, für mangelhaft halte. Ihre Argumentationsgrundlagen sind unter anderem Äußerungen eines Arztes aus Niedersachsen, der von einem Patienten mitbekommen haben soll, dass es in einer Klinik in Niedersachsen zu sprachlichen Schwierigkeiten gekommen ist. Ehrlich, das sind doch keine validen Zahlen, auf denen man eine Argumentation aufbauen kann.

(Beifall von der SPD)

Ich weiß wirklich nicht, wer bei Ihnen die Anträge formuliert. Wenn aber der Maßstab für Anträge und Diskussionen im Landtag die Äußerungen von irgendjemandem aus irgendeinem Bundesland sein sollen – Entschuldigung –, dann macht sich das Parlament zum Stammtisch.

(Beifall von der SPD)

Vor diesem Hintergrund fällt es uns wirklich schwer, einer Überweisung in den Ausschuss zuzustimmen. Wir werden es nach parlamentarischem Brauch aber trotzdem tun – auch weil ich hoffe, dass sich dadurch die Qualität Ihrer Anträge vielleicht verbessert. Denn schließlich gilt, wie Sie selbst in dem Antrag behaupten: Qualität statt Quantität. – Danke sehr.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Yüksel. – Für die FDP-Fraktion hat nun Frau Kollegin Schneider das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir Freien Demokraten setzen uns für eine Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften ein. Eine entscheidende Frage ist dabei die Feststellung der beruflichen Qualifikation durch die Anerkennung von Abschlüssen aus dem Ausland.

Die Menschen, die zu uns kommen, müssen in ihrem Beruf auch arbeiten können, und dazu ist in vielen Bereichen – wie im Gesundheitswesen – eine Anerkennung der Abschlüsse erforderlich. Es wäre doch nicht sinnvoll, wenn ausländische Ärztinnen und Ärzte bei uns als Taxifahrer oder Küchenhilfen arbeiten müssten.

Deshalb wollen wir einerseits möglichst schnelle und unbürokratische Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erreichen. Andererseits müssen wir sicherstellen, dass fachliche Standards und die hohe Ausbildungsqualität der deutschen Berufsbilder gewahrt bleiben.

Im Fokus stehen derzeit Berufsanerkennungsverfahren für ausländische Ärzte. Einerseits werden zum Beispiel von Krankenhausträgern lange Verfahrensdauern und hohe bürokratische Anforderungen moniert, andererseits werden auch aus der Ärzteschaft selbst fachliche und sprachliche Qualifikationen von Bewerbern angezweifelt.

Viele Kliniken sind auf das Engagement ausländischer Ärzte angewiesen, um ihre Stellen zu besetzen. Im Sinne der Patientinnen und Patienten dürfen wir aber keine Abstriche bei den Qualifikationen hinnehmen.

Für eine Berufsausübung in der Humanmedizin in Deutschland ist – wir haben es vorhin gehört – die Approbation notwendig. Dafür sind insbesondere die Gleichwertigkeit der absolvierten Ausbildung mit der Ausbildung in Deutschland sowie die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache Voraussetzung.

Während Abschlüsse der Humanmedizin innerhalb der EU als gleichwertig anerkannt werden, muss bei anderen Abschlüssen die Gleichwertigkeit je nach Einzelfall überprüft und festgestellt werden. Zu prüfen ist dabei, ob wesentliche Unterschiede zum Beispiel hinsichtlich der Studiendauer oder der unterrichteten Fächer gegenüber einer inländischen Ausbildung bestehen, die auch nicht durch die bisherige Berufserfahrung ausgeglichen wurden.

Um dies zu bewerten, werden in der Regel Gutachten eingeholt. Diese werden für alle Bundesländer von der zentralen Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe erstellt. Gerade dort kommt es zu langen Bearbeitungszeiten. Deshalb sollten wir prüfen, ob wir die Arbeit der Gutachtenstelle optimieren können oder ob eine eigene Stelle in Nordrhein-Westfalen es besser erledigen könnte.

Ist die Gleichwertigkeit nicht feststellbar, können Ärzte in einer Prüfung nachweisen, dass sie über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderlich sind. Hinzu kommt die Fachsprachprüfung der jeweiligen Ärztekammer.

Im Jahr 2017 haben bei den Bezirksregierungen insgesamt 2.584 Approbationsverfahren stattgefunden. Es erfolgten insgesamt 1.455 Anerkennungen, davon 526 aufgrund automatischer Anerkennung für EU-Abschlüsse, 185 aufgrund festgestellter Gleichwertigkeit nach Begutachtung sowie 744 nach Kenntnisprüfung. Insgesamt spielt also die Kenntnisprüfung eine größere Rolle als eine Feststellung der Gleichwertigkeit nach Begutachtung der vorgelegten Dokumente. Eine Kenntnisprüfung ist als zentrale Prüfung durchaus mit dem Zweiten Staatsexamen vergleichbar.

Bei den Verfahren zeigen sich zum Beispiel hinsichtlich der Anerkennungsquoten aber auch deutliche Unterschiede zwischen den Bezirksregierungen. Wir sollten prüfen, inwiefern wir durch eine Bündelung der Entscheidungsprozesse eine einheitlichere Bearbeitungspraxis erreichen können.

Die NRW-Koalition setzt sich für eine Verbesserung der Anerkennungsverfahren ein. Dafür hätten wir den vorliegenden Antrag nicht gebraucht. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der FDP, der CDU und Josef Neumann [SPD])

Danke schön, Frau Schneider. – Nun spricht Herr Mostofizadeh für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir ist es auch ähnlich so ergangen wie dem Kollegen Preuß: Was ist eigentlich die Stoßrichtung des Antrags?

(Helmut Seifen [AfD]: Qualität!)

Nach den erforderlich gewordenen Richtigstellungen fällt es mir schwer, das zu sortieren.

Ich will allerdings auf die Historie der Anerkennungsverfahren hinweisen. Im Jahr 2015 gab es ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren hier in Nordrhein-Westfalen, bei dem CDU und FDP etwas andere Töne angeschlagen haben. Da stand noch die Forderung im Raum, dass im Prinzip bei allen NichtEU-Ausländerinnen und -Ausländern immer eine Kenntnisprüfung stattzufinden hat, also im Grunde ein Viertes Staatsexamen durchzuführen ist. Ich bin froh, dass Sie davon abgerückt sind. Ich glaube nicht, dass wir uns das leisten können.

Ich möchte an dieser Stelle ganz klar sagen, dass ich unterstütze, was Kollege Yüksel von der Fraktion der SPD gesagt hat. Eigentlich müssten wir uns ein Stück weit schämen, dass wir so viele ausländische Ärztinnen und Ärzte benötigen, um in den Krankenhäusern den Dienst durchführen zu können. Es ist aber nun einmal so, wie es ist.

Das darf aber nicht dadurch konterkariert werden, dass wir denjenigen, die eine Anerkennung tatsächlich haben wollen, dieses Anerkennungsverfahren so sehr erschweren und es so stark bürokratisieren, dass zum einen diejenigen, die die Anerkennung haben wollen, davon abgehalten werden und zum anderen die Krankenhäuser ihre Fachstellen nicht besetzen können.

Wir sind deshalb sehr dafür, die Qualität abzuprüfen. Herr Kollege Vincentz, im Übrigen stellt sich die Frage der Sprachkenntnisse durchaus auch bei französischen, englischen oder aus anderen Ländern stammenden Ärzten.

(Gabriele Walger-Demolsky [AfD]: Ja!)

Auch in diesen Fällen sind die Krankenhäuser gefordert, dafür zu sorgen, dass Sprachkenntnisse nachgeholt werden – und das tun sie auch. In die Leute, die hergeholt werden, muss investiert werden, und es muss für Sprachkenntnisse gesorgt werden.

Das wäre auch ein Ansatz, über den wir möglicherweise im Ausschuss reden sollten, weil es sich nicht nur auf Ärztinnen und Ärzte bezieht. Die Frage der Sprachkenntnisse ist beim Pflegepersonal von hoher Bedeutung, und auch dort wäre es sehr lohnenswert, wenn sich die Krankenhäuser bzw. die Gesellschaft sehr intensiv darum kümmern würden, dieses Potenzial und diese Art der Qualifikation deutlich zu stärken, um auch den Kundinnen und Kunden in den Krankenhäusern entgegenzukommen.

Was wir klar ablehnen, ist eine Bürokratisierung der Vorgänge.

Stigmatisierung und Generalverdacht bezüglich der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die dieses Verfahren durchlaufen, lehnen wir ebenfalls klar ab. Von vornherein zu glauben, sie würden nur betrügen und hinterziehen, das geben die Zahlen nicht her.

(Gabriele Walger-Demolsky [AfD]: Ach, du Scheiße!)

Lesen Sie einmal die Kleine Anfrage und achten Sie auf den Duktus, dann wissen Sie, was ich meine.

(Gabriele Walger-Demolsky [AfD]: Reden wir über Anfragen oder Anträge?)

Ich rede, worüber ich möchte, und das haben Sie bitte schön nicht zu beurteilen.

(Zuruf von der AfD: Also nicht zum Antrag?)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir glauben, dass wir ernsthaft über das Verfahren reden sollten. Die Stoßrichtung, die die CDU jetzt eingeschlagen hat, gefällt mir im Gegensatz zu der von vor drei Jahren sehr gut: Entbürokratisierung, klare Verfahren, Beschleunigung der Verfahren und frühe Rechtssicherheit.

Die Zahlen des Ministeriums haben deutlich gemacht, dass geprüft wird, und zwar auch die Aktenlage. Wenn es Bedenken gibt, wird nachgeprüft und Fachkenntnisse werden abgeprüft.

B2- oder C1-Festlegungen nützen nichts, da es bei diesen Unterschiede bezüglich der Kenntnisse gibt. Deshalb halte ich das in Nordrhein-Westfalen angewendete Verfahren insgesamt für gut. Was gut ist, kann aber noch besser werden – deshalb sind wir sehr gerne bereit, über Verbesserungen zu sprechen.

(Beifall von den GRÜNEN)