Protocol of the Session on September 20, 2018

wie sie der vorliegende Antrag fordert, bieten die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen schon jetzt. Gemeinsam mit den Hochschulen wird das Land weiter an der Verbesserung dieser Bedingungen arbeiten. Des vorliegenden Antrags bedarf es dazu nicht. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 6.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/3583 steht nun zur Abstimmung, und zwar in Form einer Überweisung. Der Ältestenrat schlägt die Überweisung an den Wissenschaftsausschuss – federführend – sowie an den Integrationsausschuss, den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen und an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend vor. Abschließende Abstimmung erfolgt im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung. Wer folgt dem so? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag einstimmig so überwiesen.

Ich rufe auf:

7 Vertrauen in die Mediziner stärken – Qualität

statt Quantität als Maßstab der Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse im Fachbereich Medizin

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/3590

Die Aussprache ist eröffnet. An das Pult tritt Herr Dr. Vincentz für die Fraktion der AfD.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, als guter Politiker ist es nicht nur wichtig, sich selbst zu kennen, sondern auch ein Stück weit den politischen Gegner. Von daher kann ich mir in etwa ausmalen, was Sie mir gleich wieder entgegnen werden. Daher stelle ich das als Allererstes vorweg: Ohne die vielen qualitativ hochwertigen auch ausländischen Ärzte ist die medizinische Versorgung in Deutschland schon lange nicht mehr gewährleistet. Ich finde, das kann man so schreiben.

(Beifall von der AfD)

Trotzdem versuche ich Ihnen jetzt parteiübergreifend zu erläutern, warum das, was ich Ihnen im Antrag dargelegt habe, vielleicht doch Sinn macht.

Am Eindrücklichsten ist mir aus meinem Medizinstudium vor allen Dingen eines in Erinnerung geblieben.

Egal in welcher Fachabteilung, egal in welcher Klinik, egal bei welchem Arzt ich war, alle betonten immer eines: Das Allerwichtigste ist die Anamnese, das ärztliche Gespräch. – Alle betonten, dass wir mit den Patienten reden sollten, auch wenn das nicht immer bezahlt wird, aber wir sollten den Patienten zuhören, die richtigen Fragen stellen, auf die Zwischentöne achten, auf das, was der Patient formuliert und was er eben nicht sagt, sondern vielleicht mit seinem Gesicht ausdrückt. Wir sollten den Patienten reden lassen und ihm zuhören.

Noch relativ oft sind mir diese Worte durch den Kopf gegangen, später in meiner eigenen klinischen Tätigkeit, aber vor allen Dingen auch in der Zeit, in der ich ein Praktikum in Irland gemacht habe und selbst versuchte, mit dem Schulenglisch, das ich bis dahin erlangt hatte, diesen breiten irischen Akzent zu verstehen und mich dort irgendwie zurechtzufinden. Wenn man das Abitur abgeschlossen hat, entspricht dieses Schulenglisch etwa dem europäischen Referenzrahmen des Levels B2, also dem, was wir von ausländischen Ärzten verlangen.

Es ist eine recht ähnliche Situation. Ich war in Irland. Dort spricht man ein sehr spezielles Englisch. Ich war sehr oft damit beschäftigt, überhaupt zu verstehen, was man mir da sagt. Erst im zweiten Schritt habe ich mir über die Sprache hinaus überlegt, was mir der Patient eigentlich sagen möchte.

Eine ähnliche Situation treffen viele ausländische Ärzte hier vor. Wenn bei uns am Niederrhein platt gekallt wird, dann ist es für den einen oder anderen bestimmt auch schwierig, über die Sprachkenntnisse aus der Sprachschule hinaus überhaupt zu verstehen, um was es da im Einzelnen geht.

Ich war damals in der Inneren Medizin. Wenn ich mir vorstelle, ich wäre in der Psychiatrie gewesen, dann hätte ich wahrscheinlich nichts mitbekommen und wäre vollkommen aufgeschmissen gewesen; denn der europäische Referenzrahmen für B2 heißt: Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen, wird aber Sprachfeinheiten und angedeutete Inhalte im Gespräch nicht verstehen. – Das kann ich zumindest für meinen Teil so bestätigen. Ich denke, dass es vielen ausländischen Ärzten, die zu uns kommen, ähnlich gehen wird. So konstatieren Patientenschützer seit Längerem: Mangelnde Deutschkenntnisse von ausländischen Ärzten führen häufig zu Behandlungsfehlern.

Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, schätzt, dass 20 % aller ärztlichen Behandlungsfehler auf Verständigungsschwierigkeiten zwischen Patienten und ausländischen Ärzten mit Deutschproblemen gründen.

Bei einer Dunkelziffer von 170.000 Behandlungsfehlern pro Jahr wären das bis zu 34.000 Fälle, die auf diese Problemstellung zurückzuführen sind. Marburger Bund, Patientenschützer und zuletzt auch der

121. Deutsche Ärztetag in Erfurt fordern deswegen die Politik nicht umsonst seit längerer Zeit zum entschlossenen Handeln auf, und zwar nachvollziehbar zu exakt den Schritten, die wir Ihnen hier anbieten.

Dr. Klaus Reinhardt, Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe formulierte es auf dem Ärztetag sehr klar: Wir dürfen nicht in politischer Korrektheit ersticken. Der Patientenschutz müsse an erster Stelle stehen.

(Beifall von der AfD)

So ist es. Niemand soll diskriminiert werden. Die flächendeckende Versorgung ist eben längst nicht mehr ohne unsere ausländischen Kollegen gesichert. Aber wir dürfen bei der Patientensicherheit deswegen kein Auge zudrücken. Wir müssen bestehende Lücken schließen, nicht zuletzt auch, um den Ruf der teilweise exzellenten ausländischen Mediziner zu retten. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Dr. Vincentz. – Nun spricht für die CDU-Fraktion Herr Preuß.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich anfangs gefragt: Was ist eigentlich die politische Botschaft dieses Antrags?

Auf der einen Seite, Herr Dr. Vincentz, haben Sie die Qualitätsaspekte in den Vordergrund gestellt. Das ergibt sich auch aus dem Antrag. Auf der anderen Seite kritisieren Sie aber die zumindest sprachlich schlechte Ausbildung der ausländischen Ärzte, die hier tätig sind oder eine Anerkennung anstreben. Oder ist es einfach nur die Überlegung: Was kann man an dem Anerkennungsverfahren verbessern?

Das sind verschiedene Dinge, die in dem Antrag zum Ausdruck kommen. Da es sich hier um eine Überweisung an den Ausschuss handelt, wird man sicherlich über viele Details des Anerkennungsverfahrens noch sprechen können. Deshalb will ich mich auf einige grundsätzliche Dinge beschränken, weil wir diese Details hier gar nicht debattieren können, meine ich, und sagen, dass das Ziel der NRW-Koalition die Verbesserung der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen ist, und zwar insbesondere durch eine Vereinfachung und Entbürokratisierung, selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Im Jahr 2017 hat sich der Ärztetag für eine gute Integration ausländischer Ärztinnen und Ärzte ausgesprochen und dazu ausdrücklich auch eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren eingefordert.

Vereinfachung und Entbürokratisierung dürfen aber natürlich nicht zu Qualitätsverlusten oder dazu führen, dass Qualifikationen nicht ausreichend geprüft werden. In der Tat geht es hier um Patientensicherheit. Es geht ganz konkret um den Schutz der Patientinnen und Patienten. Deshalb ist die Erteilung der Approbation davon abhängig, dass die Qualifikationen der Ärztinnen und Ärzte aus Ländern außerhalb der EU, der EFTA oder der Schweiz überprüft werden. Das geschieht durch die Bezirksregierungen.

Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD aus diesem Frühjahr lässt sich nachvollziehen, dass in Nordrhein-Westfalen im Nicht-EU-Ausland erworbene Abschlüsse nicht so einfach durchgewinkt werden. Der Regierungsbezirk Düsseldorf hat die höchste Zahl von Anerkennungsfällen in NRW. Dort haben im vergangenen Jahr 540 Anerkennungen stattgefunden. Davon wurden bis auf einen Fall alle geprüft. In den kleineren Regierungsbezirken Arnsberg und Detmold stellt sich das Verhältnis etwas anders dar. Aber man kann sagen, landesweit gab es in 2017 insgesamt 929 Anerkennungsfälle. Davon wurden 744 geprüft. Es wird also schon genau hingeschaut, um das einmal festzuhalten.

Grundsätzlich sind auch die Abläufe des Approbationsverfahrens und die Kriterien klar. Selbstverständlich – ich habe es eingangs gesagt – können wir über die Details sprechen, auch über den Datenaustausch im Hinblick auf Mehrfachanträge zur Anerkennung von Berufsabschlüssen; denn es geht natürlich nicht, dass ein Anerkennungstourismus in den einzelnen Bundesländern stattfindet. Das muss vermieden werden.

Es steht auch außer Frage, dass die Sprache der Schlüssel zu einem vertrauensvollen Arzt-PatientenVerhältnis ist. Sie ist ebenso unverzichtbar für die Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und natürlich in dem Zusammenhang auch für die Dokumentation der medizinischen Versorgung.

Aus diesem Grunde hat auch die 87. Gesundheitsministerkonferenz im Sommer 2018 – übrigens ein Jahr früher, als in Ihrem Antrag erwähnt – Kriterien für die Überprüfung der Kenntnisse der deutschen Sprache definiert. Die Umsetzung ist in der Tat Sache der Länder. In NRW erfolgt die Fachsprachprüfung für die Bezirksregierungen durch die beiden Ärztekammern.

Ich will in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass es in Ihrem Antrag eine falsche Darstellung gibt. Die Ärztekammern sind nicht für die Approbationen zuständig, sondern für die Sprachprüfungen. Die Approbation erfolgt durch staatliche Behörden.

In Nordrhein-Westfalen werden die Approbationsverfahren und die Fachsprachprüfungen sehr ernst ge

nommen, denn – das möchte ich abschließend betonen – alles steht und fällt mit der Qualität der medizinischen Versorgung. Diese gilt es auf dem gewohnt hohen Niveau zu halten. Sie ist die Richtschnur, an der wir alles andere ausrichten müssen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Alles andere werden wir im Ausschuss behandeln.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Preuß. – Und nun spricht für die SPD-Fraktion Herr Kollege Yüksel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber manchmal weiß ich wirklich nicht, was die AfD mit ihren Anträgen hier im Landtag will. Immer wieder fällt Ihre Partei dadurch auf, dass sie die Zuwanderung von bildungsfernen Menschen in unser Land befürchten und als Drohszenarium aufblähen.

Die AfD möchte – wie es Martin Schulz vor kurzem im Plenum des Bundestages richtigerweise auf den Punkt gebracht hat – die Migrantinnen und Migranten zum Zentrum aller Probleme machen. Das nimmt jetzt solch absurde Züge an, dass Sie ein Phänomen kritisieren, das eigentlich mehr Probleme löst als schafft. Immer wieder haben wir doch im Ausschuss den Ärztemangel vor allem auf dem Land problematisiert und festgestellt, vor welchen Herausforderungen wir zukünftig bei der gesundheitlichen Versorgung der Menschen stehen – und das erst recht, wenn man den demografischen Wandel in den Blick nimmt.

Wir profitieren ganz eindeutig von der Zuwanderung ausländischer Ärzte und sind dabei der größte Nutznießer der Krisen in Südeuropa sowie im Nahen und Mittleren Osten. Wir haben es jahrzehntelang versäumt, genug Ärzte für unser Gesundheitssystem auszubilden und die entsprechenden Kapazitäten zu schaffen. Diese Lücke schließen nun Ärzte aus dem Ausland. Sie helfen uns bei den Hausaufgaben, die wir zuvor nicht erledigt haben.

Wie oft haben wir von Ihrer Partei gehört, dass aus Syrien nicht nur syrische Ärzte zu uns kommen, sondern Menschen, die unserem Sozialstaat nur zur Last fallen würden. Da frage ich mich doch: Wieso verschweigen Sie uns in Ihrem Antrag dann, dass eine Kleine Anfrage von Ihnen an das Ministerium aus dem Februar dieses Jahres ergab, dass die meisten Ärzte, die zu uns kommen, aus Syrien zuwandern? Hat Ihnen das etwa nicht in das populistische Drohszenario gepasst?

Es geht aber noch weiter. Mit der dritten Frage wollten Sie wissen, wie viele Klageverfahren es von zu

gewanderten Ärzten bezüglich des Approbationsverfahrens gibt. Das Ministerium hat bezüglich Ihrer Frage aufgelistet, dass es in den letzten drei Jahren von allen zugewanderten Ärzten aus 80 verschiedenen Ländern lediglich 30 nicht zurückgenommene Klageverfahren gab, wovon die Hälfte für die Kläger auch noch positiv verlaufen ist. Klingt das danach, dass wir hier von einer Masse an unqualifizierten Ärzten überrannt werden? Im Gegenteil!

Statt Perspektiven zu schaffen, dass junge Ärzte einwandern und wir ihnen bei der Integration die Hand reichen können, damit wir unsere eigenen Probleme im Gesundheitssektor lösen können, wollen Sie diesen Menschen, bevor sie überhaupt helfen können, Steine in den Weg legen. Dabei ist es ja nicht so, dass hier jeder, der behauptet, ein Arzt zu sein, einfach auf Patienten losgelassen wird. Es gibt bereits – Peter Preuß hat das gerade gesagt – klare Fachsprachprüfungen für zugewanderte Ärzte.

In Ihrem Antrag kritisieren Sie jedoch, dass weder die Notwendigkeit noch der Inhalt einer Fachsprachprüfung reglementiert sei. Das ist schlichtweg falsch. Schon aus der Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage der Kollegin Susanne Schneider vom 22.09.2015 geht hervor, dass nach § 3 Abs. 1 der Bundesärzteordnung keine Approbation erteilt werden kann, wenn die zu einer Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Deutschkenntnisse nicht vorhanden sind. Werden diese Deutschkenntnisse nicht durch einen deutschen oder vergleichbaren Schulabschluss nachgewiesen, kommt es zum Fachsprachtest bei der zuständigen Ärztekammer.

Weiter erklärt das Ministerium, dass der Fachsprachtest als Einzelprüfung stattfindet und folgende Vorgaben umfasst: erstens ein ausführliches Arzt-Patienten-Gespräch, zweitens die Anfertigung von schriftlichen Informationen und drittens ein interkollegiales Fachgespräch. Sollte es darüber hinaus noch Zweifel an der fachlichen Eignung geben, muss der Kandidat zur Kenntnisprüfung.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Dr. Vincentz?