Protocol of the Session on July 13, 2018

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So manches Mal höre ich von Bürgern ganz unterschiedlicher politischer Verortung – manche wählen uns, manche noch Sie –: Sie haben da doch neulich etwas ganz Vernünftiges gefordert, zum Beispiel eine bessere Regelung der Ingewahrsamnahme von Gefährdern oder ein Burkaverbot, mehr Geld für Polizisten oder die medizinische Altersfeststellung von angeblich minderjährigen Flüchtlingen. Wieso wurde das eigentlich abgelehnt? Warum hat meine CDU oder meine FDP denn da nicht mitgestimmt? Das wäre doch sachlich vernünftig gewesen.

Ich muss den Menschen dann immer erklären, dass die vier alten Fraktionen von Schwarz, Rot, Grün und Gelb auf die Idee gekommen sind, alles – also wirklich alles –, was die AfD einbringt, abzulehnen.

„Stimmt man im Landtag dann nicht nach Überzeugung in der Sache ab?“, fragen mich die Leute erstaunt. Nein, muss ich den Bürgern dann immer mitteilen, es kommt vor allem darauf an, wer welchen Antrag wann stellt. Sie können sich das so vorstellen: Wenn Sie mit Ihrer Familie zusammensitzen und den Urlaub planen, dann gibt es einen – sei es die Tochter, der Vater oder die Mutter –, der einfach ignoriert wird. Egal, wie gut die Vorschläge sind, die anderen Familienmitglieder sagen Nein. Zusätzlich beschimpfen sie denjenigen noch dafür, überhaupt einen Vorschlag gemacht zu haben, und das, obwohl der vielleicht schöner, günstiger und besser ist.

Das ist im Plenum so und geht dann in den Ausschüssen so weiter. Während sich die AfD natürlich mit allen eingebrachten Anträgen der anderen Fraktionen beschäftigt, wird beispielsweise in Ausschüssen zu Initiativen der AfD vor allem eines getan, nämlich geschwiegen. Das ist die Demokratie der selbsternannten Gemeinschaft der Demokraten oder, um mit der CDU zu sprechen, der progressiven Kräfte.

So bin ich also gespannt, was mit unserem heutigen Antrag zur Beschleunigung der Öffentlichkeitsfahndung passiert. Die wollen wir nämlich beschleunigen.

Jeder kennt das: Er schlägt seine Zeitung auf oder klickt sich online durch die Medien und sieht ein Fahndungsfoto. Irgendwer hat irgendjemandem etwas angetan und eine Straftat verübt. Das Glück im Unglück wollte es, dass der mutmaßliche Täter von einer Kamera erfasst wurde. Doch in welchem Fall und wie schnell wird dieses Bild dann genutzt, um den Täter dingfest zu machen?

Immer wieder kritisieren Bürger, Medien und die Polizei, dass das leider zu häufig zu lange dauert. So fordert die Vorsitzende der sächsischen Polizeigewerkschaft, Cathleen Martin, zu Recht:

„Wenn wir diese Bilder haben, und der Tatverdacht ist so bestätigt, dass es tatsächlich dieser Täter auf diesen Bildern ist, gehören die in die Öffentlichkeit.“

Auch aus der etablierten Politik kommt Kritik, beispielsweise vom Berliner Innenexperten der FDP, Marcel Luthe:

„Wenn sich nach einem Monat abzeichnet, dass der Täter nicht zu finden ist, müssen Fotos sofort gezeigt werden.“

Auch sein Kollege im Berliner Abgeordnetenhaus, Burkard Dregger, CDU, sieht das so:

„Lässt sich die Straftat auf den Videoaufnahmen klar erkennen, sollte die Polizei die Bilder sofort

veröffentlichen. Dann zählt das Schutzbedürfnis für die gezeigten Personen nicht mehr.“

Recht hat er.

Die CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft legte zur Thematik einen Antrag vor, der den Senat auffordert, sich dafür einzusetzen, dass künftig nicht mehr ein Richter entscheiden muss, ob Bilder von Tatverdächtigen an die Medien weitergegeben werden dürfen, sondern grundsätzlich der ermittelnde Staatsanwalt eine solche Fahndung beschließen darf. – Wir sollten im Ausschuss schauen, ob man so weit gehen muss oder ob nicht andere Maßnahmen ausreichen.

Meine Damen und Herren, als AfD-Fraktion fühlen wir uns den Opfern von Kriminalität verpflichtet. Ihnen zu helfen und sie zu schützen ist unser Auftrag. Die zeitnahe Täterfahndung, -feststellung und -dingfestmachung gehören dazu. Daher ist auch das Instrument der Öffentlichkeitsfahndung so optimal wie möglich, also zügigst und möglich wenig limitiert, einzusetzen.

Selbstverständlich muss der freiheitliche Rechtsstaat auch die Rechte von zu diesem Zeitpunkt nur mutmaßlichen Tätern beachten. Allerdings dürfen Verzögerungen wegen Überlastung, Personal- und Mittelknappheit, starker Eingrenzung der Deliktsbereiche oder zu langer Entscheidungswege nicht dazu führen, dass eine Öffentlichkeitsfahndung unnötig verzögert wird. Lassen Sie uns also gemeinsam dafür sorgen, dass Täter so schnell es geht ergriffen werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank. – Für die CDU hat Herr Dr. Katzidis das Wort.

(Zurufe von der CDU: Ist noch unterwegs!)

Er ist noch unterwegs. Dann ziehen wir für die SPD Frau Bongers vor.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gerne möchte ich für meine Fraktion auf diesen Antrag antworten.

Liest man das Dokument, so wird auf der ersten Seite lediglich die Systematik der §§ 131 bis 131c der Strafprozessordnung nachvollzogen und dabei richtigerweise festgestellt, dass diese Regelungen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und strafprozessualen Erfordernissen entsprechen. Für diese Feststellung hätte es keinen Antrag gebraucht.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Ferner wird in dem Antrag der AfD gefordert, dass die Öffentlichkeitsfahndung so optimal wie möglich

einzusetzen ist. – Dagegen ist aus meiner Sicht auch nichts einzuwenden.

Der Teufel steckt jedoch im Detail der Formulierungen. Das Perfide an dem vorliegenden Antrag ist, dass diese vermeintliche Optimierung sprachlich dazu missbraucht wird, eine, wie es in dem Antrag heißt, „wenig limitierte“ Anwendung der Öffentlichkeitsfahndung zu fordern.

Darüber hinaus wird beantragt, dass die Deliktsbereiche, wegen derer nach mutmaßlichen Tätern öffentlich gefahndet werden soll, so gut wie nicht eingegrenzt werden sollen.

Eigentlich müsste es Ihnen auch klar sein, dass eine unverhältnismäßig angewandte Öffentlichkeitsfahndung einen schwerwiegenden und oftmals irreversiblen Eingriff in Persönlichkeitsrechte darstellt.

(Beifall von der SPD)

Schließlich folgt die Strafverfolgung in Deutschland bis zum Beweis des Gegenteils dem Prinzip einer Unschuldsvermutung. Nach der in unserem Rechtssystem geltenden Subsidiaritätsklausel ist ebenfalls zunächst zu prüfen, ob Fahndungserfolge gegebenenfalls auch durch andere, weniger belastende Maßnahmen erreicht werden könnten.

Aus diesen Gründen widerspricht der Wunsch der AfD, die Öffentlichkeitsfahndung als Regelinstrument einzusetzen, nicht der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts über die Auslegung der §§ 131 bis 131c der Strafprozessordnung.

Auch wenn mir als Innen- und Rechtspolitikerin eine erfolgreiche Strafverfolgung für die Sicherheit unserer Gesellschaft immens wichtig ist, enttäuscht es mich, wenn hier solche Anträge gestellt werden, die den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz derart verletzen.

(Beifall von der SPD)

Letztendlich fordert die AfD mit ihrem Antrag doch eigentlich eine Reformierung der §§ 131 bis 131c, deren Verfassungsmäßigkeit sie allerdings zu Beginn des Antrags beschrieben hat.

Ihre Kollegen aus den anderen Bundesländern sind hier konkreter geworden und forderten in klarer Sprache eine Bundesratsinitiative zur Änderung der StPO.

Wir als SPD-Fraktion sind natürlich dafür, dass die Fahndung nach Straftätern effektiv, erfolgreich und schnell ist. Wir sind aber auch der Überzeugung, dass Methoden der Strafverfolgung weiterhin mit den Grundsätzen der Verfassung übereinstimmen müssen.

Damit das weitere Vorgehen in dieser wichtigen Thematik fachkundig diskutiert werden kann, stimmen wir selbstverständlich der Überweisung in die Ausschüsse zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank – auch für die spontane Reaktion. – Ich darf nun dem Kollegen Dr. Katzidis das Wort erteilen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank. Ich habe nicht damit gerechnet, dass es so zügig geht, sondern eigentlich erwartet, dass es ein wenig länger dauert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der rechten Opposition, eines muss ich tatsächlich einräumen: Sie sind schon eine lustige Truppe.

(Markus Wagner [AfD]: Ja!)

Ihr ehemaliger Fraktionsvorsitzender, der Europaabgeordnete Pretzell, hat am 14. September hier gestanden und uns als CDU-Fraktion jegliche innenpolitische Kompetenz abgesprochen. Was wir von Ihnen seitdem erleben, ist schon sehr beeindruckend. Die Anträge, die uns von Ihnen immer wieder vorgelegt werden, kann man mit drei Schlagworten beschreiben: erstens inhaltsleer, zweitens überflüssig, drittens für den Rundordner.

(Zuruf von der AfD: Sie gebrauchen immer die gleichen Floskeln!)

Ja, okay. Ich mache es aber ganz konkret an dem Antrag fest, den Sie vorgelegt haben. Ich gehe gerne Ziffer für Ziffer durch.

Erstens. Fangen wir mit Ziffer I „Ausgangslage“ an! Wenn ich „Wikipedia“ lesen möchte, gehe ich ins Internet. Dazu brauche ich – und wir alle – keinen Antrag im Plenum. Die gesamte erste Seite ist bei „Wikipedia“ abgeschrieben. Sie haben an einzelnen Stellen ein paar Worte umformuliert; aber ansonsten geben Sie „Wikipedia“ eins zu eins wieder, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Zurufe von der SPD: Oh! – Weitere Zurufe von der SPD)

An der Stelle noch eine Anmerkung – ich bin mal Dozent gewesen –: „Wikipedia“ ist keine zitierfähige Quelle. Benutzen Sie bitte andere Quellen, wenn Sie irgendwo abschreiben wollen, aber nicht „Wikipedia“!

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Zweitens. Alles, was auf der zweiten Seite Ihres Antrags steht, sind unbelegte Behauptungen.