Protocol of the Session on June 13, 2018

Dieser Gesetzentwurf ist rechtlich nicht geboten. Er ist überflüssig, weil er neue bürokratische Regelungen schafft. Er ist nicht notwendig, weil die Öffentlichkeit ausreichend hergestellt ist. So einfach kann man die Position beziehen.

Die AfD will, dass gegenwärtige und frühere Parteimitgliedschaften von Mitgliedern in Rundfunkrat und Medienkommission in Zukunft veröffentlicht werden. Dafür gibt es überhaupt keinen Anlass und gar keine Notwendigkeit – weder rechtlich noch politisch.

Das Verfassungsgericht hat übrigens deutlich gemacht, dass die einfache Parteimitgliedschaft in den Gremien überhaupt keine Bedeutung hat. Nur diejenigen, die herausragende Funktionen in Parteien haben, dürfen nicht von gesellschaftlich relevanten Gruppen vorgeschlagen werden. Das ist im geltenden WDR-Gesetz und im Landesmediengesetz ganz sauber geregelt.

Jeder Interessierte, der wissen will, welche Parteimitgliedschaft irgendjemand hat, der in einem Gremium sitzt, kann das herausbekommen. Das ist das Leichteste auf der Welt. Da gibt es keine Probleme. Öffentlichkeit ist immer hergestellt. Das heißt: Es besteht keine Notwendigkeit, sondern nur unnötiger Ärger.

Last but not least möchte ich Herrn Klocke gerne zustimmen: Mich stört am meisten diese üble Verdächtigung gegenüber Menschen, die in Parteien sind. Die Menschen, die in Parteien sind, sind keine üblen Menschen. Sie sind mindestens normale Menschen, meistens sogar extrem engagierte Menschen, die sich für die Demokratie extreme Verdienste erwerben.

(Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

Insofern muss ich sagen: Dieser ewige Verdacht geht mir langsam auf den Senkel. – Entschuldigung, ich nehme „Senkel“ zurück.

(Helmut Seifen [AfD]: Wo steht etwas von Ver- dacht? – Weitere Zurufe von der AfD)

Wenn Sie so weitermachen: Ich komme jetzt so richtig in Form.

(Heiterkeit – Helmut Seifen [AfD]: Da bin ich aber gespannt!)

Das Zweite, was Sie als Verdächtigung äußern, ist, das sei ein parteipolitisch, staatlich irgendwie gelenkter Rundfunk in Deutschland, nach dem Motto: Leute, glaubt denen nur nicht. – Diese Misstrauenskultur ist auch kein Beitrag für eine offene Diskussionskultur, sondern das genaue Gegenteil. Hören Sie bitte damit auf!

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von der AfD: Sie haben doch den WDR angegriffen! – Wei- tere Zurufe von der AfD)

Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Für die AfD-Fraktion hat noch einmal Herr Tritschler um das Wort gebeten. Er nutzt seine verbliebenen 49 Sekunden.

Noch einmal ganz kurz, Herr Kollege Vogt. Wir können das jedes Mal durchexerzieren, wenn Sie möchten. Wenn Sie immer dieselbe Platte spielen, spiele ich sie auch.

Ja, Herr Seifen ist im Rundfunkrat, ja, ich bin in der Medienkommission – ganz transparent im Unterschied zu den vielen Parteienvertretern, bei denen es eben nicht transparent ist.

Offensichtlich halten Sie alle Bürger hier in unserem Land für zu blöd, zu unterscheiden, ob jemand parteiisch ist oder nicht, oder aber Sie glauben, dass sie einfach nicht vernünftig genug sind, mit dieser Information umzugehen. Deswegen möchten Sie es geheim halten.

Jeder Bürger kann doch für sich den Schluss ziehen: Parteimitgliedschaft heißt, dass sich jemand beeinflussen lässt – oder eben nicht. Sie aber haben offensichtlich Angst davor und möchten deshalb Geheim- und Herrschaftswissen wahren.

(Thomas Nückel [FDP]: Das ist doch nicht wahr!)

Doch, genau das ist es, Herr Nückel. Herrschaftswissen und Geheimhaltung, darum geht es Ihnen.

(Beifall von der AfD)

Meine Damen und Herren, ich habe keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Wir sind damit am Schluss der Aussprache.

Wir stimmen ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache

17/2759 an den Ausschuss für Kultur und Medien – federführend – sowie an den Rechtsausschuss. Wer möchte dieser Beschlussempfehlung folgen? – Das sind SPD, Grüne, CDU, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete Langguth. Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Nein, das ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen.

Ich rufe auf:

13 Zufriedenheit der Beschäftigten im öffentli

chen Dienst stärken und hohe Krankenstände in der Landesverwaltung durch ein aktives behördliches Gesundheitsmanagement senken

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/2160

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 17/2796

Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/2789

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU Herrn Dr. Optendrenk das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie gewinnen wir heute und morgen junge Menschen dafür, sich für einen Beruf im öffentlichen Dienst zu entscheiden? Wie gelingt es, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst trotz offensichtlicher Arbeitsverdichtung in vielen Bereichen möglichst lange gesund und zufrieden ihrer Arbeit nachgehen und für Staat und Bürger da sein können? Wie schaffen wir es, die Kosten für chronische Erkrankungen vieler Beschäftigter bei uns im Landesdienst zu senken oder zumindest nicht noch einmal deutlich steigen zu lassen?

Diese auf den ersten Blick sehr vielfältigen Fragen gehören sehr eng zusammen. Sie gehören zu den Fragen, die beantwortet werden müssen, wenn wir auch noch in einigen Jahren zum Beispiel genug Lehrerinnen und Lehrer, Polizistinnen und Polizisten, Richterinnen und Richter, Försterinnen und Förster sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen des Landes haben wollen.

Die öffentliche Hand steht vor der großen Aufgabe der Digitalisierung vieler Arbeitsbereiche. Der öffentliche Dienst steht vor der Herausforderung, in Zukunft überhaupt noch über ausreichend leistungsfähiges Personal zu verfügen. Die geburtenstarken Jahrgänge scheiden schrittweise aus dem Arbeitsleben aus. Es rücken weniger Menschen nach.

Um diese jungen Menschen besteht selbstverständlich ein Wettbewerb der verschiedenen Arbeitgeber in Deutschland. Der ausgeschiedene Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat dies im Januar auf der Jahrestagung des Deutschen Beamtenbundes für den Bund deutlich aufgezeigt. Das, was er dort geschildert hat, gilt aber in gleicher Weise für Länder und Kommunen.

Dabei fällt die Entscheidung darüber, ob wir junge Menschen für die Verwaltung, für die Beschäftigung im öffentlichen Dienst gewinnen können, nicht nur aufgrund reiner Gehaltsperspektiven. Wir wissen inzwischen, dass es ein Bündel von Motivationen gibt, sich für oder gegen eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst zu entscheiden. Es stellt sich immer mehr heraus, dass die Entscheidung für einen solchen beruflichen Weg ganz entscheidend auch von Faktoren wie Familienfreundlichkeit, Arbeitsbedingungen, persönlichen Entwicklungsperspektiven und Lebenschancen abhängt.

Zu den Arbeitsbedingungen gehören dabei nicht nur die Themen des klassischen Arbeitsschutzes. Es geht auch darum, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch sinnvolle Präventionsmaßnahmen gemeinsam dazu beitragen, die Zufriedenheit der Beschäftigten zu stärken und gleichzeitig die hohen Krankenstände zu senken.

Das spielt für junge Menschen bei der Frage mit, ob sie sich für den Eintritt in den öffentlichen Dienst entscheiden oder nicht. Es ist aber genauso wichtig für

die Frage, ob sich ältere Beschäftigte von ihrem Dienstherrn vernünftig behandelt fühlen, ob sie sich verstanden fühlen und im Gegenzug ihr eigenes Engagement aufrechterhalten oder gar steigern. Sinnvolle Prävention, sinnvolles behördliches Gesundheitsmanagement nutzt deshalb beiden, Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

In der letzten Wahlperiode des Landtags hat die CDU-Fraktion den damals vergeblichen Versuch unternommen, eine fraktionsübergreifende Initiative für ein breiter aufgestelltes Gesundheitsmanagement des Landes zusammenzubringen. Wir haben dazu plenar diskutiert. Übrigens haben wir dazu auch in mehreren Ausschüssen intensiv beraten. Das Problem war damals allerdings durch die rot-grüne Regierung als weniger signifikant eingeschätzt worden. Der Antrag wurde abgelehnt. Das Problem ist geblieben. Das Problem war nicht dadurch weg, dass der Antrag abgelehnt worden ist.

Deshalb erneuern wir heute als NRW-Koalition das Angebot, gemeinsam über ein zukunftsfähiges öffentliches Gesundheitsmanagement in unserem Land zu sprechen und gemeinsam nach den besten Lösungen zu suchen. Klar ist dabei: Manche Maßnahme, die kurzfristig wenig zusätzliches Geld kostet, bringt schon sehr zeitnah zusätzlich deutlichen Ertrag sowohl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für das Land als Arbeitgeber und die Bürgerinnen und Bürger als diejenigen, die die Steuern zahlen und die Leistungen erhalten sollen.

So sind etwa die erstattungsfähigen Beihilfeaufwendungen für ambulante Physiotherapie oder Krankengymnastik vor der Umstellung auf den Euro an die tatsächlichen Kosten angepasst worden. Das ist inzwischen eine Weile her.

Wer eine attraktive öffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen haben und behalten will, kommt an neuen Wegen des öffentlichen Gesundheitsmanagements nicht vorbei. Machen wir uns deshalb gemeinsam auf den Weg. Ich zähle auf Ihrer aller Zustimmung. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die SPD hat nun der Abgeordnete Zimkeit das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Kollege Optendrenk, das war eine Menge wichtiger Anmerkungen, vor allen Dingen auch eine Menge richtiger Fragen. Leider geben Sie in dem von Ihnen vorgelegten Antrag nicht eine einzige Antwort auf diese Fragen, sondern Sie beschränken sich auf Allgemeinheiten.

Ich weiß nicht, Herr Optendrenk, wo und mit wem Sie die fraktionsübergreifende Initiative gestartet haben.

Im Finanzausschuss, in dem wir im letzten Jahr zusammengearbeitet haben, bin ich zumindest nicht auf eine gemeinsame, fraktionsübergreifende Initiative in diesem Bereich von Ihnen angesprochen worden.

(Dr. Marcus Optendrenk [CDU]: Hier im Ple- num!)

Deswegen überrascht mich diese Aussage sehr. Eine fraktionsübergreifende Initiative ist etwas anderes, als das hier im Plenum einmal angesprochen zu haben.

Da sind wir beim Verfahren. Auch jetzt hat Ihre Fraktion – Sie waren leider nicht dabei – ein fraktionsübergreifendes Vorgehen angeboten. Ich fand das gut. Ich dachte, wir können damit im Sinne der Beschäftigten an unsere gute Zusammenarbeit beim Thema „Finanzverwaltung der Zukunft“ anknüpfen und in dieser wichtigen Frage gemeinsam etwas auf den Weg bringen. Wir sind gebeten worden, Vorschläge zu machen. Die haben wir gemacht. Erst haben wir keine Antwort erhalten, dann haben wir die Antwort erhalten, sie werden abgelehnt. Eine inhaltliche Begründung, warum diese abgelehnt werden, steht bis heute aus.

Wer nach einem solchen Vorgehen, Herr Optendrenk, die fraktionsübergreifende Zusammenarbeit fordert, macht sich nicht gerade glaubwürdig. Wir waren dazu bereit, das wurde jedoch inhaltlich vom Tisch gewischt nach dem Motto: Wir haben die Mehrheit. Da brauchen wir doch weder Argumente noch eine Diskussion. Da können wir einfach verabschieden. – Ich finde dieses Vorgehen sehr bedauerlich. Das bricht mit der guten Tradition, Dinge für die Beschäftigten hier gemeinsam zu regeln.