Gesetzlich festgelegt wird die Zusammenstellung der Verbände durch den Landtag, auch durch Sie. Sie waren in der letzten Periode noch nicht dabei. Durch diese Festlegung sitzt unter anderem auch Herr Seifen im Rundfunkrat. Und auch Sie haben einen Sitz in der Medienkommission.
Wir haben jetzt die Situation, dass wir diese verschiedenen Verbandsvertreter in den Gremien haben, die dort ihre Arbeit machen. Wenn diese gleichzeitig Mitglied einer Partei sind, dann ist das nichts Schädliches; vielmehr ist die Tatsache, Mitglied einer demokratischen Partei in Deutschland zu sein und sich für die Demokratie zu engagieren, etwas höchst Anständiges.
Wenn Ihnen das nicht passt, weil man nicht Mitglied Ihrer Partei ist, dann haben Sie ein Problem und nicht diejenigen, die Mitglied einer Partei sind und sich für Demokratie engagieren.
Zuletzt noch eine Sache: Wenn Sie so ein großes Problem damit haben, dass man Mitglied einer demokratischen Partei
oder überhaupt Mitglied einer Partei und gleichzeitig in einem Verband tätig ist, dann hätten Sie doch die Chance gehabt – weil die AfD doch die Möglichkeit hat –, Mitglieder in die verschiedenen Gremien zu entsenden, Menschen zu entsenden, die kein Parteimitglied oder zumindest kein Parteimitglied der AfD sind.
Die Piraten haben das vorgemacht. Sie haben in der letzten Legislaturperiode eine Ausschreibung gemacht und Menschen für den Rundfunkrat und die Medienkommission benannt, die mit der Piratenpartei nichts zu tun hatten oder zumindest kein Mitglied waren. Diese Chance hätten auch Sie gehabt. Das ist eben das Scheinheilige an Ihrem Gesetzentwurf und an Ihrem Antrag. Wenn Sie weniger Parteienvertreter im Rundfunkrat und in der Medienkommission haben wollen, dann geben Sie doch Ihre Sitze zurück und geben Sie diese an Menschen, die kein Parteimitglied sind.
Ich halte das grundsätzlich für falsch, aber wenn Sie ehrlich sein wollen, dann handeln Sie doch zumindest so. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf soll – so hat es jedenfalls auf den ersten Blick den Anschein – auf dem ZDFUrteil des Bundesverfassungsgerichts basieren. Wenn man aber genauer hinschaut, stellt man schnell fest, dass es sich bei dem Antrag aber doch eher um einen stummen Schrei nach Liebe handelt.
Denn der Antrag macht deutlich, dass die AfD darüber verärgert ist, dass sie bei den zumeist ehrenamtlichen gesellschaftlichen Organisationen keine Zärtlichkeit findet. Und kompensieren tun Sie das jetzt mit dieser Fleißarbeit, die Sie an den Tag gelegt haben. Sie haben Debattenbeiträge aus der letzten Legislaturperiode gesammelt und herausgefunden, wo welches Mitglied vielleicht noch weiterhin Mitglied
Verwunderlich war, dass Sie dabei aktive wie nichtaktive Mitglieder der Parteien sozusagen in Sippenhaft genommen haben und jemanden, der nur in einem Arbeitskreis einer Partei mitarbeitet, gleich zu einem Funktionär deklariert haben. Das zeigt die Absicht Ihres Vorstoßes.
Wenn wir noch einmal zurückkommen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Anteil der staatsnahen Mitglieder in den Aufsichtsratsgremien auf ein Drittel begrenzt, dann kann man nur sagen: Wir Nordrhein-Westfalen halten sämtliche Vorgaben ein.
Vielleicht hätten Sie aber das ZDF-Urteil mal in Ruhe lesen sollen und nicht bloß den Leitsatz. Bei einer tieferen Lektüre kann man sehr schnell feststellen, dass bei regulären Parteimitgliedern ohne Funktion oberhalb der Kreis- und Bezirksebene, die nicht direkt von einer Partei entsandt worden sind, das Bundesverfassungsgericht eben keine Inkompatibilität aufgrund ihrer Staatsnähe annimmt.
Das ist im WDR-Gesetz genauso geregelt. Deswegen sehe ich die von Ihnen vorgeschlagenen Änderungen insgesamt als nicht notwendig an. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Mitglied des Kultur- und Medienausschusses habe ich mir natürlich den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion durchgelesen. Die Vorredner haben es schon gesagt: In wesentlichen Punkten geht der Antrag an der Realität in den Rundfunkräten vorbei.
Sie suggerieren – das machen Sie als AfD ständig in dem, wie Sie öffentlich über öffentlich-rechtliche Medien reden –, dass es eine Staats- oder Parteiensteuerung bei diesen Medien gebe.
Die Mitgliedschaft in einer demokratischen Partei ist nichts, was man verschweigen muss, aber es ist auch nichts, was man bei jeder Gelegenheit angeben muss. Sie unterstellen den Verbänden, die im Rundfunkrat oder in der Medienkommission vertreten sind, dass die Mitglieder, die gleichzeitig ein Parteibuch haben oder Mitglied im Verband A oder B sind, von dieser Partei oder dem Verband gesteuert werden.
Das ist eine pauschale Unterstellung. Auf dieser Unterstellung aufbauend legen Sie einen Gesetzentwurf vor.
Wir werden den Gesetzentwurf an den Ausschuss überweisen. Es wird eine Anhörung stattfinden, in der sich Expertinnen und Experten äußern werden.
Das, was Sie mit diesem Gesetzentwurf beabsichtigen, ist, in die Öffentlichkeit zu streuen, es gebe in Nordrhein-Westfalen ein parteienstaatlich gelenktes Medienmonopol. Das ist der eigentliche Hintergrund dieses Gesetzentwurfes.
Sie versuchen, über diesen Gesetzentwurf das als Thema in der Öffentlichkeit zu setzen. Dafür gibt es, wie wir Ihnen ganz klar sagen können, erstens keine Grundlage. Zweitens ist eine Parteimitgliedschaft nicht irgendetwas, das man zu jeder Zeit vor sich hertragen muss. Es gibt Mitglieder, die ruhende Mitglieder in Parteien sind und in Verbänden führende Positionen haben und dafür auch in Gremien sitzen.
Für das, was Sie damit suggerieren wollen, nämlich dass die Rundfunkräte staatlich gelenkt werden, gibt es keinerlei Anhaltspunkte. Wir haben in NordrheinWestfalen ein sehr klares Medienrecht.
Wir werden das im Ausschuss mit den Expertinnen und Experten diskutieren. Ich kann Ihnen aber bereits jetzt sagen: Die Zustimmung der Grünen wird dieser Gesetzentwurf nicht finden. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Kollege, bitte bleiben Sie am Redepult. – Für die AfD-Fraktion hat sich der Vorsitzende Herr Wagner zu Wort gemeldet. Bitte, Sie haben das Wort.
Herr Klocke, Sie haben eben behauptet, der Antrag der AfD unterstelle, Vertreter mit Parteibuch würden dort entsprechend parteiisch arbeiten. Leider haben Sie mir keine Quelle genannt, wo das in unserem Antrag stehen soll. Das steht nämlich nicht in unserem Antrag.
Ferner haben Sie gesagt, dass Vertreter mit Parteibuch keine schlechtere Arbeit machen. Das hat keiner behauptet. Das wird auch nicht in unserem Antrag behauptet.
Aber gerade wenn das so ist, erschließt sich mir nicht, warum Sie gegen Transparenz sind. Warum sollen die Menschen nicht wissen, welche Verbandsvertreter welcher Partei angehören, die dort im Rat sitzen? Sonst schreiben Sie sich immer Transparenz auf die Fahnen. Und wenn es jetzt einmal darum geht, Transparenz zu zeigen, blocken Sie ab. Das ist für mich nicht schlüssig.
Ich habe nicht gesagt, dass Sie eine schlechte Arbeit machen, ich sehe nur keinen Sinnzusammenhang. Ich bin auch in zahlreichen Verbänden und Organisationen Mitglied. Es gibt überhaupt keinen Zwang, dass ich als Landtagsabgeordneter ständig meine Haupttätigkeit und meinen Beruf nennen und angeben soll.
Ich habe auch noch nie mitbekommen, dass es irgendwelche Unterstellungen gibt, nur weil ich Mitglied bei Greenpeace, bei Amnesty International oder was auch immer bin, dass diese Organisationen meine politische Arbeit steuern und lenken. Das suggerieren Sie mit Ihrem Antrag.
Ja, so habe ich es aber verstanden, und ich bin Redner für meine Fraktion. Es mag sein, dass ich das missverstanden habe. Jedenfalls ist das der Eindruck nach Lektüre Ihres Gesetzentwurfes gewesen. Wir werden das im Fachausschuss diskutieren, Expertinnen und Experten dazu hören und erfahren, ob es dafür einen Resonanzboden gibt oder nicht. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Dieser Gesetzentwurf ist rechtlich nicht geboten. Er ist überflüssig, weil er neue bürokratische Regelungen schafft. Er ist nicht notwendig, weil die Öffentlichkeit ausreichend hergestellt ist. So einfach kann man die Position beziehen.