Protocol of the Session on June 13, 2018

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Lürbke. – Für die AfD Fraktion spricht nun Herr Dr. Blex.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In den letzten Wochen sind die Bürger in Nordrhein-Westfalen, aber auch in den Nachbarländern und in ganz Deutschland durch heftige Unwetter mit Starkregen und den dadurch verursachten Überschwemmungen geschädigt worden.

(Michael Hübner [SPD]: Wirklich?)

Getroffen wurden nicht nur abgelegene Orte wie zum Beispiel in der Eifel, sondern auch ganze Stadtteile in Ballungszentren.

(Michael Hübner [SPD]: Wow!)

Die Überschwemmungen, wie bei Starkregen üblich, kamen plötzlich

(Michael Hübner [SPD]: Ja!)

und waren nicht etwa durch Hochwasser bedingt. Die Schäden sind ganz offensichtlich. Die Feuerwehren waren vielerorts im Dauereinsatz, um Menschen zu retten, Gebäude zu schützen und die Infrastruktur

halbwegs funktionstüchtig zu halten. Viele dieser Unwetterschäden waren so groß, dass jeweils weit über 100 Feuerwehrleute zur Hilfe kommen mussten.

Die AfD-Fraktion möchte unseren Feuerwehrleuten und den weiteren Mitarbeitern des Katastrophenschutzes, den Kommunalverwaltungen sowie der Polizei für ihre Arbeit zum Schutze von Menschen und Bauten auch an dieser Stelle ganz herzlich danken.

(Beifall von der AfD – Michael Hübner [SPD]: Aber nur Ihren Feuerwehrleuten!)

Auch fordern wir die Landesregierung auf, das Ende 2016 vorgelegte Starkregenkonzept im Lichte der neuen Erfahrungen zu überarbeiten.

Aber darum geht es den Grüninnen hier überhaupt nicht. Sie wollen lediglich Öko-Effekthascherei.

(Arndt Klocke [GRÜNE]: Was?)

Als radikale Ökopopulisten scheuen Sie nicht davor zurück, in Ihrem Antrag die Unwahrheit zu behaupten. Ihre Behauptung, in Nordrhein-Westfalen hätte die Häufigkeit von Starkregenereignissen laut dem Klimafolgenmonitoring zugenommen, ist schlichtweg falsch.

Nach der sorgfältig geführten amtlichen Statistik der Starkniederschlagstage haben diese in den letzten 65 Jahren in unserem Land nicht zugenommen.

(Lachen von den GRÜNEN)

Obwohl man dem Bericht deutlich anmerkt, dass er unter Ihnen, Herr Remmel, erarbeitet wurde, heißt es dort:

(Zurufe von den GRÜNEN)

Die Beamten lassen sich vielleicht in gewisser Weise beeinflussen, aber sie sind trotzdem noch der Wahrheit verpflichtet. – Zitat: –

„Die Anzahl der Starkniederschlagstage in den verschiedenen Intensitätsklassen zeigt jedoch hohe jährliche Schwankungen (Variabilität).“

Das wissen Sie nicht: Das ist ein Ausdruck der mathematischen Statistik.

„Über den Gesamtzeitraum seit 1951 weist keine der drei Starkniederschlagsklassen einen statistisch signifikanten Trend auf.“

Bezeichnend aber ist, dass das Klimafolgenmonitoring dabei sogar die Jahre ab 2010 außen vor lässt. Dort sinkt nämlich die Häufigkeit von Starkregenereignissen.

(Lachen von den GRÜNEN)

Ja, ja, das ist Mathematik.

Fakt ist: Es gibt keinerlei mathematisch-statistisch nachgewiesenen Zusammenhang zwischen irgendeinem Klimawandel und der Häufigkeit von Starkregenereignissen.

(Beifall von der AfD – Zuruf von den GRÜNEN: Das sollten mal die Menschen in Wuppertal hören!)

Ich bedaure es manchmal sehr, solch eine Geringschätzung der Mathematik bei Ihnen zu erleben; aber es wundert mich eigentlich nicht.

Von Bertolt Brecht – den schätzen Sie doch sicher – stammt das Zitat:

„Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.“

Liebe Grüninnen, da es um Ihre mathematische Kompetenz, wie Sie eben bewiesen haben, sehr schlecht bestellt ist, mögen Sie noch in die erste Kategorie fallen. – Danke schön.

(Beifall von der AfD)

Als Nächster spricht für die Landesregierung Herr Minister Reul.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! 2014 gab es den schlimmsten jemals festgestellten Starkregen im Münsterland mit fast 300 l/m². Zwei Personen kamen damals beim Unwetter zu Tode. 2016 gab es ein Starkregen bei Bonn und am Niederrhein mit ca. 120 l/m². Bachläufe wurden zu reißenden Strömen. Wir erinnern uns auch noch an den großen Sturm „Ela“, der eine Schneise der Verwüstung vom Rheinland in das Ruhrgebiet gezogen hat.

Ich will gar nicht darüber diskutieren, ob und wie die Landesregierung damals reagiert hat, aber eines zur Wahrheit gehört: Die damalige Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben keinen Unwetterfonds zur Wiederherstellung kommunaler Infrastruktur angelegt. Sie haben damals auch keine generelle Bewältigungsstrategie bei Naturkatastrophen entwickelt. Sie haben auch kein Sonderprogramm und keine Entschädigung oder Soforthilfe für die zerstörte kommunale Infrastruktur aufgelegt.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Hört! Hört!)

Das ist ein Fakt. Wer diese Bilanz vorzuweisen hat, sollte andere nicht angreifen oder zumindest etwas behutsamer sein.

Nun zu dem, was wir gemacht haben: Wir haben am 30. Januar dieses Jahres eine Richtlinie über die Gewährung von Soforthilfen bei durch Naturkatastrophen hervorgerufenen Notständen veröffentlicht. Und das verpflichtet uns. Unsere Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter haben nach den ersten Warnungen des Deutschen Wetterdienstes die Lageentwicklung systematisch beobachtet.

Am 30. Mai 2018, einen Tag nach dem Starkregenereignis, haben wir sofort die Schadensermittlung eingeleitet. Übrigens ist das die Voraussetzung dafür, dass Sie entscheiden können, wem Sie wie viel Unterstützung geben. Sie müssen erst einmal die Fakten kennen.

Wir haben bei der ersten Unwetterwarnung schon dafür gesorgt, dass die Lage beobachtet und ausgewertet wird, um die Anwendung der Soforthilferichtlinie zu prüfen. Bereits vor dem Unwetter haben wir die systematische Erfassung von Einsätzen veranlasst. Unmittelbar am Morgen nach dem Unwetter haben wir die Bezirksregierungen aufgefordert, die nach der Soforthilferichtlinie vorgesehenen Berichte über die Schadenslage zu liefern.

Eines ist klar – ich finde, das müsste inzwischen allen klar sein –: Wir dürfen nicht nach Gutsherrenart entscheiden, wo Soforthilfe gewährt werden kann und wo nicht. Deshalb haben wir die Richtlinie, die uns verpflichtet, die Lage genau zu prüfen und dann dort zu helfen, wo es extrem schlimm ist, wo man von einer Naturkatastrophe sprechen kann.

Das ist schlimm für diejenigen, die ihren Schaden bei sich privat auch als eine persönliche Katastrophe empfinden. Aber es ist so. Irgendwo muss dann die Grenze gezogen werden. Wir haben ein Konzept, wir haben eine Richtlinie, und danach wird gehandelt.

Ich habe mir selber – das ist schon gesagt worden – in Wuppertal die Situation angeschaut. Es ist schon extrem gewesen. Deshalb kommt Wuppertal auch in den Genuss dieser Soforthilfemaßnahme. Es gab Riesenschäden durch Wasser und Schlamm. Die Aufräumarbeiten dauern lange. Den Menschen, die davon betroffen sind, kann man nur sehr begrenzt helfen. Die verzweifelte Lage können Sie einfach nicht wegdiskutieren, wenn da alles kaputt ist. Wir wollen und werden Soforthilfe leisten und werden auch die Stadt unterstützen. Schnell handeln heißt aber: Voraussetzungen ordnen, gründlich handeln.

Ich darf Ihnen Folgendes berichten: Der Umweltdezernent der Stadt Wuppertal war heute bei der Landesregierung und hat bestätigt, dass er noch nicht einmal eine präzise Ermittlung der Kosten vorlegen kann. Das ist überhaupt kein Vorwurf. Es ist doch logisch, dass das Zeit braucht.

Anders als in Ihrem Antrag dargestellt, erhielten die Städte Greven und Münster 2014 keine Hilfe zur Wiederherstellung ihrer kommunalen Infrastruktur, sondern bekamen Zuweisungen aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs für die außergewöhnlichen Belastungen, die sie hatten. Das waren Unterstützungen für akute Maßnahmen zu Gefahrenabwehr und Verkehrssicherung sowie für eigene

Hilfszahlungen an von existenziellen Notfällen Betroffene.

Auch die jetzt von Starkregen stark betroffenen Kommunen können ihre außergewöhnlichen finanziellen Belastungen geltend machen. Sie werden dabei die notwendige Hilfe durch die Landesregierung erhalten. Mit Wuppertal sind wir bereits im Gespräch.

Zum Thema „Fonds“ nur wenige Sätze: Der Fonds ist hier bereits diskutiert worden. Damals ist schon darauf hingewiesen worden, dass das auch finanzwirtschaftlich keine kluge Lösung ist. Für einen solchen Fonds würden erhebliche Mittel des Landes und auch der Kommunen fest gebunden. Das macht keinen Sinn.