Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zwischenfrage ist nicht zugelassen worden; deshalb will ich mich ganz kurz auf eine Einlassung des verehrten Kollegen Lenzen zu Wort melden und auch zu einer anderen Äußerung, die danach gefallen ist, noch ein bisschen sagen.
Ich hätte eben gerne gefragt, was Sie unter „Fehlanreizen“ verstehen, wenn es darum geht, dass wir den Kommunen das geben wollen, was ihnen zusteht, um vernünftige Integrationsarbeit zu machen.
Dieser Terminus in diesem Zusammenhang führt mich zu den Abschiebeexperten ganz rechts von mir: Gut, dass wir in einem Rechtsstaat leben und dass „Duldung“ nicht rechtsfreier Raum bedeutet, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Gut, dass wir es hier in diesem Parlament überwiegend mit Menschen zu tun haben, die keine als Bildungsreise getarnten Betriebsausflüge nach Syrien unternehmen, um sich dort bei Machthabern und Hasspredigern danach zu erkundigen, wie sicher dieses Herkunftsland ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich halte vieles von dem, was da gesagt worden ist, für parlamentarisch kaum argumentierbar.
Aber das müssen dann die Verwender schon selbst wissen. Nur ein kleiner Hinweis: Wenn Sie über Konnexität schwadronieren – ich gebe jetzt einen Grundkurs in Verfassungsrecht –, darf ich Sie darauf hinweisen, dass es dieses Rechtsinstitut im Zusammenhang zwischen den Kommunen und dem Bund leider nicht gibt. Das ist ein Punkt, den wir beklagen, aber Sie haben das als gegeben vorausgesetzt. Auch das zeugt von einer tiefen Sachkunde. – Ich habe dazu nicht mehr zu sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte auf zwei Aspekte eingehen. Das ist ja das Schöne, dass wir das hier dialogisch machen; deshalb muss nicht gleich immer eine Zwischenfrage gestellt werden. Man kann sich ja auch so austauschen.
Der Kollege Lenzen hat darauf hingewiesen, dass es natürlich schwierig ist, weil Rückführungen, die für alle Beteiligten eine sehr komplizierte Angelegenheit sind, bei den Kommunen natürlich auch kein besonders beliebter Vorgang sind. Das kann man nachvollziehen, da es häufig mit menschlichen Härten verbunden ist. Aber im Rechtsstaat gibt es auch eine gewisse Notwendigkeit, dass diejenigen, die kein Bleiberecht haben, das Land verlassen.
Kommunen, die für Geduldete bis Sankt Nimmerlein von Land oder Bund alimentiert werden würden, hätten natürlich weniger Anreize, die Rückführung durchzuführen. Das ist nur nachvollziehbar. – Das ist der eine Punkt.
Aber worüber ich eigentlich noch kurz sprechen wollte, ist die Aufforderung des Kollegen Mostofizadeh an uns, die kommunalen Spitzenverbände zu fragen, wie sie das mit den 100 Millionen € Integrationspauschale einschätzen. Deshalb möchte ich die Homepage des Städtetags Nordrhein-Westfalen zitieren,
„Es ist für uns auch ein wichtiges Zeichen des Respekts und der Anerkennung der kommunalen Integrationsarbeit. Denn alle wissen: Integration findet vor Ort in den Kommunen statt.“
Dies erklärten die Hauptgeschäftsführer von Städtetag NRW, Helmut Dedy, Landkreistag NordrheinWestfalen, Dr. Martin Klein, sowie Städte- und Gemeindebund NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider. – Also volle Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände.
Im Übrigen entsprechen die 100 Millionen € in etwa dem Verbundanteil. Sie behaupten, ich hätte immer gesagt, man hätte 100 % auskehren müssen. Schauen Sie sich bitte die Plenarreden an, die ich als Oppositionspolitiker in der letzten Legislaturperiode gehalten habe.
Dort werden Sie das mit Sicherheit nicht finden, sondern ich habe immer davon gesprochen, dass es den fairen Anteil für die Kommunen geben muss. Wir geben ihnen den fairen Anteil, den Sie ihnen verweigert haben.
(Beifall von der FDP – Monika Düker [GRÜNE]: Aber darüber reden wir doch gar nicht! Das ist doch nicht das Thema!)
Herr Präsident! Herr Minister, herzlichen Dank. – Erstens. Sie haben mich zweimal falsch zitiert. Ich habe nicht gesagt, dass Sie die kommunalen Spitzenverbände zur Integrationspauschale befragen sollen, sondern ganz konkret zur Frage des Flüchtlingsaufnahmegesetzes.
Zweitens. Ich habe Ihnen nicht persönlich vorgeworfen, dass Sie Komplettdurchleitung gefordert hätten, sondern ich habe das in Richtung der CDU gesagt. Das können Sie gern im Protokoll nachlesen.
Ich würde Sie gern fragen, warum Sie erneut eine Nebelkerze werfen, um von Ihrer Verantwortung beim Flüchtlingsaufnahmegesetz ablenken zu wollen.
Herr Mostofizadeh, ich wiederhole es – vielen Dank, dass Sie mir nochmals die Gelegenheit geben, es hier auszuführen –: Das FlüAG war Ihr Gesetz, und mit den kommunalen Spitzenverbänden waren die Istkostenermittlung und das Verfahren verabredet. Genau dieses Verfahren führen wir durch, und dann werden uns darüber unterhalten, wie wir das FlüAG entsprechend anpassen. – Danke schön.
Herr Minister, es gibt noch eine Frage, die ich noch gestatten werde, aber nur, weil ich heute so nett bin. Es ist eigentlich nicht üblich, sich mit Fragen zu melden, wenn die Rede schon zu Ende ist. Wir müssen das wieder etwas eindämmen, sonst kommt das zu oft vor. Aber heute sind wir als Präsidium lieb und genehmigen die Zwischenfrage – wenn Sie sie zulassen.
Vielen Dank, Herr Minister, und vielen Dank an das Präsidium, dass Sie die Frage noch zulassen. – Herr Minister, Ihr letzter Satz veranlasst mich dazu, noch eine Frage zu stellen. Sie sagten: „Wir geben den Kommunen das, was sie verdienen.“ Halten Sie daher die 100 Millionen € für die Integrationspauschale für ausreichend, wenn Sie sie weiterleiten?
Herr Kollege Dahm, es ist so, dass wir uns insgesamt über die großen Blöcke der Finanzierung von Projekten unterhalten müssen, die Land und Kommunen gemeinsam gestalten werden.
Dazu gehört beispielsweise auch die Reform des Kinderbildungsgesetzes; es wird Herrn Maelzer freuen, dass wir eine gute Lösung hinbekommen werden.
Dazu gehören natürlich auch die Fragen der Flüchtlingsfinanzierung sowie die Frage: Wie gehen wir mit den Geduldeten um? Es wird, was speziell den Komplex „Geduldete“ betrifft, eine Verhandlung sein, bei der wir gemeinsam verabreden müssen – deshalb fordere ich den gemeinsamen Migrationsgipfel von Bund, Land und Kommunen –, wie wir das insgesamt schaffen.
Im Übrigen ist es selbstverständlich so – das haben die Kollegen von der AfD natürlich nicht verstanden –, dass sich, wenn Geduldete einen rechtssicheren Aufenthaltstitel haben, auch die Finanzierung verändert. Insofern sind das Aspekte, die wir klar verabreden müssen, und ich hoffe, dass Herr Seehofer irgendwann einmal über seinen Schatten springt.
(Helmut Seifen [AfD]: Sie tun einfach nicht Ihre Pflicht, das ist das Problem! Sie reden sich einfach nur heraus!)
Ich habe mich am Anfang noch über all das, was ich auf der Regierungsbank an Zwischenrufen hören musste, aufgeregt; aber ich kann Ihnen sagen: Das ist das Schöne am menschlichen Dasein:
Sie können hier dazwischenrufen, wie Sie möchten. Es wird die Politik nicht verändern. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Stamp. – Wir sind am Ende der Beratung zu diesem Punkt und kommen zur Abstimmung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/2550 an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen – federführend –, an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Integrationsausschuss. Abschließende Abstimmung im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung. Wer stimmt dem zu? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Diese sehe ich nicht. Alle sind der Meinung, dies soll so passieren. Das war anzunehmen. Somit ist der Antrag zu TOP 4 überwiesen.