Protocol of the Session on May 24, 2016

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Seifen. – Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Gebauer das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Ott, die Fragen, die Sie heute hier aufgeworfen haben und die Herr Staatssekretär Richter bereits im Ausschuss genannt hat, sind richtig. Allerdings hätte es Ihres Antrags heute nicht bedurft, weil wir bereits im Ministerium systematisch an den Lösungen zu den genannten Fragen arbeiten.

Zu diesen Lösungen zählen auch unsere Digitalkonferenzen, die wir in allen Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen abhalten. Die erste Konferenz hat bereits in Düsseldorf stattgefunden. Eine der nächsten Konferenzen wird am 28. Juni im Regierungsbezirk Köln stattfinden. Ich würde mich natürlich sehr freuen, Sie als Kölner Abgeordneten auf dieser Digitalkonferenz begrüßen zu dürfen.

Frau Müller-Rech hat bereits die Genehmigungspflicht erwähnt, auf die in der Dienstanweisung Bezug genommen wird. Diese stammt aus dem Jahr

1995, und es war die SPD, die sie zum damaligen Zeitpunkt eingeführt hat. Mit dieser Genehmigungspflicht wurde den Lehrkräften die Möglichkeit angeboten, mit Genehmigung der Schulleitung ihre privaten ADV-Anlagen zur Verarbeitung von personenbezogenen Schülerdaten zu nutzen. Das heißt im Klartext, die jetzige Dienstanweisung, um die es geht, begründet weder neue rechtliche Verpflichtungen noch Verschärfungen im Datenschutz. Es ist wichtig, auch das zu erwähnen.

Für die eingangs genannte Genehmigung wird nun ein Vordruck als Hilfestellung gegeben. Abgebildet wird darin ein Datenschutzstandard wie zum Beispiel die Einrichtung eines Passwortschutzes oder der Einsatz eines aktuellen Virenscanners; Herr Braun hatte das alles schon erwähnt. Das sind, so denke ich, Maßnahmen, die jeder vornehmen können muss, der ein internetfähiges privates Gerät verwendet.

Richtig ist: Die Dienstanweisung hat zu einem Gesprächsbedarf geführt. Dazu hat es im Schulministerium am 24. April einen intensiven Austausch mit den Gewerkschaften und den Schulleitungsvereinigungen gegeben. Im Anschluss an diesen Austausch gab es dann eine Schulmail, in der klarstellende Informationen zu Entstehung, Zweck und Inhalt dieser Dienstanweisung an die Schulen gegeben wurden.

Frau Beer, natürlich freue ich mich über Paderborn. Wenn Sie dort schon in der Hinsicht unterwegs sind, kann das eine Ministerin nur erfreuen. Das heißt für uns auch – das ist richtig –, dass wir es im Kontext der dienstlichen Nutzung privater Endgeräte bei der Verarbeitung sensibler persönlicher Daten auch für richtig und notwendig erachten, eine erweiterte Ausstattung mit Dienstgeräten zur prüfen. Eine solche Option ist jedoch fachlich sorgfältig zu klären. Dazu sind auch bestehende Ausstattungsszenarien zu berücksichtigen. Das heißt, die Endgeräte für die Lehrkräfte müssen sorgfältig mit der vorhandenen Infrastruktur der jeweiligen Schulträger abgestimmt werden. Es geht um die wichtige Frage des Supports und natürlich auch um die Frage, die Sie jetzt gutachterlich klären lassen, nämlich die wichtige Frage nach der rechtlichen Zuständigkeit von Land oder Schulträger.

Die SPD fordert in diesem Zusammenhang dazu auf, schnellstmöglich in den Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden zu kommen. Dieser Aufforderung sind wir bereits in den vergangenen Wochen nachgekommen. Wir haben uns das letzte Mal am 10. April mit den kommunalen Spitzenverbänden getroffen und dort explizit auch über Endgeräte für die Lehrkräfte gesprochen. Und ja, auch diese Gespräche werden wir weiterführen.

Zum neuen Schuljahr werde ich neben den bereits in kurzer Zeit auf den Weg gebrachten, vielfältigen, systematischen Maßnahmen eine Gesamtstrategie für

die digitale Bildung vorstellen. Zu einer solchen umfassenden Strategie zählt selbstverständlich auch eine Arbeitsplattform für sensible Daten.

Dazu ist bereits alles ausgeführt worden. Es waren nicht wir, die diese Verzögerung zu verantworten haben. Es mussten und müssen immer noch Fehler repariert werden. Wir konnten dieses Produkt nicht abnehmen und haben entsprechend die Notbremse gezogen. Wir arbeiten zurzeit an den technischen Nachbesserungen, aber auch an besseren Vereinbarungen mit den Projektpartnern.

Alles in allem würde ich mir wünschen, dass solche Anträge in Zukunft überflüssig sind

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

und wir viel mehr gemeinsam daran arbeiten, unsere Schulen, unsere Schülerinnen und Schüler, aber auch unsere Lehrerinnen und Lehrer bestmöglich auf das digitale Zeitalter vorzubereiten. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung hat ihre Redezeit um 48 Sekunden überzogen. Für die Fraktion der SPD hat sich noch einmal der Abgeordnete Ott gemeldet. Er hat hiermit auch das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst: Die Personalversammlungen, die Resolutionen aus dem ganzen Land schicken, sind keine SPD-Verschwörung, sondern Realität.

Zweitens. Die Dienstanweisung, sagt die Ministerin, hat Gesprächsbedarf ausgelöst – in der Tat. Und die von Herrn Braun genannte Hilfestellung hat vor allen Dingen zu Verärgerung geführt. Das muss man zunächst festhalten. Ich will, auch für die Besucher, sagen: Am Ende des Tages geht es doch nicht darum, wer schuld ist – die Schuldfrage haben wir in unserem Antrag gar nicht beschrieben –, sondern es geht um die Frage, wie wir das Problem angehen.

Ich möchte noch mal auf den Staatssekretär und die Vorredner eingehen. Wer das Licht anmacht, der muss auch davon ausgehen, dass man Sachen sieht, die man ohne Licht nicht gesehen hat. Jeder, der schon mal bis nachts auf einer Party gewesen ist, weiß: Wenn das Licht angemacht wird, sieht es anders aus als kurz vorher.

Und wenn man das Licht anmacht, dann sorgt man dafür, dass im ganzen Land die Lehrerinnen und Lehrer – auch wegen Fehlern von uns aus der Vergangenheit – immer wieder fragen: Was macht ihr denn da eigentlich? Schon wieder kommt irgendetwas, ihr gebt uns aber keine Hilfestellung! Und ob ihr wollt oder

nicht: Diese Frage nach Endgeräten wird jetzt zu stellen sein, und sie wird auch gestellt, weil kein Mensch auf Dauer nachvollziehen kann, dass man bestimmte Datenschutzbestimmungen einhalten will, gleichzeitig der Arbeitgeber aber kein Gerät zur Verfügung stellt. Oder ist das doch etwas, was die Kommunen bezahlen müssen? – Die Kommunen werden vor Begeisterung klatschen. Also muss man es doch klären!

Wir haben versucht, mit dem Antrag deutlich zu machen, dass es jetzt darum geht, den Fehler, der passiert ist – nämlich eine übereilte Dienstanweisung zu schreiben, ohne die Konsequenzen zu bedenken –, zu korrigieren. Das ist nämlich das eigentliche Problem. Man hätte das vorher bedenken müssen; dann hätte man keine Unruhe erzeugt.

Aber wenn man eine solche Dienstanweisung rausschickt, dann darf man sich nicht wundern, dass anschließend Diskussionen losbrechen. Die Kolleginnen und Kollegen in diesem Land haben einen Anspruch darauf, dass die Landesregierung die Fragen beantwortet. Nicht nur G9 ist wichtig, sondern alle Kolleginnen und Kollegen haben Anspruch darauf, hierzu eine vernünftige Hilfestellung zu bekommen.

Wir wollten dazu beitragen, das gemeinsam zu machen, indem wir einen Antrag gestellt haben, der wirklich keine nicht erfüllbaren Forderungen enthält. Wir werden die Debatte im Ausschuss fortsetzen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ott. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Beim Blick in die Runde bleibt das auch so, sodass wir am Schluss der Aussprache angelangt sind.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/2560 an den Ausschuss für Schule und Bildung – federführend –, an den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation sowie an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Gibt es hierzu Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich die Zustimmung des Hohen Hauses zu dieser Überweisungsempfehlung fest.

Ich rufe auf:

4 Land muss Verantwortung für Geduldete über

nehmen und die Kommunen dauerhaft finanziell entlasten

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2550

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Abgeordneten Mostofizadeh das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nordrhein-Westfalen hat, wie viele andere Bundesländer, einen großen Zuzug aus Syrien, Afghanistan und vielen anderen Ländern dieser Erde erlebt.

(Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD])

Infolge dieser Zuwanderung haben viele Menschen, die zu uns gekommen sind, Asylanträge in Nordrhein-Westfalen gestellt. Viele dieser Asylanträge werden jetzt sukzessive abgearbeitet; die Zustimmungsquote zu diesen Anträgen liegt je nach Herkunftsland um die 50 %. Somit kann man leicht ausrechnen, dass eine ganze Menge Anträge auch abgelehnt wird.

Allerdings werden diese Personen aus unterschiedlichen guten Gründen oftmals nicht abgeschoben. Es sind oft humanitäre Gründe – die Genfer Konvention oder andere Dinge –, die dazu führen, dass diese Menschen sich zu Recht länger in Nordrhein-Westfalen aufhalten dürfen.

Allerdings stellt sich dann schon die Frage, wer die Kosten für die Unterbringung und Integration dieser Menschen übernimmt. Wir haben 2017 in unserer Regierungszeit in ganz erheblichem Maße die Kosten für die Unterbringung von geflüchteten Menschen übernommen. Mittlerweile ist es so, dass NordrheinWestfalen 1,7 Milliarden € – ich wiederhole: 1,7 Milliarden € – weniger für geflüchtete Menschen ausgibt als im Jahr 2016.

Die Zahl der Geduldeten wird sich in NordrheinWestfalen noch deutlich erhöhen. Dennoch ist diese Landesregierung der Auffassung, dass die Kosten für die Geduldeten weiterhin ausschließlich von den Kommunen übernommen werden sollten.

Wir halten das für grundfalsch. Wir meinen, dass die Landesregierung, dass das Land Nordrhein-Westfalen hier einspringen und Verantwortung für die Kosten der Geduldeten übernehmen muss, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Es ist schon bezeichnend – Herr Kollege Stamp, ich freue mich sehr, dass der stellvertretende Ministerpräsident zu diesem Tagesordnungspunkt redet –, dass die Kollegin Scharrenbach offensichtlich an dieser Debatte kein Interesse hat. Ich kann Ihnen auch sagen, warum ich das meine: Wir haben seit Regierungsantritt von CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen eine deutliche Mehrbelastung der Kommunen zu verzeichnen – oftmals gut gemeint, aber oft eben auch schlecht gemacht.

Bei den Krankenhäusern kommt eine halbe Milliarde Euro zusätzliche Beteiligung auf die Kommunen zu.

Bei den Geduldeten, nach den Zahlen, die wir von den Städten Dortmund, Hagen und Wuppertal haben, ist davon auszugehen, dass bereits jetzt die Kommunen 600 Millionen € pro Jahr übernehmen. Das wird in sehr wenigen Monaten in den Milliardenbereich ansteigen.

Sie werden sukzessive 450 Millionen € beim Stärkungspakt einsparen. Das ist die bedeutendste Nummer, die ich hier vortragen will. Sie haben Monheim entlastet, Essen und andere Städte mehr belastet und keinen Cent aus dem Landeshaushalt gegeben, um Ihr Wahlversprechen einzuhalten.

Diese Landesregierung ist alles andere als kommunalfreundlich. Sie belasten die Kommunen zusätzlich, wo es nur geht, wo es Ihnen gerade passt.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Deswegen stellen wir nach der Beratung in den Ausschüssen drei Punkte zur Abstimmung, wobei wir, wenn Sie den Punkten nicht nachkommen, auch das Instrument der namentlichen Abstimmung anwenden werden, um deutlich zu machen, wo diese Landesregierung ganz bewusst und ganz entschieden gegen die Interessen der Kommunen entscheidet.

Erstens. Wir möchten sehr gerne von Ihnen wissen, wie hoch die Zahl der Geduldeten ist. Das muss doch zu ermitteln sein. Wie Christian Lindner immer sagt: Die Menschen müssen doch wissen, wie die Verwaltung reagiert; wir sind doch keine Bananenrepublik. – Wir möchten gerne diese Zahlen trennscharf von Ihnen auf den Tisch gelegt bekommen. Das ist Punkt eins.

(Zuruf von Bodo Löttgen [CDU])

Zweitens. Wir möchten, dass diese Landesregierung, Herr Fraktionsvorsitzender Löttgen, endlich eine Perspektive auf den Tisch legt, wie für die Finanzierung der Menschen in Nordrhein-Westfalen, die aufgrund von Gerichtsentscheidungen oder anderen Gründen zu Recht – das betone ich – hierbleiben dürfen, gesorgt wird und wie verhindert wird, dass die Kommunen nicht immer weiter in die Pleite reiten, weil diese Landesregierung nicht handeln will.