Zweitens. Wir möchten, dass diese Landesregierung, Herr Fraktionsvorsitzender Löttgen, endlich eine Perspektive auf den Tisch legt, wie für die Finanzierung der Menschen in Nordrhein-Westfalen, die aufgrund von Gerichtsentscheidungen oder anderen Gründen zu Recht – das betone ich – hierbleiben dürfen, gesorgt wird und wie verhindert wird, dass die Kommunen nicht immer weiter in die Pleite reiten, weil diese Landesregierung nicht handeln will.
Herr Kollege Löttgen, das meinen Sie jetzt nicht im Ernst. Ich habe es Ihnen eben vorgerechnet. 1,7 Milliarden € Entlastung alleine bei den Kommunen, jetzt noch einmal 750 Millionen € Mehreinnahmen bei der
Steuerschätzung, und Sie wollen den Kommunen erklären, dass Sie kein Geld in der Tasche haben? Das ist doch lächerlich!
Beim dritten Punkt haben Sie uns ganz an Ihrer Seite. Sie müssen die Große Koalition natürlich auf ihre Verantwortung hinweisen. Sie sollten sich beim Bund dafür einsetzen, dass die Kosten für die Geduldeten selbstverständlich vom Bund übernommen werden.
Herr Minister Stamp, ich achte Ihre Arbeit sehr, frage mich aber – vielleicht erklären Sie das für die Kommunalministerin –, warum die Kommunalministerin nicht bereit ist, für die Kommunen einzustehen und hier heute zu erklären, warum sie der Meinung ist, dass es eine Fachfrage aus dem familienpolitischen Bereich ist und nicht eine Frage der Trennung zwischen Landesregierung und den Kommunen und des Einstehens einer Kommunalministerin für ihre Kommunen, für die sie da sein sollte. Das ist aus meiner Sicht die Aufgabe, die diese Ministerin wahrnehmen müsste, die sie aber fortwährend nicht wahrnimmt.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mostofizadeh. – Für die Fraktion der CDU hat Herr Hoppe-Biermeyer das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Um es kurz zu machen: Dieses Antrags von Bündnis 90/Die Grünen bedurfte es nicht. Wenn man den Antrag etwas genauer liest, bekommt man auch nicht den Eindruck, dass es Ihnen damit besonders ernst ist. Der Antrag ist offensichtlich mal eben schnell zwischen Tür und Angel geschrieben worden, reflexartig, ohne groß nachzudenken. Sowohl in der Form – denn dann hätte sicher noch jemand Korrektur gelesen oder das Textverarbeitungsprogramm mittels Autokorrektur hätte angewandt werden können, bevor er in Umlauf gegangen ist – als auch in der Sache ist dieser Antrag einfach nur peinlich.
Sehr gerne, im weiteren Verlauf. – Das bestätigen die Bürgermeister, egal welcher Partei sie angehören. Die hier zuständigen Ministerien stehen im ständigen Kontakt sowohl mit den kommunalen Spitzenverbänden als auch mit den Kommunen.
Wenn es irgendwo ein Problem gibt, sind die Kommunikationswege kurz, direkt und unbürokratisch. Das war man anders gewohnt.
Das gilt sowohl für das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung von Ina Scharrenbach als auch für das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration von Dr. Joachim Stamp.
Wir wissen sehr wohl um die Verdienste der Kommunen gerade in den ersten Monaten der Flüchtlingskrise. Es waren die Mitarbeiter der Städte und Gemeinden, die in der Krise vor Ort scheinbar Unmögliches möglich gemacht haben. Es waren die Mitarbeiter der Städte und Gemeinden, die zahllose Ehrenamtliche motivierten und auch immer noch motivieren.
Ja, es war und ist auch ein finanzieller Kraftakt sowohl für die Kommunen als auch für das Land. Natürlich ist es für die Kommunen eine enorme finanzielle Belastung, wenn sie für Geduldete nach dem dritten Monat alleine aufkommen müssen. Genau darum muss man sich aber das Gesamtpaket ansehen, das wir in den ersten Monaten unserer Regierungszeit für alle Kommunen geschnürt haben. Die Städte und Gemeinden spüren bereits jetzt, nach nur einem Jahr, die positive Wirkung der neuen Regierungspolitik.
Starke Kommunen sind das Fundament für Erfolg und Zusammenhalt im ganzen Land. Die finanzielle Stärkung der Kommunen hat deshalb für uns eine hohe Priorität. Wir sind Partner der Kommunen und werden sie stärken.
Das ist über 1 Milliarde € mehr als 2017. Wir haben, wie versprochen, den Kommunal-Soli gestrichen. 2018 bleiben nun knapp 91 Millionen € in den Kommunen.
Außerdem erhält Nordrhein-Westfalen aus der zweiten Tranche des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vom Bund mehr als 1,1 Milliarden €.
Für die Jahre 2016 bis 2018 stellte bzw. stellt der Bund den Ländern jährlich eine Integrationspauschale in Höhe von 2 Milliarden € zur Verfügung. Nach dem Königsteiner Schlüssel entfielen 2016 genau 434 Millionen € auf Nordrhein-Westfalen. Die Vorgängerregierung hat davon keinen einzigen Euro an die Kommunen weitergegeben.
2017 gab es das gleiche Spiel. Das Land erhielt 434 Millionen €. Nichts davon wurde weitergegeben. Die kommunale Familie hat das – genauso wie wir von der Opposition – völlig zu Recht kritisiert. Wäre RotGrün vor einem Jahr nicht abgewählt worden, hätte sich 2018 alles genauso wiederholt. Solidarität gegenüber den Kommunen ist Ihnen genauso fremd wie eine solide Haushaltsführung.
Zum Glück kam 2017 alles anders. Diese NRWKoalition misst dem Thema Integration einen deutlich höheren Stellenwert bei. Am Wichtigsten aber ist: Diese NRW-Koalition kann mit Geld umgehen. Jeder Euro wurde zweimal umgedreht, bevor er verplant wurde.
Herausgekommen ist für 2018 ein Haushalt mit einer schwarzen Null – der erste seit 1973. Das ist ein Haushalt, der den Spagat zwischen Solidarität und Solidität schafft. Für 2018 stehen 100 Millionen € an zusätzlichen Mitteln im Haushalt, mit denen die Kommunen jetzt Integrationsaufgaben erfüllen können. Dieser Beitrag entspricht 23 % der 434 Millionen € an Bundesmitteln – also genau dem Verbundsatz im Gemeindefinanzierungsgesetz.
Die 100 Millionen € sind also nicht nur eine spürbare finanzielle Hilfe für die Kommunen. Die 23 % haben darüber hinaus auch einen hohen symbolischen Wert. So wie das Land die Kommunen mit 23 % am Steueraufkommen beteiligt, so beteiligen wir die Städte und Gemeinden jetzt auch mit 23 % an der Integrationspauschale des Bundes.
Die Zeiten, in denen die Lasten der Integration auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen wurden, sind endgültig vorbei, auch wenn Ihr Antrag das Gegenteil suggerieren will. Die aktuelle Erstattungsregelung bezüglich der drei Monate haben wir im Flüchtlingsaufnahmegesetz so vorgefunden. Daran sind wir jetzt erst einmal gebunden. Wie Sie wissen, ist ein Anspruch auf Vollkostenerstattung nicht vorgesehen.
Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, die Kommunen in NRW zu entlasten. Ich habe die direkten finanziellen Hilfen schon angesprochen.
Zu einer weiteren spürbaren Entlastung der Kommunen wird der im April beschlossene Asylstufenplan führen. Die Asylverfahren werden beschleunigt. Bei offensichtlich unbegründeten und unzulässigen Asylanträgen kann die Aufenthaltszeit für Asylsuchende in Landeseinrichtungen verlängert werden. Die Zahl der Rückführungen aus den Landeseinrichtungen soll erhöht werden.
Wir arbeiten – eng mit den Kommunen zusammen – an einer Weiterentwicklung des FlüAGs. Auf der Basis einer Istkostenerhebung in allen 396 Städten und Gemeinden schauen wir uns an, ob die 866 € ausreichen, die die Kommunen derzeit pro Monat und Flüchtling erhalten. Die Ergebnisse des Gutachtens werden in diesem Sommer vorliegen. Auf dieser Basis kann man dann das FlüAG überarbeiten.
Wir begrüßen ausdrücklich die Bemühungen der Kommunen um eine konsequente Rückführungspraxis. Die Kommunen haben es so ein Stück weit selbst in der Hand, die Zahl der Geduldeten zu verringern.
Zur Ehrlichkeit gehört aber auch, zu sagen, dass Land und Kommunen mit der Tatsache klarkommen müssen, dass viele abgelehnte Asylbewerber aus Herkunftsländern kommen, in die faktisch nicht zurückgeführt werden kann.
Land und Kommunen tragen für die internationale Lage und die auswärtigen Beziehungen keine Verantwortung. Wir haben das gemeinsame Interesse, dass der Bund hier einen größeren Beitrag leistet. Hierfür setzt sich das Land auf Bundesebene ein.