Noch eine Anmerkung, um so vielleicht einen Bogen zu spannen: In italienischen Städten, wo Don Camillo und Peppone noch etwas zu sagen haben, öffnen sonntags die Geschäfte, und die Welt bleibt in Ordnung. – Danke schön.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer interessant, neben dem, worauf die Redner eingehen, auch auf das zu hören, worauf sie nicht eingehen. Ich stelle zunächst fest, dass der Minister nicht auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster von Anfang Dezember letzten Jahres eingegangen ist. Das Gericht hat in Kenntnis Ihres Gesetzentwurfs ausdrücklich festgestellt, dass der Gesetzgeber zum Schutz des Sonntags verpflichtet ist.
Liest man das Urteil des Gerichts aufmerksam, stellt man im Übrigen fest, dass es den Ermessensspielraum sehr eng ausgestaltet hat.
Sie haben eben nonchalant darauf hingewiesen, dass Sie den Kommunen Freiheit geben. Ich sage Ihnen: Das ist eine vergiftete Freiheit; denn so, wie Sie das angelegt haben, werden die Kommunen hinterher den „Spaß“ haben, weil sie wieder beklagt werden.
Und wenn Herr Kehrl von der CDU von einer „wild gewordenen Gewerkschaft“ redet, dann kann ich Ihnen nur sagen: Sie haben irgendwie nicht verstanden, was da gerade passiert. Diejenigen, die am runden Tisch gesessen haben – übrigens nicht nur Gewerkschafter, sondern auch beide Kirchen –, sind zutiefst entsetzt darüber, dass man die weit fortgeschrittenen Einigungsversuche einfach abgeräumt hat – abgeräumt, um dem Genüge zu tun, was die FDP wollte. Sie nennen das „Entfesselung“, es ist aber nichts anderes als Ideologie.
Die Kommunen werden am Ende des Tages unter den weiteren Klagen – übrigens auch seitens der Kirchenvertreter und der gesamten Initiativen – zu leiden haben. Rechtssicherheit sieht anders aus.
Ich sage Ihnen noch einmal: Sie können immer wieder behaupten, dass Sie den Versandhandel durch vier weitere öffnungsfreie Sonntage tatsächlich in Schach halten können.
Wenn Sie das ernst meinen, dann haben Sie den Schuss nicht gehört und wissen nicht, was „inhabergeführter Einzelhandel“ und was „großflächiger Einzelhandel“ bedeutet. Das sind völlig unterschiedliche Bereiche. Sie sollten sich endlich damit beschäftigen, wie man den inhabergeführten Einzelhandel wirklich stützen kann. Man stützt ihn, indem man massiv die regionalen Plattformen im Onlinehandel ausbaut,
und indem man das Kaputtfahren der Straßen seitens der Paketfirmen beim Nutzen des öffentlichen Raums massiv eindämmt.
Man nutzt sie, indem man endlich Steuerkonzepte entwickelt, die den Versandhandel ein Stück weit zurückdrängen und dem Einzelhandel, der seine Steuern bezahlt, eine faire Wettbewerbsmöglichkeit bietet.
Von all dem habe ich weder von Ihnen noch vom Minister etwas gehört. Deswegen ist das Hokuspokus, was Sie hier verkaufen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zu dem, worüber wir hier debattiert haben, noch zwei, drei Sätze sagen.
Das eine ist die Frage des Onlinehandels. Ich werde Ihnen das Zahlenspiel auch heute nicht ersparen können. Ein Jahr hat 8.760 Stunden. An 8.760 Stunden können Sie online einkaufen. Sie sagen nun: 20 zusätzliche Stunden retten den Einzelhandel. – Das ist zu kurz gegriffen, meine Damen und Herren. Das müssen Sie sich hier anhören!
(Beifall von der SPD – Ralph Bombis [FDP]: Sie sagen es immer so, wie es Ihnen passt! Ist das zu viel oder zu wenig? – Weitere Zurufe von der FDP)
Sie müssen den Einzelhandel – Herr Kollege Becker hat es auch gesagt – flankierend unterstützen. Legen Sie ein Einzelhandelskonzept auf. Nehmen Sie die Dinge, die wir in unserer Regierungszeit aufgelegt haben, um den stationären Einzelhandel mit dem Onlinehandel zu verknüpfen, auf. Dann sehen Sie uns an Ihrer Seite, aber nicht, wenn Sie solche Gesetze vorlegen. Mit 20 Stunden mehr soll der Onlinehandel eingedämmt werden. Das ist wirklich Blödsinn.
Sie wollen ja mehr, Herr Bombis, 24 Stunden an sieben Tagen. Daran, dass Sie jetzt so reingehen, Herr Bombis, merke ich, dass Sie genau das wollen. Da kann ich die Kollegen von der CDU-Fraktion nur
Lassen Sie mich noch eine Sache sagen, die mich wirklich ein Stück weit betroffen gemacht hat. Hier wurde über Arbeitnehmervertreter in diesem Land gesprochen, und diese wurden als „wild geworden“ bezeichnet. Das ist eine Unverschämtheit. Das weise ich als Sozialdemokrat entschieden zurück, meine Damen und Herren.
Abschließend: Man merkt auch an den Beiträgen heute wieder, dass Sie sich dafür abfeiern lassen, dass Heiligabend nicht gearbeitet werden kann, weil die Läden nicht offen sind. Meine Damen und Herren, Herr Laumann, ich habe es Ihnen eben schon gesagt: Heute zählen nicht die Sonntagsreden, die Sie beim KAB behalten, heute zählt hier Ihre Entscheidung. Schützen Sie den Sonntag, oder machen Sie ihn vogelfrei? Das ist die Entscheidung, die Sie persönlich hier treffen müssen. Ich hoffe, Sie treffen die richtige. – Vielen Dank dafür.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss mich sehr über das wundern, Herr Sundermann, was Sie hier sagen. Sie wollen die Ladenöffnung behindern und dass im Grunde wieder Ruhe und Frieden herrschen. – Ja, das haben Sie unter Ihrer rot-grünen Regierung geschafft. Sie haben die Ladenöffnung behindert. Die Geschäfte, die öffnen wollen, werden beklagt. Kurz vorher, am Freitag, sagt dann der Richter: Die Ladenöffnung ist gestrichen.
Die Arbeitnehmer haben sich im Frühjahr darauf gefreut, einen Zuschlag zu bekommen; denn fünf Stunden Sonntagsarbeit werden wie ein ganzer Tag bezahlt, und sie bekommen zusätzlich noch Zuschläge. Im Frühjahr werden die Listen ausgelegt. Die Arbeitnehmer streiten sich darum, wer am Sonntag arbeiten darf.
Dies können sie mit ihrer Familie abstimmen und dann klarmachen. Meine Schwester zum Beispiel ist Krankenschwester. Sie arbeitet sehr gerne am Wochenende; der Mann kann dann auf die Kinder aufpassen. Sie müssen den Menschen doch die Möglichkeit geben. Aber Sie nehmen ihnen die Freiheit, überhaupt arbeiten zu können.
Das ist keine Politik für Arbeitnehmer, das ist eine Politik, die den Gewerkschaften hilft. Die Gewerkschaften vertreten aber nicht alle Arbeitnehmer, sondern nur einen sehr kleinen Teil. Das ist die Wahrheit in Deutschland. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich halte es aufgrund der Einlassungen von Herrn Becker für notwendig, einiges noch einmal deutlich zu machen. Wir haben im Ausschuss hinreichend darüber diskutieren können.
Bemerkenswert ist, dass Ihre Fraktion und auch die SPD-Fraktion uns zwischenzeitlich zu einem einstufigen Verfahren verleiten wollten und meinten, es wäre viel besser, wenn wir hier alles alleine regelten und die Kommunen nicht einbeziehen würden, wissend darum, dass das verfassungsrechtlich nicht geht. Deswegen haben wir uns nach langem Abwägen zu dieser Regelung entschieden, weil wir für Nordrhein-Westfalen bewusst eine verfassungsfeste Regel haben wollen, die auch hier das AusnahmeRegel-Verhältnis quantitativ und qualitativ, wie vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben, berücksichtigt.
Das ist vom Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die Berliner Regelung, an der wir uns hier orientiert haben, ja schon entschieden worden. Also, wir haben hier bewusst eine Regelung gewählt, die Verfassungsfestigkeit zeigt.
Ein zweiter Punkt, Herr Becker: Sie bringen hier immer wieder einen runden Tisch zu Ihrer Regierungszeit in die Debatte ein, auch schon im Ausschuss. Ich habe meine Fachbeamtinnen und Fachbeamten gefragt, die zu Ihrer Regierungszeit für die Begleitung des runden Tisches zuständig waren. Sie haben mir auch gerade eben noch einmal versichert, dass aus diesen Beratungen – leider, mag man hinzufügen – nichts herausgekommen sei.
Dann können Sie dem Parlament doch nicht vortragen, dass dort konkrete Ergebnisse zustande gekommen seien. Das ist eben nicht der Fall. Und dass
Herr Becker, dass Ihre Regelung – die haben Sie geschaffen, das war Ihr Gesetz – auch nach Ihrer Regierungszeit immer wieder beklagt worden ist. Das heißt, Sie haben es nicht geschafft, Rechtsfrieden herzustellen. – Vielen Dank.