und dazu, dass immer mehr Politiker der alten Parteien die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz fordern und den Verfassungsschutz damit missbräuchlich einsetzen wollen. Denn – und ich zitiere aus meiner Rede – es passt der heiligen Vierfaltigkeit aus Schwarz, Rot, Gelb und Grün eben nicht, dass die Chefs der Verfassungsschutzämter einmütig sagen – ich hoffe, Du hast zugehört –: Die AfD ist nicht extremistisch, die AfD wird nicht beobachtet.
Es passt ihnen scheinbar auch nicht, dass die Präsidenten der Verfassungsschutzämter sagen: Wir sind keine Behörde, um die alten Parteien per Falschaussage vor der Konkurrenz der AfD zu beschützen. – Das ist heutzutage ein Thema, und deswegen spreche ich das an.
Jetzt weiß ich gar nicht, wie viel Zeit ich noch habe; denn die Zeit ist abgelaufen. Ich mache einfach weiter.
Der unfaire Umgang mit der AfD, das Biegen von Recht und Gesetz gegen die AfD, die Drohung mit dem Verfassungsschutz, die Nazi-Keule und Ihre moralische Selbstüberhöhung – all das macht die AfD nur noch stärker.
Wissen Sie, Sie benötigen eigentlich gar keinen Verfassungsschutz gegen die Menschen, die Sie nicht mehr wählen. Sie müssen einfach nur eine gute Politik machen, dann würden die Bürger Sie vielleicht auch wieder in vermehrter Anzahl wählen.
Hören Sie auf, den Strom für die Menschen immer teurer zu machen, lassen Sie unsere Frauen wieder frei von Angst Abends joggen gehen, werfen Sie nicht immer mehr Geld in das griechische Fass ohne Boden, schieben Sie endlich die illegalen und kriminellen Ausländer ab, sorgen Sie endlich für genug und gut ausgerüstete Polizei, schaffen Sie die Zwangsrundfunkgebühr ab, lassen Sie endlich Volksentscheide zu, und halten Sie sich vor allen Dingen endlich wieder an Recht, Ordnung und Gesetz, an die Maastrichter Verträge und an das Grundgesetz!
Schützen Sie unser Land und unsere Verfassung, anstatt die Wähler einer bürgerlichen Partei wie der AfD mit dem Verfassungsschutz erschrecken zu wollen. Das schreckt nämlich niemanden mehr.
Erschrocken wären die Menschen höchstens über Sie und Ihren Machtmissbrauch. Ihre Angst vor dem Machtverlust macht Sie unfrei und autoritär. Sie haben noch immer die Wahl zwischen Freiheit und Unfairness. Ich bin gespannt, wie Sie sich entscheiden werden.
mit dem Tagesordnungspunkt zu tun hatte, habe ich nicht ganz verstanden. Der einzige Teil, der mich betroffen hat, war der Teil, in dem eine breite Hetze gegen alles stattfand. Glauben Sie, dass Sie die Menschen damit auf Dauer überzeugen können? Ich hoffe, nicht.
(Beifall von der CDU und der FDP – Christian Loose [AfD]: Können Sie mal ein Beispiel brin- gen zu der Hetze? Dann bringen Sie auch ein Beispiel, Herr Minister!)
Zu diesem Tagesordnungspunkt sind schon viele Worte vorgetragen worden. Klar ist, dass wir hiermit keine inhaltliche Neuerung schaffen. Vielmehr geht es um eine Entfristung, also darum, vorhandene Befristungen abzuschalten. Andernfalls würde dieses Gesetz im Mai dieses Jahres auslaufen.
Es geht um Normen, die vor mehr als 15 Jahren in Kraft getreten sind. Die Entfristung ist also mehr als überfällig. Es geht um die Befugnisse der Verfassungsschutzbehörden, unter engen Voraussetzungen Daten bei Dritten abzufragen, zum Beispiel bei Zahlungsdienstleistern oder Telekommunikationsprovidern. Das ist eine Konsequenz aus 9/11 und seit 2002 fester Bestandteil unseres Verfassungsschutzgesetzes. Diese wurden mittlerweile übrigens auch bundesweit rechtskräftig.
Insofern wurden diese Normen im letzten Jahr auch nicht erstmalig evaluiert, sondern bereits zum dritten Mal, und zwar schon 2006 und 2011. Die Befristungen wurden also schon mehrfach verlängert. Der dritte Evaluationsbericht aus dem letzten Jahr hat ganz klar vorbehaltlos die unbefristete Verlängerung dieser Befugnisse empfohlen.
Entfristet werden soll zum anderen die im Juni 2013 eingeführte Befugnis, Kommunikationsinhalte in zugangsgesicherten Bereichen des Internet zu beobachten. Diese Norm erlaubt dem Verfassungsschutz unter engen Voraussetzungen, geschlossene Chats oder Foren im Internet zu beobachten. Allerdings darf sich der Verfassungsschutz dort nicht einhacken, sondern muss ein fremdes Passwort benutzen, das er sich zuvor auf rechtsstaatlichem Wege beschafft hat.
Auch diese Regelung wurde im vergangenen Jahr umfassend evaluiert und wissenschaftlich bewertet – im Einvernehmen mit dem Landtag und auch durch den Sachverständigen Professor Dr. Wolff, von dem eben schon die Rede war. Auch hier gibt es eine klare Empfehlung, die da lautet: Entfristung ohne Einschränkung.
Frau Schäffer, Sie sagten, der Evaluationsbericht sei nicht wichtig. In allen drei Fällen empfiehlt der Evaluationsbericht die Entfristung. Dann könnten Sie es doch auch mittragen.
(Verena Schäffer [GRÜNE]: Ja, aber er ist doch nicht bindend! Das ist doch für uns ent- scheidend! Da steht doch ein bisschen mehr drin! Vielleicht lesen Sie den Bericht mal!)
Ich möchte betonen, dass sich Professor Wolff übrigens vor Abschluss seiner Bewertung sowohl mit der G 10-Kommission als auch mit dem Parlamentarischen Kontrollgremium ausgetauscht hat. Sie oder Ihre Kollegen waren also daran beteiligt.
Die wirksame Beobachtung von extremistischen Bestrebungen bleibt angesichts der weiter steigenden Bedeutung des Internet akut. Dass der Verfassungsschutz vor diesem Hintergrund Instrumente und Befugnisse benötigt, ist eigentlich logisch. Darüber müssen wir nicht mehr reden. Der Fachausschuss hat dem fast einstimmig zugestimmt. Ich hoffe, dass auch heute eine große Zustimmung erfolgt. Es ist längst überfällig.
Vielen Dank, Herr Minister. – Da mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kann ich die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 7 – neu – schließen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1671. Wie Sie wissen, empfiehlt der Innenausschuss in Drucksache 17/1858, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Das heißt, dass wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst kommen und nicht etwa über die Beschlussempfehlung. Wer also dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, FDP, AfD und die drei fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die grüne Fraktion.
Mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/1671 angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet worden.
desregierung soll Vielfalt der Theater- und Orchesterlandschaft in Nordrhein-Westfalen sicherstellen
Ich eröffne die Aussprache, und als erster Redner hat für die antragstellende Fraktion Herr Kollege Bialas das Wort.
Orchesterpakt sollte kommen, und er wird kommen. Ich möchte von Anfang an sagen, dass wir die Neuauflage des Theater- und Orchesterpaktes begrüßen und dieses Vorhaben an sich ausdrücklich als positiv bewerten.
Wir haben den ersten Pakt aufgelegt. Das war klug gedacht und klug gemacht. Aber durchaus selbstkritisch sage ich: Wir haben im weiteren Verlauf nicht immer die notwendigen höheren Schecks mitgeschickt. Das war dann nicht mehr so klug.
Sie stellen nun diese nötigen höheren Schecks aus. Wir aber möchten so langsam wissen, wofür konkret und vor allem, nach welchen Kriterien das Geld verteilt wird. Wer bekommt es also und wofür? Ist dies also der Blick auf die Leistungsfähigkeit der Kommunen, der Blick auf die Notwendigkeit einer Grundausstattung der Bühnen? Bekommen die, die bereits mehr haben, mehr, und die, die mehr brauchen, weniger? Wird nach Schönheit der Intendanten vergeben oder nach deren ästhetischen Zukunftsplanungen?
CDU und FDP haben Anfang September einen Antrag eingebracht – mit guten Absichten, aber ohne konkrete Inhalte. Sie haben im Haushalt 2018 eine Titelgruppe eingerichtet und Geld darauf gebucht – bisher auch ohne Konkretisierung. Und nun? Wir sind auf die Konkretisierung sehr gespannt.
In einem Interview der „BZ“ im vergangenen Jahr teilten Sie, Frau Ministerin, mit, dass Sie für dieses erste Projekt – so nannten Sie es damals – eine transparente Systematik entwickeln wollten. Wir wissen, dass es bereits Treffen gab, in denen Sie über Finanzsummen in den nächsten vier Jahren sprachen – Zahlen, die uns allen sicherlich gefallen könnten.
Wir als Parlamentarier wüssten aber gerne auch, über wie viel da gesprochen wird und vor allem – noch einmal –, wie das Geld verteilt werden soll. Wir wüssten vor allen Dingen gern: Wird das Parlament daran beteiligt oder eben nicht?
Wir legen hier nun einen Antrag vor, in dem wir unsere Vorstellungen über eine gerechte Verteilung der im Haushalt eingestellten Gelder darlegen. Wie sehen unsere Vorstellungen von einem gerechten Theater- und Orchesterpakt aus? – Unser Ziel ist eine grundsätzliche Stabilisierung der Infrastruktur der Theater- und Orchesterlandschaft. Damit geht zwingend eine weitere Stabilisierung der Kommunalfinanzen einher. Pakt und weitere Stabilisierung der Kommunalfinanzen sind die beiden Seiten derselben Medaille.
Unser Ziel ist eine faire, gerechte Behandlung der Künstlerinnen und Künstler, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Bühnen und Orchestern und auch eine Berücksichtigung der Tarifentwicklung.
Es kann auch nicht sein, dass Frauen ab einem reiferen Alter keine Engagements mehr erhalten, da die preiswerteren – jungen – auf alt geschminkt werden. Es kann nicht sein, dass Kleinkinder in den Garderoben bis tief in die Nacht warten müssen und Menschen mit Handicap ihren Beruf nicht mehr als Festangestellte ausüben können.
Unser Ziel sind Vereinbarungen mit den Kommunen, dass sie sich in gleicher Weise zu ihren Theatern und Orchestern bekennen und damit die höheren Finanzleistungen des Landes auch tatsächlich bei den Bühnen ankommen. Dies wäre mittels eines Sockelbetrages sicherzustellen. Zusätzliche finanzielle Anreize sollten für diejenigen Häuser geschaffen werden, die sich zu Gendergerechtigkeit, Familienfreundlichkeit und Inklusion bekennen und ihre Betriebe darauf ausrichten. Und unser Ziel ist auch, dass für eine möglichst große Erreichbarkeit, eine möglichst große Zuschauerschaft Sorge getragen wird.
Kulturelle Bildung für alle Altersstufen ist sehr ernst zu nehmen und zusätzlich zu fördern. Kulturelle Bildung ist nicht Pädagogisierung der Kunst, sondern ein notwendiges Bindeglied, eine notwendige Zuwegung zwischen Angebot und Zuschauern.
Unser Ziel umfasst auch eine faire Berücksichtigung der Kinder- und Jugendtheater und der Freien Szene. Unser Weg wäre ein transparenter, offener, dialogischer und partizipativer gewesen. Einen solchen können wir bei Ihnen leider noch nicht erkennen und werden uns daher ab jetzt auch im Parlament damit befassen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahre 1988 stellte ein großer Künstler aus dem Ruhrgebiet in einem Song die Frage: Was soll das? – Dreißig Jahre später stelle ich mir bei dem vorliegenden SPDAntrag die gleiche Frage, Herr Kollege, denn dieser Antrag ist nicht nur überflüssig, sondern widerspricht auch der im Ausschuss zwischen den Fraktionen abgesprochenen Vorgehensweise.
Der Antrag ist deshalb überflüssig, weil die CDUgeführte NRW-Koalition bereits im September 2017 einen Antrag zur Stärkung der kommunalen Theater und Orchester sowie der Freien Szene in NordrheinWestfalen ins Plenum eingebracht hat. Da die Vorgängerregierung kein nachvollziehbares Förderkonzept hinterlassen hat und die Verwaltung die Chance