Protocol of the Session on February 28, 2018

Dazu will ich im Einzelnen sagen, dass die beiden letztgenannten Befugnisse, also betreffend die Geldbewegungen und die Telekommunikationsverbindungs- und nutzungsdaten, schon mit dem Gesetz in 2002 eingeführt wurden. Herr Lürbke hat es richtig dargestellt: Diese wurden bereits evaluiert. Es gibt sie also schon länger. Aus meiner Sicht ist die Entfristung hier unproblematisch, weil wohl allen klar ist, dass wir diese Befugnisse für den Verfassungsschutz weiter brauchen.

Auch bei der dritten Befugnis – sie bezieht sich auf Chats und Internetforen – kommen wir Grüne ebenfalls zu der Bewertung, diese Befugnis weiter zu brauchen. Auch dagegen stellen wir uns nicht. Ich will daran erinnern, wann diese Befugnis eingeführt worden ist. 2013 haben wir, SPD und Grüne, nach dem Versagen der Sicherheitsbehörden beim Fall NSU eine sehr umfassende Reform des Verfassungsschutzgesetzes vorgenommen und diese Befugnis damals richtigerweise eingeführt.

Ich halte diese Befugnis nach wie vor für richtig. Aber man muss auch feststellen: Sie ist bisher kein einziges Mal angewandt worden. Ich persönlich finde es falsch, zu sagen: Okay, sie ist nie angewandt worden, wir brauchen sie weiterhin, also entfristen wir komplett. Man hätte hier eine weitere Befristung von fünf Jahren einführen und in fünf Jahren evaluieren können, wie oft die Befugnis genutzt worden ist. Brauchen wir diese Befugnis – ja oder nein? Ist sie problematisch?

Auch der Evaluationsbericht kommt zu dem Ergebnis, dass wir hier über eine Maßnahme sprechen, die einen tiefen Grundrechtseingriff in Art. 10 des Grundgesetzes beinhaltet. Insofern fände ich es richtig,

sich in fünf Jahren noch einmal anzuschauen, ob wir diese Befugnis brauchen oder nicht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich möchte noch einen anderen Punkt ansprechen, der mich ein Stück weit irritiert. In der Begründung des Gesetzentwurfs steht, dass durch eine Entfristung der Befugnisse der Verfassungsschutz insgesamt gestärkt würde.

Das finde ich ehrlich gesagt nicht nur übertrieben. Vielmehr finde ich, dass Befristung und Evaluation keine Schwächung der Sicherheitsbehörden darstellen. Befristungen sind auch keine Bürokratiemonster. Ganz im Gegenteil: Gerade da, wo es um Grundrechtseingriffe geht, müssen wir als Abgeordnete doch immer wieder hinschauen, ob die Behörden diese Befugnisse noch brauchen oder nicht, ob der Grundrechtseingriff gerechtfertigt ist oder nicht. Daher finde ich es nicht richtig, die Befristung in diesem Punkt komplett zu streichen, und deshalb werden wir Grüne uns bei diesem Gesetzentwurf enthalten.

Ich möchte auch noch die uns allen vorliegende Evaluation ansprechen. Ich meine, dass sich ein Blick in diese Evaluation wirklich lohnt. Mit dieser Evaluation hat sich gezeigt, dass es gut ist, wenn Befugnisse der Behörde nicht nur von der Sicherheitsbehörde selbst evaluiert werden, wie es hier häufig der Fall ist, sondern wenn man externen unabhängigen Sachverstand wie Herrn Professor Wolff hinzuzieht, der sich das mit einer anderen Brille und unter einem anderen Blickwinkel anschaut. Das finde ich richtig, und das ist auch im Polizeigesetz zum Beispiel bei der Videoüberwachung so vorgesehen, dass unabhängige Sachverständige evaluieren sollen. Genau das ist der richtige Weg. Also, es lohnt sich, die Evaluation noch mal anzuschauen und es noch mal nachzulesen.

Das ist meiner Meinung nach der Weg, den wir gehen sollten, also nicht nur eine Evaluierung durch Sicherheitsbehörden, sondern auch durch Externe.

Zum Abstimmungsverhalten der Grünen habe ich bereits gesagt, dass wir uns in dieser Frage enthalten werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer. – Für die AfD spricht Herr Kollege Wagner.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen hier heute gemeinsam das Verfassungsschutzgesetz an ein paar Punkten ändern, respektive einige Regelungen, die bisher befristet waren, entfristen. Das kann man machen. Da sind wir auch dabei. Denn schließlich sind gerade wir

als AfD der in Parteiform gegossene Schutz der Verfassung.

Allerdings lässt sich in letzter Zeit auch beobachten, dass der Verfassungsschutz durch Politiker der alten Parteien instrumentalisiert werden soll, worauf ich später noch zu sprechen komme. Und leider ist es auch so, dass unsere Verfassung nicht nur vor Islamisten, vor Linken, vor Rechtsextremen und vor ausländischen Extremisten geschützt werden muss. Nein, leider verstoßen auch die alten Parteien, die sich so gerne „Gemeinschaft der Demokraten“ nennen, immer wieder gegen Gesetze und gegen unser Grundgesetz.

(Beifall von der AfD)

In Anbetracht der kurzen Redezeit ein paar Beispiele:

Da ist der Holterdiepolter-Ausstieg aus der Kernenergie, den Sie als Energiewende verbrämen und für den Ihnen die Gerichte eine Milliardenrechnung aufgegeben haben, die Sie jetzt von den Bürgern bezahlen lassen.

Ich nenne die laut Horst Seehofer „Herrschaft des Unrechts“ im Bereich Asyl und Flüchtlinge, das nicht mehr Zur-Kenntnis-Nehmen von Art. 16 des Grundgesetzes und des Dublin-Abkommens. Dies geschieht wieder auf Kosten der Bürger – diesmal nicht nur finanziell, sondern auch kulturell.

Ich nenne weiter die Euro-Rettung, bei der Sie die NoBailout-Klausel einfach ignorieren und munter die Schulden anderer Staaten übernehmen, und die 5-%Hürde zur Kommunal- und Europawahl, die Sie aus Angst vor der Konkurrenz gegen das Votum des Verfassungsgerichts wieder einführen wollten. Ganze Haushalte der vormaligen Landesregierung mussten gestoppt werden, weil sie gegen die Verfassung verstießen.

Immer wieder – die angeführten Beispiele belegen es – testen Schwarz, Rot, Grün und Gelb unser Recht aus, dehnen die Gesetze und werden vor den Verfassungsgerichten bei Verstößen gegen das Grundgesetz erwischt.

Und genau diese selbsternannte Gemeinschaft der Demokraten versucht in ihrem verzweifelten Kampf gegen die AfD nun auch noch, sich des Amtes für Verfassungsschutz parteipolitisch zu bedienen, ganz so, als gehöre Ihnen der Staat und seine Behörden. Dass sie damit das Vertrauen der Bürger in unsere demokratischen Institutionen aushöhlen, ist Ihnen egal. In Ihrer fälschlichen Hoffnung, der AfD so ein paar Promillepunkte abzunehmen, wollen Sie sich die nächste, doch eigentlich unabhängige Behörde zur parteipolitischen Beute machen.

Es passt Ihnen von der heiligen Vierfaltigkeit, bestehend aus Schwarz, Rot, Gelb und Grün, nicht, dass

die Chefs der Verfassungsschutzämter einmütig sagen: Die AfD ist nicht extremistisch, die AfD wird nicht beobachtet.

Es passt Ihnen noch weniger, dass die Präsidenten der Verfassungsschutzämter sagen: Wir sind keine Behörde, um die alten Parteien per Falschaussage vor der Konkurrenz der AfD zu beschützen. – Und deswegen wollen Sie auch da jetzt ran.

Das ist auch klar. Erst überholt die AfD die FDP, dann die Grünen, nun sind wir schon gleichauf mit der SPD. Da ist es kein Wunder: Da haben die alten Parteien natürlich Angst – Angst vor dem Machtverlust, Angst vor dem Verlust von Posten, Dienstwagen und Steuergeldern. Aber, meine Damen und Herren, Angst ist – das Sprichwort sagt es – ein schlechter Ratgeber.

Herr Kollege Wagner …

Sie können aus Angst Ihre Unfairness gegen die Menschen, die Ihnen weglaufen, auf die Spitze treiben und Spitzel und Agenten gegen uns einsetzen. Ich sage Ihnen ganz unabhängig davon, dass wir das gerichtlich zu verhindern wissen werden: Machen Sie es einfach.

Herr Kollege Wagner, darf ich Sie unterbrechen?

Entlarven Sie sich noch schneller für immer mehr Bürger. Es wäre nur ein weiterer und für noch mehr Wähler sichtbarer Nachweis dafür: Ihre angebliche Toleranz ist intolerant. Ihre angebliche Liberalität ist autoritär, und Ihre angebliche Liebe …

Herr Kollege Wagner, es gibt einen Kollegen im Raum, der Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen würde.

… zur Buntheit erträgt nicht einmal das Blau der AfD. Der unfaire Umgang mit der AfD …

(Zurufe von der AfD: Markus!)

Ja, bitte?

(Zurufe von der AfD: Zwischenfrage!)

Zwischenfrage? – Ja, bitte.

Also, noch regele ich das hier im Haus.

(Heiterkeit – Beifall von der SPD)

Ich habe dreimal versucht, Sie zu unterbrechen. Ich dachte, Sie wollten das bewusst nicht hören. Also, der Kollege Pretzell würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Der Kollege Pretzell. Bitte schön, Marcus. Los!

Ja, weil ich eigentlich vermute, dass Du es besser weißt.

Der Unterschied zwischen Verfassungsverstößen, die Du richtig benannt hast und die in der Tat von vielen Parteien begangen werden, und Verfassungsfeindlichkeit, wegen derer der Verfassungsschutz tätig wird, ist, vermute ich, bekannt. Fragezeichen.

Ansonsten möchte ich das Thema jetzt nicht weiter strapazieren. Das, was Du dazu gesagt hast, ist schon insofern entlarvend genug, als man inzwischen offenbar der Meinung ist, sich dagegen verteidigen zu müssen. Das Gefühl, dass ich das gemusst hätte, hatte ich nie.

Herr Kollege Pretzell …

Das war die Frage?

Die Frage habe ich …

Ich hatte das Fragezeichen sogar benannt.

Natürlich. Das habe ich gehört. Aber die Frage, ob wir das vertiefen oder nicht, ist dann eher der Kurzintervention vorbehalten.

Ich habe jetzt nicht wirklich eine Frage erkennen können. Aber wie dem auch sei. Ich komme einfach mal zurück zu einem Teil der Rede, die ich gehalten habe,

(Beifall von der AfD )