Protocol of the Session on December 20, 2017

Doch, Herr Kollege Hübner. Das hat damit sehr wohl etwas zu tun, weil es die grundsätzliche Frage aufmacht, was eigentlich gerecht ist und was fair ist. Das habe ich Ihnen in den ganzen GFG-Debatten auch schon hundertmal gesagt. Sie halten Lösungen für ungerecht, bei denen niemand schlechtergestellt wird und einige bessergestellt werden, weil Sie das nicht ertragen können. Aber an dieser Stelle werden wir nicht zusammenkommen – Weihnachten hin oder her.

Die Punkte in Ihrem Beschlussteil haben sich also erledigt respektive teilen wir inhaltlich nicht.

Der in diesem Gesetzentwurf vorgeschlagene Verteilschlüssel findet Maß und Mitte für die Verteilung der Mittel. Wir freuen uns, dass bei möglichst vielen Kommunen und damit übrigens bei möglichst vielen

Schülerinnen und Schülern, Herr Wolf, auch wirklich Geld ankommt.

(Sven Wolf [SPD]: Wenn wir künftig weiterhin so mit Geld des Bundes umgehen, bekommen wir nie wieder Geld von dort!)

Ansonsten empfehle ich Ihnen, im ersten Quartal 2018 eine Schultour durch die Kommunen durchzuführen. Gehen Sie doch einmal in die Schulen in den Kommunen, denen Sie kein Geld zur Verfügung stellen wollen. Kommen Sie zurück, und erzählen Sie uns dann, dass dort eine Verbesserung der Lernbedingungen nicht notwendig sei. Auf diesen Vortrag freue ich mich.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Höne. – Für die grüne Fraktion spricht nun Herr Mostofizadeh.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal Respekt für die lange Sitzungsleitung, die Sie heute schultern. Herzlichen Glückwunsch und danke schön!

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Danke schön.

Der letzte Beitrag von Herrn Höne macht deutlich, vor welchem Dilemma die Landesregierung steht.

(Beifall von Michael Hübner [SPD])

Sie versucht, zu suggerieren, dass es bei einer Umverteilung im System nicht zu einer Umverteilung kommt. Das ist aber schlicht Blödsinn, Herr Kollege Höne, und das können Sie nicht verschweigen.

Sie sind deswegen auch angeschrieben und gefragt worden, warum Wuppertal, Duisburg und andere Städte weniger bekommen. Sie haben gesagt: Das ist sachgerecht und gerecht. – Ich halte das nicht für sachgerecht, weil es in diesem System um die Frage geht, welche Kommunen besonders viele Investitionen benötigen.

(Beifall von der SPD – Michael Hübner [SPD]: So ist das!)

Ihr gesamter Redebeitrag und auch das, was Herr Hoppe-Biermeyer hier mühsam vorgetragen hat, gehört zu einer Diskussion, die sich im GFG abspielen muss. Welchen Finanzausgleich machen wir? Welche Städte kommen relativ – wir sprechen immer nur über „relativ“ – besser oder schlechter mit den Finanzen aus, die ihnen das Land zur Verfügung stellt?

Sie aber tun so – die Ministerin hat das heute mehrfach gemacht –, als bedeute die Festlegung der Bildungspauschale – also ein Teil aus dem Topf GFG, konkret festgelegt für Sportmittel oder für Schulmittel – mehr für die Kommunen. Das ist es aber nicht. Das ist ein Stück aus dem „Kuchen“ GFG geschnitten, und es bleibt der gleiche Umfang für die Kommunen wie vorher.

Eine weitere Absurdität, Frau Ministerin Scharrenbach, möchte ich schon noch erwähnen. Sie haben vorhin allen Ernstes vorgetragen, es sei gut, wenn 80 % der Kommunen mehr bekämen als andere. Das sind ganz schräge Vergleiche. Essen, Dortmund, Duisburg und Köln haben ca. 3 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. Das sind 20 % der Bevölkerung Nordrhein-Westfalens, aber gerade einmal 1 % der Kommunen. Was ist das für ein schräger und schwachsinniger Vergleich, Frau Ministerin? Das hilft uns an dieser Stelle überhaupt nicht weiter.

(Beifall von Verena Schäffer [GRÜNE])

Jetzt noch zu dem Verteilungsschlüssel, der wichtig ist und der in der Anhörung eine wichtige Rolle gespielt hat: Alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in diesem Plenarsaal anwesend waren, haben den Verteilungsschlüssel kritisiert und für falsch gehalten.

(Michael Hübner [SPD]: So ist es!)

Lediglich die Interessenverbände – das wurde richtig dargestellt – haben nach ihren Interessen Schwerpunkte gesetzt. Während der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund eher in Ihre Richtung tendieren, tendiert der Städtetag in eine andere Richtung. Die Wissenschaft hatte aber eine klare Meinung; sie hält Ihren Verteilungsschlüssel für falsch.

(Bodo Löttgen [CDU]: Sie haben sich immer nach der Wissenschaft gerichtet? Das ist eine ganz neue Erkenntnis! – Zuruf von Michael Hübner [SPD])

Ehrlich gesagt, Herr Kollege Löttgen, finde ich es unverschämt, was Sie jetzt gesagt haben. Wir machen eine faktenbasierte Politik und hören sehr wohl auf das, was in Anhörungen zum Ausdruck kommt. Ihnen scheint das allerdings abzugehen. Ich weise sehr deutlich zurück, was Sie in Ihrem Zwischenruf gesagt haben; das finde ich unverschämt.

Jetzt nach vorne, was die Bemessungsgrundlagen anbelangt: Wir bekommen die 30 % vom Bund deswegen, weil der Bund gesagt hat, Nordrhein-Westfalens Kommunen seien im Vergleich zum Bundesdurchschnitt relativ schlechter gestellt und benötigten mehr Investition als andere Städte. Genau dieses Bundesland legt jetzt einen Schlüssel fest, der das konterkariert.

(Zuruf von der FDP: Aha, Ihnen passt das nicht!)

Herr Höne, natürlich ist das im Rahmen des gesetzlich Möglichen, sonst müssten wir hier nicht stehen. Dann würde der Bund sagen: „Das dürft ihr gar nicht“, und die Debatte hätte sich erledigt.

(Zuruf)

Aber, Herr Kollege Höne, eines ist klar: Sie fangen hier ein bestimmtes Spiel an. Sie werden beginnend ab heute in den nächsten Monaten sukzessive in die Gegenden umschichten, in denen Sie meinen, bessere Wahlerfolge zu erzielen. Das kann kein Maßstab von Politik sein,

(Zuruf von Daniel Sieveke [CDU])

und deswegen lehnen wir das auch sehr klar ab.

(Beifall von der SPD und Verena Schäffer [GRÜNE] – Daniel Sieveke [CDU]: Genau das haben Sie gemacht! – Weitere Zurufe von der CDU)

Vielen Dank, Herr Mostofizadeh. – Der nächste Redner ist Herr Beckamp für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ob dieser Schlüssel sinnvoll und gerecht ist, wie die Mitte-rechts-Koalition meint, oder ob er ausgewogen und zielgerichtet ist, was die SPD verfolgt, kann man so oder so sehen. Das eine spricht dafür, das andere dagegen. Ganz ehrlich: Das scheint doch gar nicht das Problem zu sein.

Das Problem ist doch wohl vielmehr, dass die Kommunen gar nicht in der Lage sind, die Mittel abzurufen. Viele Kommunen können das nicht, weil sie zu klein sind und es gar nicht hinbekommen. Wenn dann einmal Mittel da sind, bekommen sie sie nicht in den Boden, es wird nicht verbaut, was an Geld vorhanden ist. So jedenfalls konnte man es sehr nachhaltig der Presse entnehmen. Insofern streiten Sie um das falsche Problem. Vielleicht hören wir aber gleich noch von der Frau Ministerin, was das eigentliche Problem ist.

Werden die Mittel wirklich in einem Ausmaß abgerufen, dass das zu etwas führen kann, und werden sie dann auch verbaut? Das wäre wohl die eigentliche Problematik, über die man reden sollte, und nicht, ob der ländliche Bereich ein bisschen mehr oder weniger bekommt. – Danke.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Beckamp. – Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Scharrenbach das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das Kriterium der Finanzschwäche spielt bei der Mittelverteilung in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des vorgelegten Gesetzentwurfes die zentrale Rolle für eine Fortschreibung, Weiterentwicklung des Kommunalinvestitionsfördergesetzes. Denn für den Zugang zu diesem Fördergesetz dient ausschließlich die Frage, wie viel Schlüsselzuweisungen in den letzten drei Jahren empfangen wurden. Damit ist die Finanzschwäche stärker gewichtet als das, was Sie in Ihrer ersten Tranche als Zugangskriterium haben. Es ist schön, dass Herr Kämmerling jetzt nickt und Ihnen das bestätigt, was ich sage.

(Sven Wolf [SPD]: Können Sie noch mal was zu den Schülerzahlen sagen? – Zuruf von Mi- chael Hübner [SPD] – Weitere Zurufe von der SPD)

Wenn dann der Zugang zu den 1,12 Milliarden € geklärt ist, ist die Frage zu beantworten, wie wir intern weiterverteilen. Wir haben gesagt: 60 % der Finanzmittel gehen über den Anteil der Schüsselzuweisungen und 40 % über den Anteil der Schülerzahlen,

(Sven Wolf [SPD]: Aha!)

weil der Bund mit dem zweiten Kommunalinvestitionsfördergesetz den Schwerpunkt seiner Unterstützungsleistung zur Verbesserung der Schulinfrastruktur gelegt hat.

(Michael Hübner [SPD]: Deshalb brauchen Sie keine Schülerzahlen!)

Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, auch die Schülerzahlen einzubeziehen; denn Sie haben – unterhalten Sie sich darüber vielleicht mal mit Ihren Mitgliedern im Schulausschuss dieses Hauses – Städte und Gemeinden, die eine zentral-örtliche Schulbildungsinfrastruktur vorhalten, und zwar auch für umliegende Gemeinden.

Vor diesem Hintergrund haben wir gesagt: Es ist sinnvoll, diese beiden Schlüssel miteinander zu kombinieren, um den Herausforderungen, die im Investitionsbereich in den Schulen in Nordrhein-Westfalen bestehen, gerecht zu werden.

Diese Verteilung innerhalb des Landes NordrheinWestfalen ist deshalb vernünftig gewählt, weil Sie damit auch Kindern und Jugendlichen in der Breite des Landes gerecht werden, die einen Anspruch auf die beste Lernumgebung und das beste Lernumfeld in den Schulen in Nordrhein-Westfalen haben.

(Michael Hübner [SPD]: Das haben die Sach- verständigen nur anders eingeschätzt!)

Deswegen gehen diese Mittel auch in kreisangehörige Gemeinden, die, wenn Sie sich die Haushalte ansehen, in der Haushaltssicherung sind, im fiktiven Haushaltsausgleich sind oder, oder, oder. Denn der

Bund – das verkennen Sie an dieser Stelle – hat eben keine allgemeingültige Definition der Finanzschwäche über die 16 Bundesländer vorgenommen.