Das ist nach unserer festen Überzeugung nur dann gegeben, wenn Ratsmitglieder und direkt gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Migrantinnen und Migranten vor Ort Integrationspolitik miteinander gestalten.
Auch da bin ich durchaus der Meinung, dass man über alles diskutieren kann. Aber wenn man dann in einen Dialog einsteigt, indem man ein Presseinterview gibt und die Arbeit der Integrationsräte pauschal als „Kaffeekränzchen“ verunglimpft, zeugt das von wenig diplomatischem Geschick und auch nicht von einem ernsthaften Willen zum Dialog, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Unsere Vorstellung von Partizipation orientiert sich auch an Wahlrechtsgrundsätzen. Diese sind ja auch nicht von Ort zu Ort unterschiedlich. Es kann doch nicht an der Postleitzahl liegen, wie sich Partizipation von Migrantinnen und Migranten in unserem Land gestaltet.
Wir wollen sicherstellen, dass Menschen, die auf Dauer bei uns leben, hier ihre eigenen Vertreterinnen
und Vertreter wählen können. Wir hatten in der Tat bei dem, was wir vor dem Jahre 2013 hatten, Demokratiedefizite gehabt. Demokratiedefizite hatten wir übrigens auch bei der Frage, wie beliebig man Wahltermine festlegen kann, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich kann Ihnen nur eines sagen: Wir wollen und werden an dieser Stelle unseren Anspruch nicht aufgeben. Wir wollen nicht zurück zu einer Struktur, die mit demokratischen Defiziten behaftet ist. Wir wollen, dass diejenigen, die für die Bürgerinnen und Bürger mit ausländischen Wurzeln sprechen, überall auch von diesen gewählt werden. Wir wollen unmittelbare Mitwirkung auf Augenhöhe und keine mittelbare Fürsprache.
Ich räume ein: Nichts ist so gut, dass man es nicht verbessern kann. Ja, wir wären dazu bereit, in einen Dialog darüber einzutreten, wie man die Integrationsräte in unserem Land noch besser mit rechtlichen Möglichkeiten ausstatten kann. In der Gemeindeordnung gibt es durchaus noch Möglichkeiten, das zu verbessern.
Wenn Sie aber jetzt die jeweilige Kommune wahlfrei entscheiden lassen, dann legen Sie die Form der Partizipation in die Hände von einzelnen Personen. Das ist – Herr Minister Dr. Stamp hat zu Recht darauf hingewiesen – in dem einen oder anderen Fall dann eben sehr unterschiedlich.
Wir wollen direkt gewählte, selbstbewusste und auch demokratisch legitimierte Vertreterinnen und Vertreter, die dann auf Augenhöhe den Dialog suchen und nicht von Fall zu Fall durch eine demokratische Entscheidung eines Stadtrates in ihren bisherigen Rechten beschnitten werden.
Daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitten wir ganz ausdrücklich darum: Überlegen Sie sich gut, was Sie machen. Es geht nämlich um nicht mehr und nicht weniger als den Grundsatz: Gelingende Partizipation ist eine wichtige Voraussetzung für gelingende Integration. – Wer das will, darf nicht, und zwar ohne jedes Konzept, an den bisherigen Partizipationsmöglichkeiten herumschrauben – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Körfges. – Für die Fraktion der AfD erhält noch einmal Frau Walger-Demolsky das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich bin lernfähig und gucke diesmal nach vorne. – Sehr verehrte Damen und Herren! Wir hatten letztens schon einen Disput darüber, wie die
Ausgestaltung in der Gemeindeordnung ist. Sie erinnern sich sicher noch an die Zwei-Drittel-Ein-DrittelRegelung.
Auch hier möchte ich Ihnen ganz ausdrücklich widersprechen. Die Gemeindeordnung klärt eben nicht einheitlich, was die Beschlussfähigkeit eines Integrationsrates ausmacht. In Bochum gibt es durchaus Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis. Beispielsweise wurde am 5. Oktober 2017 über die Zuschüsse zur Förderung von Vereinen und Initiativen im Bereich der Integrationsarbeit entschieden, und zwar über eine Gesamtsumme von 6.714 € für fünf Vereine.
Das ist eigene Entscheidungsbefugnis. Viel höher sind die Entscheidungsbefugnisse von Bezirken auch nicht. Auch in Bezirken entscheiden wir in der Regel über irgendwelche Dinge, die dann erst vom Hauptausschuss oder vom Rat genehmigt werden. Fragen Sie einmal in den Bezirken an. Vielleicht muss man da etwas tun. Vielleicht muss man auch da etwas ändern.
Die eigene Entscheidungsbefugnis ist in Integrationsräten also auch heute schon dann gegeben, wenn die Stadt das zulässt. – Danke schön.
Vielen Dank. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung noch einmal Herr Minister Dr. Stamp das Wort. Bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Walger-Demolsky, ich habe sowohl im Bonner Integrationsrat als auch als Stadtverordneter und beratendes Mitglied 13 Jahre lang in der Bezirksvertretung Bonn an Sitzungen teilgenommen.
Daher weiß ich, dass die Bezirksvertretung selbstverständlich eine ganz andere Relevanz in der Frage dessen hat, was vor Ort entschieden wird. Es gibt viele stadtteilbezogene Dinge, die die Bezirksvertretung alleine entscheiden kann.
Bei den Integrationsräten gibt es in den Kommunen natürlich – da haben Sie recht – unterschiedliche Arten und Weisen. Teilweise werden gewisse kleine Etats – eine Art Spielgeld – zur Verfügung gestellt, sodass man dem einen oder anderen Verein ein bisschen etwas geben kann und vielleicht einen kleinen Preis verleihen kann. Das ist aber keine wirkliche Mitarbeit in der Integrationsarbeit der Kommune. Diese Arbeit findet in ganz anderen Ausschüssen statt.
Deswegen bin ich der Meinung, dass wir neue Möglichkeiten für einen neuartig ausgerichteten Integrationsausschuss schaffen müssen, der dann auch von allen anderen Ratsgremien ernst genommen wird.
Wie gesagt, wollen wir das als Option anbieten. Denn wir alle, die wir Erfahrungen vor Ort gesammelt haben, wissen, dass vieles, was in den Kommunen gemacht wird, auch mit den handelnden Personen zusammenhängt.
Dort, wo sie funktionsfähige Integrationsräte haben, wollen wir funktionierende Systeme doch nicht kaputt machen. Deswegen wollen wir explizit anbieten, dass man es dort, wo das gewünscht wird, auch beibehalten kann.
Aber wir wollen auch gerade den vielen Mitgliedern mit Einwanderungsgeschichte aus den Integrationsräten, die selber sagen: „Das, was wir hier machen, ist ein Kaffeekränzchen“ – daher kommt doch das Zitat überhaupt; meine Begrifflichkeit in diesem Zusammenhang war „Folklore“ –, die Chance für ein verbindlicheres Gremium geben.
Herr Körfges, das ist eben der Unterschied. Wir wollen nicht so tun, als gäbe es etwas, was es in Wahrheit gar nicht gibt, sondern wir wollen mehr echte Teilhabe schaffen, und zwar mit anderer Verbindlichkeit. Das ist unser Ansatz. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Stamp. – Weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. – Das bleibt auch nach einem Blick in die Runde so. Damit sind wir am Schluss der Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung, und zwar erstens über den Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/1287. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt, sodass ich nun über den Inhalt des Antrags abstimmen lasse.
Wer dem Inhalt des Antrags zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Abgeordneten der SPD und die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der AfD. Enthaltungen? – Sehe ich keine. Fraktionslose Abgeordnete sind nicht im Raum. Damit stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1287 nicht die erforderliche Mehrheit gefunden hat und abgelehnt wurde.
Ich lasse zweitens abstimmen über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/1356. Wer dem Inhalt des Entschließungsantrags zustimmen möchte, den bitte
ich um das Handzeichen. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, der Fraktion der AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten Pretzell und Langguth. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 17/1356 angenommen.
der Langzeitarbeitslosigkeit: Finanzierung sichern, Instrumente reformieren, Langzeitarbeitslosigkeit reduzieren
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der CDU dem Abgeordneten Schmitz das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren ist die Beschäftigung in Deutschland auf einem Höchststand angekommen, und auch in NRW wächst die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten.
Nach den heute Vormittag von der Bundesagentur veröffentlichten Zahlen waren über 6,8 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das sind gut 152.000 mehr als im Vorjahresmonat. Dieses Wachstum drückt sich auch im Bedarf nach Arbeitskräften aus. Im September dieses Jahres waren bei der Agentur für Arbeit gut 165.000 offene Stellen gemeldet, auch da rund 16 % mehr als im Vorjahresmonat.
Zugleich ist die Arbeitslosigkeit auf dem niedrigsten Stand seit Jahren. Die Arbeitslosigkeit entwickelt sich derzeit in NRW über das Saisonal Übliche hinaus positiv. Mit der konjunkturell guten Situation steigt auch die Nachfrage nach gut qualifizierten Fachkräften am Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen. Ausgebildete Fachkräfte werden am Arbeitsmarkt immer begehrter und leider auch immer knapper.
Wir wollen uns auf diesen positiven Erfolgen auf dem Arbeitsmarkt in NRW aber nicht ausruhen. Bis zum Jahr 2025 soll die Arbeitslosenzahl in ganz Deutschland halbiert werden und im ganzen Land Vollbeschäftigung herrschen. Dieses Ziel unterstützt die
Neben guten Rahmenbedingungen, um neue Jobs zu schaffen und bestehende zu erhalten, müssen vor allem die rund 290.000 Menschen in den Blick genommen werden, die trotz der über Jahre anhaltenden sehr guten Situation am Arbeitsmarkt weiterhin keine Beschäftigung finden konnten. Die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ist daher eine der elementaren Aufgaben der NRW-Koalition in dieser Legislaturperiode.