Sie versuchen natürlich – das verstehe ich –, jetzt das Ergebnis vorwegzunehmen. Aber lassen Sie uns doch erst einmal seriös die verschiedenen Optionen untersuchen.
Die – in Anführungsstrichen – „Stimmung“ in BadenWürttemberg war nicht so – das ist mir vermittelt worden –, dass man jetzt schon große Zweifel am Modell haben müsste, weil man mit diesem Rückgang gerechnet hatte. Aber man wird sich das jetzt von Hochschule zu Hochschule sehr genau anschauen. Dann wird man eine Bewertung für sich vornehmen. Diese Dinge spielen für uns eine Rolle. Aber wir müssen natürlich letztlich selber die Entscheidung treffen. Es sind nur wichtige Bausteine in einem Diskussionsprozess, den wir hier gemeinsam führen werden.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, habe ich es gerade bei Ihren Ausführungen mit Blick darauf, was zu den Prioritäten Ihres Gesetzesvorhabens gehört und was eher nicht zu den Prioritäten Ihres Gesetzesvorhabens gehört, richtig verstanden, dass Sie an den Frauenquotenregelungen sowohl bei den Professorinnen und Professoren als auch bei den Gremien wie Senat und Hochschulrat festhalten werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das steht – ich sagte es gerade schon einmal – nicht im Fokus der Novelle. Es geht um mehr Autonomie und um den Abbau von Bürokratie. Das sind die wesentlichen Gesichtspunkte, nach denen sich diese Hochschulrechtsnovellierung richtet.
Für mich ist das Thema „Frauen“ sehr wichtig. Ich würde in diesem Zusammenhang gerne darauf hinweisen, dass … Ich weiß nicht, ob ich das im Rahmen einer Fragestunde darf.
Okay. Ich habe ja noch nicht so viel Übung. – Im Gegenteil ist es nämlich unglaublich erfreulich, dass es jetzt eine Perpetuierung des Professorinnen-Programms in großem Umfang geben wird – seitens des Bundes zusammen mit den Ländern. Dieser Punkt liegt mir auch sehr am Herzen. Ich stehe dafür, die Frauenrechte in den Hochschulen, wo noch viel zu tun ist, weil sich noch nicht alles so toll entwickelt hat, weiterhin zu unterstützen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit können wir die Fragestunde beenden.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 17/1134
Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben. zu Protokoll zu geben (An- lage 2).
Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 17/1134, den Gesetzentwurf Drucksache 17/492 unverändert anzunehmen. Wer stimmt dem so zu? – CDU, FDP, AfD und Herr Neppe. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Es enthält sich niemand? Habe ich die anderen gerade nicht gesehen?
Ich habe es gesehen: Alle sind da, und es herrscht Einstimmigkeit. Habe ich das richtig registriert? – Dann haben wir hier einen einstimmigen Beschluss
und den Gesetzentwurf Drucksache 17/492 in zweiter Lesung verabschiedet. Das nehmen wir hier genau so zur Kenntnis. Ich bedanke mich dafür.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Musterfeststellungsklage – ein sehr sperriges Wort. Vermutlich ist es deshalb auch das am meisten gegoogelte Wort nach dem Kanzlerduell.
Ich möchte zunächst gerne feststellen, dass es bei unserem Antrag nicht darum geht, die vielleicht aus den USA bekannte Sammelklage einzuführen, die horrende Schadensersatzforderungen gegen Unternehmen mit sich bringt.
Es geht um Verbraucherschutz bzw. Verbraucherrechte, die Rechte unserer Bürgerinnen und Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen. Es ist ein Recht, das in vielen anderen Ländern der EU bereits besteht und insbesondere auch genutzt wird, und im Übrigen ein Instrument, für das nicht nur die SPD steht.
Nachdem Justizminister Maas bereits vor Jahren einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hat, hat sich nun auch Kanzlerin Merkel im Kanzlerduell klar dafür ausgesprochen. Gleiches gilt im Übrigen für die Verbraucherschutzminister der Länder, die parteiübergreifend die Einführung einer Musterfeststellungsklage fordern. Ich rechne daher hier heute und natürlich auch in Zukunft mir großer Unterstützung.
Musterfeststellungsklagen ermöglichen es Verbänden, Musterprozesse für eine bestimmte Zahl an Klägern zu führen. Diese können sich dann in offiziellen Registern eintragen lassen und sich hinterher sowohl auf einen Vergleich als auch auf ein Urteil berufen. Durch die Führung eines solchen Prozesses wird auch Rechtssicherheit für die Unternehmen geschaffen, denn es müssen nicht zahlreiche Parallelprozesse geführt werden.
Den größten Vorteil haben aber unsere Wähler, die Verbraucher. Musterfeststellungsklagen kommen insbesondere dann in Betracht, wenn es um vergleichsweise niedrige Schadensforderungen und
demgegenüber verhältnismäßig hohe Verfahrenskosten geht. Der einzelne Verbraucher verzichtet also unter Umständen aus Angst vor einem Verfahren gegen einen vermeintlich übermächtigen Gegner auf sein Recht, und Unternehmen sparen dadurch gewaltige Summen.
Darüber hinaus sichert eine solche Klage aber auch etwaige Ansprüche, die sonst der Verjährung unterliegen. Nach einem einmal feststehenden Urteil oder bestehenden Vergleich ist in der Regel kein weiterer Prozess notwendig, um die bestehenden Ansprüche durchzusetzen, da man sich eben auf das Urteil oder den Vergleich berufen kann. In letzter Konsequenz profitieren davon schließlich auch die Gerichte und somit auch die öffentliche Hand.
Zusammengefasst bringt die Musterfeststellungsklage folgende Vorteile, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits festgestellt hat. Zum einen werden Verbraucherrechte erleichtert und die Verjährung gehemmt. Zum anderen wird durch Musterurteile Rechtssicherheit geschaffen, und darüber hinaus haben wir ein beschleunigtes Verfahren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle sitzen hier, weil wir von den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Nordrhein-Westfalen gewählt worden sind, um uns für ihre Belange und die Belange unseres Landes einzusetzen. Ich bitte Sie: Nehmen Sie diesen Auftrag ernst, und unterstützen Sie diesen Antrag auch im weiteren Verfahren! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Kapteinat. – Nun spricht für die CDUFraktion Herr Kollege Kehrl. Das ist seine erste Rede. – Insofern wünschen wir Ihnen dafür viel Glück, Herr Kollege Kehrl.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie die meisten wissen, ist die Einführung der Musterfeststellungsklage eine Bundesangelegenheit.
Es gibt in der Tat einen Gesetzentwurf aus dem Hause des jetzt noch geschäftsführend amtierenden Justizministers Heiko Maas. Dieser ist allerdings juristisch mehr als unzulänglich.
Für uns als CDU ist wirksamer Verbraucherschutz ein wichtiges Thema. Aus diesem Grund hat die CDU-Bundestagsfraktion bereits im Jahr 2016 Eckpunkte zu einer Musterfeststellungsklage formuliert.
Die Akteure auf Bundesebene haben sich des Themas angenommen, um für die Verbraucher Vereinfachungen zu schaffen. Deshalb gibt es von unserer Seite keine Notwendigkeit des Landes, hier aktiv zu werden und in die laufenden Prozesse einzugreifen.
Nur weil Sie in der Opposition in Berlin einen frühen Ermüdungsbruch erlitten haben und sich dort in den Katakomben der Opposition versteckt haben,
wird hier unserer Meinung nach eine fußlahme Sau durch das falsche Dorf getrieben, und zwar deswegen falsch, weil nicht zuständig.