Protocol of the Session on November 16, 2017

Die Vertraulichkeit muss nicht geprüft werden. Die Regeln der Vertraulichkeit gelten.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Als nächste Wortmeldung Frau Kapteinat zu ihrer zweiten und letzten Frage.

Da meine erste Frage nicht beantwortet wurde, gehe ich davon aus, dass meine jetzige Frage meine erste ist. – Ich hatte nicht nach dem Prüfungszeitpunkt der Ministerehrenkommission, wann dort begonnen wurde zu prüfen, gefragt, sondern danach, wann in der Staatskanzlei bzw. im Justizministerium begonnen wurde zu prüfen. Dass dort geprüft wurde, ist relativ deutlich, da wir im Rechtsausschuss einen Bericht bekommen haben.

Daher erneut meine Frage: Wann ist mit dieser Prüfung begonnen worden?

Frau Kollegin, Sie beziehen sich offenbar auf die Prüfung, die bereits vor Ernennung der Ministerinnen und Minister in der Staatskanzlei stattgefunden hat, und damit auf die Inkompatibilitätsprüfung, mit der bereits vor Ernennung der Ministerinnen und Minister begonnen wurde.

Es gibt eine zweite Prüfung, die ich eben beschrieben habe: das bewährte Verfahren der Ministerehrenkommission. Die Ministerehrenkommission hat die Prüfungen, die ihr in diesem Zusammenhang obliegen, nach Berufung der Ministerinnen und Minister durchgeführt.

Vielen Dank. – Ich erteile dem Abgeordneten Becker zu seiner zweiten und letzten Frage das Wort.

Schönen Dank, Herr Präsident. – Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass die in Rede stehenden Filmaufnahmen von dem Hof Schulze Föcking und die darauf folgenden teilweisen oder vollständigen Veränderungen der Zuständigkeiten und der Vermögensverwaltung auf dem Hof Anfang Juni geschehen sind:

Ist die Landesregierung nicht auch der Auffassung, dass es für den Landtag und die Öffentlichkeit von ganz besonderem Interesse ist, ob vor dem Hintergrund dieser Umstände gemäß der Geschäftsordnung der Landesregierung die Erklärung der Ministerin über die Vermögens- und Besitzverhältnisse mit besonderer Sorgfalt und umgehend, nämlich zum Amtsantritt, abgegeben worden ist?

Kollege Becker, die Landesregierung hat keinen Zweifel daran, dass in diesem Zusammenhang alle Prüfungen

ordnungsgemäß stattgefunden haben und die Beiträge, die alle Beteiligten zu diesen Prüfungen geleistet haben, in gleicher Weise ordnungsgemäß waren.

Eine weitere Wortmeldung von Herrn Schultheis.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Lienenkämper, können Sie eine Aussage dazu machen, wie die Beratungsgegenstände oder Beratungsergebnisse schlussendlich protokolliert werden? Auf welchem Wege werden die festgehalten? Diese sind aus Ihrer Sicht zwar vertraulich, müssen aber festgehalten werden.

Die Ergebnisse der Prüfung der Ministerehrenkommission werden jeweils den betroffenen Mitgliedern der Landesregierung von der Ministerehrenkommission unmittelbar schriftlich bekannt gegeben.

Vielen Dank. – Ich erteile Frau Kollegin Gebhard das Wort.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Lienenkämper, ich möchte noch mal auf die Fragen meiner Kollegin Kapteinat zurückkommen. Bei der ersten Antwort haben Sie offenbar ihre Frage nicht verstanden. Denn sie hat nicht nach dem Bericht der Ministerehrenkommission gefragt, sondern nach dem Bericht des Justizausschusses.

Ihre zweite Antwort hat das wiederum negiert, sodass ich nachfragen möchte: Habe ich Sie da richtig verstanden, dass der Bericht für den Rechtsausschuss vom 22. September ohne jegliche Prüfung im Justizministerium erstellt wurde? Sie haben ja gerade gesagt, es habe keine gegeben. Ist der Bericht also völlig ohne Prüfung entstanden?

Offenkundig haben Sie meine Antwort wirklich nicht verstanden, weil ich in keiner Weise zu den Prüfungen des Justizministeriums Stellung genommen habe, sondern zu denen der Ministerehrenkommission. Gehen Sie davon aus, dass selbstverständlich ein Bericht an den Justizausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen mit der gebotenen Sorgfalt und unter Beteiligung aller dazu erforderlichen Stellen der Landesregierung erstellt wird.

(Zuruf: Sehr gut! Wann?)

Vielen Dank. – Eine Wortmeldung von Herrn Bolte und damit die letzte Fragemöglichkeit für ihn.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Minister, die „Rheinische Post“ schreibt in einem Bericht vom 4. August zur Causa Holthoff-Pförtner – Zitat –: „Laut Staatskanzlei hat die Ehrenkommission noch nicht getagt.“

Können Sie bestätigen, dass die Kommission am 4. August noch nicht getagt hatte?

Kollege Bolte-Richter, die Ministerehrenkommission tagt in einem vertraulichen Rahmen. Das gilt auch für die Termine der Sitzungen der Ministerehrenkommission. Davon bekommt übrigens kein Mitglied der Landesregierung überhaupt etwas mit, weil diese Termine richtigerweise vorher nicht angekündigt werden.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wie ist die Aussage der Staatskanzlei zustande gekom- men? – Matthi Bolte-Richter [GRÜNE]: Die Staatskanzlei weiß mehr als der Minister!)

Mir liegt eine Zusatzfrage von Frau Gebhard vor. Das ist die zweite und letzte Möglichkeit für Sie, eine Zusatzfrage zu stellen.

Herzlichen Dank. – Ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass Sie der Ansicht sind, das Justizministerium hat selbstverständlich geprüft und dann einen entsprechenden Bericht für den Justizausschuss verfasst. Dann können Sie uns sicherlich auch die Frage beantworten, die schon vor einigen Minuten gestellt worden ist, wann denn das Justizministerium mit der Prüfung begonnen hat, um diesen Bericht zu erstellen.

Frau Kollegin Gebhard, wenn Sie im Anschluss an die Fragestunde das Protokoll nachlesen, werden Sie auch die von mir gegebene Antwort noch einmal nachlesen können und dabei feststellen, dass ich hier nicht von einer Prüfung gesprochen habe. Vielmehr habe ich davon gesprochen, dass die Berichte, die an den Justizausschuss des Landtags von Nordrhein-Westfalen gegangen sind, mit der gebotenen Sorgfalt erarbeitet worden sind und daran alle zu beteiligenden Stellen innerhalb der Landesregierung in üblicher Weise beteiligt waren. Das war meine Antwort, und die wiederhole ich gern.

Ich habe jetzt eine Wortmeldung der Frau Abgeordneten Kraft.

Herr Minister Lienenkämper, für mich schließt sich eine Frage an. Sie haben gerade noch einmal gesagt, es gab einen Bericht für

den Rechtsausschuss; Grundlage dafür war eine Prüfung des Justizministeriums. Ich würde von Ihnen gern wissen, ob diese Prüfung des Justizministeriums anderen Ressorts und/oder dem Kabinett zur Kenntnis gelangt ist und wann das gewesen ist.

Frau Kollegin Kraft, ich habe Ihnen eben gesagt, dass der Bericht mit der gebotenen Sorgfalt, wie das übrigens in allen Landesregierungen der Fall ist, erstellt worden ist. Über Daten in diesem Zusammenhang kann ich im Rahmen der Mündlichen Anfrage naturgemäß wenig sagen. Wenn Sie die Daten wissen wollen, dann wird das Justizministerium sicher in der Lage sein, diese nachzuliefern.

Vielen Dank. – Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen.

(Hannelore Kraft [SPD]: Doch!)

Doch? – Frau Kraft hat eine weitere Zusatzfrage. Bitte.

Herr Minister Lienenkämper, noch einmal die Frage: Hat das Kabinett diesen Bericht vorab zur Kenntnis gehabt? Ja oder nein?

Frau Abgeordnete Kraft, ich habe Ihnen eben dargelegt, dass ich die Fragen im Zusammenhang mit den Terminen, sofern noch welche offengeblieben sind, gerne schriftlich über das Justizministerium beantworten werde.

(Hannelore Kraft [SPD]: Es geht darum, ob! Ja oder nein? Das ist eine ganz einfache Frage!)

Frau Kollegin Kraft, das mag eine einfache Frage sein. Vielleicht war es für Sie eine zu komplizierte Antwort; es war aber meine Antwort.

(Unruhe)

Ich habe eine Wortmeldung der Abgeordneten Lüders.

Herr Präsident! Herr Minister Lienenkämper, ich möchte die Frage von Frau Kraft wiederholen: Hatte das Kabinett im Vorfeld Kenntnis von dem Bericht, der uns im Rechtsausschuss vorgelegt wurde?

Ich wiederhole gerne meine Antwort: Fragen zu Daten im Zusammenhang mit diesem sorgfältig erstellten Bericht werden wir gerne schriftlich antworten.

Eine zweite Zusatzfrage von Frau Lüders.

Ich habe nicht nach den Daten gefragt, sondern nach der Kenntnisnahme. Auf einen Zeitpunkt kommt es mir derzeit nicht an. Hatte das Kabinett Kenntnis von dem Bericht für den Rechtsausschuss?

Über den Ablauf im Vorfeld dieses Berichts, der sorgfältig erstellt worden ist, können wir Sie gerne schriftlich im Nachgang unterrichten.

Frau Düker hat sich gemeldet.

Herr Minister, ich habe noch eine Frage zu den Äußerungen von Herrn Biesenbach vom 29. Juni in der „Kölnischen Rundschau“. Ich zitiere aus einem Interview:

„Frage: Vor der Wahl haben Sie gesagt, dass Sie auch deshalb noch einmal antreten, weil Sie so viel Lobbyarbeit wie möglich für Oberberg in Düsseldorf machen wollen. Geht das jetzt überhaupt noch – als Minister?

Antwort: Das geht sehr gut, eigentlich sogar noch besser.“

(Vereinzelt Heiterkeit und Beifall von der SPD)