Verstecken Sie sich also bitte nicht hinter erhofften Bodenfunden. Ihre Ideen sind lediglich geeignet, unsere Industrie und insbesondere die Baustoffindustrie mit Blick auf Sand und Kies weiter zu behindern. Und das führt letztlich immer mehr zum Problem des teuren Bauens in Deutschland und besonders in NRW. Genau das können wir nicht brauchen.
Insofern stimmen wir dem Gesetzentwurf ohnehin nicht zu. Aber das Ganze wird eh demnächst noch einmal etwas umfassender in den Blick genommen. Dann wird es vielleicht auch etwas sinnvoller. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beckamp. – Als nächste Rednerin hat nun für die Landesregierung Frau Ministerin Scharrenbach das Wort.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Remmel hat es schon angekündigt; deshalb kann ich auch direkt damit anfangen. Das Kabinett Rau V mit dem stellvertretenden Ministerpräsidenten Michael Vesper hat verfügt, dass die Gewinnung von Bodenschätzen vor Denkmalschutz im Rheinischen Revier zu sehen ist.
So steht es in der Präambel. Wir haben sie in dem Bericht für den Kommunalausschuss extra abgedruckt.
Nachdem nun gut 25 Jahre lang alles abgebaggert wurde, fordern Sie jetzt die Regierung auf und sagen: Jetzt müsst ihr aber schützen, was noch da ist. – Das ist ungefähr so wie Ihr Verhalten mit einer Leitentscheidung von 2016 zu Garzweiler II.
(Beifall von der CDU und der FDP – Josef Hovenjürgen [CDU]: Das hätte ich nicht schö- ner sagen können!)
In diesem Zusammenhang – Herr Abgeordneter, Sie haben das ja aus gut unterrichteten Kreisen von CDU und FDP, zu denen sich nun auch die SPD-Fraktion zählt, wahrgenommen – wird es eine zweite Verbändeanhörung zu einer Neufassung des Denkmalschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen geben. Insofern werden wir da miteinander in den intensiven Austausch darüber kommen, wie wir Denkmalschutz und Denkmalpflege für die kommenden Jahrzehnte in unserem Land gestalten wollen.
nicht nur an die politisch Handelnden, sondern, weil es die Landesverfassung ist, dem Grunde nach an jede Bürgerin und jeden Bürger, dafür Sorge zu tragen, dass das historisch-kulturelle Erbe auch erhalten wird.
Ich glaube, wir sind uns darin einig, dass die CDUFDP-geführte Landesregierung dem seit 2017 in besonderem Maße nachkommt – nicht nur, indem wir die Fördermittel wieder aufgestockt haben, die Sie deutlich abgesenkt haben; nein, wir packen auch für den Haushalt 2021 noch einmal 12 Millionen Euro drauf, weil wir solche Bedarfe haben.
Wir werden zum ersten Mal im kommenden Jahr wieder eine Landesausstellung machen, und zwar zum Thema „Römer in Nordrhein-Westfalen“, und sind auch auf dem Weg zu einem sechsten Weltkulturerbe mit dem Niedergermanischen Limes – als Beispiel. Wir haben die Denkmallisten. Wir haben neue Informationen aufgelegt. Wir haben die Fördertöpfe geändert. Wir haben den Zugang für Kommunen zu Denkmalmitteln gestärkt, insbesondere für Kommunen, die in schwieriger Haushaltslage sind.
All dem wird jetzt durch das Denkmalschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen ein neuer Rahmen gegeben. Ich bin mir sicher, dass wir dann auch in einen intensiven Austausch darüber kommen, wie wir mit der Bodendenkmalpflege in unserem Land umgehen.
Aber Fakt ist: Das ist nicht anders als bei der Leitentscheidung zu Garzweiler II. Sie haben Mitte der 90er-Jahre den Grundstein dafür gelegt, dass ganz viel weggebaggert werden durfte. 25 Jahre später kommen Sie und sagen: Jetzt müssen Sie aber retten, was zu retten ist.
Diesen Kardinalfehler haben die Grünen zusammen mit der SPD im Kabinett Rau/Vesper begangen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir können also zur Abstimmung kommen. Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen empfiehlt in der Drucksache 17/11200, den Gesetzentwurf Drucksache 17/8298 – Neudruck – abzulehnen, sodass wir nunmehr zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung kommen. Ich darf fragen, wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und AfD. Gibt es Kolleginnen und Kollegen, die sich der Stimme enthalten wollen? – Das ist nicht der Fall.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit kommen wir zum nächsten Tagesordnungspunkt unserer heutigen Plenarsitzung. Ich rufe auf:
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der AfD Herrn Abgeordneten Dr. Vincentz das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Beginnen möchte ich die Rede mit einem etwas längeren Zitat, damit es nicht aus dem Zusammenhang gerissen wird, von Herrn Professor Drosten. Nachdem Sie ja schon Herrn Professor Streeck nicht mehr so wirklich folgen wollen, versuchen wir es einmal hiermit. Das Zitat stammt aus einem Interview im „Handelsblatt“ aus dem Jahr 2014. Es ging darum, dass es doch wohl kein Fehler sei, sehr umfangreich auf das damals grassierende MERS, das Middle East Respiratory Virus – übrigens auch ein Coronavirus, also ein enger Verwandter des jetzigen Virus –, zu testen.
„Nun ja. Es ist eben so, dass es bisher eine klare Fall-Definition gab, also ein striktes Schema, das festlegte, welcher Patient als Mers-Fall gemeldet wurde. Dazu gehörte zum Beispiel, dass der Patient eine Lungenentzündung hat, bei der beide Lungenflügel betroffen sind. Als in Dschidda Ende März dieses Jahres aber plötzlich eine ganze Reihe von Mers-Fällen auftauchten, entschieden die dortigen Ärzte, alle Patienten und das komplette Krankenhauspersonal auf den Erreger zu testen. Und dazu wählten sie eine hochempfindliche Methode aus, die Polymerase-Kettenreaktion (PCR).
Ja, aber die Methode ist so empfindlich, dass sie ein einzelnes Erbmolekül dieses Virus nachweisen kann. Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne dass sie erkrankt oder sonst irgendetwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein Mers-Fall. Wo zuvor Todkranke gemeldet wurden, sind nun plötzlich milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik enthalten. Auch so ließe sich die Explosion der Fallzahlen in
Saudi-Arabien erklären. Dazu kommt, dass die Medien vor Ort die Sache unglaublich hochgekocht haben.
In der Region gibt es kaum noch ein anders Thema in den TV-Nachrichten oder Tageszeitungen. Und auch Ärzte in Krankenhäusern sind Konsumenten dieser Nachrichten. Die überlegen sich dann ebenfalls, dass sie mal ein Auge auf diese bisher auch in Saudi-Arabien sehr seltene Erkrankung werfen müssten. Die Medizin ist nicht frei von Modewellen.“
Nun, sechs Jahre später, haben seine Worte nichts von ihrer Aktualität verloren. Im Gegenteil: Ein weiteres Coronavirus hat die Schwelle vom Tier zum Menschen übersprungen, und wieder sehen wir uns mit den gleichen Problemen konfrontiert. Aus der Sorge, die Situation könnte wieder außer Kontrolle geraten, wird viel, geradezu sehr viel getestet. Und wieder kommen die gleichen Schwächen der PCR zutage, ohne dass man sie vernünftig aufarbeitet und dann in geeigneter Form nutzt, interpretiert und dann der Öffentlichkeit präsentiert.
Denn in Wahrheit eignen sich die Zahlen hier in keiner Weise, um in Panik zu geraten oder – wie aktuell – kopflos selbst innerdeutsche Reisewarnungen herauszugeben, quasi eine Art Lockdown durch die Hintertür, wenn Sie so wollen.
In aller Deutlichkeit: COVID-19 ist für viele Menschen mit Vorerkrankungen und im hohen Alter alles andere als ungefährlich. Es ist zwar deutlich weniger tödlich als seinerzeit MERS, aber dafür leichter von Mensch zu Mensch übertragbar.
Vorsicht ist daher in jedem Fall geboten. Aber – das sage ich hier an dieser Stelle nicht zum ersten Mal – ich muss die Werkzeuge, die ich habe, auch so nutzen, wie sie gedacht sind, und ihre Limitierungen bedenken. Es würde ja auch niemand mit einer Zange einen Nagel in die Wand schlagen wollen oder mit einem Hammer eine Fliege töten. Die PCR hat viel von der Zange, der Shutdown viel von einem Hammer.
Natürlich ist es gut, viel zu testen. Ansonsten wären wir aktuell blind für das Geschehen. Aber wenn ich viele asymptomatische Menschen teste, insbesondere nachdem eine erste Infektionswelle abgelaufen ist, dann finde ich viele Personen, bei denen das Virus nur mal eben über die Nasenschleimhaut gehuscht ist, wie Professor Drosten es so schön gesagt hat, also Personen, die ganz milde Verläufe gezeigt haben und nicht einmal mehr ansteckend sind, Personen, die die Infektion bereits hinter sich haben und nur noch Reste des Virus in sich tragen, etc. pp.
In vielen Wochen ist es nicht einmal so gewesen, dass die Schwelle derjenigen, die wir positiv getestet haben, überhaupt die Grenze überschritten hat, die man bei den Testfehlern vermuten würde.
Dabei stehen uns längst Mittel zur Verfügung, unseren Blick deutlich zu schärfen. So kann ich im Labor nicht nur nach einem Schnipsel der RNA des Virus, sondern gleich nach mehreren suchen. Das erhöht schon einmal die Chance, dass ich nicht nur ein Fragment finde, sondern dass ich es tatsächlich mit dem Virus zu tun habe, das übertragen werden kann.
Ich kann bei den positiv Getesteten einen Antikörpernachweis durchführen oder eine Kultur anlegen. Auch hier erhöhe ich die Trefferquote deutlich.
Ich kann die ohnehin angegebenen Ct-Werte mit einberechnen. Dieser Wert gibt mir an, wie oft die PCR laufen muss, bevor der Test positiv war. Wir wissen heute, dass ab 30 Durchläufen der Test zwar noch positiv sein kann, aber von dem Patienten keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht, also keine Quarantäne nötig ist.
Allein mit diesen Maßnahmen könnte ich ca. 80 % der Menschen vor einer Quarantäne schützen, die aktuell alle in Quarantäne müssen. Nehme ich dann noch die Schwere der Erkrankung und die Auslastung der Krankenhausbetten dazu, dann komme ich in fast allen Fällen um eine Eskalation der Coronaschutzmaßnahmen herum.
Die Methoden sind alle bekannt. Wir haben die Chance, die Scheuklappen abzunehmen und sehend in die Krise zu gehen. Bitte lassen Sie diese Chance nicht erneut verstreichen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Vincentz von der Fraktion der AfD. – Für die Fraktion der CDU hat nun Herr Kollege Nettekoven das Wort. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dr. Vincentz, Sie wissen, dass ich Sie schätze. Sie wollen als AfD mit gutem Beispiel vorangehen. Um es mit Goethes Faust zu sagen: