„Die Zuständigkeit für Schulsozialarbeit liegt nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzzuordnung nicht beim Bund.“
Unsere ehemalige Landesregierung hat das damals schon gewusst und hat auch damals schon nach Berlin gerufen. Und wenn man den Antrag jetzt liest, rufen Sie jetzt auch wieder nach Berlin.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das Thema „Schulsozialarbeit“ wird nicht nur uns in NordrheinWestfalen, sondern in naher Zukunft auch viele politische Gremien in ganz Deutschland beschäftigen.
Herr Kollege, Entschuldigung, ich muss hier leider ein zweites Mal unterbrechen. – Herr Kollege Ott würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.
Nein, jetzt möchte ich erst mal weitermachen. Herr Ott, sehen Sie es mir nach! Sonst heißt es, ich würde zu lange reden.
Erstens. Die Menschen, die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land spüren, welch gute Arbeit die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in unseren Schulen machen.
Zweitens. Es ist wichtig festzuhalten und es ist unumstritten, dass die Schulsozialarbeiterinnen und arbeiter gute Arbeit leisten. Das merkt man auch an der Diskussion hier.
Drittens. Ein bedeutsamer Punkt ist, dass wir auch sehen müssen, wie sich die Professionen in einer modernen Schullandschaft weiterentwickeln. Wir haben nicht nur den Lehrer vor Ort, sondern wir müssen auch überlegen, wo wir Kompetenzen und Professionen in unsere Schulen bekommen.
Wir als NRW-Koalition möchten die Schulsozialarbeit auch an den Grundschulen etablieren, und wir wollen vor allem den Fokus auf Schulstandorte mit sozialen Problemlagen richten.
Wir werden uns zukünftig auch nochmals intensiv mit dem Thema auseinandersetzen, weil wir das Wirrwarr …
Wir möchten das Wirrwarr der Zuständigkeiten und der Finanzierung beheben. Der Zehnte Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung hat schon darauf hingewiesen, dass die historisch gewachsene Abkopplung der pädagogischen Arbeitsfelder von Schule auf der einen Seite und Jugendhilfe auf der anderen Seite nicht mehr zutrifft.
Die hieraus entstandenen Formen der Zusammenarbeit benötigen in unseren Augen ein klares Zukunftskonzept. Wem will man heute auf der Straße den Unterschied erklären zwischen klassischer Schulsozialarbeit, schulbezogener Jugendsozialarbeit, Jugendschulsozialarbeit, Schulsozialpädagogik und Jugendarbeit in oder an Schulen? Das kann man heutzutage keinem mehr erklären.
Die Finanzierungsverantwortung des Bundes wird auch zukünftig eine Rolle spielen müssen. Denn die Kosten für die Aufgaben können nicht ausschließlich vom Land übernommen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, für mich ist Schulsozialarbeit aus meiner Erfahrung heraus zum größten Teil pädagogische und erzieherische Arbeit und Hilfestellung in der Schule.
Konfuzius stellte einmal fest: „Das Leben ist einfach; aber wir bestehen darauf, es kompliziert zu machen.“
Ich hoffe, dass wir in diesem Falle nicht darauf bestehen, die Schulsozialarbeit durch das Gerede komplizierter zu machen, sondern dass wir sie so einfach wie möglich machen. Sie soll fester Bestandteil unserer Schulen werden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schulsozialarbeit ist das Spiegelbild dieser Gesellschaft, einer modernen, teilhabeorientierten, sozialen, demokratischen Gesellschaft.
Werter Kollege von der AfD, dass Sie diese Gesellschaft nicht haben wollen, haben Sie gestern in der Debatte um das Thema „Populismus“ gezeigt. Und Sie haben das heute nur mit anderen, vielleicht ein bisschen vornehmeren Mitteln wiederholt und damit gezeigt, was Sie eigentlich von Schulsozialarbeit halten.
Ich will noch mal klarstellen: Unser Bild von der Gesellschaft, von dem, was Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter zu machen haben, ist ein völlig anderes als Ihres. Es ist demokratisch, es ist modern, es ist sozial, und es ist dieser Gesellschaft verpflichtet
Wir können uns jetzt sicherlich noch eine Stunde lang darüber unterhalten, wer schuld ist oder wer nicht schuld ist oder wer auf welcher Ebene schuld ist.
Das ist zwar gut, dass Sie das hier ankündigen, das nützt aber den Kolleginnen und Kollegen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern gar nichts.
Denn die stehen 2018 vor der Frage, ob sie ihren befristeten Job aufgeben oder von ihrem Träger gekündigt werden.
Das ist der Punkt, um den es geht. Wenn es nicht gelingt, in 2018 Klarheit bei der Finanzierung der Schulsozialarbeit
herbeizuführen und die Aussage zu treffen, dass diese finanziert wird, dann werden Hunderte Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter in diesem Land die Schulen verlassen.
Wir können uns jetzt über die Modelle der Finanzierung unterhalten und streiten. Wir können auch darüber sprechen, wie der Kompromiss zur Schulsozialarbeit damals auf Bundesebene erfolgt ist:
Es war nicht das Kooperationsverbot, Kollegin Beer, sondern es waren vor allem die völlig unterschiedlichen Ansichten von CDU und SPD hinsichtlich der Schulsozialarbeit. Außerdem sollte das Geld – das
war unsere Forderung – in die Institutionen fließen, um Entbürokratisierung sicherzustellen. Das ist aber an der CDU und an Schäuble gescheitert.